Daten
Kommune
Wesseling
Größe
106 kB
Datum
13.03.2018
Erstellt
26.02.18, 13:01
Aktualisiert
26.02.18, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
42/2018
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Entsorgungsbetriebe
Vorlage für
Betriebsausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Grabenlose Kanalsanierung und Sanierung RÜ Weidenweg
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
21.02.2018
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 42/2018
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frau Merkens
21.02.2018
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss
Betreff:
Grabenlose Kanalsanierung und Sanierung RÜ Weidenweg
Beschlussentwurf:
Der Absicht der Betriebsleitung, Planung, Ausschreibung, Auftragsvergabe und Ausführung der grabenlosen
Kanalsanierung nach Auswertung der Kanal-TV-Befahrung 2017 sowie der Sanierung des RÜ Weidenwegs
unter Einhaltung der Vergabeordnung der Stadt Wesseling durchzuführen, wird zugestimmt.
Sachdarstellung:
1. Problem
Entsprechend der SüwVKan wurde die Ersterfassung sämtlicher Abwasserkanäle im Stadtgebiet mittels
Kanal-TV-Befahrung Ende 2005 abgeschlossen. Mit der von der Verordnung geforderten Wiederholungsprüfung, die sich über einen Zeitraum von 15 Jahren (2006 - 2020) erstreckt, wurde fristgemäß in
2006 begonnen. Mit Beschluss des Landtages vom 17.10.2013 wurde die SüwVKan mittlerweile in die
neu geschaffene Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw NRW 2013) integriert. Die o.g.
Fristen für die Überprüfung der Abwasserkanäle wurden unverändert übernommen.
Die videotechnische Untersuchung der Kanäle gemäß der Vorgaben der Selbstüberwachungsverordnung
Abwasser hat ergeben, dass sie in diversen Straßen sowie im Zu- und Ablaufkanal am RÜ Weidenweg
starke Schäden aufweisen. Eine Sanierung der Kanäle in diesen Bereichen ist daher notwendig.
Mit der Kanal-TV-Befahrung 2017 wurden weitere Schäden festgestellt, für deren Sanierung ein Kostenaufwand von ca. 300.000 € geschätzt wird. Die Durchführung der entsprechenden Sanierungen ist direkt
für das Folgejahr vorgesehen.
Für 2018 stehen verfügbare Mitteln im Vermögensplan von 300.000 €.
Die Mängel werden mittels Liner oder Reparaturen (z. B. Kurzliner oder Verpressungen) beseitigt.
2. Lösung
Die auf Grund der durchgeführten Kanal-TV-Befahrung festgestellten Schäden werden, wie bisher, im
grabenlosen Sanierungsverfahren beseitigt. Die grabenlose Sanierung umfasst neben dem Einsatz von
Linern u. a. auch die Verwendung von Kurzschläuchen (Partlinern) und das Verpressen von Schadstellen
im Kanal. Erforderliche Sanierungen, die nicht über grabenlose Verfahren zu erreichen sind, werden über
separat vorgestellte Maßnahmen bzw. im Rahmen der Kanalunterhaltung abgewickelt.
Die Maßnahme ist Bestandteil des Abwasserbeseitigungskonzeptes 2018-2023.
3. Alternativen
Keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Der Mittelbedarf ergibt sich folgendermaßen:
Reparaturen von Schadstellen (u.a. Kurzschläuche und Verpressen):
Liner:
Gesamtausgabebedarf:
260.000 €
300.000 €
560.000 €
Der Kostenaufwand für die Sanierung der festgestellten Mängel wird auf insgesamt 560.000 € geschätzt.
Für die grabenlose Kanalsanierung stehen im Wirtschaftsplan 2018 260.000 € im Erfolgsplan und
300.000 € im Vermögensplan zur Verfügung.