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Beschlussvorlage (Anlage_5_Umweltbericht)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
1,3 MB
Datum
22.02.2018
Erstellt
16.02.18, 11:14
Aktualisiert
16.02.18, 11:14

Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege in Bechterdissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe - Umweltbericht - Gemeinde Leopoldshöhe Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege in Bechterdissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe - Umweltbericht - Projektnr. 16-329 Bearbeitungsstand 14.12.2017 Anlage Karte Nr. 1: Bestandsplan Karte Nr. 2: Bestands- und Konfliktplan Auftraggeber Mennonitengemeinde Bechterdissen e.V. Milser Ring 22 33818 Leopoldshöhe Verfasser Projektbearbeitung Meral Saxowsky Dipl.-Ing. Stefan Höke M.Sc. Landschaftsökologie Landschaftsarchitekt I BDLA Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege in Bechterdissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht Inhaltsverzeichnis 1.0 Anlass und Einführung ......................................................................................................1 2.0 Methodik ............................................................................................................................2 3.0 Vorhabensbeschreibung und Wirkfaktoren ....................................................................5 3.1 Vorhabensbeschreibung............................................................................................................... 5 3.2 Wirkfaktoren des Vorhabens ....................................................................................................... 7 4.0 Definition und Beschreibung des Untersuchungsgebietes ...........................................9 4.1 Definition des Untersuchungsgebietes .................................................................................... 10 4.2 Fachplanungen und Schutzgebiete .......................................................................................... 11 5.0 Schutzgutbezogene Beschreibung und Bewertung der vorhandenen Umweltsituation sowie Konfliktanalyse .................................................................................... 14 5.1 Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit ................................................................. 14 5.2 Schutzgut Tiere ............................................................................................................................. 15 5.3 Schutzgut Pflanzen....................................................................................................................... 18 5.4 Schutzgut Boden .......................................................................................................................... 21 5.5 Schutzgut Wasser ........................................................................................................................ 22 5.6 Schutzgut Klima und Luft ............................................................................................................ 23 5.7 Schutzgut Landschaft .................................................................................................................. 24 5.8 Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter ............................................................................... 25 5.9 Schutzgut Biologische Vielfalt und Wechselwirkungen ...................................................... 26 6.0 Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege...................................... 29 6.1 Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen..................... 29 6.2 Kompensationsmaßnahmen....................................................................................................... 34 7.0 Zusammenfassung .......................................................................................................... 37 8.0 Quellenverzeichnis ......................................................................................................... 41 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege in Bechterdissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht 1 1.0 Anlass und Einführung Die Gemeinde Leopoldshöhe plant die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege in Bechterdissen“ im Ortsteil Bechterdissen. Anlass der Planung ist der Bedarf von Betreuungs- und Pflegeplätzen für Senioren in Leopoldshöhe, dem mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Rechnung getragen werden soll. Die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes findet im Parallelverfahren statt und wird in einem gesonderten Umweltbericht betrachtet (HÖKE LANDSCHAFTSARCHITEKTUR 2016A). Das Plangebiet liegt zwischen der Wohnbebauung der „Milser Heide“ im Süden und der Straße „Im Schmeltebruch“ im Osten. Abb. 1 Lage des Plangebietes (roter Kreis) auf Grundlage der TK 1:100.000. Basierend auf der aktuellen Rechtslage ist für die Neuaufstellung eines Bebauungsplanes eine Umweltprüfung im Sinne des § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BAUGB) durchzuführen. Aufgabe der Umweltprüfung ist es, die zu erwartenden Umweltwirkungen des Vorhabens darzustellen. Die Ergebnisse der Umweltprüfung werden in dem hiermit vorgelegten Umweltbericht beschrieben und bewertet. Der Umweltbericht bildet dabei gemäß § 2a BauGB einen Teil der Planbegründung, und ist bei der Abwägung dementsprechend zu berücksichtigen. Parallel wird ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erstellt (HÖKE LANDSCHAFTSARCHITEKTUR 2016B). Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege in Bechterdissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht 2 2.0 Methodik Gemäß den Vorgaben der Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2a Baugesetzbuch (BAUGB) beinhaltet der Umweltbericht die folgenden Punkte: • „Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans […] und Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes […]“ • „Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen […] mit Angaben der a) Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands, einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden, b) Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung […], c) geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen und d) • in Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten“ Beschreibung der verwendeten Verfahren und der gegebenenfalls notwendigen Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen • 2.1 Zusammenfassung Beschreibung und Bewertung der vorhandenen Umweltsituation Im Rahmen der Bestandsermittlung wird im Folgenden die bestehende Umweltsituation im Bereich des Plangebietes ermittelt und bewertet. Dazu wurden die vorliegenden Informationen aus Datenbanken und aus der Literatur ausgewertet. Das Plangebiet und das Umfeld wurden am 15.03.2016 begangen. Im Plangebiet sind die Biotoptypen flächendeckend erfasst worden. Anhand der ermittelten Bestandssituation im Untersuchungsraum ist es möglich, die Umweltauswirkungen, die von dem Vorhaben ausgehen, zu prognostizieren und den Umfang und die Erheblichkeit dieser Wirkungen abzuschätzen. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege in Bechterdissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht 3 Gemäß den Vorgaben des BAUGB § 1 (6) sind im Rahmen der Umweltprüfung die Auswirkungen auf folgende Schutzgüter zu prüfen: 2.2 • Menschen und menschliche Gesundheit • Tiere • Pflanzen • Boden • Wasser • Klima und Luft • Landschaft • Kultur- und sonstige Sachgüter • Biologische Vielfalt und Wechselwirkungen Konfliktanalyse Ziel der Konfliktanalyse ist die Erarbeitung der mit dem geplanten Vorhaben verbundenen unvermeidbaren Beeinträchtigungen der Schutzgüter. Dazu werden für jedes Schutzgut, für das potenzielle Beeinträchtigungen zu erwarten sind, zunächst die relevanten Wirkfaktoren beschrieben und die geplanten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen benannt. Unter Berücksichtigung dieser Faktoren und vor dem Hintergrund der derzeitigen Situation der Schutzgüter werden abschließend die verbleibenden, unvermeidbaren Beeinträchtigungen abgeleitet. Gegenstand einer qualifizierten Umweltprüfung ist die Betrachtung anderweitiger Planungsmöglichkeiten. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans können Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild verbunden sein. Diese Eingriffe werden gemäß der §§ 4 und 4a Landschaftsgesetz (LG) NRW analysiert, quantifiziert und – sofern erforderlich – durch geeignete Maßnahmen kompensiert. Die artenschutzrechtlichen Aspekte des Vorhabens werden im Rahmen eines gesonderten Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages (HÖKE LANDSCHAFTSARCHITEKTUR 2016B) betrachtet. 2.3 Null-Variante und anderweitige Planungsmöglichkeiten Das BAUGESETZBUCH (Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a) fordert die Betrachtung der Null-Variante sowie „anderweitiger Planungsmöglichkeiten, wobei die Ziele und der räumliche Geltungsbereich des Bauleitplans zu berücksichtigen sind“. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege in Bechterdissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht 4 Anlass der Planung ist der Bedarf von Betreuungs- und Pflegeplätzen für Senioren in Leopoldshöhe. Im Hinblick auf den demografischen Wandel wird in der Gemeinde Leopoldshöhe mit einem Anstieg der pflegebedürftigen Personen gerechnet (DHP 2016). Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen daher die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung einer Seniorenwohnanlage mit ambulanter Tagespflege geschaffen werden. Standortalternativen wurden von der Gemeinde Leopoldshöhe beispielsweise aufgrund des Biotopschutzes, der Entwicklung von Wohnbaufläche oder privaten Eigentumsansprüchen als nicht realisierbar eingestuft. Darüber hinaus zeichnet sich die angestrebte Planung durch die unmittelbare Nähe zum mennonitischen Gemeindezentrum, zur Kirche und zu bestehenden Pflegeeinrichtungen aus, sodass Synergien genutzt werden können (DHP 2016). Anderweitige Planungsmöglichkeiten kommen daher nicht in Frage. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege in Bechterdissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht 5 3.0 Vorhabensbeschreibung und Wirkfaktoren 3.1 3.1.1 Vorhabensbeschreibung Planung Im Folgenden wird das geplante Vorhaben anhand der Planzeichnung und der textlichen Ergänzungen (DHP 2017A, 2017B, 2016) beschrieben. Flächennutzungsplan Der derzeit rechtskräftige Flächennutzungsplan weist das Plangebiet als „Fläche für die Landwirtschaft“ aus. Im Rahmen der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die Festsetzungen für Teile des Plangebietes in „Fläche für den Gemeindebedarf“ geändert werden. Die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren in einem gesonderten Umweltbericht betrachtet. Bebauungsplan Das Plangebiet befindet sich außerhalb eines rechtskräftigen Bebauungsplanes. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege in Bechterdissen“ weist im Süden des Plangebietes ein „Gebiet für betreutes Wohnen und Tagespflege“ aus, welches ein Baufeld beinhaltet und von Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Carports umgeben ist. Das Gebäude in abweichender Bauweise besitzt zwei Vollgeschosse und Walmdächer, die eine maximale Firsthöhe von 9,5 bis 11,5 m erreichen. Die Grundflächenzahl wird auf 0,4 festgesetzt. „Gemäß § 19 (4) BauNVO ist für Stellplätze, Carports und ihre Zufahrten eine Überschreitung der Grundflächenzahl bis maximal 0,5 zulässig“ (DHP 2017A). Östlich und westlich der Grundstücksfläche grenzen bis zu 4 m breite „Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen“ an. Diese werden mit einer Baum- und Strauchhecke aus heimischen, standorttypischen Arten bepflanzt. Südlich werden „Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Flächen“ festgesetzt, um eine vorhandene Schmutzwasser-Druckleitung zu sichern. Im Südosten wird die vorhandene Straße „Im Schmeltebruch“ als „Straßenverkehrsfläche“ festgesetzt. Sie wird der Erschließung des Plangebietes dienen (DHP 2017A). Den Großteil des Plangebietes weist der Bebauungsplan als „Flächen für die Landwirtschaft“ aus. Im Nordwesten des Bebauungsplanes sind 16 m breite „Flächen oder Maßnahmen zum Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege in Bechterdissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht 6 Schutz der Natur, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ festgesetzt, die der Anlage einer Streuobstwiese dienen werden (DHP 2017B). Abb. 2 Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“ (DHP 2017B) Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege in Bechterdissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht 3.2 7 Wirkfaktoren des Vorhabens Im Zusammenhang mit dem geplanten Vorhaben können sich die folgenden Wirkungen ergeben: • temporäre Emissionen in der Bauzeit • Anlage von Gebäuden und versiegelten Flächen • o Bodenverdichtung/Bodenab- und -auftrag o Entfernung von krautiger Vegetation o Silhouettenwirkung der Gebäude Anlage von Bolz- und Spielflächen o Bodenverdichtung/Bodenab- und -auftrag o Entfernung von krautiger Vegetation • Anlage von Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der Natur • dauerhafte Emissionen durch die Nutzung der Gebäude, Infrastruktur und Freiflächen Hinsichtlich der Beurteilung der vorhabensbedingten Wirkfaktoren sind Vorbelastungen zu berücksichtigen. Zu den Vorbelastungen zählen: • Immissionen (akustisch, stofflich und optisch) durch die angrenzende Bebauung und Infrastruktur • Emissionen und Immissionen (akustisch und stofflich in Form von Stäuben und Gasen) durch die landwirtschaftliche Nutzung im Plangebiet und angrenzender Flächen • Emissionen (akustisch) durch die Nutzung als Bolz- und Spielfläche In der folgenden Tabelle werden alle zu erwartenden Wirkungen des Vorhabens als potenzielle Wirkfaktoren zusammengestellt. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege in Bechterdissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht Tab. 1 8 Potenzielle Wirkfaktoren im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe. Maßnahme betroffene Wirkfaktor Auswirkung Bodenverdichtungen, Bodenabtrag und Veränderung des (anthropogen veränderten) Bodenaufbaus Lebensraumverlust/ -degeneration Pflanzen Tiere Bodendegeneration und Verdichtung/Veränderung Boden Entfernung von krautiger Vegetation Lebensraumverlust/ -degeneration Pflanzen Tiere Lärmemissionen und stoffliche Emissionen durch den Baubetrieb ggf. Beeinträchtigung von Erholungssuchenden Menschen Störung der Tierwelt Tiere ggf. stoffliche Einträge in die Luft, in den Boden und in das Grundwasser Boden, Wasser, Luft Nachhaltiger Lebensraumverlust Tiere Veränderung der Standortverhältnisse Pflanzen Nachhaltiger Verlust von Bodenfunktionen Boden Landschaftsästhetische Beeinträchtigung Menschen Landschafts/Ortsbild Störung der Tierwelt Tiere Schaffung von Lebensraum Tiere Silhouettenwirkung Tiere Landschaftsästhetische Aufwertung Menschen Landschafts/Ortsbild Anlage einer Wiese (als Bestandteil der Streuobstwiese) auf zuvor degenerierten Flächen Aufwertung der Bodenfunktionen Boden Schaffung von Lebensraum Tiere, Pflanzen Anlage einer Wiese auf zuvor degenerierten Flächen Aufwertung der Bodenfunktionen Boden Schaffung von Lebensraum Tiere, Pflanzen Schutzgüter Baubedingt Bauphase der Infrastruktur und der baulichen Anlagen Baustellenbetrieb Anlagebedingt Schaffung von Gebäuden, Nebenanlagen und Stellplätzen Versiegelung und Teilversiegelung von Bodenflächen Silhouettenwirkung Schaffung von Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der Natur Schaffung der Bolz- und Spielfläche Pflanzung von Gehölzen (als Bestandteil der Streuobstwiese) Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege in Bechterdissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht 9 Fortsetzung Tab. 1 Maßnahme betroffene Wirkfaktor Auswirkung Nutzung der Gebäude und Infrastruktur Erhöhung der Emission ggf. Beeinträchtigung von Erholungssuchenden Menschen Störung der Tierwelt Tiere Nutzung der Bolzund Spielfläche Lärm- und ggf. Lichtemissionen ggf. Beeinträchtigung von Erholungssuchenden Menschen Störung der Tierwelt Tiere Schutzgüter Betriebsbedingt *positive Auswirkungen sind fett geschrieben Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege in Bechterdissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht 10 4.0 Definition und Beschreibung des Untersuchungsgebietes 4.1 Definition des Untersuchungsgebietes Das Untersuchungsgebiet umfasst den ca. 1,6 ha großen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe. In die Betrachtung einbezogen werden angrenzende Flächen, sofern diese für die Aspekte der Umweltprüfung relevant sind. 4.1.1 Verwaltungsstruktur und geographische Lage Verwaltungsstruktur Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“ liegt im Südwesten der Gemeinde Leopoldshöhe (Ortsteil Bechterdissen) des Kreises Lippe. Es umfasst die Flurstücke 355, 703 und 704 der Flur 4, Gemarkung Bechterdissen sowie teilweise das Flurstück 1437, Flur 8 der Gemarkung Greste. Geographische Lage Naturräumliche Zuordnung Das Untersuchungsgebiet liegt innerhalb der Großlandschaft Weserbergland. Die naturräumliche Haupteinheit ist das „Ravensberger Hügelland“ (NR-531). Das Lanuv beschreibt die naturräumliche Haupteinheit wie folgt: „ […] Mesozoisches Berg- und Hügelland. […] Durch die Else-Werre-Niederung in das nördliche flachwellige Quernheimer Hügel- und Bergland und in das morphologisch stärker bewegte Herforder Hügelland im Süden getrennt.“ (Lanuv 2016b). Potenzielle natürliche Vegetation Als potenzielle natürliche Vegetation (pnV), auch heutige potenzielle Vegetation (hpnV), werden der Zustand und die Ausprägung der Vegetation eines Gebietes bezeichnet, die sich ohne jedes menschliche Eingreifen natürlich entwickeln würde. Gemäß dem Geographischlandeskundlichen Atlas von Westfalen befindet sich das Untersuchungsgebiet im Übergang zwischen Hainsimsen- und Waldmeister-Buchenwäldern (BOHN, WELß 2003). Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege in Bechterdissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht 4.2 4.2.1 11 Fachplanungen und Schutzgebiete Bauleitplanung Regionalplan Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Detmold, Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld, weist das Plangebiet als „Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich“ mit der Freiraumfunktion „Schutz der Landschaft und landschaftlichen Erholung“ aus. Südlich angrenzend an das Plangebiet befindet sich „Allgemeiner Siedlungsbereich“ (BEZIRKSREGIERUNG DETMOLD 2016). Flächennutzungsplan Der derzeit rechtskräftige Flächennutzungsplan weist das Plangebiet als „Fläche für die Landwirtschaft“ aus (DHP 2016). Die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes findet im Parallelverfahren in einem gesonderten Umweltbericht statt (HÖKE LANDSCHAFTSARCHITEKTUR 2016A) Bebauungsplan Für das Plangebiet besteht kein rechtskräftiger Bebauungsplan. 4.2.2 Schutzgebiete und andere naturschutzfachliche Planungen Landschaftsplan Das Plangebiet liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Landschaftsplanes Nr. 2 „Leopoldshöhe/ Oerlinghausen-Nord“ des Kreises Lippe. Es ist als ein „Besonders geschützter Teil von Natur und Landschaft“ mit dem Entwicklungsziel „Anreicherung einer im ganzen erhaltungswürdigen Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen“ ausgewiesen (KREIS LIPPE 2016A). Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege in Bechterdissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht 12 „Wird mit einem Bebauungsplan in den Geltungsbereich eines Landschaftsplanes eingegriffen, so treten bei der Aufstellung, Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes mit dessen Rechtsverbindlichkeit widersprechende Festsetzungen und Darstellungen des Landschaftsplanes außer Kraft. Aus diesem Grund ist das Plangebiet mindestens zu Teilen auch aus dem Landschaftsplan zu entlassen.“ (DHP 2016). Schutzgebiete Das Plangebiet befindet sich innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „LSG-Bielefelder Osning mit Teutoburger Wald und Osningvorbergen sowie Ravensberger Hügelland“ (LSG-3917-0011) (LANUV 2016B). „Bauliche Anlagen im Sinne der Bauordnung“ dürfen gemäß Landschaftsplan (KREIS LIPPE 2016A) innerhalb des Landschaftsschutzgebietes nicht errichtet werden. Demnach steht das Landschaftsschutzgebiet der Aufstellung des Bebauungsplanes entgegen. „Um das Plangebiet baulich entwickeln zu können, ist ein Antragsverfahren zur Teilaufhebung des Landschaftsschutzgebietes einzuleiten“ (DHP 2016). Naturschutzfachlich wertvolle Flächen Der östliche Teil des Plangebietes, in dem die Festsetzung als Verkehrsfläche vorgesehen ist, befindet sich innerhalb der Verbundfläche VD-DT-3917-041, die sich derzeit in Überarbeitung befindet. Die Verbundfläche erstreckt sich östlich des Plangebietes über die angrenzende Waldfläche sowie ca. 250 m westlich des Plangebietes entlang des Plansbaches. Weitergehende Informationen zu der Verbundfläche liegen derzeit nicht vor (LANUV 2016B). Innerhalb von 250 m Entfernung zum Plangebiet befinden sich keine weiteren naturschutzfachlich wertvollen Flächen. 4.2.3 Wasserrechtliche Festsetzungen Es befinden sich keine Wasserschutzgebiete im Plangebiet und der näheren Umgebung (ELWAS 2016). Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege in Bechterdissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht 4.2.4 13 Vorbelastungen Der Großteil des Plangebietes wird derzeit landwirtschaftlich genutzt (Äcker und ein Feldweg). Durch die landwirtschaftliche Nutzung werden Stäube, Gase, Pflanzenschutzmittel und Lärm emittiert. Des Weiteren ist der Boden infolge der Nutzung erosionsgefährdet und in seinen natürlichen Bodenfunktionen eingeschränkt. Ebenso ist von Lärmemissionen durch die Nutzung des Bolzplatzes im Süden des Plangebietes auszugehen. Südlich angrenzend an das Plangebiet befindet sich das Siedlungsgebiet der „Milser Heide“, welches durch seine Silhouettenwirkung und Immissionen (z.B. Lärm und Licht) auf das Plangebiet einwirkt. Trotz geringen Verkehrsaufkommens auf der Straße „Im Schmeltebruch“, ist auch von dieser eine störende Wirkung durch Stäube, Gase und Lärm anzunehmen. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege in Bechterdissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht 14 5.0 Schutzgutbezogene Beschreibung und Bewertung der vorhandenen Umweltsituation sowie Konfliktanalyse 5.1 5.1.1 Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit – Bestand Schadstoffemissionen Das Plangebiet wird im Osten von der Straße „Im Schmeltebruch“ durchquert. Der Anlieger- und Durchgangsverkehr emittiert Stäube und Gase in das Plangebiet. Daneben werden infolge der landwirtschaftlichen Nutzung im und um das Plangebiet Stäube und Gase emittiert. Schallemissionen Das Plangebiet ist durch Lärmimmissionen des Anlieger- und Durchgangsverkehrs der Straße „Im Schmeltebruch“ und des Siedlungsgebietes „Milser Heide“ vorbelastet. Zusätzlich treten temporäre Lärmemissionen durch die landwirtschaftliche Nutzung und die Nutzung des Bolzplatzes auf. Erholung Das Plangebiet befindet sich im Übergang zwischen dem Siedlungsbereich und der freien Landschaft. Aufgrund der Nutzung als Spiel- und Bolzplatz ist das Plangebiet für die Erholung geeignet. Darüber hinaus werden der Feldweg im Plangebiet, die Straße „Im Schmeltebruch“ und der östlich angrenzende Wald von Spaziergängern genutzt. 5.1.2 Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit – Konfliktanalyse Schadstoffemissionen Insbesondere während der Bauphase ist mit einer temporären Zunahme der Staub- und Gasemissionen durch Baufahrzeuge sowie durch die Bauarbeiten zu rechnen. Nach Abschluss der Bauarbeiten ist betriebsbedingt eine Zunahme des Anliegerverkehrs auf der Straße „Im Schmeltebruch“ zu erwarten. Andererseits wird durch die Überplanung von Ackerflächen eine Reduzierung von Schadstoffemissionen erwartet. Insgesamt wird daher keine erhebliche Zunahme von Schadstoffemissionen durch das geplante Vorhaben erwartet. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege in Bechterdissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht 15 Schallemissionen Während der Bauphase ist mit einer temporären Zunahme der Schallemissionen durch Baufahrzeuge sowie durch die Bauarbeiten zu rechnen. Nach Abschluss der Bauarbeiten ist betriebsbedingt einerseits mit einer Zunahme der Schallemissionen durch den Anliegerverkehr auf der Straße „Im Schmeltebruch“ und den Kfz-Stellplätzen sowie durch die Nutzung der Gebäude und Freiflächen zu rechnen. Andererseits wird die landwirtschaftliche Nutzung im Plangebiet eingestellt, sodass diesbezüglich keine Schallemissionen auftreten werden. Insgesamt ist von einer geringfügigen Zunahme der Schallemissionen durch das Vorhaben auszugehen. Die zu erwartenden Schallemissionen sind als nicht erheblich zu beurteilen. Erholung Die Erholungsfunktion des privaten Spiel- und Bolzplatzes wird während der Bauphase temporär eingeschränkt. Zukünftig ist eine temporäre Nutzung der landwirtschaftlichen Fläche im Norden des Plangebietes als Spiel- und Bolzplatz möglich. Die Straße „Im Schmeltebruch“ sowie der östlich angrenzende Wald werden weiterhin für die Nutzung durch Spaziergänger zur Verfügung stehen. Lediglich der Feldweg im Plangebiet wird von dem Vorhaben überplant und seine Erholungsfunktion verlieren. Aufgrund der Häufigkeit vergleichbarer Wege in der näheren Umgebung des Plangebietes ist von keiner erheblichen Beeinträchtigung des Teilschutzgutes Erholung auszugehen. 5.2 5.2.1 Schutzgut Tiere Schutzgut Tiere – Bestand Im Rahmen der Erarbeitung des Umweltberichtes wurden keine gesonderten Erhebungen zum Schutzgut Tiere durchgeführt. Die Belange des Schutzgutes werden primär im Rahmen des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages (HÖKE LANDSCHAFTSARCHITEKTUR 2016) betrachtet. Die Auswertung des Fachinformationssystems (FIS) der planungsrelevanten Arten (LANUV 2016A) weist für das betroffene Messtischblatt 4018 „Lage“, Quadrant 1, das Vorkommen der folgenden planungsrelevanten Tierarten in den im Plangebiet und der näheren Umgebung vorkommenden Lebensraumtypen aus: • sechs Säugetierarten • 25 Vogelarten • eine Amphibienart Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege in Bechterdissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht 16 Die Landschaftsinformationssammlung des Landes Nordrhein-Westfalen (LINFOS) weist für das Untersuchungsgebiet keine Vorkommen planungsrelevanter Arten aus (LANUV 2016B). Einschätzung der Eignung des Untersuchungsgebietes Vögel Die unmittelbare Umgebung des Plangebietes (größtenteils Ackerflächen, Siedlungsbereich und Wald) stellt für einige Vogelarten ein geeignetes Brut- sowie Nahrungshabitat dar. Das Plangebiet stellt aufgrund seiner derzeitigen Nutzung (Bolz- und Spielfläche, Acker, landwirtschaftlicher Weg und Saumstreifen) nur für störungsunempfindliche Vogelarten einen geeigneten Lebensraum dar. Das Plangebiet übernimmt die Funktion von Nahrungsflächen dieser Arten. Für störungsempfindliche Vogelarten des Kultur- und Offenlandes ist das Plangebiet aufgrund seiner Vorbelastungen (z.B. Silhouettenwirkung, Nutzung der Ackerflächen und des Bolzplatzes) als Bruthabitat nicht geeignet. Daher ist eine Funktion als Bruthabitat aufgrund des Fehlens von Gehölzen und den genannten Vorbelastungen unwahrscheinlich. Fledermäuse Das Siedlungsgebiet sowie der Wald in unmittelbarer Umgebung des Plangebietes sind potenziell als Quartierstandorte (Fortpflanzungs- und Ruhestätten) für Fledermäuse geeignet. Äcker, Gärten und Wälder in der Umgebung dienen Fledermäusen zum Nahrungserwerb. Das Plangebiet eignet sich als potenzielles Nahrungshabitat für Fledermäuse. Da Gebäude und Höhlenbäume im Plangebiet fehlen, ist eine Eignung als Fortpflanzungs- und Ruhestätte für Fledermäuse auszuschließen. Amphibien Das Untersuchungsgebiet, speziell der Wald und ein Stillgewässer nordöstlich des Plangebietes, ist potenziell als Lebensraum für Amphibien geeignet. Das Plangebiet selbst stellt aufgrund fehlender geeigneter Laichgewässer und Landlebensräume keinen geeigneten Lebensraum für Amphibien dar. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege in Bechterdissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht 5.2.2 17 Schutzgut Tiere – Konfliktanalyse Mit dem Vorhaben werden die zur Bebauung vorgesehenen Flächen ihre Funktion als Nahrungshabitat für störungsunempfindliche Arten verlieren. Unter Berücksichtigung der Lage des Plangebietes im Übergang des Siedlungsbereiches zur freien Landschaft und damit einhergehend der Vielzahl von Offenlandlebensräumen in der näheren Umgebung ist davon auszugehen, dass die überplante potenzielle Nahrungsfläche keinen essentiellen Teil der Nahrungshabitate ausmacht. Darüber hinaus stellt die Anlage einer Streuobstwiese sowie die Anlage von Baumund Strauchhecken mit heimischen, standorttypischen Gehölzen eine Aufwertung der vorhandenen Lebensraumstrukturen dar. Insbesondere eine Streuobstwiese kann Nahrungs-, Fortpflanzungs- und Ruhestättenfunktion vieler unterschiedlicher Vogel- und Säugetierarten übernehmen. 5.2.3 Geschützte Arten gem. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Die Belange des Schutzgutes werden primär im Rahmen des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages (HÖKE LANDSCHAFTSARCHITEKTUR 2016B) betrachtet. Im Rahmen des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages wurden Feldlerche und Kiebitz als potenzielle Konfliktarten ermittelt und der vertiefenden Prüfung der Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG unterzogen. Das Untersuchungsgebiet stellt aufgrund der überwiegenden Nutzung als Acker einen geeigneten Lebensraum der Feldlerche und des Kiebitzes (potenzielle Fortpflanzungs- und Ruhestätte, Teil eines Nahrungshabitates) dar. Das Gebiet könnte besonders als Rastgebiet für ziehende Kiebitze geeignet sein. Feldlerche und Kiebitz sind Vogelarten des Offenlandes, die gegenüber vertikalen Strukturen eine Meideverhalten zeigen. Das südlich an das Plangebiet angrenzende Siedlungsgebiet sowie der östlich angrenzende Wald sind daher als ‚Vorbelastungen‘ zu werten, weshalb das Plangebiet sich nur bedingt für die Feldlerche und den Kiebitz eignet. Dennoch ist eine Störwirkung im Nahbereich des Plangebietes durch die Errichtung von Gebäuden und weiteren vertikalen Strukturen möglich. Dieser von Störwirkung betroffene Nahbereich kommt für die Feldlerche und den Kiebitz als potenzielles Nahrungshabitat in Frage. Aufgrund der Vielzahl potenzieller Lebensräume im Umfeld des Untersuchungsgebiets werden die potenziellen Nahrungshabitate in dem betroffenen Bereich als nicht essentiell angesehen (HÖKE LANDSCHAFTSARCHITEKTUR 2016). Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege in Bechterdissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht 18 „Das Eintreten der Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 (Töten und Verletzen) BNatSchG wird ausgeschlossen. Betroffenheiten gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 2 (Störung) sind nicht zu erwarten. Das Eintreten der Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 3 (Fortpflanzungs- und Ruhestätten) kann ausgeschlossen werden, da die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten durch vergleichbare Strukturen im Umfeld der Vorhabensfläche weiterhin erhalten bleibt.“ (HÖKE LANDSCHAFTSARCHITEKTUR 2016B). 5.3 Schutzgut Pflanzen Für das Plangebiet wurde durch den Verfasser eine flächendeckende Biotoptypenkartierung erstellt. Die angetroffenen Biotoptypen werden entsprechend der „Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW“ (LANUV 2008) klassifiziert. Die grafische Darstellung erfolgt im Bestands- und Konfliktplan im Anhang. 5.3.1 Schutzgut Pflanzen - Bestand Der verbalen Beschreibung der Vegetation folgt in Klammern gesetzt die Codierung gemäß „Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW“ (LANUV 2008). Plangebiet Der Großteil des Plangebietes wird als Acker (3) genutzt. Auf den gesamten Ackerflächen sind Wildkrautarten weitgehend fehlend, was auf eine intensive Nutzung schließt (3.1). Zwischen den Ackerflächen befindet sich ein von Norden nach Süden verlaufender grasbewachsener Feldweg (1.4). Im Süden liegt eine große Rasenfläche, welche als Spiel- und Bolzplatz genutzt wird (4.5). Im Südosten des Plangebietes verläuft die Straße „Im Schmeltebruch“ (1.1), mit angrenzendem Bankett (2.1). Entlang des Feldweges sowie entlang der südwestlichen und östlichen Grenzen des Plangebietes befinden sich grasbetonte Säume (2.4), die teils mit Nitrophyten durchsetzt sind. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege in Bechterdissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht 19 Abb. 3 Beispiel eines Ackers im Norden des Plangebietes. Abb. 4 Spiel- und Bolzplatz im Süden des Plangebietes. Abb. 5 Grasbewachsener Feldweg aus nördlicher Blickrichtung im Plangebiet. Abb. 6 Grasbetonter Saum im Osten des Plangebietes. Umgebung des Plangebietes Westlich, nördlich und nordöstlich des Plangebietes befinden sich großflächige Äcker, die teils von dem genannten Feldweg sowie weiteren grasbetonten Säumen gequert werden. Westlich des Plangebietes (ca. 300 m Entfernung) fließt der Pansbach aus südlicher in nördliche Richtung. Außerdem befinden sich ca. 150 m westlich des Plangebietes eine Gehölzreihe aus Eichen, Kirschen, Buchen, Birken und Heckenkirschen sowie der Siedlungsbereich des Schmeltebruchs ca. 300 m nördlich des Plangebietes. Im Süden grenzt der Siedlungsbereich der „Milser Heide“ an das Plangebiet, welcher sich durch Einzel- und Mehrfamilienhäuser sowie Zier- und Nutzgärten auszeichnet. Östlich des Plangebietes verläuft die Straße „Im Schmeltebruch“. Angrenzend befindet sich ein Buchen-Eichen-Mischwald (BHD <50 cm) mit stellenweisem Vorkommen von Lärchen. Östlich des Waldes befindet sich der Waldfriedhof „Dalhausen“. Ca. 20 m nordöstlich Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege in Bechterdissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht 20 des Plangebietes, zwischen Wald und Ackerflächen, befindet sich ein Wohngebäude mit anliegendem Garten. Abb. 7 Acker und die Gehölzreihe westlich des Plangebietes. Abb. 8 Acker und Feldweg nördlich des Plangebietes, im Hintergrund der Siedlungsbereich des Schmeltebruchs. Abb. 9 Beispiel von Gebäuden und Gärten mit Obstgehölz südlich des Plangebietes. Abb. 10 Beispiel eines Gebäudes mit Ziergarten südlich des Plangebietes. Abb. 11 Wald östlich des Plangebietes. Abb. 12 Wohngebäude mit Garten nordöstlich des Plangebietes. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege in Bechterdissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht 5.3.2 21 Schutzgut Pflanzen - Konfliktanalyse Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege in Bechterdissen“ soll die Fläche der Straße „Im Schmeltebruch“ erhalten werden. Infolge der Überplanung sind die südlichen Flächen des Plangebietes, die derzeit aus Acker, Spielund Bolzplatz, Säumen und Feldweg bestehen, als Verlustflächen zu betrachten. Demgegenüber ist die Anlage der Streuobstwiese und Baum- und Strauchhecke gegenüber dem Bestand als positiv zu bewerten. 5.4 5.4.1 Schutzgut Boden Schutzgut Boden - Bestand Im Plangebiet steht eine Pseudogley-Braunerde bzw. Pseudogley-Parabraunerde (L4118_SL341SW2) an. Lehmiger Schluff und schluffiger Lehm aus Löß liegen über sandig-tonigem Lehm und stellenweise über Festgestein. Dieser Boden ist aufgrund seiner hohen Fruchtbarkeit sowie seiner Regelungs- und Pufferfunktion als schutzwürdiger Boden der Stufe 3 klassifiziert (GD NRW 2003). Als Vorbelastungen des Bodens sind die landwirtschaftliche Nutzung sowie kleinflächige Versiegelung zu betrachten. In diesen Bereichen ist der Boden in seiner Funktion als Filter-, Pufferund Ausgleichsmedium sowie als Lebensgrundlage (für Pflanzen und Tiere) eingeschränkt bzw. kann diese Funktionen kleinflächig nicht mehr erfüllen. 5.4.2 Schutzgut Boden - Konfliktanalyse Die Anlage der Streuobstwiese und Baum- und Strauchhecke ist im Vergleich zum Bestand als positive Wirkung auf den Boden zu werten (geminderte Bodenverdichtung, Wind- und Wassererosion). Trotz dieser positiven Wirkung und der Vorbelastungen ist dem dauerhaften Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung Rechnung zu tragen. Der zusätzliche Verlust schutzwürdiger Bodenfläche beläuft sich unter Einhaltung der maximalen Grundflächenzahl (0,4) auf insgesamt 2609 m². „Gemäß § 19 (4) BauNVO ist für Stellplätze, Carports und ihre Zufahrten eine Überschreitung der Grundflächenzahl bis maximal 0,5 zulässig“ (DHP 2017A), was zu einem maximalen Verlust schutzwürdiger Bodenfläche von 3261 m² führen kann. Der Eingriff in den Boden kann unter Berücksichtigung des Planungszieles (Senioren- Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege in Bechterdissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht 22 wohnheim inklusive Tagespflege) und der bereits niedrig angesetzten Grundflächenzahl nicht vermieden werden. Im Kapitel 6.1.4 werden Maßnahmen zur Minderung der Beeinträchtigungen genannt. 5.5 5.5.1 Schutzgut Wasser Schutzgut Wasser - Bestand Teilschutzgut Grundwasser Das Plangebiet befindet sich im Bereich des Grundwasserkörpers „Westlippische TriasGebiete“ (4_13). Der Kluft-Grundwasserleiter gehört zum Teileinzugsgebiet der Weser in NRW und ist aufgrund sehr heterogener Ausgangsgesteine durch eine lokal stark schwankende Ergiebigkeit geprägt. Die Bewertungen des chemischen sowie mengenmäßigen Zustands sind gut (ELWAS 2016). Teilschutzgut Oberflächenwasser Ca. 300 m westlich des Plangebietes fließt der Pansbach aus südlicher in nördliche Richtung. Der Pansbach ist gemäß Fließgewässertypologie NRW ein „kleiner Talauebach des Deckgebirges“, der zum Einzugsgebiet der Weser gehört (ELWAS 2016). Im Untersuchungsgebiet befinden sich mit Ausnahme eines kleinen Zierteiches auf dem Grundstück nordöstlich des Plangebietes keine Stillgewässer. Der Teich misst ca. 25 m² Grundfläche und ist randlich von Binsen- und Schilfvegetation gesäumt. 5.5.2 Schutzgut Wasser - Konfliktanalyse Zur Untersuchung, ob das anfallende Niederschlagswasser ortsnah versickert werden kann, wurde die Durchlässigkeit des Bodens im Plangebiet untersucht (GEOTECHNISCHES BÜRO HEINRICH WILTSCHUT 2017). Die Untersuchung kam zu dem Ergebnis, dass eine dezentrale Versickerung aufgrund der sehr geringen Durchlässigkeit und der erheblichen Abweichungen zu Richtwerten des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft bzw. der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft nicht zu empfehlen ist (GEOTECHNISCHES BÜRO HEINRICH WILTSCHUT 2017). Daher ist geplant, für die Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers einen getrennten Regenwasserkanal in die Straße im Schmeltebruch zu legen, der anschließend in die ausreichend dimensionierten bestehenden Kanalanlagen einleitet. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege in Bechterdissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht 23 Teilschutzgut Grundwasser Aufgrund der geplanten Ableitung des auf den versiegelten Flächen anfallenden Niederschlagswassers steht dieses der Grundwasserneubildung nicht mehr zur Verfügung. Es ist daher von einer geringfügigen Minderung der Grundwasserneubildungsrate auszugehen. Aufgrund des guten mengenmäßigen Zustandes des Grundwasserkörpers sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten. Um stoffliche Belastungen des Grundwassers zu vermeiden bzw. zu mindern, sind die in Kapitel 6.1.5 genannten Maßnahmen zu berücksichtigen. Teilschutzgut Oberflächenwasser Aufgrund der Entfernungen des Plangebietes zum Pansbach und zum Zierteich nordöstlich des Plangebietes ist mit keiner negativen Beeinträchtigung der Oberflächengewässer im Untersuchungsgebiet zu rechnen. 5.6 5.6.1 Schutzgut Klima und Luft Schutzgut Klima und Luft - Bestand Das Plangebiet befindet sich in dem Landschaftsraum „Lippisches Flachhügelland“, der eine jährliche Niederschlagssumme von 700 – 750 mm und eine Jahresmitteltemperatur von 8,5 – 9°C aufweist. Aufgrund des flachen Reliefs und geringer Reibungswiderstände (z.B. durch Bebauung oder Gehölze) sowie der Lage im Randbereich zwischen Bebauung und freier Landschaft erfüllt das Plangebiet die Funktion einer kaltluftbildenden Freifläche, die zum Luftaustausch des angrenzenden Siedlungsbereiches beiträgt. 5.6.2 Schutzgut Klima und Luft - Konfliktanalyse Bei Umsetzung des Vorhabens wird sich der Freiflächencharakter trotz geringem Versiegelungsgrad verändern. Die kaltluftbildende Freifläche wird auf den Norden des Plangebietes beschränkt. Zusätzlich wird die Bebauung im Süden des Plangebietes die Belüftung/ Luftströmung ins südlich gelegene Siedlungsgebiet geringfügig mindern. Aufgrund Art und Maß der baulichen Nutzung sowie der weitläufigen Freiflächen in der Umgebung des Plangebietes ist davon auszugehen, dass der Kalt- und Frischluftaustausch des Siedlungsgebietes „Milser Heide“ nicht erheblich beeinträchtigt wird. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege in Bechterdissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht 5.7 5.7.1 24 Schutzgut Landschaft Schutzgut Landschaft – Bestand Gemäß LANUV 2016B wird das Landschaftsbild des „Lippisches Flachhügelland“ (LR-IV-020) wie folgt beschrieben: „Das Lippische Flachhügelland bietet dem Betrachter ein vielfältig strukturiertes Bild aus wenigen größeren, z. T. alten Laubwaldkomplexen […], teilweise naturnahen Bachsystemen, hauptsächlich jedoch großen Ackerflächen mit Gebüschen, Hecken und Grünlandkomplexen. Bis heute erscheinen große Teile des Raumes als ausgedehntes Einzelhofgebiet und Streusiedlungsgebiet mit wenigen geschlossenen, stellenweise auch stark zersiedelten Ortschaften […]. Durch die nur flach ausgebildeten Erhebungen wird die Sicht nicht behindert und man erhält den Eindruck einer großflächigen, jedoch teilweise stark zersiedelten Landschaft. […] Auflockernd durchziehen zahlreiche, teilweise natürlich mäandrierende Bachsysteme […] mit ihren Nebenbächen das lippische Flachhügelland und bilden mit den begleitenden Grünland-Auen grüne Bänder in der ackerlanddominierten Landschaft. Entlang der Bäche stehen dichte Ufergehölze […]. Das Grünland wird meist in Form von fetten Weiden oder Mähweiden genutzt. Die Straßen und Wege werden häufig von Baumreihen, manchmal Obstbaumreihen oder seltener von Hecken und Gebüschen begleitet.“ Die Ackerflächen, die Säume und der Feldweg des Plangebietes stellen Elemente des Landschaftsraumes dar, welche sich auch in der Formulierung des Leitbildes für den Landschaftsraum gemäß LANUV (2016B) wiederfinden lassen. 5.7.2 Schutzgut Landschaft – Konfliktanalyse Die Überplanung und der Verlust der bestehenden Landschaftselemente (Acker, Feldweg, Säume) des Plangebietes sind zunächst als Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu werten. Im Hinblick auf die intensive Nutzung, die einen geringen Artenreichtum sowie Blühaspekt bewirkt, sind die Äcker und Säume in ihrer landschaftsästhetischen Ausprägung von geringem Wert. Demgegenüber ist die Anlage von Streuobstwiesen und Hecken in den Ziel-Maßnahmen des LANUV (2016B) formuliert. Unter Berücksichtigung dessen sowie der Siedlungsrandlage des Plangebietes ist die Beeinträchtigung des Schutzgutes Landschaft als nicht erheblich zu bewerten. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege in Bechterdissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht 5.8 25 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Während zum Begriff „Kulturgut“ im Sinne des UVPG in der Fachliteratur weitgehende Übereinstimmung herrscht, ist der Begriff „Sonstige Sachgüter“ weder im UVPG noch in der diesbezüglichen EG-Richtlinie oder in der Verwaltungsvorschrift zum UVPG (UVPVwV) hinsichtlich seiner Berücksichtigung in der Umweltprüfung definiert. Bei der Auswertung weiterer UVP-Fachliteratur zeigt sich, dass auf die Bearbeitung der Sachgüter grundsätzlich verzichtet wird, da mögliche Auswirkungen auf die Sachgüter unter ökonomischen Gesichtspunkten bei der Nutzen-Kosten-Analyse zu berücksichtigen sind. In diesem Zusammenhang führt beispielsweise die UVPVwV unter Ziffer 0.4.3 aus, dass wirtschaftliche, gesellschaftliche oder soziale Auswirkungen des Vorhabens für die Durchführung einer UVP unerheblich sind (BMU 1995). Für die Begriffsbestimmung der Kulturgüter kann der Begriff des Denkmalschutzes nach den Gesetzen der Länder wie folgt gefasst werden: Kulturgüter sind Baudenkmale, Bodendenkmale, archäologische Denkmale, bewegliche Denkmale, aber auch ablesbare Spuren historischer Landnutzungsformen wie Siedlungs- und Erschließungsstrukturen und landwirtschaftliche Nutzungsformen, sofern an ihrer Erhaltung ein öffentliches Interesse besteht (vgl. DENKMALSCHUTZGESETZE DER LÄNDER SCHLESWIG-HOLSTEIN, HAMBURG UND NIEDERSACHSEN). Als Sachgüter sind im Kontext der UVP Einrichtungen der Infrastruktur und Energiegewinnung, Gebäude, Industrieanlagen etc. zu bezeichnen. 5.8.1 Schutzgut Kultur- und Sachgüter - Bestand Teilschutzgut Kulturgüter - Bestand Im Bereich des Plangebietes befinden sich keine als Denkmal gelisteten Kulturgüter. Des Weiteren gibt es keine Hinweise auf eine mögliche kulturhistorische Bedeutung des Plangebietes. Teilschutzgut Sachgüter - Bestand Die im Plangebiet großflächig anstehenden Äcker stellen als Produktionsfläche für Nahrungsgüter Sachgüter dar. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege in Bechterdissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht 5.8.2 26 Schutzgut Kultur- und Sachgüter - Konfliktanalyse Teilschutzgut Kulturgüter - Konfliktanalyse Eine Konfliktanalyse des Teilschutzgutes ist aufgrund der Bestandssituation überflüssig. Teilschutzgut Sachgüter - Konfliktanalyse Aufgrund der Flächenausweisungen des Bebauungsplanes wird der Raum, der einer landwirtschaftlichen Nutzung zusteht, eingeschränkt. Demgegenüber wird Seniorenwohnfläche geschaffen. Des Weiteren steht der landwirtschaftlichen Nutzung weiterhin ausreichend Raum im Umfeld des Plangebietes zur Verfügung. Deshalb wird von keinen Konflikten zwischen Bestand und Planung ausgegangen. 5.9 Schutzgut Biologische Vielfalt und Wechselwirkungen Biologische Vielfalt Der Begriff der biologischen Vielfalt oder Biodiversität steht als Sammelbegriff für die Gesamtheit der Lebensformen auf allen Organisationsebenen, von den Arten bis hin zu den Ökosystemen. Das Plangebiet weist aufgrund der anthropogen überprägten Strukturen eine relativ geringe biologische Vielfalt auf. Wechselwirkungen Zwischen den Schutzgütern im Untersuchungsgebiet bestehen komplexe Wechselwirkungen. Im Folgenden werden die relevanten Wechselwirkungen aufgezeigt. Die schutzgutbezogene Beschreibung und Bewertung des Naturhaushaltes im Untersuchungsgebiet berücksichtigt vielfältige Aspekte der funktionalen Beziehungen zu anderen Schutzgütern. Somit werden über den schutzgutbezogenen Ansatz die ökosystemaren Wechselwirkungen prinzipiell mit erfasst. Eine Zusammenfassung dieser möglichen, schutzgutbezogenen Wechselwirkungen zeigt die nachstehende Tabelle. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege in Bechterdissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht Tab. 2 27 Zusammenfassung der schutzgutbezogenen Wechselwirkungen. Schutzgut/Schutzgutfunktion Wechselwirkungen mit anderen Schutzgütern Menschen und menschliche Gesundheit Der Mensch greift über seine Lebensansprüche in ökosystemare Zusammenhänge ein. Es ergibt sich eine Betroffenheit aller Schutzgüter. Immissionsschutz Erholung Pflanzen Biotopfunktion Biotopkomplexfunktion Tiere Lebensraumfunktion Abhängigkeit der Vegetation von den Standorteigenschaften Boden, Klima, Wasser, Menschen Pflanzen als Schadstoffakzeptor im Hinblick auf die Wirkpfade Pflanzen-Mensch, Pflanzen-Tiere Abhängigkeit der Tierwelt von der Lebensraumausstattung (Vegetation, Biotopvernetzung, Boden, Klima, Wasser) Spezifische Tierarten als Indikator für die Lebensraumfunktion von Biotoptypen Boden Biotopentwicklungspotenzial Abhängigkeit der ökologischen Bodeneigenschaften von den geologischen, geomorphologischen, hydrogeologischen, vegetationskundlichen und klimatischen Verhältnissen landwirtschaftliche Ertragsfähigkeit Boden als Lebensraum für Tiere und Pflanzen Schutzwürdigkeit von Böden, abgebildet über Boden als Schadstofftransportmedium im Hinblick auf die Wirkdie natürlichen Bodenfunktionen und die Archivpfade Boden-Pflanze, Boden-Wasser, Boden-Mensch, Bodenfunktion Tiere Boden in seiner Bedeutung für den Wasserhaushalt (Grundwasserneubildung, Retentionsfunktion, Grundwasserschutz) Wasser Bedeutung im Landschaftswasserhaushalt Lebensraumfunktion der Gewässer und Quellen Abhängigkeit der Grundwasserneubildung von klimatischen, boden- und vegetationskundlichen bzw. nutzungsbezogenen Faktoren potenzielle Gefährdung gegenüber Verschmutzung Oberflächennahes Grundwasser in der Bedeutung als Faktor der Bodenentwicklung und als Standortfaktor für Biotope, Pflanzen und Tiere potenzielle Gefährdung gegenüber einer Absenkung Grundwasser als Transportmedium für Schadstoffe im Wirkgefüge Wasser-Mensch Selbstreinigungskraft des Gewässers abhängig vom ökologischen Zustand Gewässer als Lebensraum für Tiere und Pflanzen Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege in Bechterdissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht 28 Fortsetzung Tab. 2 Schutzgut/Schutzgutfunktion Wechselwirkungen mit anderen Schutzgütern Klima und Luft Geländeklima in seiner klimaphysiologischen Bedeutung für den Menschen Regionalklima Geländeklima klimatische Ausgleichsfunktion lufthygienische Ausgleichsfunktion Geländeklima als Standortfaktor für Vegetation und Tierwelt Abhängigkeit von Relief und Vegetation/Nutzung Lufthygienische Situation für den Menschen Bedeutung von Vegetationsflächen für die lufthygienische Ausgleichsfunktion Luft als Transportmedium im Hinblick auf Wirkgefüge LuftPflanze, Luft-Mensch Landschaft Landschaftsgestalt Landschaftsbild Kultur- und sonstige Sachgüter Kulturelemente Abhängigkeit der Landschaftsgestalt und des Landschaftsbildes von Landschaftsfaktoren wie Relief, Vegetation, Gewässer sowie von der anthropogenen Überprägung Leit- und Orientierungsfunktion für Tiere Historischer Zeugniswert als wertgebender Faktor der Landschaftsgestalt und des Landschaftsbildes Kulturlandschaften Erhebliche Beeinträchtigungen der Wechselwirkungen werden aufgrund der vorhandenen Strukturen (Vorbelastung durch die überwiegend landwirtschaftliche Nutzung), der Lage des Plangebietes (umgeben von ähnlichen Strukturen), des Planungszieles (Seniorenwohnanlage mit ausgedehnten Freiflächen) sowie der funktionalen Aufwertung vorhandener Strukturen (z.B. der Lebensraum- und Biotopfunktion) nicht erwartet. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege in Bechterdissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht 29 6.0 Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege 6.1 Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen 6.1.1 Schutzgut Menschen und menschliche Gesundheit Mit dem Vorhaben sind keine erheblichen Eingriffe in das Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit verbunden. Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung sind daher nicht erforderlich. 6.1.2 Schutzgut Tiere Auf Basis des artenschutzrechtlichen Fachbeitrages (HÖKE LANDSCHAFTSARCHITEKTUR 2016B) sowie der Konfliktanalyse (Kapitel 5.2) ist von keiner erheblichen Beeinträchtigung des Schutzgutes Tiere durch das Vorhaben auszugehen. Ein Maßnahmenbedarf ergibt sich daher nicht. 6.1.3 Schutzgüter Pflanzen und biologische Vielfalt Im Rahmen der ggf. erforderlichen Baumaßnahmen sowie der nachfolgenden Nutzung müssen sämtliche Maßnahmen und Aktivitäten auf die Fläche innerhalb der Plangebietsgrenze beschränkt werden. Zu erhaltende Gehölze (z. B. an der Straße „Im Schmeltebruch“) sind dem Baugeschehen gegenüber zu schützen. An die Maßnahmen angrenzende, zu erhaltende Gehölze sind dem Baugeschehen gegenüber zu schützen. Hierbei ist die DIN 18920, Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen, zu berücksichtigen. Ist eine Befahrung des Kronentraufbereiches unumgänglich, sind die Gehölze durch die im Folgenden dargestellten Maßnahmen gegen Beschädigungen zu sichern. • Umgrenzung des jeweiligen Gehölzes mit einem mindestens 1,8 m hohen ortsfesten Zaun. Dieser ist in einem Abstand von 1,5 m zur Kronentraufe anzulegen (s. Abb. 13). Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege in Bechterdissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht Abb. 13 • 30 Schutz des Wurzelbereichs durch ortsfesten Zaun nach RAS-LP4. Ist dies aus Platzgründen nicht möglich, müssen Baum- und Wurzelbereich gem. Abb. 14 geschützt werden. In diesem Fall ist der Stamm bis in 2 m Höhe zu polstern und zu ummanteln. Die Ummantelung darf dabei nicht auf den Wurzelanläufen aufgesetzt sein. Zusätzlich müssen gefährdete Äste ggf. hochgebunden werden. Abb. 14 • Wurzel- und Stammschutzmaßnahmen nach RAS-LP4 bei zwingend notwendiger Befahrung des Wurzelbereiches. Das Befahren des Wurzelraumes angrenzender Bäume ist zu vermeiden. Ist dies aus Platzgründen nicht möglich, ist der Wurzelraum weitestgehend vor Verdichtungen und Verletzungen zu schützen. Der Schutz hat durch geeignete Maßnahmen (Verlegung eines Vlieses mit einem druckverteilenden Überbau durch Bohlen, 6-Eck-Verbundplatten Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege in Bechterdissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht 31 o. ä.) auf einer 0,20 m dicken Kiesschicht zu erfolgen. Die Maßnahme ist auf maximal eine Vegetationsperiode zu begrenzen. Im Anschluss an die Arbeiten ist der Boden wurzelschonend zu lockern. • Bei Grabungen außerhalb des Kronenbereiches sind Verletzungen von Wurzeln mit einem Durchmesser von 2 cm oder mehr zu vermeiden. Im Falle der Verletzung von Wurzeln sind diese nachzuschneiden. Generell kann die Anlage von Freianlagen und Gehölzen als Minderungsmaßnahme angesehen werden. Es empfiehlt sich die Pflanzung standortgerechter, heimischer Gehölze. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege in Bechterdissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht 6.1.4 32 Schutzgut Boden Für die im Plangebiet anstehenden natürlichen Böden kann im Zusammenhang mit dem geplanten Vorhaben keine Vermeidungsmaßnahme formuliert werden. Bei Realisierung des Vorhabens ist ein Verlust der anstehenden, schutzwürdigen Bodentypen im Bereich von versiegelten Flächen nicht zu vermeiden. Generell gelten im Zusammenhang mit den DIN 18300 (Erdarbeiten), DIN 18915 (Bodenarbeiten) und den Bestimmungen des § 12 BBODSCHV zum Wiedereinbau von Boden folgende baubedingte Minderungsmaßnahmen: • Verzicht auf Bodenarbeiten während niederschlagsreicher Perioden und direkt im Anschluss daran • Bodenmieten sollten in Trapezform nicht höher als 2,00 m locker aufgeschüttet werden. Verdichtungen sind zu vermeiden. Sofern die Bodenmieten nicht sofort wiederverwertet werden, sind diese zu begrünen. Bei einer Bodenlagerungen von mehr als 6 Monaten sind die Bodenmieten mit tiefwurzelnden, winterharten, stark wasserzehrenden Pflanzen (z. B. Luzerne, Waldstauden-Roggen, Lupine oder Ölrettich) zu begrünen • Beschränkung der Baustelleneinrichtung, Materiallagerung, Materialtransport auf befestigte Flächen innerhalb des Plangebiets. Ist dies nicht möglich, sind durch Baumaßnahmen verdichtete, künftige Vegetationsflächen aufzulockern (Tiefenlockerung) • Getrennte Ober- und Unterbodenlagerung sowie horizontweiser Wiedereinbau des Aushubbodens (zuerst Einbau des Unterbodens, danach des Oberbodens) • der Einbau von Boden hat „vor Kopf“, vorzugsweise mit leichten Baumaschinen (z. B. Minibagger, Miniradlader) zu erfolgen • neu aufgetragener/ wieder eingebauter Boden darf nicht mit Baumaschinen und Transportfahrzeugen befahren werden • zusätzlich benötigter Boden aus einer Deponie o.ä. sollte der Bodenart des anstehenden Bodens entsprechen • der eingebaute Boden ist zeitnah zu begrünen Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege in Bechterdissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht 6.1.5 33 Schutzgut Wasser Die folgenden Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sind bei der Durchführung der Bauarbeiten zu beachten: • beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (z. B. Heizöl und Dieselkraftstoff) ist die aktuelle "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe" einzuhalten • keine Lagerung grundwassergefährdender Stoffe außerhalb versiegelter Flächen • Gewährleistung der Dichtheit aller Behälter und Leitungen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten bei Baumaschinen und -fahrzeugen • Versickerung von ggf. anfallendem Grundwasser aus Wasserhaltung Weiterhin können die folgenden fakultativen Maßnahmen den Eingriff in den Grundwasserhaushalt zusätzlich mindern: • Anlage von Dachbegrünungen • Verwendung versickerungsfähiger Beläge im Außenbereich 6.1.6 Schutzgut Klima und Luft Mit dem Vorhaben sind keine relevanten lokalklimatischen Veränderungen verbunden. Generell empfiehlt sich die Anlage von Dach- und Fassadenbegrünungen zur Verbesserung des Mikroklimas. 6.1.7 Schutzgut Landschaft Mit dem Vorhaben sind keine erheblichen Eingriffe in das Landschaftsbild verbunden. Ein Bedarf an Maßnahmen ergibt sich nicht. 6.1.8 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Im Bereich des Plangebiets sind keine Kulturgüter vorhanden. Erhebliche Beeinträchtigungen von sonstigen Sachgütern ergeben sich nicht. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege in Bechterdissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht 34 Generell gilt bei kultur- oder erdgeschichtlichen Bodenfunden (Tonscherben, Metallfunde, dunkle Bodenverfärbungen, Knochen, Fossilien, etc.): • Information der zuständigen Gemeinde oder der LWL-Archäologie für Westfalen • Unveränderten Zustand der Entdeckungsstätte für mindestens 3 Tage erhalten 6.2 6.2.1 Kompensationsmaßnahmen Analyse der Eingriffsrelevanz des Vorhabens Der Bestand sowie die zu erwartenden Wirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter im Plangebiet wurden in den vorangegangenen Abschnitten beschrieben. Entsprechend der rechtlichen Vorgaben sind die nach Realisierung der ebenfalls beschriebenen Minderungsmaßnahmen verbleibenden Eingriffe in den Naturhaushalt oder das Landschaftsbild auszugleichen oder in sonstiger Weise zu kompensieren. „Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne dieses Gesetzes sind Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können.“ (§ 14 Abs. 1 BNATSCHG). 6.2.2 Ermittlung des Kompensationsflächenbedarfs Methodik Die Eingriffsbilanzierung erfolgt auf Grundlage der „Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW“ (LANUV 2008). Das Bewertungsverfahren beruht auf einer Gegenüberstellung der Bestandssituation mit der Planungssituation. Grundlage für die Eingriffsbewertung ist dabei der Zustand von Natur und Landschaft zum Zeitpunkt der Bestandsaufnahme (Ausgangszustand). Im Bereich rechtskräftiger Bebauungspläne werden als Ausgangszustand die Festsetzungen des jeweiligen Bebauungsplans herangezogen. Im Anschluss daran erfolgt die Berechnung des Planwertes entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans (Planungszustand). Die Berechnung des Bestands- und des Planwertes basieren auf der folgenden Formel: Fläche x Wertfaktor der Biotoptypen = Biotopwertpunkte Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege in Bechterdissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht 35 Aus der Differenz der Biotopwertpunkte im Bestand und nach der Realisierung des Vorhabens ergibt sich der Bedarf an entsprechenden Kompensationsflächen, die um diesen Differenzbetrag durch geeignete landschaftsökologische Maßnahmen aufzuwerten sind. Bestand In der folgenden Tabelle sind die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes vorkommenden Biotoptypen, ihre Flächenanteile und deren Biotopwert dargestellt. Aus der Summe der Biotopwertpunkte wird der Biotopwert vor der Umsetzung der Planung ermittelt. Die Zuordnung der Biotoptypen des Bestandes lassen sich Kapitel 5.3 entnehmen und werden an dieser Stelle nicht weiter ausgeführt. Dem Biotoptyp „Wegraine, Säume ohne Gehölze“ (2.4) wird abweichend von dem in der „Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW“ (LANUV 2008) vorgeschlagenem Biotopwert (von 4) der Wert 3 zugeordnet. Diese Abwertung findet aufgrund des sehr geringen Kräuteranteils, dem stellenweisen Vorkommen von Nitrophyten und der Dominanz von Gräsern statt. Planung Für das im Süden des Plangebietes gelegene Baufeld und die angrenzenden Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Carports wird eine Versiegelung von 50 % (0,5) angenommen, um auch die etwaige Überschreitung der festgesetzten Grundflächenzahl von 40 % (0,4) durch Stellplätze, Carports und ihre Zufahrten abzudecken (vgl. DHP 2017A). Die vorhandene Straße „Im Schmeltebruch“ wird ebenfalls als versiegelte Fläche (1.1) angerechnet. Die „Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen“ werden unter Berücksichtigung der Festsetzung zur Anpflanzung von heimischen, standorttypischen Gehölzen als „Hecke, Gebüsch mit lebensraumtypischen Gehölzanteilen ≥ 50 %“ (7.2) angerechnet. Die im Norden des Plangebietes festgesetzte „Fläche für die Landwirtschaft“ geht als „Acker“ (3.1) in die Berechnung ein. Die „Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ mit der Festsetzung zur Anlage einer Streuobstwiese werden als „Obstwiese bis 30 Jahre“ (4.3) angerechnet. Die Freiflächen in unmittelbarer Umgebung des Baufeldes werden voraussichtlich als „Ziergarten ohne Gehölze oder mit < 50 % lebensraumtypischen Gehölzen“ (4.3) angelegt und gehen dementsprechend in die Berechnung ein. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege in Bechterdissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht Tab. 3 36 Eingriffsermittlung für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege in Bechterdissen“. Flächenanteile vor Umsetzung Code 1.1 1.4 2.1 2.4 3.1 Biotoptyp Versiegelte Fläche (Gebäude, Straßen, Wege, einfugiges Pflaster, Mauern etc.) Feld-, Waldwege, unversiegelt mit Vegetationsentwicklung Bankette, Mittelstreifen (regelmäßige Mahd) Wegraine, Säume ohne Gehölze Acker, intensiv, Wildkrautarten weitgehend fehlend Fläche in m² Biotopwert Biotoppunkte 352 0 0 752 3 2.256 15 1 15 742 3 2.226 8.667 2 17.334 5.364 2 10.728 Intensivrasen (z.B. in Industrie- und Gewer4.5 begebieten, Sportanlagen), Staudenrabatten, Bodendecker Summe vor Umsetzung 15.892 32.559 Flächenanteile nach Umsetzung 1.1 3.8 4.3 3.1 Versiegelte Fläche (Gebäude, Straßen, Wege, einfugiges Pflaster, Mauern etc.) Obstwiese bis 30 Jahre Zier- und Nutzgarten ohne Gehölze oder mit < 50 % heimischen Gehölzen Acker, intensiv, Wildkrautarten weitgehend fehlend 3.650 0 0 2.243 6 13.458 2.893 2 5.786 6.626 2 13.252 480 5 2.400 Hecke, Wallhecke, Gehölzstreifen, Uferge7.2 hölz, Gebüsch mit lebensraumtypischen Gehölzanteilen ≥ 50 % Summe nach Umsetzung 15.892 34.896 Summe vor Umsetzung - Summe nach Umsetzung = Gesamtbilanz 32.559 - 34.896 = -2.337 Die Wertigkeit der Biotope nach Umsetzung des Vorhabens überschreitet die Wertigkeit der Biotope vor Umsetzung des Vorhabens um 2.337 Biotopwertpunkte. Diese interne Überkompensation ist begründet in der Ausweisung von „Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001. Demnach entsteht kein zusätzlicher externer Kompensationsflächenbedarf. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege in Bechterdissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht 6.2.3 37 Kompensationsmaßnahmen innerhalb des Plangebietes Die im Bebauungsplan festgesetzten „Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen“ und „Flächen oder Maßnahmen zum Schutz der Natur, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ werden im Rahmen der Eingriffsbilanzierung berücksichtigt und führen letztendlich zu einer internen Überkompensation des Vorhabens (vgl. Kapitel 6.2.2). Die Flächen erfüllen demnach eine kompensatorische Funktion im weiteren Sinne des § 15 BNatSchG und müssen daher gemäß § 15 Abs. 5 und Abs. 6 „in angemessener Frist“ erfolgen. Grundsätzlich müssen die Kompensationsmaßnahmen erst ergriffen werden, wenn der tatsächliche Eingriff (hier die Bauphase) erfolgt (FRENZ, W. & H.-J. MÜGGENBORG 2016). Die Anpflanzungen, Entwicklungs- und Pflegemaßnahmen für die Streuobstwiese sollten daher frühestmöglich spätestens mit Baubeginn erfolgen. Sofern die Flächen z.B. aufgrund der Lage zum geplanten Baukörper im Rahmen der Bauphase beansprucht werden (z.B. Heckenpflanzung im Südwesten des Plangebietes), sind sie spätestens innerhalb der ersten Pflanzperiode nach Beendigung der Baumaßnahme anzulegen. Bei der Anlage sind die in Tab. 4 genannten Kriterien in Bezug auf Art, Qualität und Pflanzabstand zu erfüllen. Tab. 4 Kriterien zur Anpflanzung der Streuobstwiese und Hecke innerhalb des Plangebietes. Hecke Arten mit Anteilen Crataegus laevigata 50% Corylus avellana 20% Euonymus europaeus 10% Cornus sanguinea 5% Sambucus nigra 5% Rosa canina 5% Rhamnus catharticus 5% Qualität: v. Str. ob. 3-4 Tr. h 60-100 cm Pflanzabstand / -raster 2m Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege in Bechterdissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht Fortsetzung Tab. 4 Streuobstwiese Auswahl der folgenden Arten und Sorten Malus domestica „Prinzenapfel“ Malus domestica „Ontario“ Malus domestica „Rote Sternrenette“ Malus domestica „Graue Herbstrenette“ Malus domestica „Winterglockenapfel“ Pyrus communis „Conference” Pyrus communis „Gute Luise” Pyrus communis „Gellerts Butterbirne” Pyrus communis „Vereinsdechantsbirne” Pyrus communis „Clapps Liebling” Prunus avium „Große schwarze Knorpelkirsche“ Prunus avium „Hedelfinger Riesenkirsche“ Prunus avium „Büttners rote Knorpelkirsche“ Prunus domestica „Hauszwetsche“ Prunus domestica „Graf Althans Reneklode“ Juglans regia „Klon Nr. 26“ Qualität H. 3xv, aew., mDB., Stu. 10-12 cm Verankerung Zweibock mit Bindung Pflanzabstand / -raster 8x8m 38 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege in Bechterdissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht 39 7.0 Zusammenfassung Gegenstand des Umweltberichtes ist die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe des Kreises Lippe. Anlass der Planung ist der Bedarf von Betreuungs- und Pflegeplätzen für Senioren in Leopoldshöhe. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen daher die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung einer Seniorenwohnanlage mit ambulanter Tagespflege geschaffen werden. Die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes findet im Parallelverfahren statt und wird in einem gesonderten Umweltbericht betrachtet (HÖKE LANDSCHAFTSARCHITEKTUR 2016A). Im Süden des Plangebietes soll ein „Gebiet für betreutes Wohnen und Tagespflege“ festgesetzt werden. Innerhalb des Baufeldes sind Gebäude in abweichender Bauweise mit zwei Vollgeschossen, Walmdächern und Gebäudehöhen von bis zu 11,5 m zulässig. Die Grundflächenzahl wird auf 0,4 festgesetzt. „Gemäß § 19 (4) BauNVO ist für Stellplätze, Carports und ihre Zufahrten eine Überschreitung der Grundflächenzahl bis maximal 0,5 zulässig“ (DHP 2017A). Östlich und westlich der Grundstücksfläche sind „Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen“ vorgesehen. Südlich werden „Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Flächen“ festgesetzt, um eine vorhandene Schmutzwasser-Druckleitung zu sichern. Im Südosten wird die vorhandene Straße „Im Schmeltebruch“ als „Straßenverkehrsfläche“ erhalten. Den Großteil des Plangebietes weist der Bebauungsplan als „Flächen für die Landwirtschaft“ aus. Im Nordwesten des Bebauungsplanes sind „Flächen oder Maßnahmen zum Schutz der Natur, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ festgesetzt, die zur Anlage einer Streuobstwiese vorgesehen sind. Anhand der ermittelten Bestandssituation im Untersuchungsgebiet wurden die Umweltauswirkungen, die von dem Vorhaben ausgehen, prognostiziert und der Umfang sowie die Erheblichkeit dieser Wirkungen abgeschätzt. Gemäß den Vorgaben des BauGB § 1 (6) wurden im Rahmen der Umweltprüfung die Auswirkungen auf folgende Schutzgüter geprüft: • Menschen und menschliche Gesundheit • Klima und Luft • Tiere • Landschaft • Pflanzen • Kultur- und sonstige Sachgüter • Boden • Biologische Vielfalt und • Wasser Wechselwirkungen Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege in Bechterdissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht Tab. 5 40 Zusammenfassung der Erheblichkeit der Beeinträchtigungen auf die Schutzgüter ohne Berücksichtigung zusätzlicher Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen Schutzgut Mensch Erheblichkeit der Beeinträchtigung Erholung keine Emissionen und Immissionen keine Tiere keine Pflanzen keine Boden gering Wasser Grundwasser keine Oberflächenwasser keine Klima und Luft keine Landschaft keine Kulturgüter keine Sachgüter keine Biologische Vielfalt und Wechselwirkungen keine Es wurden spezifische Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung der Wirkungen des Vorhabens benannt. Nach Umsetzung der Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung sowie der Eingriffsermittlung verbleiben auf der Basis der „Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW“ (LANUV 2008) keine Eingriffe in Natur und Landschaft. Die Eingriffsermittlung ergab eine interne Überkompensation von 2.337 Biotopwertpunkten durch das Vorhaben. Bielefeld, im Dezember 2017 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege in Bechterdissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht 41 8.0 Quellenverzeichnis BEZIRKSREGIERUNG DETMOLD (2016): Regionalplan des Regierungsbezirks Detmold, Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld, Blatt 17 (WWW-Seite) https://www.bezreg-detmold.nrw.de/200_Aufgaben/010_Planung_und_Verkehr/009_Regionale_E ntwicklungsplanung__Regionalplan/TA_OB_BI/Zeichnerischer_Teil/Blatt_17.pdf Zugriff: 08.11.2016, 10:15 MEZ. BMU (1995): Bundesministerium für Umwelt. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPVwV) vom 18.09.1995, Bonn BOHN, U. WELß, W. (2003): Die potenzielle natürliche Vegetation (WWW-Seite) http://archiv.nationalatlas.de/wp-content/art_pdf/Band3_84-87_archiv.pdf zugriff: 08.11.2016, 13:30 MEZ. DHP (2016): Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“ (Stand Oktober 2016), Bielefeld. DHP (2017A): Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“. Begründung: Vorentwurf (Stand März 2017), Bielefeld. DHP (2017B): Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“. Planzeichnung (Stand Dezember 2017), Bielefeld. ELWAS (2016): Elektronisches wasserwirtschaftliches Verbundsystem für die Wasserwirtschaftsverwaltung in NRW (WWW-Seite) http://www.elwasweb.nrw.de/elwas-web/index.jsf# Zugriff: 08.11.2016, 13:30 MEZ. GEOTECHNISCHES BÜRO HEINRICH WILTSCHUT (2017): Versickerungsversuche auf dem Grundstück am „Im Schmeltebruch“, Leopoldshöhe. Lügde GD NRW (2003): Geologischer Dienst NRW. Auszug aus dem Informationssystem Bodenkarte BK50. L4118_S-L341SW2, Krefeld. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege in Bechterdissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht 42 HÖKE LANDSCHAFTSARCHITEKTUR (2016A): 23. Änderung des Flächennutzungsplanes „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“ - Umweltbericht, Bielefeld. HÖKE LANDSCHAFTSARCHITEKTUR (2016B): Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 und 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Bielefeld. KREIS LIPPE (2016A): Landschaftsplan Nr. 2 „Leopoldshöhe / Oerlinghausen-Nord“. 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Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW, Recklinghausen Anlagen Karte Nr. 1: Bestandsplan, Maßstab 1 : 750 Karte Nr. 2: Bestands- und Konfliktplan, Maßstab 1 : 750