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Beschlussvorlage (Kindergartenbedarfsplanung und Festlegung der Angebotsstruktur)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
199 kB
Datum
06.03.2018
Erstellt
20.02.18, 18:01
Aktualisiert
17.04.18, 18:01
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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-25/2018 Fachdienst 4 - Schule, Bildung und Jugend Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 06.03.2018 Betreff: Kindergartenbedarfsplanung und Festlegung der Angebotsstruktur Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss beschließt die vorgelegte Angebotsstruktur. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die jährliche Festlegung der Angebotsstruktur der Kindertageseinrichtungen für das kommende Kindergartenjahr gehört zu den Aufgaben der örtlichen Jugendhilfe und bedarf somit des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses. Die entsprechende Meldung an das Landesjugendamt hat nach Kibiz jährlich zum 15.03. eines jeden Jahres zu erfolgen. Grundlage für die Angebotsstruktur bildet die Kindergartenbedarfsplanung, welche fortlaufend durch die örtliche Jugendhilfe durchgeführt wird; die Ü3-/U3-Betreuung stellt sich im Stadtgebiet Bedburg wie folgt dar: Ü3 Betreuung Ziel der Fachverwaltung ist, auch wenn nicht alle Eltern der 3- bis 6-jährigen Kinder den Rechtsanspruch auf eine Kindertagesbetreuung geltend machen, eine 100 %-ige Bedarfsdeckungsquote für Kinder ab 3 Jahren vorzuhalten. Aktuell wohnen im Stadtgebiet 649 Kinder in der v. g. Altersklasse. Relevante Geburten 2018/2019 Geburtszeitraum 01.10.2012 - 31.10.2015 Anzahl der über Dreijährigen insgesamt Kinder laut KDVZ (Stand: 01.02.2018) 649 (Vorjahr 620) 649 Die Kinderzahlen sind demnach weiterhin anhaltend steigend. Dies ist in der Ü3-Altersgruppe im Wesentlichen auf Zuzug und Migration zurückzuführen. Durch die neue Einrichtung in Bedburg-Rath und die Überbrückungslösung bis zur Fertigstellung der Kindertagesstätte in Kirdorf hat das Vergabeverfahren etwas länger gedauert, als in den Jahren zuvor. Daher konnten zum Versand der Ausschussunterlagen noch keine konkreten Zahlen geliefert werden. Diese werden alsbald nachgereicht sobald diese vorliegen. Es war aber zu erkennen, dass in der Nachbelegung alle Betreuungsbedarfe für Kinder über 3 Jahren befriedigt werden konnten. U3-Betreuung Zum Beginn des Kindergartenjahres 2018/2019 fallen in Bedburg 396 Kinder in die Altersklasse der zum 01.08.2018 generell anspruchsberechtigten U3 Kinder; zur Übersicht wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen: Relevante Geburten 2018/2019 Geburtszeitraum Kinder laut KDVZ (Stand: 01.02.2018) 01.11.2015-31.07.2017 Anspruch auf einen Betreuungsplatz zum 01.08.2018 01.08.2017 – 31.07.2018 (Hereinwachsende inkl. Prognose) Beschlussvorlage WP9-25/2018 396 (Vorjahr 370) 199 (Vorjahr 189) Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Anzahl der unter Dreijährigen insgesamt, die im laufenden Kindergartenjahr 2018/ 2019 einen Betreuungsplatz beanspruchen könnten Seite: 3 595 (Vorjahr 559) Auch die Zahl der Kinder unter 3 Jahren ist weiter steigend. Neben den oben erwähnten Effekten spielt hier auch die stabile bzw. leicht steigende Geburtenrate eine Rolle. Die konkreten Zahlen werden auch hierfür aus benannten Gründen nachgeliefert. Allerdings lässt sich hier schon erkennen, dass mit Eltern, die einen Betreuungsbedarf angemeldet haben, alternative Lösungen gefunden werden müssen. Der Trend zur Betreuung von Kindern unter 3 Jahren nimmt weiter zu und ist mit den Platzkapazitäten in Kindertagesstätten alleine nicht aufzufangen. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: -------------------------Müchen -------------------------Esser -------------------------Brunken -------------------------Solbach Sachbearbeiter Jugendamtsleiter Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-25/2018 Seite 3