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Mitteilungsvorlage (Voraussichtliche Bedarfszahlen OGS zum Schuljahr 2018/2019)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
66 kB
Erstellt
26.02.18, 17:06
Aktualisiert
26.02.18, 17:06
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 33/2018 - Mitteilung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Schulen Vorlage für Schulausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Voraussichtliche Bedarfszahlen OGS zum Schuljahr 2018/2019 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 20.02.2018 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 33/2018 Der Bürgermeister Sachbearbeiter: Datum: Herr Jürgen Marx 20.02.2018 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Schulausschuss Betreff: Voraussichtliche Bedarfszahlen OGS zum Schuljahr 2018/2019 Beschlussentwurf: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: Zum 31.03.2018 muss bei der Bezirksregierung in Köln ein Antrag auf Fördermittel gestellt werden. Aus der ersten Anlage ist ersichtlich , dass zum Schuljahr 2018/2019 ein Bedarf an 799 Betreuungsplätzen in der OGS besteht. Darunter sind 93 Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf. Diese Antragszahlen liegen erfahrungsgemäß immer etwas höher als die dann tatsächlich am Stichtag zum 15.10.2018 ermittelten OGS-Teilnehmerzahlen. Zum Vergleich sind in der zweiten Anlage die tatsächlichen Teilnehmerzahlen der letzten drei Schuljahre aufgeführt. Während zum Schuljahr 2015/2016 die Betreuungsquote 55,7 % betrug, gab es im Schuljahr 2016/2017 eine Quote von 55,4 %. Die Betreuungsquote beträgt im laufenden Schuljahr 2017/2018 nunmehr 56,4 %. Fördersätze OGS (pro Kind und Schuljahr) Landeszuweisungen OGS bis ab ab ab ab ab ab 31.01.2011 820,00 € / 1.660,00 €(Kinder mit Förderbedarf) 01.02.2011 935,00 € / 1.890,00 € 01.02.2015 950,00 € / 1.918,00 € 01.08.2015 965,00 € / 1.946,00 € 01.08.2016 994,00 € / 2.003,00 € 01.08.2017 1.024,00 € / 2.064,00 € 01.08.2018 1.085,00 € / 2.188,00 € Stadt Wesseling Anteil OGS bis 31.01.2011 ab 01.02.2011 ab ab ab ab ab 01.02.2015 01.08.2015 01.08.2016 01.08.2017 01.08.2018 410 € Pflichtanteil + freiwilliger Anteil 300,00 € 410 € + 242,50 € / 185 €(Kinder mit Förderbedarf) 416 € + 236,50 € / 179 € 422 € + 230,50 € / 173 € 435 € + 217,50 € / 160 € 448 € + 224,00 € / 165 € 461 € + 231,00 € / 170 € Ab 1.08.2017 wird auch der freiwillige Anteil der Stadt dynamisiert und steigt pro Schuljahr um + 3 %. Betreuungspauschale Förderung Land außerhalb OGS bis 31.01.2017 je offene Ganztagsschule pro Schuljahr 5.500 € ab 01.02.2017 7.500 €