Daten
Kommune
Wesseling
Größe
43 kB
Erstellt
26.02.18, 17:06
Aktualisiert
26.02.18, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
35/2018
- Mitteilung Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Schulen
Vorlage für
Schulausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Anmeldung zu den Grundschulen unter Berücksichtigung der Klassenrichtzahl zum Schuljahr
2018/2019
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
21.02.2018
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 35/2018
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter:
Datum:
Herr Jürgen Marx
21.02.2018
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Schulausschuss
Betreff:
Anmeldung zu den Grundschulen unter Berücksichtigung der Klassenrichtzahl zum Schuljahr 2018/2019
Beschlussentwurf:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
Alle 338 infrage kommenden schulpflichtigen Kinder sind mittlerweile versorgt und haben sich in eine der
sechs Wesselinger Grundschulen angemeldet. Dazu kommen noch 21 andere Kinder, die entweder noch
nicht schulpflichtig sind, aber sich trotzdem anmelden können (sog. Kann-Kinder) oder zugezogen sind.
In Wesseling gibt es demnach bisher 359 Einschulungskinder für das Schuljahr 2018/2019
In der ersten Anlage ergeben sich die bisher zu bildenden Eingangsklassen in den Schulen nach dem
Schulgesetz. Die Grenze der aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler nach Zügigkeit ergibt sich dabei
aus der kleinen Tabelle links unten. Für Wesseling ergeben sich danach noch 50 freie Plätze. Am
09.04.2018 findet eine Verteilerkonferenz in Bergheim bei der Unteren Schulaufsicht statt. Dort können noch
Inklusionskinder hinzukommen. Nur die Rheinschule hat einen Überhang von einem Kind. Hier muss eine
Regulierung stattfinden. Ein Kind müsste nach einer von der Schulleitung zu erstellenden Kriterienliste, auf
eine andere Schule mit freier Kapazität gehen.
Diese Kriterienliste sieht nach der Ausbildungsordnung Grundschule 13-11, Nr. 1.1, folgende Auswahlkriterien vor:
- Geschwisterkinder
- Schulweg
- Besuch eines Kindergartens in der Nähe der Schule
- Ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen
- ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen unterschiedlicher Muttersprache
Da in Wesseling 16 Eingangsklassen gebildet werden können, muss noch geprüft werden, ob die Goetheschule vierzügig werden kann. Die Entscheidung ist davon abhängig, ob eine Eingangsklasse im Pavillon
untergebracht werden kann, der noch baulich ertüchtigt werden müsste.
Am 07.02.2018 hat ein Gespräch der Verwaltung mit den Schulleitungen der Grundschulen stattgefunden.
Die Schulleitungen wünschen sich aus pädagogischen Gründen kleinere Klassen als dies das Schulgesetz
vorsieht. Außer der Schillerschule sind alle Grundschulen in Wesseling Schulen des Gemeinsamen Lernens
mit und ohne Förderschwerpunkt. Die Schillerschule wünscht höchstens 26 Kinder pro Eingangsklasse, die
anderen fünf Schulen jeweils 24 Kinder pro Eingangsklasse. Der Schulträger kann sich damit einverstanden
erklären, wenn es umsetzbar ist. In den letzten beiden Jahren war dies der Fall.
Aus der zweiten Anlage ergibt sich die Aufnahmekapazität bei dieser Variante. Danach müssten statt einem
22 Kinder abgelehnt werden und auf andere Schulen verwiesen werden, was dann nicht dem Elternwillen
entspricht. Als weitere Problematik ergibt sich dann auch, ob an den anderen Schulen noch freie OGSPlätze vorhanden sind. Außerdem hätte die Stadt nur noch neun freie Plätze (statt 50 bei Variante 1).
Die Schulleitungen beraten am 23.02.2018, und die Verwaltung wird am 02.03.2018 ein weiteres Treffen
haben, in dem sie die Variante der Anlage 1 aus den genannten Gründen vorschlagen wird.