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Beschlussvorlage (Plan)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
959 kB
Datum
15.03.2018
Erstellt
02.03.18, 11:48
Aktualisiert
02.03.18, 11:48
Beschlussvorlage (Plan)

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Inhalt der Datei

Ausschnitt aus der Satzungsfassung der 10. Änderung (November 2011) Rechtsgrundlagen für die 13. (vereinfachte) Änderung Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634); Die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBI. I S. 3786); Die Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhaltes (Planzeichenverordnung-PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057); Die Änderung berührt die Grundzüge der städtebaulichen Planung nicht. Das Änderungsverfahren wird als vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Weitere Festsetzungen sind dem Ursprungsplan bzw. der 10. Änderung zu entnehmen. F WA2 II o 30-35° 5,5 3 Änderungsinhalte für die 13. (vereinfachte) Änderung GFZ 1,0 GD 30-35° Es els Pa ba ch rks tra ße MI III o GRZ 0,4 3 h TH max. 8,95m ac 14 Es e lsb ,38 6,6 L WA2 II o GFZ 0,8 GD 20-35° 3 15 3 ,05 GFZ 1,0 GD 30-35° G 2 L E-2WE 14 L F WA2 II o D-1WE R-1WE GRZ 0,4 GFZ 0,8 GD 38-48° G TH max. 4,50m FH max. 9,50m F L WA2 I o 14 WA1 III o GRZ 0,4 6,0 4 Spo rtpl atz 3 6 ,0 Am F G L 14 F G 2 4 GRZ 0,4 TH 6,00m-6,50m FH max. 9,50m * 5,5 F G 9 GRZ 0,4 GFZ 0,5 GD 25-38° TH max. 8,95m TH max. 3,40m WA2 II o 20-35° 13 23 14 G F L 3 3 GFZ 0,8 GD TH 6,00m-6,50m FH max. 9,50m 14 ach E-2WE 3 GRZ 0,4 WA2 II o GRZ 0,4 GFZ 0,8 GD 38-48° 3 6 TH max. 4,50m FH max. 9,50m GRZ 0,4 GFZ 0,8 GD 30-35° 3 Ese lsb WA2 II o D-1WE R-1WE 3 TH max. 6,10m 3 12 Bereich der 13. Änderung Februar 2018 831 Planzeichenerklärungen / Festsetzungen für die 13. (vereinfachte) Änderung 9 4 Z II 6 31 4 832 31 1443 51 6 L7 31 315 29 II 273 8 31 7 1444 GH max. 9,50m F 3 837 18 I St ort pla tz 1631 [5] e .5 975 5b 1819 1820 St 1669 1639 6a [7 9a S 1479 F SI 10 a Bürgermeister Bürgermeister Gemeinde Leopoldshöhe Ortsteil Asemissen 13. (vereinfachte) Änderung Bebauungsplan Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ Verfahrensstand: Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB sowie Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB i.V.m. § 13 BauGB (Vereinfachtes Änderungsverfahren) 10. vereinfachte Änderung Bebauungsplan Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ maximale Firsthöhe maximale Gebäudehöhe abweichende Bauweise In Abweichung von der offenen Bauweise sind bauliche Anlagen mit größeren Abmessungen (Länge und Breite) als 50,00 m zulässig. geneigtes Dach 13. vereinfachte Änderung Bebauungsplan Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ Ausschließlich Flächen für Stellplätze Carports und Garagen sind ausschließlich in den überbaubaren Flächen sowie Stellplätze in den überbaubaren Flächen und in den besonders dafür festgesetzten Fläche zulässig. 0 20 40 60 Maßstab im Original 1 : 1.000 zu erhaltende Bäume 1083 Drees 80m 26.02.2018 Huesmann zu erhaltende Baumreihe 12 1649 13 16 1798 Leopoldshöhe, den .................... Mindesttraufhöhe 6,00 m und maximale Traufhöhe 6,50 m zu erhaltende Strauchhecke 235 F Leopoldshöhe, den .................... Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß maximale Grundflächenzahl (GRZ) a S 1650 234 Das vereinfachte Änderungsverfahren wurde nach § 13 BauGB durchgeführt. Mit der Bekanntmachung vom ..................... im Bekanntmachungskasten am Rathaus der Gemeinde Leopoldshöhe liegt der Plan ab .................... zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Norden Wasserfläche SII 1802 Diese Planänderung ist gem. § 10 BauGB und § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.11.2016 (GV NRW S. 966) vom Rat der Gemeinde Leopoldshöhe am ....................... als Satzung beschlossen worden. 1647 FI 1822 S I [12 SI 10 11 1815 1803 F a] 850 F 12 1797 S I 8 9 1834 Bürgermeister Öffentliche Grünflächen S II 10 Ese lsba 311 F 10 ch 1821 S II Bürgermeister Allgemeines Wohngebiet Ein- und Ausfahrtbereich Bereich ohne Ein- und Ausfahrt a] 4 St a] ra 13 974 [5 S Sp GD 20° - 35 ° TH 6,00m-6,50m FH max. 9,50m FD GH max. 9,50m 2.5 st 5 1818 [7] 1745 GRZ 0,4 Im Auftrag Kreis Lippe Der Landrat Fachbereich Geoinformation, Kataster, Immobilienbewertung 20°-35° zulässige Dachneigung für die Hauptbaukörper Flachdach FD 1003 rk 1835 5a WA2 II a Pa Festhalle Asemissen .5 .0 18 .0 SI Sporthalle GD [6] 30 45 38 1817 [8] SI .5 319 PI 839 a S .0 1781 II TH 6,00m6,50m FH max. 9,50m 269 FI S II Am 1816 30 [4] 31 GRZ 0,4 1807 Flur 2 Leopoldshöhe, den .................... überbaubare Fläche nicht überbaubare Fläche 10 Gemarkung Asemissen I WA2 8 28 1416 833 Leopoldshöhe, den .................... (Detaillierte Festsetzungen siehe Satzungsfassung der 10. Änderung) Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 13. (vereinfachten) Änderung 11 1417 626 [1] 834 Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe hat in seiner Sitzung am ........................ den Beschluss gefasst, den Bebauungsplan Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ wie folgt zu ändern: Zeichnerische Festsetzungen: · Neuordnung der festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche als ein zusammenhängendes „Baufenster“ · Festsetzung der ausschließlichen Flächen für Stellplätze sowie der Festsetzung der (Grundstücks-) Ein- und Ausfahrtbereiche bzw. der Seiten ohne Zulässigkeit einer (Grundstücks-) Ein- und Ausfahrt Textliche Festsetzungen: · Festsetzung einer von der offenen Bauweise abweichenden Bauweise mit größeren Abmessungen (Länge und Breite) als 50,00 m · Festsetzung einer zulässigen Überschreitung der Grundflächenzahl von 0,4 bis 0,8 für Stellplätze, Zufahrten etc., wenn im gleichen Verhältnis zu der zusätzlichen Inanspruchnahme von Fläche (maximal 0,2), Flachdächer oder flach geneigte Dächer bis maximal 25° Dachneigung extensiv begrünt werden und / oder eine Begrünung der Baugrundstücke durch einzelne Baumstandorte bzw. durch das Anpflanzen von heimischen, standorttypischen Bäumen und Sträuchern erfolgt. · Streichung der Festsetzung zur maximal zulässigen Geschossflächenzahl · Änderung der Festsetzung der zwingenden Zahl der zulässigen Vollgeschosse in eine maximal zulässige Zahl der Vollgeschosse (zwei) · Zulässigkeit von Carports und Garagen ausschließlich in den überbaubaren Flächen sowie Stellplätze in den überbaubaren Flächen und in den besonders dafür festgesetzten Flächen · Zulässigkeit von Flachdächern · Zulässigkeit von Einfriedungen an der Grenze zum Verkehrsraum bis zu einer Höhe von 1,50 m bei Anlagen für soziale Zwecke (Kindertagesstätte) unter der Voraussetzung, dass eine ausreichende Sicht aller Verkehrsteilnehmer gewährleistet ist z.B. durch Zurücksetzen der Einfriedungen von der Verkehrsfläche oder Verwendung von transparenten Einfriedungen für Teilbereiche. Detmold, den .................... z.B. 5 Maßzahl in Meter er GD TH max. 6,10m Diese Planänderung hat als Entwurf gem. § 3 (2) BauGB in der Zeit vom .................. bis .................. öffentlich ausgelegen. Die öffentliche Auslegung wurde am .................... ortsüblich bekannt gemacht. an GFZ 0,8 Diese Planänderung ist gem. § 2 (1) BauGB durch Beschluss des Rates der Gemeinde Leopoldshöhe vom 22.02.2018 aufgestellt worden. Pl GRZ 0,4 Die Darstellung des gegenwärtigen Zustandes stimmt mit den Katasterunterlagen überein. Die geometrische Eindeutigkeit der Festsetzungen wird bescheinigt. Die Planunterlagen für den Geltungsbereich des Planes auf der Grundlage der Flurkarte M 1:1.000 entspricht dem Stand vom 15.01.2018. Vennhofallee 97 D-33689 Bielefeld fon 05205.3230/6502 fax 05205.22679 info@dhp-sennestadt.de www.dhp-sennestadt.de