Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Grabenlose Kanalsanierung und Sanierung RÜ Weidenweg)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
106 kB
Datum
13.03.2018
Erstellt
26.02.18, 13:01
Aktualisiert
26.02.18, 13:01
Beschlussvorlage (Grabenlose Kanalsanierung und Sanierung RÜ Weidenweg) Beschlussvorlage (Grabenlose Kanalsanierung und Sanierung RÜ Weidenweg) Beschlussvorlage (Grabenlose Kanalsanierung und Sanierung RÜ Weidenweg)

öffnen download melden Dateigröße: 106 kB

Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 42/2018 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Entsorgungsbetriebe Vorlage für Betriebsausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Grabenlose Kanalsanierung und Sanierung RÜ Weidenweg Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 21.02.2018 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 42/2018 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Frau Merkens 21.02.2018 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Betriebsausschuss Betreff: Grabenlose Kanalsanierung und Sanierung RÜ Weidenweg Beschlussentwurf: Der Absicht der Betriebsleitung, Planung, Ausschreibung, Auftragsvergabe und Ausführung der grabenlosen Kanalsanierung nach Auswertung der Kanal-TV-Befahrung 2017 sowie der Sanierung des RÜ Weidenwegs unter Einhaltung der Vergabeordnung der Stadt Wesseling durchzuführen, wird zugestimmt. Sachdarstellung: 1. Problem Entsprechend der SüwVKan wurde die Ersterfassung sämtlicher Abwasserkanäle im Stadtgebiet mittels Kanal-TV-Befahrung Ende 2005 abgeschlossen. Mit der von der Verordnung geforderten Wiederholungsprüfung, die sich über einen Zeitraum von 15 Jahren (2006 - 2020) erstreckt, wurde fristgemäß in 2006 begonnen. Mit Beschluss des Landtages vom 17.10.2013 wurde die SüwVKan mittlerweile in die neu geschaffene Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw NRW 2013) integriert. Die o.g. Fristen für die Überprüfung der Abwasserkanäle wurden unverändert übernommen. Die videotechnische Untersuchung der Kanäle gemäß der Vorgaben der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser hat ergeben, dass sie in diversen Straßen sowie im Zu- und Ablaufkanal am RÜ Weidenweg starke Schäden aufweisen. Eine Sanierung der Kanäle in diesen Bereichen ist daher notwendig. Mit der Kanal-TV-Befahrung 2017 wurden weitere Schäden festgestellt, für deren Sanierung ein Kostenaufwand von ca. 300.000 € geschätzt wird. Die Durchführung der entsprechenden Sanierungen ist direkt für das Folgejahr vorgesehen. Für 2018 stehen verfügbare Mitteln im Vermögensplan von 300.000 €. Die Mängel werden mittels Liner oder Reparaturen (z. B. Kurzliner oder Verpressungen) beseitigt. 2. Lösung Die auf Grund der durchgeführten Kanal-TV-Befahrung festgestellten Schäden werden, wie bisher, im grabenlosen Sanierungsverfahren beseitigt. Die grabenlose Sanierung umfasst neben dem Einsatz von Linern u. a. auch die Verwendung von Kurzschläuchen (Partlinern) und das Verpressen von Schadstellen im Kanal. Erforderliche Sanierungen, die nicht über grabenlose Verfahren zu erreichen sind, werden über separat vorgestellte Maßnahmen bzw. im Rahmen der Kanalunterhaltung abgewickelt. Die Maßnahme ist Bestandteil des Abwasserbeseitigungskonzeptes 2018-2023. 3. Alternativen Keine 4. Finanzielle Auswirkungen Der Mittelbedarf ergibt sich folgendermaßen: Reparaturen von Schadstellen (u.a. Kurzschläuche und Verpressen): Liner: Gesamtausgabebedarf: 260.000 € 300.000 € 560.000 € Der Kostenaufwand für die Sanierung der festgestellten Mängel wird auf insgesamt 560.000 € geschätzt. Für die grabenlose Kanalsanierung stehen im Wirtschaftsplan 2018 260.000 € im Erfolgsplan und 300.000 € im Vermögensplan zur Verfügung.