Daten
Kommune
Wesseling
Größe
103 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
05.03.18, 17:06
Aktualisiert
05.03.18, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
285/2017 1. Ergänzung
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kultur, Sport und Städtepartnerschaften
Vorlage für
Kultur- und Partnerschaftsausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Überarbeitung der Richtlinien für die Kulturförderung in der Stadt Wesseling
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
26.02.2018
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 285/2017 1. Ergänzung
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter:
Datum:
H. Albert
26.02.2018
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Kultur- und Partnerschaftsausschuss
Betreff:
Überarbeitung der Richtlinien für die Kulturförderung in der Stadt Wesseling
Beschlussentwurf:
Nach Beratungsergebnis
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Kultur- und Partnerschaftsausschuss hat in seiner Sitzung am 14.11.2017 zu TOP 7 „Antrag der CDUFraktion vom 15.09.2017: Richtlinien für die Kulturförderung in der Stadt Wesseling - Wiedereinführung der
überarbeiteten Fassung“, Vorlagen-Nr. 251/2017, einvernehmlich die Verwaltung beauftragt, die Richtlinien
für die Kulturförderung in der Stadt Wesseling zu überarbeiten und dem Ausschuss zur nächsten Sitzung
vorzustellen.
In der Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses am 11.01.2018 wurde der Entwurf der Verwaltung
(Vorlage Nr. 285/2017) beraten. Die Entscheidung über die Wiedereinführung der Kulturförderrichtlinien wurde vertagt. Es wurde vereinbart, dass sich die Fraktionen bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses am
20.03.2018 mit dem von der Verwaltung vorgelegten Entwurf der Richtlinien erneut befassen und gewünschte Änderungen oder Ergänzungen der Verwaltung mitteilen. Die Verwaltung soll dann dem Ausschuss unter
Einbeziehung der Änderungswünsche eine überarbeitete Neufassung der Richtlinien für die Kulturförderung
in der Sitzung am 20.03.18 vorlegen.
2. Lösung
Die Verwaltung hat Änderungsvorschläge für die Kulturförderrichtlinien erarbeitet; diese sind in der Anlage
In rot eingearbeitet. Von den Fraktionen wurden lediglich von der Fraktion WIR/FWW Änderungs- bzw.
Ergänzungswünsche eingereicht. Diese sind in der Anlage grün markiert.
3. Alternativen
Alternativen ergeben sich ggf. aus der Beratung.
4. Finanzielle Auswirkungen
Eine Kulturförderung anhand von Richtlinien ist jeweils von den im Haushaltsbuch im Bereichsbudget 25
„Heimat und sonstige Kulturpflege“ zur Verfügung stehenden Mitteln abhängig. Bei der Wiedereinführung der
Kulturförderrichtlinien und deren Umsetzung im Jahr 2018 müssten nach Kalkulation der Verwaltung rd
30.000 € im nächstjährigen Haushalt bereitgestellt werden.