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Beschlussvorlage (Neugestaltung der Verträge der offenen und mobilen Jugendarbeit)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
209 kB
Datum
06.03.2018
Erstellt
20.02.18, 18:01
Aktualisiert
17.04.18, 18:01
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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-24/2018 Fachdienst 4 - Schule, Bildung und Jugend Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 06.03.2018 Betreff: Neugestaltung der Verträge der offenen und mobilen Jugendarbeit Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss folgt den Ausführungen und beauftragt die Verwaltung mit den Trägern der offenen / mobilen Jugendarbeit die neuen Verträge ab 2019 unter Beachtung der dargestellten Bedingungen zu verhandeln. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Wie im Jugendhilfeausschuss am 05.12.2017 berichtet, laufen zum 31.12.2018 die Verträge mit den Trägern der offenen sowie der mobilen Jugendarbeit aus. Um fristgerecht handeln zu können, muss vertragsgemäß bis zum 30.06.2018 eine Entscheidung herbeigeführt werden, wie die Jugendarbeit ab dem 01.01.2019 vertraglich aufgestellt ist. Die Gespräche laufen zunächst unter der Prämisse ab, dass mit allen 3 Trägern (Rheinflanke, Caritasverband und Katholischer Kirchengemeinde St. Willibrord) weiterhin kooperiert werden soll. Die Verträge sollen - wie schon zuvor - über 5 Jahre (bis zum 31.12.2023) geschlossen werden. Durch die Erkenntnisse der letzten Jahre und vor allem die zugewonnen Erfahrung im Bereich der Jugendpflege, sollen die Verträge jedoch durch inhaltliche Bedingungen ergänzt werden, die mit der finanziellen Förderung verknüpft werden. Nach Vorstellung der Fachverwaltung sehen die Bedingungen wie folgt aus: - Die stationären Jugendzentren sollen mehr im Umfeld aktiv und wahrnehmbarer werden - Gemäß dem gesetzlichen Auftrag (§ 11 SGB VIII) soll die offene Jugendarbeit niedrigschwellig ausgestaltet werden. Niedrigschwelligkeit im Sinne des Jugendamtes bedeutet, dass die Kinder und Jugendlichen immer frei entscheiden können, ob sie die Angebote der offenen Jugendarbeit wahrnehmen oder nicht. - 50 % der geförderten Vollzeitstellen (bei einer Vollzeitstelle demnach rund 20 Stunden) müssen als offene Zeiten zur Verfügung gestellt werden. Die restlichen Zeiten stehen für Projekte, Organisation oder sonstige Arbeiten zur Verfügung. - Dabei ist auf die zeitlichen Lebensumstände von Kindern und Jugendlichen zu achten; das bedeutet letztlich mehr offene Zeiten bis 20 / 21 Uhr. - Freitags muss offene Jugendarbeit stattfinden. - Die Ferienangebote der einzelnen Träger werden besser aufeinander abgestimmt bzw. konkreter für die (bedürftige) Zielgruppe gestaltet. - Die Teilnahme am Wirksamkeitsdialog ist verpflichtend Darüber hinaus sieht die Verwaltung durch verschiedenste Entwicklungen einen Mehrbedarf im Bereich der mobilen Arbeit. Damit die Zielgruppe der Jugendlichen erreicht werden kann, ist es unerlässlich, dass die mobile Jugendarbeit verstärkter in den Nachmittags- und Abendbereichen (bis 21 Uhr) vor Ort präsent ist. Das ist aber unter der jetzigen personellen Voraussetzung nicht möglich. Aktuell ist die mobile Arbeit mit der Schulsozialarbeit gekoppelt – teils auch personell. Somit ist eine Präsenz von 08:00 Uhr morgens (Schulsozialarbeit) bis 21:00 Uhr abends (mobile Jugendarbeit) nicht realisierbar. Daher sollen diese Bereiche „entkoppelt“ werden, aber beim gleichen Träger - der Rheinflanke – verbleiben. Dafür benötigt der Träger jedoch die Förderung einer weiteren Vollzeitstelle ab 2019. Beschlussvorlage WP9-24/2018 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Die Verwaltung wird die Kosten dafür in den Verhandlungsgesprächen genau ermitteln und bei Zustimmung des Jugendhilfeausschusses im Haushaltsjahr 2019 einplanen. Die Verträge werden dem Jugendhilfeausschuss vor Unterschrift zur Entscheidung vorgelegt, da es sich hierbei um kein laufendes Geschäft der Verwaltung handelt. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja  Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Esser ----------------------------------Brunken ----------------------------------Solbach Jugendamtsleiter Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-24/2018 Seite 3