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Beschlussvorlage (Tischvorlage Angebotsstruktur)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
211 kB
Datum
06.03.2018
Erstellt
06.03.18, 18:00
Aktualisiert
06.03.18, 18:00
Beschlussvorlage (Tischvorlage Angebotsstruktur) Beschlussvorlage (Tischvorlage Angebotsstruktur)

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Inhalt der Datei

Tischvorlage Nachtrag 1 zur Sitzungsvorlage TOP 4 – Jugendhilfeausschuss am 06.03.2018 Die jährliche Festlegung der Angebotsstruktur der Kindertageseinrichtungen für das kommende Kindergartenjahr gehört zu den Aufgaben der örtlichen Jugendhilfe und bedarf somit des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses. Die entsprechende Meldung an das Landesjugendamt hat nach Kibiz jährlich zum 15.03. eines jeden Jahres zu erfolgen. Grundlage für die Angebotsstruktur bildet die Kindergartenbedarfsplanung, welche fortlaufend durch die örtliche Jugendhilfe durchgeführt wird; die Ü3/U3-Betreuung stellt sich im Stadtgebiet Bedburg wie folgt dar: Ü3 Betreuung Ziel der Fachverwaltung ist, auch wenn nicht alle Eltern der 3- bis 6-jährigen Kinder den Rechtsanspruch auf eine Kindertagesbetreuung geltend machen, eine 100 %-ige Bedarfsdeckungsquote für Kinder ab 3 Jahren vorzuhalten. Aktuell wohnen im Stadtgebiet 649 Kinder in der v. g. Altersklasse. Relevante Geburten 2018/2019 Geburtszeitraum 01.10.2012 - 31.10.2015 Anzahl der über Dreijährigen insgesamt Kinder laut KDVZ Stand: 01.02.2018) 649 (Vorjahr 620) 649 Die Kinderzahlen sind demnach weiterhin anhaltend steigend. Dies ist in der Ü3Altersgruppe im Wesentlichen auf Zuzug und Migration zurückzuführen. Durch die neue Einrichtung in Bedburg-Rath und die Überbrückungslösung bis zur Fertigstellung der Kindertagesstätte in Kirdorf hat das Vergabeverfahren etwas länger gedauert, als in den Jahren zuvor. Insgesamt wurden für das Kindergartenjahr 2018/2019 bis zum Anmeldestichtag (06.12.2017) 100 (Vorjahr: 121) `neue´ Ü3 Kinder angemeldet; 536 Kinder dieser Altersklasse verbleiben in den Einrichtungen. Die Gesamtzahl der Bedarfsanmeldungen beträgt somit 636 Kinder, was eine `Betreuungsnachfragequote´ in der Altersklasse der über Dreijährigen von 98 % entspricht. Zur Platzvergabe ist anzumerken, dass 82 Kindern Zusagen von den Einrichtungen erteilt werden konnten; in 18 (Vorjahr 31) Fällen konnte der Wunschkindergarten zunächst nicht berücksichtigt werden. Nach der Erstverteilung wurden alle Eltern, deren Kinder in der ersten Runde nicht den Wunschkindergarten erhalten haben, mit der Bitte konfrontiert, sich bis zum 14.02.2018 verbindlich im Jugendamt zurückzumelden, ob weiterhin ein Betreuungsbedarf besteht. Das Jugendamt konnte allen Eltern, die bis zum 14.02.2018 einen Bedarf äußerten eine Betreuungsmöglichkeit anbieten. Aktuell sind sogar noch vereinzelnd Platzkapazitäten für weitere oder unterjährige Aufnahmen vorhanden. U3-Betreuung Zum Beginn des Kindergartenjahres 2018/2019 fallen in Bedburg 396 Kinder in die Altersklasse der zum 01.08.2018 generell anspruchsberechtigten U3 Kinder (1Jahr und älter); zur Übersicht wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen: Relevante Geburten 2018/2019 Geburtszeitraum Kinder laut KDVZ (Stand: 01.02.2018) 01.11.2015-31.07.2017 Anspruch auf einen Betreuungsplatz zum 01.08.2018 396 (Vorjahr 370) 01.08.2017 – 31.07.2018 (Hereinwachsende inkl. Prognose) Anzahl der unter Dreijährigen insgesamt, die im laufenden Kindergartenjahr 2018/ 2019 einen Betreuungsplatz beanspruchen könnten 199 (Vorjahr 189) 595 (Vorjahr 559) Auch die Zahl der Kinder unter 3 Jahren ist weiter steigend. Neben den oben erwähnten Effekten spielt hier auch die steigende Geburtenrate eine Rolle. Es wurden bis zum Anmeldestichtag (06.12.2017) 215 Kinder (Vorjahr 203) unter drei Jahren neu in den Einrichtungen angemeldet; 22 Kinder unter drei Jahren verbleiben in den Einrichtungen. Dies bedeutet, dass rund 60 % der anspruchsberechtigten Eltern für ihr Kind einen Betreuungsbedarf angemeldet haben bzw. deren Kinder schon in einer Einrichtung betreut werden. Aus der Altersgruppe 0-1 jährigen sowie Hereinwachsenden steigt die Nachfrage nach Betreuungsplätzen ebenfalls. Zur Platzvergabe ist anzumerken, dass 128 U-3 Kindern Zusagen von den Einrichtungen erteilt werden konnten; in 87 Fällen konnte zunächst der Wunschkindergarten nicht berücksichtigt werden, so dass in diesen Fällen die Eltern vom Jugendamt angeschrieben wurden, um auf andere Kindertagesstätten oder die Kindertagespflege aufmerksam zu machen. Die Rückmeldefrist auf dieses Anschreiben war ebenfalls der 14.02.2018. 14 Kinder konnten durch das Jugendamt nachverteilt werden. Die Eltern von 45 Kindern äußerten entweder keinen Bedarf, oder verblieben bei den Tagespflegepersonen/Großtagespflege. Somit bleiben zum jetzigen Zeitpunkt noch 28 unversorgte Kinder übrig. Das Jugendamt prüft gerade alle möglichen Optionen (Überbelegungen, Notgruppen, Aufstockungen Tagespflege, Einrichtung Großtagespflege), um den Eltern noch ein adäquates Angebot unterbreiten zu können. Auffällig ist, dass die Betreuungsnachfrage von Kindern unter zwei Jahren, weiterhin ansteigt und die Betreuung von Kindern dieser Altersgruppe mehr und mehr zur Regel wird. Man kann hier von einem regelrechten Trend- bzw. Kulturwechsel sprechen. Daher wird sich das Jugendamt weiterhin mit alternativen Lösungen beschäftigen müssen. Der Trend zur Betreuung von Kindern unter 3 Jahren nimmt weiter zu und ist mit den Platzkapazitäten in Kindertagesstätten, sowie den vorhandenen Tagesund Großtagespflegestellen alleine nicht aufzufangen.