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Beschlussvorlage (Überarbeitung der Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Wesseling)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
115 kB
Datum
21.03.2018
Erstellt
05.03.18, 17:06
Aktualisiert
05.03.18, 17:06
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 247/2017 1. Ergänzung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kultur, Sport und Städtepartnerschaften Vorlage für Ausschuss für Sport und Freizeit Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Überarbeitung der Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Wesseling Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 27.02.2018 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 247/2017 1. Ergänzung Der Bürgermeister Sachbearbeiter: Datum: H. Albert 27.02.2018 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Sport und Freizeit Betreff: Überarbeitung der Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Wesseling Beschlussentwurf: Nach Beratungsergebnis Sachdarstellung: 1. Problem Der Ausschuss für Sport und Freizeit hat in seiner Sitzung am 12.09.2017 zu TOP 14 „Antrag der CDUFraktion vom 22.08.2017: Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Wesseling - Wiedereinführung der überarbeiteten Fassung“, Vorlagen-Nr. 182/2017, einvernehmlich die Verwaltung beauftragt, die Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Wesseling zu überarbeiten und dem Ausschuss zur nächsten Sitzung vorzustellen. Von Herr Nahlen wurden die Fraktionen gebeten, praktikable Vorschläge zur Überarbeitung der Richtlinien zu erarbeiten. In der 12. Sitzung des Ausschusses am 16.11.2017 wurden die von der Verwaltung überarbeiteten Sportförderrichtlinien (Vorlage Nr. 247/2017) dem Ausschuss für Sport und Freizeit zur Entscheidung vorgelegt. Die Entscheidung wurde einstimmig vertagt und die Verwaltung gebeten die von der CDU und der SPD Fraktion vorgetragenen Ergänzungen bzw. Änderung in den Entwurf einzuarbeiten und dem Ausschuss zu der nächsten Sitzung erneut für eine Beschlussfassung einzureichen. 2. Lösung Die Verwaltung hat die Änderungsvorschläge in den als Anlage beigefügten Entwurf der Sportförderrichtlinien eingearbeitet. 3. Alternativen Alternativen ergeben sich ggf. aus der Beratung. 4. Finanzielle Auswirkungen Eine Sportförderung anhand von Richtlinien ist jeweils von den im Haushaltsbuch im Bereichsbudget 42 „Sportförderung“ zur Verfügung stehenden Mitteln abhängig. Bei der Wiedereinführung der Sportförderrichtlinien und deren Umsetzung im Jahr 2018 müssten nach erneuter Kalkulation der Verwaltung, unter Berücksichtigung der von der Politik eingereichten Ergänzungen und Anhebungen der Zuschussbeträge, rd. 30.000 € im nächstjährigen Haushalt bereitgestellt werden.