Daten
Kommune
Wesseling
Größe
104 kB
Datum
21.03.2018
Erstellt
05.03.18, 17:06
Aktualisiert
05.03.18, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
SPD-Fraktion
im Rat der Stadt Wesseling
SPD-Fraktion Wesseling * Alfons-Müller-Platz * 50389 Wesseling
Herrn
Karl-Peter Nahlen
Vorsitzender des Ausschusses für
Sport und Freizeit
Rathaus
50389 Wesseling
Tel. 02236/701-234
Fax 02236/840 694
eMail: spd@wesseling.de
www.spd-wesseling.de
Fraktionsvorsitzender:
Helge Herrwegen
stv. Fraktionsvorsitzende
Detlef Kornmüller
Fraktionsgeschäftsführer:
Helmut Halbritter
Fraktionskassiererin:
Tanja Florin
Wesseling,26.02.2018
Haushaltsberatungen 2018
Hier: Verwendung der Sportpauschale des Landes
Sehr geehrter Herr Nahlen,
die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Wesseling bittet für die Sitzung des Ausschusses für
Sport und Freizeit am 21.03.2018 um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
Verwendung der Sportpauschale
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Sport und Freizeit beschließt folgende Regelung für die Verwendung
der Sportpauschale am Beispiel des Sportbundes Bielefeld:
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Die Mittel der Sportpauschale werden auf der Grundlage des gültigen
Gemeindefinanzierungsgesetzes im jährlichen Wechsel für städtische und
vereinsgebundene Sportstätten verwendet
In den Jahren, in denen die Mittel für vereinsgebundene Maßnahmen
anstehen, werden 10 % der Mittel mit einem Sperrvermerk versehen. Diese
werden dann für Sportgelegenheiten des nicht vereinsorganisierten Sports im
städtischen Raum eingesetzt.
Priorität genießen dabei solche Projekte, die von Vereinen konzipiert, betreut
und anteilig finanziert werden.
Begründung:
Gemäß einer Untersuchung der Bergischen Universität Wuppertal überwiegt die
stillschweigende Einstellung der Sportpauschale in die kommunalen Gesamthaushalte.
Dies ist auch im Haushalt der Stadt Wesseling der Fall.
Um mehr Transparenz und auch mehr Mitbestimmung des Ausschusses für Sport und
Freizeit bei der Verwendung der Mittel zu erreichen, soll der vorgeschlagene Wechsel
eingeführt werden. Über die Verwendung entscheidet damit der Ausschuss für Sport und
Freizeit alle 2 Jahre mit.
In den Jahren, in denen die Mittel für städtische und vereinsgebundene Sportstätten zur
Verfügung stehen, können damit auch Maßnahmen an Sportstätten, die nicht in
städtischem Besitz sind, umgesetzt werden. Weiterhin stehen auf dieser Grundlage
Mittel für Freizeitsportanlagen wie Bolzplätze, Skaterpark u. ä. zur Verfügung.
Maßnahmen/Investitionen im Bereich Sport, die sich aus dem Familienbericht ergeben,
können so ebenfalls mit Mitteln aus der Sportpauschale umgesetzt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Helge Herrwegen
Fraktionsvorsitzender