Daten
Kommune
Wesseling
Größe
115 kB
Datum
21.03.2018
Erstellt
05.03.18, 17:06
Aktualisiert
05.03.18, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
247/2017 1. Ergänzung
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kultur, Sport und Städtepartnerschaften
Vorlage für
Ausschuss für Sport und Freizeit
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Überarbeitung der Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Wesseling
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
27.02.2018
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 247/2017 1. Ergänzung
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter:
Datum:
H. Albert
27.02.2018
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sport und Freizeit
Betreff:
Überarbeitung der Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Wesseling
Beschlussentwurf:
Nach Beratungsergebnis
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Ausschuss für Sport und Freizeit hat in seiner Sitzung am 12.09.2017 zu TOP 14 „Antrag der CDUFraktion vom 22.08.2017: Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Wesseling - Wiedereinführung der
überarbeiteten Fassung“, Vorlagen-Nr. 182/2017, einvernehmlich die Verwaltung beauftragt, die Richtlinien
für die Sportförderung in der Stadt Wesseling zu überarbeiten und dem Ausschuss zur nächsten Sitzung
vorzustellen. Von Herr Nahlen wurden die Fraktionen gebeten, praktikable Vorschläge zur Überarbeitung der
Richtlinien zu erarbeiten.
In der 12. Sitzung des Ausschusses am 16.11.2017 wurden die von der Verwaltung überarbeiteten Sportförderrichtlinien (Vorlage Nr. 247/2017) dem Ausschuss für Sport und Freizeit zur Entscheidung vorgelegt. Die
Entscheidung wurde einstimmig vertagt und die Verwaltung gebeten die von der CDU und der SPD Fraktion
vorgetragenen Ergänzungen bzw. Änderung in den Entwurf einzuarbeiten und dem Ausschuss zu der
nächsten Sitzung erneut für eine Beschlussfassung einzureichen.
2. Lösung
Die Verwaltung hat die Änderungsvorschläge in den als Anlage beigefügten Entwurf der Sportförderrichtlinien eingearbeitet.
3. Alternativen
Alternativen ergeben sich ggf. aus der Beratung.
4. Finanzielle Auswirkungen
Eine Sportförderung anhand von Richtlinien ist jeweils von den im Haushaltsbuch im Bereichsbudget 42
„Sportförderung“ zur Verfügung stehenden Mitteln abhängig. Bei der Wiedereinführung der Sportförderrichtlinien und deren Umsetzung im Jahr 2018 müssten nach erneuter Kalkulation der Verwaltung, unter
Berücksichtigung der von der Politik eingereichten Ergänzungen und Anhebungen der Zuschussbeträge, rd.
30.000 € im nächstjährigen Haushalt bereitgestellt werden.