Daten
Kommune
Wesseling
Größe
101 kB
Datum
07.03.2018
Erstellt
19.02.18, 13:01
Aktualisiert
19.02.18, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
31/2018
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Verkehrsflächen
Vorlage für
Bau- und Vergabeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Umgestaltung des Gehwegbereiches Keldenicher Straße 12-14
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Schulze
Leiter/in
Schulze
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
14.02.2018
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 31/2018
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Schulze
14.02.2018
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Bau- und Vergabeausschuss
Betreff:
Umgestaltung des Gehwegbereiches Keldenicher Straße 12-14
Beschlussentwurf:
Der Ausführung „Umgestaltung des Gehwegbereiches Keldenicher Straße 12 – 14“ wird zugestimmt.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Gehweg vor den Häusern Keldenicher Straße 12 – 14 erweitert sich bis vor die zurückspringende Hausflucht (s. Fotos). Dier Übergang von dem eigentlichen straßenbegleitenden Gehweg in die Verbreiterung ist
durch eine Stufe und durch Hochbeete mit Betoneinfassung gebildet. Dies wirkt als optische Barriere, die
zudem durch die Stufe nicht behindertengerecht ist. Die Beeteinfassungen sind in einem sanierungsbedürftigen Zustand, die Anpflanzungen bedürfen einem hohen Pflege- und Unterhaltungsaufwand.
Der Belag der Fläche wurde mit Betonplatten hergestellt, auch hier besteht Sanierungsbedarf.
2. Lösung
Die Verwaltung hat den Bereich im Hinblick auf eine neue Gestaltung überplant. Ziel ist es, eine behindertengerechte Lösung (d.h. ohne Stufe) zu erreichen, die zudem die unterhaltungsaufwändigen Hochbeete
zugunsten einer offenen Fläche mit freiem Blick auf die Schaufenster der zurückliegenden Hausfront ersetzt.
Der Parkstreifen entlang der Keldenicher Straße bleibt erhalten, der anschließende Bereich wird durch eine
großzügige, niveaugleiche Freifläche in Pflasterbauweise hergestellt. Den angrenzenden Läden wird damit
die Möglichkeit gegeben, den zurückspringenden Teil des Gehweges für Außenpräsentationen zu nutzen.
Der zur Sanierung bzw. Umbau vorgesehene Bereich ist im Lageplan mit einer gestrichelten Umrandung
versehe; die mit einem Kreuz gekennzeichneten Stellen sollen zukünftig entfallen.
3. Alternativen
Es werden keine Alternativen vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Im Haushaltsjahr 2017 wurden für den Umbau der Fläche 30.000 € als Sondermittel der Straßenunterhaltung
(s. 1. Veränderungsnachweis vom 26.05.2017) bereitgestellt.