Daten
Kommune
Bedburg
Größe
209 kB
Datum
06.03.2018
Erstellt
20.02.18, 18:01
Aktualisiert
17.04.18, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-24/2018
Fachdienst 4 - Schule, Bildung und
Jugend
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
06.03.2018
Betreff:
Neugestaltung der Verträge der offenen und mobilen Jugendarbeit
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss folgt den Ausführungen und beauftragt die Verwaltung mit den
Trägern der offenen / mobilen Jugendarbeit die neuen Verträge ab 2019 unter Beachtung
der dargestellten Bedingungen zu verhandeln.
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Sitzungsvorlage
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Begründung:
Wie im Jugendhilfeausschuss am 05.12.2017 berichtet, laufen zum 31.12.2018 die Verträge mit
den Trägern der offenen sowie der mobilen Jugendarbeit aus. Um fristgerecht handeln zu können,
muss vertragsgemäß bis zum 30.06.2018 eine Entscheidung herbeigeführt werden, wie die
Jugendarbeit ab dem 01.01.2019 vertraglich aufgestellt ist.
Die Gespräche laufen zunächst unter der Prämisse ab, dass mit allen 3 Trägern (Rheinflanke,
Caritasverband und Katholischer Kirchengemeinde St. Willibrord) weiterhin kooperiert werden soll.
Die Verträge sollen - wie schon zuvor - über 5 Jahre (bis zum 31.12.2023) geschlossen werden.
Durch die Erkenntnisse der letzten Jahre und vor allem die zugewonnen Erfahrung im Bereich der
Jugendpflege, sollen die Verträge jedoch durch inhaltliche Bedingungen ergänzt werden, die mit
der finanziellen Förderung verknüpft werden.
Nach Vorstellung der Fachverwaltung sehen die Bedingungen wie folgt aus:
- Die stationären Jugendzentren sollen mehr im Umfeld aktiv und wahrnehmbarer werden
- Gemäß dem gesetzlichen Auftrag (§ 11 SGB VIII) soll die offene Jugendarbeit
niedrigschwellig ausgestaltet werden. Niedrigschwelligkeit im Sinne des Jugendamtes
bedeutet, dass die Kinder und Jugendlichen immer frei entscheiden können, ob sie die
Angebote der offenen Jugendarbeit wahrnehmen oder nicht.
- 50 % der geförderten Vollzeitstellen (bei einer Vollzeitstelle demnach rund 20 Stunden)
müssen als offene Zeiten zur Verfügung gestellt werden. Die restlichen Zeiten stehen für
Projekte, Organisation oder sonstige Arbeiten zur Verfügung.
- Dabei ist auf die zeitlichen Lebensumstände von Kindern und Jugendlichen zu achten;
das bedeutet letztlich mehr offene Zeiten bis 20 / 21 Uhr.
- Freitags muss offene Jugendarbeit stattfinden.
- Die Ferienangebote der einzelnen Träger werden besser aufeinander abgestimmt bzw.
konkreter für die (bedürftige) Zielgruppe gestaltet.
- Die Teilnahme am Wirksamkeitsdialog ist verpflichtend
Darüber hinaus sieht die Verwaltung durch verschiedenste Entwicklungen einen Mehrbedarf im
Bereich der mobilen Arbeit.
Damit die Zielgruppe der Jugendlichen erreicht werden kann, ist es unerlässlich, dass die mobile
Jugendarbeit verstärkter in den Nachmittags- und Abendbereichen (bis 21 Uhr) vor Ort präsent ist.
Das ist aber unter der jetzigen personellen Voraussetzung nicht möglich.
Aktuell ist die mobile Arbeit mit der Schulsozialarbeit gekoppelt – teils auch personell. Somit ist
eine Präsenz von 08:00 Uhr morgens (Schulsozialarbeit) bis 21:00 Uhr abends (mobile
Jugendarbeit) nicht realisierbar.
Daher sollen diese Bereiche „entkoppelt“ werden, aber beim gleichen Träger - der Rheinflanke –
verbleiben. Dafür benötigt der Träger jedoch die Förderung einer weiteren Vollzeitstelle ab 2019.
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Die Verwaltung wird die Kosten dafür in den Verhandlungsgesprächen genau ermitteln und bei
Zustimmung des Jugendhilfeausschusses im Haushaltsjahr 2019 einplanen.
Die Verträge werden dem Jugendhilfeausschuss vor Unterschrift zur Entscheidung vorgelegt, da
es sich hierbei um kein laufendes Geschäft der Verwaltung handelt.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Esser
----------------------------------Brunken
----------------------------------Solbach
Jugendamtsleiter
Fachdienstleiter
Bürgermeister
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