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Beschlussvorlage (Überarbeitung der Richtlinien für die Kulturförderung in der Stadt Wesseling)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
103 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
05.03.18, 17:06
Aktualisiert
05.03.18, 17:06
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 285/2017 1. Ergänzung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kultur, Sport und Städtepartnerschaften Vorlage für Kultur- und Partnerschaftsausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Überarbeitung der Richtlinien für die Kulturförderung in der Stadt Wesseling Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 26.02.2018 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 285/2017 1. Ergänzung Der Bürgermeister Sachbearbeiter: Datum: H. Albert 26.02.2018 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Kultur- und Partnerschaftsausschuss Betreff: Überarbeitung der Richtlinien für die Kulturförderung in der Stadt Wesseling Beschlussentwurf: Nach Beratungsergebnis Sachdarstellung: 1. Problem Der Kultur- und Partnerschaftsausschuss hat in seiner Sitzung am 14.11.2017 zu TOP 7 „Antrag der CDUFraktion vom 15.09.2017: Richtlinien für die Kulturförderung in der Stadt Wesseling - Wiedereinführung der überarbeiteten Fassung“, Vorlagen-Nr. 251/2017, einvernehmlich die Verwaltung beauftragt, die Richtlinien für die Kulturförderung in der Stadt Wesseling zu überarbeiten und dem Ausschuss zur nächsten Sitzung vorzustellen. In der Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses am 11.01.2018 wurde der Entwurf der Verwaltung (Vorlage Nr. 285/2017) beraten. Die Entscheidung über die Wiedereinführung der Kulturförderrichtlinien wurde vertagt. Es wurde vereinbart, dass sich die Fraktionen bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses am 20.03.2018 mit dem von der Verwaltung vorgelegten Entwurf der Richtlinien erneut befassen und gewünschte Änderungen oder Ergänzungen der Verwaltung mitteilen. Die Verwaltung soll dann dem Ausschuss unter Einbeziehung der Änderungswünsche eine überarbeitete Neufassung der Richtlinien für die Kulturförderung in der Sitzung am 20.03.18 vorlegen. 2. Lösung Die Verwaltung hat Änderungsvorschläge für die Kulturförderrichtlinien erarbeitet; diese sind in der Anlage In rot eingearbeitet. Von den Fraktionen wurden lediglich von der Fraktion WIR/FWW Änderungs- bzw. Ergänzungswünsche eingereicht. Diese sind in der Anlage grün markiert. 3. Alternativen Alternativen ergeben sich ggf. aus der Beratung. 4. Finanzielle Auswirkungen Eine Kulturförderung anhand von Richtlinien ist jeweils von den im Haushaltsbuch im Bereichsbudget 25 „Heimat und sonstige Kulturpflege“ zur Verfügung stehenden Mitteln abhängig. Bei der Wiedereinführung der Kulturförderrichtlinien und deren Umsetzung im Jahr 2018 müssten nach Kalkulation der Verwaltung rd 30.000 € im nächstjährigen Haushalt bereitgestellt werden.