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Mitteilungsvorlage (Anmeldung zu den Grundschulen unter Berücksichtigung der Klassenrichtzahl zum Schuljahr 2018/2019)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
43 kB
Erstellt
26.02.18, 17:06
Aktualisiert
26.02.18, 17:06
Mitteilungsvorlage (Anmeldung zu den Grundschulen unter Berücksichtigung der Klassenrichtzahl zum Schuljahr 2018/2019) Mitteilungsvorlage (Anmeldung zu den Grundschulen unter Berücksichtigung der Klassenrichtzahl zum Schuljahr 2018/2019) Mitteilungsvorlage (Anmeldung zu den Grundschulen unter Berücksichtigung der Klassenrichtzahl zum Schuljahr 2018/2019)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 35/2018 - Mitteilung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Schulen Vorlage für Schulausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Anmeldung zu den Grundschulen unter Berücksichtigung der Klassenrichtzahl zum Schuljahr 2018/2019 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 21.02.2018 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 35/2018 Der Bürgermeister Sachbearbeiter: Datum: Herr Jürgen Marx 21.02.2018 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Schulausschuss Betreff: Anmeldung zu den Grundschulen unter Berücksichtigung der Klassenrichtzahl zum Schuljahr 2018/2019 Beschlussentwurf: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: Alle 338 infrage kommenden schulpflichtigen Kinder sind mittlerweile versorgt und haben sich in eine der sechs Wesselinger Grundschulen angemeldet. Dazu kommen noch 21 andere Kinder, die entweder noch nicht schulpflichtig sind, aber sich trotzdem anmelden können (sog. Kann-Kinder) oder zugezogen sind. In Wesseling gibt es demnach bisher 359 Einschulungskinder für das Schuljahr 2018/2019 In der ersten Anlage ergeben sich die bisher zu bildenden Eingangsklassen in den Schulen nach dem Schulgesetz. Die Grenze der aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler nach Zügigkeit ergibt sich dabei aus der kleinen Tabelle links unten. Für Wesseling ergeben sich danach noch 50 freie Plätze. Am 09.04.2018 findet eine Verteilerkonferenz in Bergheim bei der Unteren Schulaufsicht statt. Dort können noch Inklusionskinder hinzukommen. Nur die Rheinschule hat einen Überhang von einem Kind. Hier muss eine Regulierung stattfinden. Ein Kind müsste nach einer von der Schulleitung zu erstellenden Kriterienliste, auf eine andere Schule mit freier Kapazität gehen. Diese Kriterienliste sieht nach der Ausbildungsordnung Grundschule 13-11, Nr. 1.1, folgende Auswahlkriterien vor: - Geschwisterkinder - Schulweg - Besuch eines Kindergartens in der Nähe der Schule - Ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen - ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen unterschiedlicher Muttersprache Da in Wesseling 16 Eingangsklassen gebildet werden können, muss noch geprüft werden, ob die Goetheschule vierzügig werden kann. Die Entscheidung ist davon abhängig, ob eine Eingangsklasse im Pavillon untergebracht werden kann, der noch baulich ertüchtigt werden müsste. Am 07.02.2018 hat ein Gespräch der Verwaltung mit den Schulleitungen der Grundschulen stattgefunden. Die Schulleitungen wünschen sich aus pädagogischen Gründen kleinere Klassen als dies das Schulgesetz vorsieht. Außer der Schillerschule sind alle Grundschulen in Wesseling Schulen des Gemeinsamen Lernens mit und ohne Förderschwerpunkt. Die Schillerschule wünscht höchstens 26 Kinder pro Eingangsklasse, die anderen fünf Schulen jeweils 24 Kinder pro Eingangsklasse. Der Schulträger kann sich damit einverstanden erklären, wenn es umsetzbar ist. In den letzten beiden Jahren war dies der Fall. Aus der zweiten Anlage ergibt sich die Aufnahmekapazität bei dieser Variante. Danach müssten statt einem 22 Kinder abgelehnt werden und auf andere Schulen verwiesen werden, was dann nicht dem Elternwillen entspricht. Als weitere Problematik ergibt sich dann auch, ob an den anderen Schulen noch freie OGSPlätze vorhanden sind. Außerdem hätte die Stadt nur noch neun freie Plätze (statt 50 bei Variante 1). Die Schulleitungen beraten am 23.02.2018, und die Verwaltung wird am 02.03.2018 ein weiteres Treffen haben, in dem sie die Variante der Anlage 1 aus den genannten Gründen vorschlagen wird.