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Mitteilungsvorlage (Mitteilungen der Verwaltung)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
127 kB
Erstellt
26.02.18, 17:06
Aktualisiert
26.02.18, 17:06
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 32/2018 - Mitteilung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Schulen Vorlage für Schulausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Mitteilungen der Verwaltung Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 15.02.2018 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 32/2018 Der Bürgermeister Sachbearbeiter: Datum: Herr Jürgen Marx 15.02.2018 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Schulausschuss Betreff: Mitteilungen der Verwaltung Beschlussentwurf: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: Förderschulgrößen Am 14.09.2017 ist die Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen in Kraft getreten. Durch die Änderungsverordnung gelten nunmehr bis zum 31.07.2019 faktisch keine Mindestgrößenvorgaben mehr für Förderschulen, so dass es nicht mehr zu Schulschließungen wegen Unterschreitung dieser Vorgaben kommen kann. Das Landesministerium für Schule und Bildung hat angekündigt, dass während dieser Übergangszeit die Mindestgrößenvorgaben für Förderschulen überprüft werden. Anmeldetermine zu den weiterführenden Schulen Die diesjährigen Anmeldetermine zu den fünften Klassen der weiterführenden Schulen im Schulzentrum sind beim Käthe-Kollwitz-Gymnasium in der Zeit vom 05.02. bis zum 23.02., bei der Albert-Einstein-Realschule vom 15.02. bis zum 23.02. und bei der Wilhelm-Busch-Schule vom 14.02. bis zum 02.03.2018 terminiert. Angebot der Hauptschule Außer in den Ferien gilt weiterhin das Angebot der Wilhelm-Busch-Ganztagshauptschule „Schüler/innen helfen Senioren“ regelmäßig immer mittwochs von 13.30 – 14.15 Uhr. Schüler/innen der Hauptschule bieten im Computerraum älteren Menschen eine kostenlose Unterstützung bei Fragen zu Handys, Computern oder Internet an. Besuch der Oper Der Bariton der Kölner Oper, Miljenko Turk, war über einen Kontakt zu „Rhapsody in school“ kostenlos Gast in der Wilhelm-Busch-Schule und schenkte der Schule 25 Eintrittskarten zur Oper „Die Fledermaus“ am 02.12.2017. Mit Unterstützung der Stadt konnten diese Schülerinnen und Schüler die Oper besuchen und sogar eine kostenlose Führung mitmachen. Die Projektleiterin von „Rhapsody in school“ war begeistert vom grossen Interesse der Jugendlichen und deren vorbildlichem Verhalten. Rückkehr zur neunjährigen Gymnasialzeit Mit dem 13. Schulrechtsänderungsgesetz möchte die Regierungskoalition aus CDU und FDP die in ihrem Koalitionsvertrag vom 16.06.2017 angekündigte Leitentscheidung für die Rückkehr zur neunjährigen Gymnasialzeit vollziehen. Das Gesetz soll noch vor den Sommerferien 2018 durch das Parlament verabschiedet werden. Der Städte- und Gemeindebund NRW, der Landkreistag und sechs weitere Verbände haben zum Referentenentwurf des 13. Schulrechtsänderungsgesetzes eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben. Hiernach sind die Verbände dazu bereit, eine Leitentscheidung des Landesgesetzgebers für eine Wiedereinführung der neunjährigen Gymnasialzeit („G9“) zu akzeptieren. Für den Fall einer Leitentscheidung der vorgenannten Art des Landesgesetzgebers sprechen sich die Verbände für eine konsequente Wiedereinführung der neunjährigen Gymnasialzeit an allen Gymnasien in NRW aus. Die Schaffung einer Möglichkeit zum Verbleib im bislang praktizierten System lehnen sie ebenso ab wie die Schaffung einer Möglichkeit zur Neugründung von Gymnasien mit achtjähriger Schulzeit. In der Folge soll es auch eine Möglichkeit zum Systemwechsel nicht geben. Zur Zeit laufen auch Gespräche mit der Landesregierung über einen Konnexitätsausgleich der mit einer Verlängerung der Schulzeit verbundenen Kosten der Kommunen. Das Ministerium für Schule und Bildung hat mittlerweile das Wuppertaler Institut für bildungsökonomische Forschung an der dortigen Bergischen Universität mit der Erstellung einer Kostenfolgeabschätzung beauftragt. Bei dieser Datenerhebung wirken sowohl die Schulleitungen aller öffentlichen Gymnasien sowie die Schulträger der Kommunen mit. Offene Ganztagsschulen werden flexibler Schon ab dem kommenden Schuljahr sollen Ausnahmeregelungen für die Offenen Ganztagsschulen festgeschrieben werden. Eltern können dann ihre Kinder für außerschulische Bildungsangebote, ehrenamtliche Tätigkeiten und familiäre Belange aus der OGS nehmen. Die Eltern wollen mehr Flexibilität und die Träger verbindliche Regelungen. Die Fördersätze des Landes sollen statt bisher um drei Prozent nunmehr um sechs Prozent erhöht werden. Da dies dann auch für den Eigenanteil der Stadt gilt, bedeutet dies ab dem Schuljahr 2018/2019 jährliche Mehrkosten für die Kommune von ca. 15.000 €. Qualitätsanalyse durch die Bezirksregierung Bei der Albert-Einstein-Realschule werden im Rahmen einer neuen Qualitätsanalyse in der Zeit von 19. bis 22.03.2018 Unterichtsbeobachtungen durchgeführt. Bis zum 21.06.2018 soll der Qualitätsbericht dann übersandt werden. Beim Käthe-Kollwitz-Gymnasium wird es seitens der Bezirksregierung einen weiteren Schulbesuch mit Unterrichtsbeobachtungen vom 23. bis 26.04.2018 geben. Mit der Übersendung des Qualitätsberichtes ist dann bis 12.07.2018 zu rechnen. Unterrichtsausfall wegen widriger Witterung Der Städte- und Gemeindebund teilt aus Anlass des am Donnerstag, 18.01.2018, aufgetretenen Orkantiefs „Friederike“ zur Klarstellung mit, dass die Entscheidung darüber, ob Unterricht stattfindet oder nicht, eine den Vollzug der Schulpflicht betreffende innere Schulangelegenheit ist. Sie wird ausschließlich und in jedem Einzelfall durch die Schulleitung getroffen. Das Landesrecht NRW räumt dem Schulträger keine Möglichkeit ein, auf die Entscheidung der Schulleitung unmittelbar Einfluss zu nehmen. Allerdings können durch den Schulträger mitgeteilte Umstände – z. Bsp. die Sicherheit des Schulgebäudes ist nicht gewährleistet oder ein Schülerspezialverkehr kann nicht stattfinden – für die Entscheidung der Schulleitung von Bedeutung sein. Im Übrigen ist es in NRW von jeher geltende Erlasslage, dass Eltern im Einzelfall selbst darüber entscheiden können, ob ihnen im Einzelfall der Schulweg ihres Kindes ausreichend sicher erscheint. Im Ergebnis sind Schulschließungen durch den kommunalen Schulträger infolge widriger Witterungsbedingungen in NRW rechtlich nicht vorgesehen und auch am 18.01.2018 nicht erfolgt. Verabschiedung eines Konrektors Herr Udo Balkenhol, Konrektor des Käthe-Kollwitz-Gymnasiums, ist mit Ablauf des 31.01.2018 in den wohlverdienten Ruhestand getreten. Er hat 37 Jahre lang mit grossem Erfolg das Schulleben des Gymnasiums unter den Schulleitungen Thiemermann, Zajonz, Dr. Dierkes und zum Schluss Petra Meyer-Wolters bereichert.