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Beschlussvorlage (Antrag)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
104 kB
Datum
21.03.2018
Erstellt
05.03.18, 17:06
Aktualisiert
05.03.18, 17:06
Beschlussvorlage (Antrag) Beschlussvorlage (Antrag)

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Inhalt der Datei

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Wesseling SPD-Fraktion Wesseling * Alfons-Müller-Platz * 50389 Wesseling Herrn Karl-Peter Nahlen Vorsitzender des Ausschusses für Sport und Freizeit Rathaus 50389 Wesseling Tel. 02236/701-234 Fax 02236/840 694 eMail: spd@wesseling.de www.spd-wesseling.de Fraktionsvorsitzender: Helge Herrwegen stv. Fraktionsvorsitzende Detlef Kornmüller Fraktionsgeschäftsführer: Helmut Halbritter Fraktionskassiererin: Tanja Florin Wesseling,26.02.2018 Haushaltsberatungen 2018 Hier: Verwendung der Sportpauschale des Landes Sehr geehrter Herr Nahlen, die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Wesseling bittet für die Sitzung des Ausschusses für Sport und Freizeit am 21.03.2018 um Aufnahme des Tagesordnungspunktes Verwendung der Sportpauschale Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Sport und Freizeit beschließt folgende Regelung für die Verwendung der Sportpauschale am Beispiel des Sportbundes Bielefeld: - - - Die Mittel der Sportpauschale werden auf der Grundlage des gültigen Gemeindefinanzierungsgesetzes im jährlichen Wechsel für städtische und vereinsgebundene Sportstätten verwendet In den Jahren, in denen die Mittel für vereinsgebundene Maßnahmen anstehen, werden 10 % der Mittel mit einem Sperrvermerk versehen. Diese werden dann für Sportgelegenheiten des nicht vereinsorganisierten Sports im städtischen Raum eingesetzt. Priorität genießen dabei solche Projekte, die von Vereinen konzipiert, betreut und anteilig finanziert werden. Begründung: Gemäß einer Untersuchung der Bergischen Universität Wuppertal überwiegt die stillschweigende Einstellung der Sportpauschale in die kommunalen Gesamthaushalte. Dies ist auch im Haushalt der Stadt Wesseling der Fall. Um mehr Transparenz und auch mehr Mitbestimmung des Ausschusses für Sport und Freizeit bei der Verwendung der Mittel zu erreichen, soll der vorgeschlagene Wechsel eingeführt werden. Über die Verwendung entscheidet damit der Ausschuss für Sport und Freizeit alle 2 Jahre mit. In den Jahren, in denen die Mittel für städtische und vereinsgebundene Sportstätten zur Verfügung stehen, können damit auch Maßnahmen an Sportstätten, die nicht in städtischem Besitz sind, umgesetzt werden. Weiterhin stehen auf dieser Grundlage Mittel für Freizeitsportanlagen wie Bolzplätze, Skaterpark u. ä. zur Verfügung. Maßnahmen/Investitionen im Bereich Sport, die sich aus dem Familienbericht ergeben, können so ebenfalls mit Mitteln aus der Sportpauschale umgesetzt werden. Mit freundlichen Grüßen Helge Herrwegen Fraktionsvorsitzender