Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
1,3 MB
Datum
22.02.2018
Erstellt
16.02.18, 11:14
Aktualisiert
16.02.18, 11:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001
„Betreutes Wohnen und Tagespflege in
Bechterdissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe
- Umweltbericht -
Gemeinde Leopoldshöhe
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001
„Betreutes Wohnen und Tagespflege in
Bechterdissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe
- Umweltbericht -
Projektnr.
16-329
Bearbeitungsstand
14.12.2017
Anlage
Karte Nr. 1: Bestandsplan
Karte Nr. 2: Bestands- und Konfliktplan
Auftraggeber
Mennonitengemeinde Bechterdissen e.V.
Milser Ring 22
33818 Leopoldshöhe
Verfasser
Projektbearbeitung
Meral Saxowsky
Dipl.-Ing. Stefan Höke
M.Sc. Landschaftsökologie
Landschaftsarchitekt I BDLA
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege in Bechterdissen“ der Gemeinde
Leopoldshöhe: Umweltbericht
Inhaltsverzeichnis
1.0
Anlass und Einführung ......................................................................................................1
2.0
Methodik ............................................................................................................................2
3.0
Vorhabensbeschreibung und Wirkfaktoren ....................................................................5
3.1
Vorhabensbeschreibung............................................................................................................... 5
3.2
Wirkfaktoren des Vorhabens ....................................................................................................... 7
4.0
Definition und Beschreibung des Untersuchungsgebietes ...........................................9
4.1
Definition des Untersuchungsgebietes .................................................................................... 10
4.2
Fachplanungen und Schutzgebiete .......................................................................................... 11
5.0
Schutzgutbezogene Beschreibung und Bewertung der vorhandenen
Umweltsituation sowie Konfliktanalyse .................................................................................... 14
5.1
Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit ................................................................. 14
5.2
Schutzgut Tiere ............................................................................................................................. 15
5.3
Schutzgut Pflanzen....................................................................................................................... 18
5.4
Schutzgut Boden .......................................................................................................................... 21
5.5
Schutzgut Wasser ........................................................................................................................ 22
5.6
Schutzgut Klima und Luft ............................................................................................................ 23
5.7
Schutzgut Landschaft .................................................................................................................. 24
5.8
Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter ............................................................................... 25
5.9
Schutzgut Biologische Vielfalt und Wechselwirkungen ...................................................... 26
6.0
Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege...................................... 29
6.1
Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen..................... 29
6.2
Kompensationsmaßnahmen....................................................................................................... 34
7.0
Zusammenfassung .......................................................................................................... 37
8.0
Quellenverzeichnis ......................................................................................................... 41
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege in Bechterdissen“ der Gemeinde
Leopoldshöhe: Umweltbericht
1
1.0 Anlass und Einführung
Die Gemeinde Leopoldshöhe plant die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege in Bechterdissen“ im Ortsteil Bechterdissen.
Anlass der Planung ist der Bedarf von Betreuungs- und Pflegeplätzen für Senioren in Leopoldshöhe, dem mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Rechnung getragen werden soll. Die 23.
Änderung des Flächennutzungsplanes findet im Parallelverfahren statt und wird in einem gesonderten Umweltbericht betrachtet (HÖKE LANDSCHAFTSARCHITEKTUR 2016A).
Das Plangebiet liegt zwischen der Wohnbebauung der „Milser Heide“ im Süden und der Straße
„Im Schmeltebruch“ im Osten.
Abb. 1
Lage des Plangebietes (roter Kreis) auf Grundlage der TK 1:100.000.
Basierend auf der aktuellen Rechtslage ist für die Neuaufstellung eines Bebauungsplanes eine
Umweltprüfung im Sinne des § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BAUGB) durchzuführen. Aufgabe der
Umweltprüfung ist es, die zu erwartenden Umweltwirkungen des Vorhabens darzustellen.
Die Ergebnisse der Umweltprüfung werden in dem hiermit vorgelegten Umweltbericht beschrieben und bewertet. Der Umweltbericht bildet dabei gemäß § 2a BauGB einen Teil der Planbegründung, und ist bei der Abwägung dementsprechend zu berücksichtigen. Parallel wird ein
artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erstellt (HÖKE LANDSCHAFTSARCHITEKTUR 2016B).
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege in Bechterdissen“ der Gemeinde
Leopoldshöhe: Umweltbericht
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2.0 Methodik
Gemäß den Vorgaben der Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2a Baugesetzbuch (BAUGB) beinhaltet der
Umweltbericht die folgenden Punkte:
•
„Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans […] und Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes […]“
•
„Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen […] mit Angaben der
a)
Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands,
einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich
beeinflusst werden,
b)
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung […],
c)
geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der
nachteiligen Auswirkungen und
d)
•
in Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten“
Beschreibung der verwendeten Verfahren und der gegebenenfalls notwendigen Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen
•
2.1
Zusammenfassung
Beschreibung und Bewertung der vorhandenen Umweltsituation
Im Rahmen der Bestandsermittlung wird im Folgenden die bestehende Umweltsituation im Bereich des Plangebietes ermittelt und bewertet. Dazu wurden die vorliegenden Informationen aus
Datenbanken und aus der Literatur ausgewertet. Das Plangebiet und das Umfeld wurden am
15.03.2016 begangen. Im Plangebiet sind die Biotoptypen flächendeckend erfasst worden.
Anhand der ermittelten Bestandssituation im Untersuchungsraum ist es möglich, die Umweltauswirkungen, die von dem Vorhaben ausgehen, zu prognostizieren und den Umfang und die
Erheblichkeit dieser Wirkungen abzuschätzen.
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3
Gemäß den Vorgaben des BAUGB § 1 (6) sind im Rahmen der Umweltprüfung die Auswirkungen
auf folgende Schutzgüter zu prüfen:
2.2
•
Menschen und menschliche Gesundheit
•
Tiere
•
Pflanzen
•
Boden
•
Wasser
•
Klima und Luft
•
Landschaft
•
Kultur- und sonstige Sachgüter
•
Biologische Vielfalt und Wechselwirkungen
Konfliktanalyse
Ziel der Konfliktanalyse ist die Erarbeitung der mit dem geplanten Vorhaben verbundenen unvermeidbaren Beeinträchtigungen der Schutzgüter. Dazu werden für jedes Schutzgut, für das
potenzielle Beeinträchtigungen zu erwarten sind, zunächst die relevanten Wirkfaktoren beschrieben und die geplanten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen benannt. Unter Berücksichtigung dieser Faktoren und vor dem Hintergrund der derzeitigen Situation der Schutzgüter werden abschließend die verbleibenden, unvermeidbaren Beeinträchtigungen abgeleitet.
Gegenstand einer qualifizierten Umweltprüfung ist die Betrachtung anderweitiger Planungsmöglichkeiten. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans können Eingriffe in den Naturhaushalt und
das Landschaftsbild verbunden sein. Diese Eingriffe werden gemäß der §§ 4 und 4a Landschaftsgesetz (LG) NRW analysiert, quantifiziert und – sofern erforderlich – durch geeignete
Maßnahmen kompensiert.
Die artenschutzrechtlichen Aspekte des Vorhabens werden im Rahmen eines gesonderten Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages (HÖKE LANDSCHAFTSARCHITEKTUR 2016B) betrachtet.
2.3
Null-Variante und anderweitige Planungsmöglichkeiten
Das BAUGESETZBUCH (Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a) fordert die Betrachtung der Null-Variante
sowie „anderweitiger Planungsmöglichkeiten, wobei die Ziele und der räumliche Geltungsbereich des Bauleitplans zu berücksichtigen sind“.
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Leopoldshöhe: Umweltbericht
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Anlass der Planung ist der Bedarf von Betreuungs- und Pflegeplätzen für Senioren in Leopoldshöhe. Im Hinblick auf den demografischen Wandel wird in der Gemeinde Leopoldshöhe mit einem Anstieg der pflegebedürftigen Personen gerechnet (DHP 2016). Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen daher die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung einer
Seniorenwohnanlage mit ambulanter Tagespflege geschaffen werden.
Standortalternativen wurden von der Gemeinde Leopoldshöhe beispielsweise aufgrund des Biotopschutzes, der Entwicklung von Wohnbaufläche oder privaten Eigentumsansprüchen als nicht
realisierbar eingestuft. Darüber hinaus zeichnet sich die angestrebte Planung durch die unmittelbare Nähe zum mennonitischen Gemeindezentrum, zur Kirche und zu bestehenden Pflegeeinrichtungen aus, sodass Synergien genutzt werden können (DHP 2016).
Anderweitige Planungsmöglichkeiten kommen daher nicht in Frage.
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3.0 Vorhabensbeschreibung und Wirkfaktoren
3.1
3.1.1
Vorhabensbeschreibung
Planung
Im Folgenden wird das geplante Vorhaben anhand der Planzeichnung und der textlichen Ergänzungen (DHP 2017A, 2017B, 2016) beschrieben.
Flächennutzungsplan
Der derzeit rechtskräftige Flächennutzungsplan weist das Plangebiet als „Fläche für die Landwirtschaft“ aus. Im Rahmen der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die Festsetzungen für Teile des Plangebietes in „Fläche für den Gemeindebedarf“ geändert werden. Die 23.
Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren in einem gesonderten Umweltbericht betrachtet.
Bebauungsplan
Das Plangebiet befindet sich außerhalb eines rechtskräftigen Bebauungsplanes. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege in Bechterdissen“
weist im Süden des Plangebietes ein „Gebiet für betreutes Wohnen und Tagespflege“ aus, welches ein Baufeld beinhaltet und von Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Carports umgeben ist. Das Gebäude in abweichender Bauweise besitzt zwei Vollgeschosse und Walmdächer,
die eine maximale Firsthöhe von 9,5 bis 11,5 m erreichen. Die Grundflächenzahl wird auf 0,4 festgesetzt. „Gemäß § 19 (4) BauNVO ist für Stellplätze, Carports und ihre Zufahrten eine Überschreitung der Grundflächenzahl bis maximal 0,5 zulässig“ (DHP 2017A). Östlich und westlich der
Grundstücksfläche grenzen bis zu 4 m breite „Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern
und sonstigen Bepflanzungen“ an. Diese werden mit einer Baum- und Strauchhecke aus heimischen, standorttypischen Arten bepflanzt. Südlich werden „Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten
zu belastende Flächen“ festgesetzt, um eine vorhandene Schmutzwasser-Druckleitung zu sichern. Im Südosten wird die vorhandene Straße „Im Schmeltebruch“ als „Straßenverkehrsfläche“ festgesetzt. Sie wird der Erschließung des Plangebietes dienen (DHP 2017A).
Den Großteil des Plangebietes weist der Bebauungsplan als „Flächen für die Landwirtschaft“
aus. Im Nordwesten des Bebauungsplanes sind 16 m breite „Flächen oder Maßnahmen zum
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Leopoldshöhe: Umweltbericht
6
Schutz der Natur, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ festgesetzt,
die der Anlage einer Streuobstwiese dienen werden (DHP 2017B).
Abb. 2
Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“
(DHP 2017B)
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege in Bechterdissen“ der Gemeinde
Leopoldshöhe: Umweltbericht
3.2
7
Wirkfaktoren des Vorhabens
Im Zusammenhang mit dem geplanten Vorhaben können sich die folgenden Wirkungen ergeben:
•
temporäre Emissionen in der Bauzeit
•
Anlage von Gebäuden und versiegelten Flächen
•
o
Bodenverdichtung/Bodenab- und -auftrag
o
Entfernung von krautiger Vegetation
o
Silhouettenwirkung der Gebäude
Anlage von Bolz- und Spielflächen
o
Bodenverdichtung/Bodenab- und -auftrag
o
Entfernung von krautiger Vegetation
•
Anlage von Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der Natur
•
dauerhafte Emissionen durch die Nutzung der Gebäude, Infrastruktur und Freiflächen
Hinsichtlich der Beurteilung der vorhabensbedingten Wirkfaktoren sind Vorbelastungen zu berücksichtigen. Zu den Vorbelastungen zählen:
•
Immissionen (akustisch, stofflich und optisch) durch die angrenzende Bebauung und Infrastruktur
•
Emissionen und Immissionen (akustisch und stofflich in Form von Stäuben und Gasen)
durch die landwirtschaftliche Nutzung im Plangebiet und angrenzender Flächen
•
Emissionen (akustisch) durch die Nutzung als Bolz- und Spielfläche
In der folgenden Tabelle werden alle zu erwartenden Wirkungen des Vorhabens als potenzielle
Wirkfaktoren zusammengestellt.
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege in Bechterdissen“ der Gemeinde
Leopoldshöhe: Umweltbericht
Tab. 1
8
Potenzielle Wirkfaktoren im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001
„Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe.
Maßnahme
betroffene
Wirkfaktor
Auswirkung
Bodenverdichtungen, Bodenabtrag und Veränderung des (anthropogen veränderten) Bodenaufbaus
Lebensraumverlust/
-degeneration
Pflanzen
Tiere
Bodendegeneration und Verdichtung/Veränderung
Boden
Entfernung von krautiger Vegetation
Lebensraumverlust/
-degeneration
Pflanzen
Tiere
Lärmemissionen und stoffliche
Emissionen durch den Baubetrieb
ggf. Beeinträchtigung von Erholungssuchenden
Menschen
Störung der Tierwelt
Tiere
ggf. stoffliche Einträge in die Luft, in
den Boden und in das Grundwasser
Boden, Wasser,
Luft
Nachhaltiger Lebensraumverlust
Tiere
Veränderung der Standortverhältnisse
Pflanzen
Nachhaltiger Verlust von Bodenfunktionen
Boden
Landschaftsästhetische Beeinträchtigung
Menschen
Landschafts/Ortsbild
Störung der Tierwelt
Tiere
Schaffung von Lebensraum
Tiere
Silhouettenwirkung
Tiere
Landschaftsästhetische Aufwertung
Menschen
Landschafts/Ortsbild
Anlage einer Wiese (als Bestandteil der Streuobstwiese) auf zuvor
degenerierten Flächen
Aufwertung der Bodenfunktionen
Boden
Schaffung von Lebensraum
Tiere, Pflanzen
Anlage einer Wiese auf zuvor
degenerierten Flächen
Aufwertung der Bodenfunktionen
Boden
Schaffung von Lebensraum
Tiere, Pflanzen
Schutzgüter
Baubedingt
Bauphase der
Infrastruktur und
der baulichen
Anlagen
Baustellenbetrieb
Anlagebedingt
Schaffung von
Gebäuden, Nebenanlagen und
Stellplätzen
Versiegelung und Teilversiegelung
von Bodenflächen
Silhouettenwirkung
Schaffung von
Flächen zum
Schutz, zur Pflege
und zur Entwicklung der Natur
Schaffung der
Bolz- und Spielfläche
Pflanzung von Gehölzen (als Bestandteil der Streuobstwiese)
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Leopoldshöhe: Umweltbericht
9
Fortsetzung Tab. 1
Maßnahme
betroffene
Wirkfaktor
Auswirkung
Nutzung der
Gebäude und
Infrastruktur
Erhöhung der Emission
ggf. Beeinträchtigung von Erholungssuchenden
Menschen
Störung der Tierwelt
Tiere
Nutzung der Bolzund Spielfläche
Lärm- und ggf. Lichtemissionen
ggf. Beeinträchtigung von Erholungssuchenden
Menschen
Störung der Tierwelt
Tiere
Schutzgüter
Betriebsbedingt
*positive Auswirkungen sind fett geschrieben
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Leopoldshöhe: Umweltbericht
10
4.0 Definition und Beschreibung des Untersuchungsgebietes
4.1
Definition des Untersuchungsgebietes
Das Untersuchungsgebiet umfasst den ca. 1,6 ha großen Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe. In
die Betrachtung einbezogen werden angrenzende Flächen, sofern diese für die Aspekte der
Umweltprüfung relevant sind.
4.1.1
Verwaltungsstruktur und geographische Lage
Verwaltungsstruktur
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“ liegt im Südwesten der Gemeinde Leopoldshöhe (Ortsteil Bechterdissen) des Kreises
Lippe. Es umfasst die Flurstücke 355, 703 und 704 der Flur 4, Gemarkung Bechterdissen sowie
teilweise das Flurstück 1437, Flur 8 der Gemarkung Greste.
Geographische Lage
Naturräumliche Zuordnung
Das Untersuchungsgebiet liegt innerhalb der Großlandschaft Weserbergland. Die naturräumliche Haupteinheit ist das „Ravensberger Hügelland“ (NR-531). Das Lanuv beschreibt die naturräumliche Haupteinheit wie folgt:
„ […] Mesozoisches Berg- und Hügelland. […] Durch die Else-Werre-Niederung in das nördliche flachwellige Quernheimer Hügel- und Bergland und in das morphologisch stärker bewegte
Herforder Hügelland im Süden getrennt.“ (Lanuv 2016b).
Potenzielle natürliche Vegetation
Als potenzielle natürliche Vegetation (pnV), auch heutige potenzielle Vegetation (hpnV), werden
der Zustand und die Ausprägung der Vegetation eines Gebietes bezeichnet, die sich ohne jedes
menschliche Eingreifen natürlich entwickeln würde. Gemäß dem Geographischlandeskundlichen Atlas von Westfalen befindet sich das Untersuchungsgebiet im Übergang
zwischen Hainsimsen- und Waldmeister-Buchenwäldern (BOHN, WELß 2003).
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege in Bechterdissen“ der Gemeinde
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4.2
4.2.1
11
Fachplanungen und Schutzgebiete
Bauleitplanung
Regionalplan
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Detmold, Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld, weist
das Plangebiet als „Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich“ mit der Freiraumfunktion „Schutz
der Landschaft und landschaftlichen Erholung“ aus. Südlich angrenzend an das Plangebiet befindet sich „Allgemeiner Siedlungsbereich“ (BEZIRKSREGIERUNG DETMOLD 2016).
Flächennutzungsplan
Der derzeit rechtskräftige Flächennutzungsplan weist das Plangebiet als „Fläche für die Landwirtschaft“ aus (DHP 2016). Die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes findet im Parallelverfahren in einem gesonderten Umweltbericht statt (HÖKE LANDSCHAFTSARCHITEKTUR 2016A)
Bebauungsplan
Für das Plangebiet besteht kein rechtskräftiger Bebauungsplan.
4.2.2
Schutzgebiete und andere naturschutzfachliche Planungen
Landschaftsplan
Das Plangebiet liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Landschaftsplanes Nr. 2 „Leopoldshöhe/ Oerlinghausen-Nord“ des Kreises Lippe. Es ist als ein „Besonders geschützter Teil von Natur
und Landschaft“ mit dem Entwicklungsziel „Anreicherung einer im ganzen erhaltungswürdigen
Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen“
ausgewiesen (KREIS LIPPE 2016A).
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege in Bechterdissen“ der Gemeinde
Leopoldshöhe: Umweltbericht
12
„Wird mit einem Bebauungsplan in den Geltungsbereich eines Landschaftsplanes eingegriffen,
so treten bei der Aufstellung, Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes mit dessen
Rechtsverbindlichkeit widersprechende Festsetzungen und Darstellungen des Landschaftsplanes außer Kraft. Aus diesem Grund ist das Plangebiet mindestens zu Teilen auch aus dem Landschaftsplan zu entlassen.“ (DHP 2016).
Schutzgebiete
Das Plangebiet befindet sich innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „LSG-Bielefelder Osning
mit Teutoburger Wald und Osningvorbergen sowie Ravensberger Hügelland“ (LSG-3917-0011)
(LANUV 2016B). „Bauliche Anlagen im Sinne der Bauordnung“ dürfen gemäß Landschaftsplan
(KREIS LIPPE 2016A) innerhalb des Landschaftsschutzgebietes nicht errichtet werden. Demnach
steht das Landschaftsschutzgebiet der Aufstellung des Bebauungsplanes entgegen. „Um das
Plangebiet baulich entwickeln zu können, ist ein Antragsverfahren zur Teilaufhebung des Landschaftsschutzgebietes einzuleiten“ (DHP 2016).
Naturschutzfachlich wertvolle Flächen
Der östliche Teil des Plangebietes, in dem die Festsetzung als Verkehrsfläche vorgesehen ist,
befindet sich innerhalb der Verbundfläche VD-DT-3917-041, die sich derzeit in Überarbeitung
befindet. Die Verbundfläche erstreckt sich östlich des Plangebietes über die angrenzende Waldfläche sowie ca. 250 m westlich des Plangebietes entlang des Plansbaches. Weitergehende
Informationen zu der Verbundfläche liegen derzeit nicht vor (LANUV 2016B).
Innerhalb von 250 m Entfernung zum Plangebiet befinden sich keine weiteren naturschutzfachlich wertvollen Flächen.
4.2.3
Wasserrechtliche Festsetzungen
Es befinden sich keine Wasserschutzgebiete im Plangebiet und der näheren Umgebung (ELWAS
2016).
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4.2.4
13
Vorbelastungen
Der Großteil des Plangebietes wird derzeit landwirtschaftlich genutzt (Äcker und ein Feldweg).
Durch die landwirtschaftliche Nutzung werden Stäube, Gase, Pflanzenschutzmittel und Lärm
emittiert. Des Weiteren ist der Boden infolge der Nutzung erosionsgefährdet und in seinen natürlichen Bodenfunktionen eingeschränkt. Ebenso ist von Lärmemissionen durch die Nutzung
des Bolzplatzes im Süden des Plangebietes auszugehen.
Südlich angrenzend an das Plangebiet befindet sich das Siedlungsgebiet der „Milser Heide“,
welches durch seine Silhouettenwirkung und Immissionen (z.B. Lärm und Licht) auf das Plangebiet einwirkt. Trotz geringen Verkehrsaufkommens auf der Straße „Im Schmeltebruch“, ist auch
von dieser eine störende Wirkung durch Stäube, Gase und Lärm anzunehmen.
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14
5.0 Schutzgutbezogene Beschreibung und Bewertung der vorhandenen Umweltsituation sowie Konfliktanalyse
5.1
5.1.1
Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit
Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit – Bestand
Schadstoffemissionen
Das Plangebiet wird im Osten von der Straße „Im Schmeltebruch“ durchquert. Der Anlieger- und
Durchgangsverkehr emittiert Stäube und Gase in das Plangebiet. Daneben werden infolge der
landwirtschaftlichen Nutzung im und um das Plangebiet Stäube und Gase emittiert.
Schallemissionen
Das Plangebiet ist durch Lärmimmissionen des Anlieger- und Durchgangsverkehrs der Straße
„Im Schmeltebruch“ und des Siedlungsgebietes „Milser Heide“ vorbelastet. Zusätzlich treten
temporäre Lärmemissionen durch die landwirtschaftliche Nutzung und die Nutzung des Bolzplatzes auf.
Erholung
Das Plangebiet befindet sich im Übergang zwischen dem Siedlungsbereich und der freien Landschaft. Aufgrund der Nutzung als Spiel- und Bolzplatz ist das Plangebiet für die Erholung geeignet. Darüber hinaus werden der Feldweg im Plangebiet, die Straße „Im Schmeltebruch“ und der
östlich angrenzende Wald von Spaziergängern genutzt.
5.1.2
Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit – Konfliktanalyse
Schadstoffemissionen
Insbesondere während der Bauphase ist mit einer temporären Zunahme der Staub- und
Gasemissionen durch Baufahrzeuge sowie durch die Bauarbeiten zu rechnen. Nach Abschluss
der Bauarbeiten ist betriebsbedingt eine Zunahme des Anliegerverkehrs auf der Straße „Im
Schmeltebruch“ zu erwarten. Andererseits wird durch die Überplanung von Ackerflächen eine
Reduzierung von Schadstoffemissionen erwartet. Insgesamt wird daher keine erhebliche Zunahme von Schadstoffemissionen durch das geplante Vorhaben erwartet.
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Schallemissionen
Während der Bauphase ist mit einer temporären Zunahme der Schallemissionen durch Baufahrzeuge sowie durch die Bauarbeiten zu rechnen. Nach Abschluss der Bauarbeiten ist betriebsbedingt einerseits mit einer Zunahme der Schallemissionen durch den Anliegerverkehr auf der
Straße „Im Schmeltebruch“ und den Kfz-Stellplätzen sowie durch die Nutzung der Gebäude und
Freiflächen zu rechnen. Andererseits wird die landwirtschaftliche Nutzung im Plangebiet eingestellt, sodass diesbezüglich keine Schallemissionen auftreten werden. Insgesamt ist von einer
geringfügigen Zunahme der Schallemissionen durch das Vorhaben auszugehen. Die zu erwartenden Schallemissionen sind als nicht erheblich zu beurteilen.
Erholung
Die Erholungsfunktion des privaten Spiel- und Bolzplatzes wird während der Bauphase temporär
eingeschränkt. Zukünftig ist eine temporäre Nutzung der landwirtschaftlichen Fläche im Norden
des Plangebietes als Spiel- und Bolzplatz möglich. Die Straße „Im Schmeltebruch“ sowie der
östlich angrenzende Wald werden weiterhin für die Nutzung durch Spaziergänger zur Verfügung
stehen. Lediglich der Feldweg im Plangebiet wird von dem Vorhaben überplant und seine Erholungsfunktion verlieren. Aufgrund der Häufigkeit vergleichbarer Wege in der näheren Umgebung
des Plangebietes ist von keiner erheblichen Beeinträchtigung des Teilschutzgutes Erholung
auszugehen.
5.2
5.2.1
Schutzgut Tiere
Schutzgut Tiere – Bestand
Im Rahmen der Erarbeitung des Umweltberichtes wurden keine gesonderten Erhebungen zum
Schutzgut Tiere durchgeführt. Die Belange des Schutzgutes werden primär im Rahmen des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages (HÖKE LANDSCHAFTSARCHITEKTUR 2016) betrachtet.
Die Auswertung des Fachinformationssystems (FIS) der planungsrelevanten Arten (LANUV 2016A)
weist für das betroffene Messtischblatt 4018 „Lage“, Quadrant 1, das Vorkommen der folgenden
planungsrelevanten Tierarten in den im Plangebiet und der näheren Umgebung vorkommenden
Lebensraumtypen aus:
• sechs Säugetierarten
• 25 Vogelarten
• eine Amphibienart
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Die Landschaftsinformationssammlung des Landes Nordrhein-Westfalen (LINFOS) weist für das
Untersuchungsgebiet keine Vorkommen planungsrelevanter Arten aus (LANUV 2016B).
Einschätzung der Eignung des Untersuchungsgebietes
Vögel
Die unmittelbare Umgebung des Plangebietes (größtenteils Ackerflächen, Siedlungsbereich und
Wald) stellt für einige Vogelarten ein geeignetes Brut- sowie Nahrungshabitat dar.
Das Plangebiet stellt aufgrund seiner derzeitigen Nutzung (Bolz- und Spielfläche, Acker, landwirtschaftlicher Weg und Saumstreifen) nur für störungsunempfindliche Vogelarten einen geeigneten Lebensraum dar. Das Plangebiet übernimmt die Funktion von Nahrungsflächen dieser
Arten. Für störungsempfindliche Vogelarten des Kultur- und Offenlandes ist das Plangebiet aufgrund seiner Vorbelastungen (z.B. Silhouettenwirkung, Nutzung der Ackerflächen und des Bolzplatzes) als Bruthabitat nicht geeignet. Daher ist eine Funktion als Bruthabitat aufgrund des Fehlens von Gehölzen und den genannten Vorbelastungen unwahrscheinlich.
Fledermäuse
Das Siedlungsgebiet sowie der Wald in unmittelbarer Umgebung des Plangebietes sind potenziell als Quartierstandorte (Fortpflanzungs- und Ruhestätten) für Fledermäuse geeignet. Äcker,
Gärten und Wälder in der Umgebung dienen Fledermäusen zum Nahrungserwerb.
Das Plangebiet eignet sich als potenzielles Nahrungshabitat für Fledermäuse. Da Gebäude und
Höhlenbäume im Plangebiet fehlen, ist eine Eignung als Fortpflanzungs- und Ruhestätte für Fledermäuse auszuschließen.
Amphibien
Das Untersuchungsgebiet, speziell der Wald und ein Stillgewässer nordöstlich des Plangebietes,
ist potenziell als Lebensraum für Amphibien geeignet.
Das Plangebiet selbst stellt aufgrund fehlender geeigneter Laichgewässer und Landlebensräume keinen geeigneten Lebensraum für Amphibien dar.
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Leopoldshöhe: Umweltbericht
5.2.2
17
Schutzgut Tiere – Konfliktanalyse
Mit dem Vorhaben werden die zur Bebauung vorgesehenen Flächen ihre Funktion als Nahrungshabitat für störungsunempfindliche Arten verlieren. Unter Berücksichtigung der Lage des
Plangebietes im Übergang des Siedlungsbereiches zur freien Landschaft und damit einhergehend der Vielzahl von Offenlandlebensräumen in der näheren Umgebung ist davon auszugehen,
dass die überplante potenzielle Nahrungsfläche keinen essentiellen Teil der Nahrungshabitate
ausmacht. Darüber hinaus stellt die Anlage einer Streuobstwiese sowie die Anlage von Baumund Strauchhecken mit heimischen, standorttypischen Gehölzen eine Aufwertung der vorhandenen Lebensraumstrukturen dar. Insbesondere eine Streuobstwiese kann Nahrungs-, Fortpflanzungs- und Ruhestättenfunktion vieler unterschiedlicher Vogel- und Säugetierarten übernehmen.
5.2.3
Geschützte Arten gem. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Die Belange des Schutzgutes werden primär im Rahmen des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages (HÖKE LANDSCHAFTSARCHITEKTUR 2016B) betrachtet.
Im Rahmen des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages wurden Feldlerche und Kiebitz als potenzielle Konfliktarten ermittelt und der vertiefenden Prüfung der Verbotstatbestände gem. § 44
Abs. 1 BNatSchG unterzogen.
Das Untersuchungsgebiet stellt aufgrund der überwiegenden Nutzung als Acker einen geeigneten Lebensraum der Feldlerche und des Kiebitzes (potenzielle Fortpflanzungs- und Ruhestätte,
Teil eines Nahrungshabitates) dar. Das Gebiet könnte besonders als Rastgebiet für ziehende
Kiebitze geeignet sein. Feldlerche und Kiebitz sind Vogelarten des Offenlandes, die gegenüber
vertikalen Strukturen eine Meideverhalten zeigen. Das südlich an das Plangebiet angrenzende
Siedlungsgebiet sowie der östlich angrenzende Wald sind daher als ‚Vorbelastungen‘ zu werten,
weshalb das Plangebiet sich nur bedingt für die Feldlerche und den Kiebitz eignet. Dennoch ist
eine Störwirkung im Nahbereich des Plangebietes durch die Errichtung von Gebäuden und weiteren vertikalen Strukturen möglich. Dieser von Störwirkung betroffene Nahbereich kommt für
die Feldlerche und den Kiebitz als potenzielles Nahrungshabitat in Frage. Aufgrund der Vielzahl
potenzieller Lebensräume im Umfeld des Untersuchungsgebiets werden die potenziellen Nahrungshabitate in dem betroffenen Bereich als nicht essentiell angesehen (HÖKE LANDSCHAFTSARCHITEKTUR 2016).
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege in Bechterdissen“ der Gemeinde
Leopoldshöhe: Umweltbericht
18
„Das Eintreten der Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 (Töten und Verletzen) BNatSchG
wird ausgeschlossen. Betroffenheiten gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 2 (Störung) sind nicht zu erwarten.
Das Eintreten der Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 3 (Fortpflanzungs- und Ruhestätten)
kann ausgeschlossen werden, da die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten
durch vergleichbare Strukturen im Umfeld der Vorhabensfläche weiterhin erhalten bleibt.“ (HÖKE
LANDSCHAFTSARCHITEKTUR 2016B).
5.3
Schutzgut Pflanzen
Für das Plangebiet wurde durch den Verfasser eine flächendeckende Biotoptypenkartierung
erstellt. Die angetroffenen Biotoptypen werden entsprechend der „Numerische Bewertung von
Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW“ (LANUV 2008) klassifiziert. Die grafische Darstellung
erfolgt im Bestands- und Konfliktplan im Anhang.
5.3.1
Schutzgut Pflanzen - Bestand
Der verbalen Beschreibung der Vegetation folgt in Klammern gesetzt die Codierung gemäß
„Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW“ (LANUV 2008).
Plangebiet
Der Großteil des Plangebietes wird als Acker (3) genutzt. Auf den gesamten Ackerflächen sind
Wildkrautarten weitgehend fehlend, was auf eine intensive Nutzung schließt (3.1). Zwischen den
Ackerflächen befindet sich ein von Norden nach Süden verlaufender grasbewachsener Feldweg
(1.4). Im Süden liegt eine große Rasenfläche, welche als Spiel- und Bolzplatz genutzt wird (4.5).
Im Südosten des Plangebietes verläuft die Straße „Im Schmeltebruch“ (1.1), mit angrenzendem
Bankett (2.1). Entlang des Feldweges sowie entlang der südwestlichen und östlichen Grenzen
des Plangebietes befinden sich grasbetonte Säume (2.4), die teils mit Nitrophyten durchsetzt
sind.
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege in Bechterdissen“ der Gemeinde
Leopoldshöhe: Umweltbericht
19
Abb. 3
Beispiel eines Ackers im Norden des
Plangebietes.
Abb. 4
Spiel- und Bolzplatz im Süden des Plangebietes.
Abb. 5
Grasbewachsener Feldweg aus nördlicher Blickrichtung im Plangebiet.
Abb. 6
Grasbetonter Saum im Osten des Plangebietes.
Umgebung des Plangebietes
Westlich, nördlich und nordöstlich des Plangebietes befinden sich großflächige Äcker, die teils
von dem genannten Feldweg sowie weiteren grasbetonten Säumen gequert werden. Westlich
des Plangebietes (ca. 300 m Entfernung) fließt der Pansbach aus südlicher in nördliche Richtung.
Außerdem befinden sich ca. 150 m westlich des Plangebietes eine Gehölzreihe aus Eichen, Kirschen, Buchen, Birken und Heckenkirschen sowie der Siedlungsbereich des Schmeltebruchs
ca. 300 m nördlich des Plangebietes. Im Süden grenzt der Siedlungsbereich der „Milser Heide“
an das Plangebiet, welcher sich durch Einzel- und Mehrfamilienhäuser sowie Zier- und Nutzgärten auszeichnet. Östlich des Plangebietes verläuft die Straße „Im Schmeltebruch“. Angrenzend
befindet sich ein Buchen-Eichen-Mischwald (BHD <50 cm) mit stellenweisem Vorkommen von
Lärchen. Östlich des Waldes befindet sich der Waldfriedhof „Dalhausen“. Ca. 20 m nordöstlich
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege in Bechterdissen“ der Gemeinde
Leopoldshöhe: Umweltbericht
20
des Plangebietes, zwischen Wald und Ackerflächen, befindet sich ein Wohngebäude mit anliegendem Garten.
Abb. 7
Acker und die Gehölzreihe westlich des
Plangebietes.
Abb. 8
Acker und Feldweg nördlich des Plangebietes, im Hintergrund der Siedlungsbereich des Schmeltebruchs.
Abb. 9
Beispiel von Gebäuden und Gärten mit
Obstgehölz südlich des Plangebietes.
Abb. 10
Beispiel eines Gebäudes mit Ziergarten
südlich des Plangebietes.
Abb. 11
Wald östlich des Plangebietes.
Abb. 12
Wohngebäude mit Garten nordöstlich
des Plangebietes.
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege in Bechterdissen“ der Gemeinde
Leopoldshöhe: Umweltbericht
5.3.2
21
Schutzgut Pflanzen - Konfliktanalyse
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege in Bechterdissen“ soll die Fläche der Straße „Im Schmeltebruch“ erhalten werden. Infolge der Überplanung sind die südlichen Flächen des Plangebietes, die derzeit aus Acker, Spielund Bolzplatz, Säumen und Feldweg bestehen, als Verlustflächen zu betrachten. Demgegenüber
ist die Anlage der Streuobstwiese und Baum- und Strauchhecke gegenüber dem Bestand als
positiv zu bewerten.
5.4
5.4.1
Schutzgut Boden
Schutzgut Boden - Bestand
Im Plangebiet steht eine Pseudogley-Braunerde bzw. Pseudogley-Parabraunerde (L4118_SL341SW2) an. Lehmiger Schluff und schluffiger Lehm aus Löß liegen über sandig-tonigem Lehm
und stellenweise über Festgestein. Dieser Boden ist aufgrund seiner hohen Fruchtbarkeit sowie
seiner Regelungs- und Pufferfunktion als schutzwürdiger Boden der Stufe 3 klassifiziert (GD
NRW 2003).
Als Vorbelastungen des Bodens sind die landwirtschaftliche Nutzung sowie kleinflächige Versiegelung zu betrachten. In diesen Bereichen ist der Boden in seiner Funktion als Filter-, Pufferund Ausgleichsmedium sowie als Lebensgrundlage (für Pflanzen und Tiere) eingeschränkt bzw.
kann diese Funktionen kleinflächig nicht mehr erfüllen.
5.4.2
Schutzgut Boden - Konfliktanalyse
Die Anlage der Streuobstwiese und Baum- und Strauchhecke ist im Vergleich zum Bestand als
positive Wirkung auf den Boden zu werten (geminderte Bodenverdichtung, Wind- und Wassererosion). Trotz dieser positiven Wirkung und der Vorbelastungen ist dem dauerhaften Verlust
von Bodenfunktionen durch Versiegelung Rechnung zu tragen.
Der zusätzliche Verlust schutzwürdiger Bodenfläche beläuft sich unter Einhaltung der maximalen Grundflächenzahl (0,4) auf insgesamt 2609 m². „Gemäß § 19 (4) BauNVO ist für Stellplätze,
Carports und ihre Zufahrten eine Überschreitung der Grundflächenzahl bis maximal 0,5 zulässig“
(DHP 2017A), was zu einem maximalen Verlust schutzwürdiger Bodenfläche von 3261 m² führen
kann. Der Eingriff in den Boden kann unter Berücksichtigung des Planungszieles (Senioren-
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege in Bechterdissen“ der Gemeinde
Leopoldshöhe: Umweltbericht
22
wohnheim inklusive Tagespflege) und der bereits niedrig angesetzten Grundflächenzahl nicht
vermieden werden. Im Kapitel 6.1.4 werden Maßnahmen zur Minderung der Beeinträchtigungen
genannt.
5.5
5.5.1
Schutzgut Wasser
Schutzgut Wasser - Bestand
Teilschutzgut Grundwasser
Das Plangebiet befindet sich im Bereich des Grundwasserkörpers „Westlippische TriasGebiete“ (4_13). Der Kluft-Grundwasserleiter gehört zum Teileinzugsgebiet der Weser in NRW
und ist aufgrund sehr heterogener Ausgangsgesteine durch eine lokal stark schwankende Ergiebigkeit geprägt. Die Bewertungen des chemischen sowie mengenmäßigen Zustands sind gut
(ELWAS 2016).
Teilschutzgut Oberflächenwasser
Ca. 300 m westlich des Plangebietes fließt der Pansbach aus südlicher in nördliche Richtung.
Der Pansbach ist gemäß Fließgewässertypologie NRW ein „kleiner Talauebach des Deckgebirges“, der zum Einzugsgebiet der Weser gehört (ELWAS 2016). Im Untersuchungsgebiet befinden
sich mit Ausnahme eines kleinen Zierteiches auf dem Grundstück nordöstlich des Plangebietes
keine Stillgewässer. Der Teich misst ca. 25 m² Grundfläche und ist randlich von Binsen- und
Schilfvegetation gesäumt.
5.5.2
Schutzgut Wasser - Konfliktanalyse
Zur Untersuchung, ob das anfallende Niederschlagswasser ortsnah versickert werden kann,
wurde die Durchlässigkeit des Bodens im Plangebiet untersucht (GEOTECHNISCHES BÜRO HEINRICH
WILTSCHUT 2017). Die Untersuchung kam zu dem Ergebnis, dass eine dezentrale Versickerung
aufgrund der sehr geringen Durchlässigkeit und der erheblichen Abweichungen zu Richtwerten
des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft bzw. der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft nicht zu empfehlen ist (GEOTECHNISCHES BÜRO HEINRICH WILTSCHUT
2017). Daher ist geplant, für die Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers einen getrennten Regenwasserkanal in die Straße im Schmeltebruch zu legen, der anschließend in die
ausreichend dimensionierten bestehenden Kanalanlagen einleitet.
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege in Bechterdissen“ der Gemeinde
Leopoldshöhe: Umweltbericht
23
Teilschutzgut Grundwasser
Aufgrund der geplanten Ableitung des auf den versiegelten Flächen anfallenden Niederschlagswassers steht dieses der Grundwasserneubildung nicht mehr zur Verfügung. Es ist daher
von einer geringfügigen Minderung der Grundwasserneubildungsrate auszugehen. Aufgrund
des guten mengenmäßigen Zustandes des Grundwasserkörpers sind keine Beeinträchtigungen
zu erwarten. Um stoffliche Belastungen des Grundwassers zu vermeiden bzw. zu mindern, sind
die in Kapitel 6.1.5 genannten Maßnahmen zu berücksichtigen.
Teilschutzgut Oberflächenwasser
Aufgrund der Entfernungen des Plangebietes zum Pansbach und zum Zierteich nordöstlich des
Plangebietes ist mit keiner negativen Beeinträchtigung der Oberflächengewässer im Untersuchungsgebiet zu rechnen.
5.6
5.6.1
Schutzgut Klima und Luft
Schutzgut Klima und Luft - Bestand
Das Plangebiet befindet sich in dem Landschaftsraum „Lippisches Flachhügelland“, der eine
jährliche Niederschlagssumme von 700 – 750 mm und eine Jahresmitteltemperatur von 8,5 – 9°C
aufweist.
Aufgrund des flachen Reliefs und geringer Reibungswiderstände (z.B. durch Bebauung oder
Gehölze) sowie der Lage im Randbereich zwischen Bebauung und freier Landschaft erfüllt das
Plangebiet die Funktion einer kaltluftbildenden Freifläche, die zum Luftaustausch des angrenzenden Siedlungsbereiches beiträgt.
5.6.2
Schutzgut Klima und Luft - Konfliktanalyse
Bei Umsetzung des Vorhabens wird sich der Freiflächencharakter trotz geringem Versiegelungsgrad verändern. Die kaltluftbildende Freifläche wird auf den Norden des Plangebietes beschränkt. Zusätzlich wird die Bebauung im Süden des Plangebietes die Belüftung/ Luftströmung
ins südlich gelegene Siedlungsgebiet geringfügig mindern. Aufgrund Art und Maß der baulichen
Nutzung sowie der weitläufigen Freiflächen in der Umgebung des Plangebietes ist davon auszugehen, dass der Kalt- und Frischluftaustausch des Siedlungsgebietes „Milser Heide“ nicht erheblich beeinträchtigt wird.
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege in Bechterdissen“ der Gemeinde
Leopoldshöhe: Umweltbericht
5.7
5.7.1
24
Schutzgut Landschaft
Schutzgut Landschaft – Bestand
Gemäß LANUV 2016B wird das Landschaftsbild des „Lippisches Flachhügelland“ (LR-IV-020) wie
folgt beschrieben:
„Das Lippische Flachhügelland bietet dem Betrachter ein vielfältig strukturiertes Bild aus wenigen größeren, z. T. alten Laubwaldkomplexen […], teilweise naturnahen Bachsystemen, hauptsächlich jedoch großen Ackerflächen mit Gebüschen, Hecken und Grünlandkomplexen. Bis heute erscheinen große Teile des Raumes als ausgedehntes Einzelhofgebiet und Streusiedlungsgebiet mit wenigen geschlossenen, stellenweise auch stark zersiedelten Ortschaften […]. Durch
die nur flach ausgebildeten Erhebungen wird die Sicht nicht behindert und man erhält den Eindruck einer großflächigen, jedoch teilweise stark zersiedelten Landschaft. […] Auflockernd
durchziehen zahlreiche, teilweise natürlich mäandrierende Bachsysteme […] mit ihren Nebenbächen das lippische Flachhügelland und bilden mit den begleitenden Grünland-Auen grüne
Bänder in der ackerlanddominierten Landschaft. Entlang der Bäche stehen dichte Ufergehölze
[…]. Das Grünland wird meist in Form von fetten Weiden oder Mähweiden genutzt. Die Straßen
und Wege werden häufig von Baumreihen, manchmal Obstbaumreihen oder seltener von Hecken und Gebüschen begleitet.“
Die Ackerflächen, die Säume und der Feldweg des Plangebietes stellen Elemente des Landschaftsraumes dar, welche sich auch in der Formulierung des Leitbildes für den Landschaftsraum gemäß LANUV (2016B) wiederfinden lassen.
5.7.2
Schutzgut Landschaft – Konfliktanalyse
Die Überplanung und der Verlust der bestehenden Landschaftselemente (Acker, Feldweg, Säume) des Plangebietes sind zunächst als Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu werten. Im
Hinblick auf die intensive Nutzung, die einen geringen Artenreichtum sowie Blühaspekt bewirkt,
sind die Äcker und Säume in ihrer landschaftsästhetischen Ausprägung von geringem Wert.
Demgegenüber ist die Anlage von Streuobstwiesen und Hecken in den Ziel-Maßnahmen des
LANUV (2016B) formuliert. Unter Berücksichtigung dessen sowie der Siedlungsrandlage des
Plangebietes ist die Beeinträchtigung des Schutzgutes Landschaft als nicht erheblich zu bewerten.
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege in Bechterdissen“ der Gemeinde
Leopoldshöhe: Umweltbericht
5.8
25
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Während zum Begriff „Kulturgut“ im Sinne des UVPG in der Fachliteratur weitgehende Übereinstimmung herrscht, ist der Begriff „Sonstige Sachgüter“ weder im UVPG noch in der diesbezüglichen EG-Richtlinie oder in der Verwaltungsvorschrift zum UVPG (UVPVwV) hinsichtlich seiner
Berücksichtigung in der Umweltprüfung definiert.
Bei der Auswertung weiterer UVP-Fachliteratur zeigt sich, dass auf die Bearbeitung der Sachgüter grundsätzlich verzichtet wird, da mögliche Auswirkungen auf die Sachgüter unter ökonomischen Gesichtspunkten bei der Nutzen-Kosten-Analyse zu berücksichtigen sind. In diesem Zusammenhang führt beispielsweise die UVPVwV unter Ziffer 0.4.3 aus, dass wirtschaftliche, gesellschaftliche oder soziale Auswirkungen des Vorhabens für die Durchführung einer UVP unerheblich sind (BMU 1995).
Für die Begriffsbestimmung der Kulturgüter kann der Begriff des Denkmalschutzes nach den
Gesetzen der Länder wie folgt gefasst werden: Kulturgüter sind Baudenkmale, Bodendenkmale,
archäologische Denkmale, bewegliche Denkmale, aber auch ablesbare Spuren historischer
Landnutzungsformen wie Siedlungs- und Erschließungsstrukturen und landwirtschaftliche Nutzungsformen, sofern an ihrer Erhaltung ein öffentliches Interesse besteht (vgl. DENKMALSCHUTZGESETZE DER LÄNDER SCHLESWIG-HOLSTEIN, HAMBURG UND NIEDERSACHSEN).
Als Sachgüter sind im Kontext der UVP Einrichtungen der Infrastruktur und Energiegewinnung,
Gebäude, Industrieanlagen etc. zu bezeichnen.
5.8.1
Schutzgut Kultur- und Sachgüter - Bestand
Teilschutzgut Kulturgüter - Bestand
Im Bereich des Plangebietes befinden sich keine als Denkmal gelisteten Kulturgüter. Des Weiteren gibt es keine Hinweise auf eine mögliche kulturhistorische Bedeutung des Plangebietes.
Teilschutzgut Sachgüter - Bestand
Die im Plangebiet großflächig anstehenden Äcker stellen als Produktionsfläche für Nahrungsgüter Sachgüter dar.
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege in Bechterdissen“ der Gemeinde
Leopoldshöhe: Umweltbericht
5.8.2
26
Schutzgut Kultur- und Sachgüter - Konfliktanalyse
Teilschutzgut Kulturgüter - Konfliktanalyse
Eine Konfliktanalyse des Teilschutzgutes ist aufgrund der Bestandssituation überflüssig.
Teilschutzgut Sachgüter - Konfliktanalyse
Aufgrund der Flächenausweisungen des Bebauungsplanes wird der Raum, der einer landwirtschaftlichen Nutzung zusteht, eingeschränkt. Demgegenüber wird Seniorenwohnfläche geschaffen. Des Weiteren steht der landwirtschaftlichen Nutzung weiterhin ausreichend Raum im
Umfeld des Plangebietes zur Verfügung. Deshalb wird von keinen Konflikten zwischen Bestand
und Planung ausgegangen.
5.9
Schutzgut Biologische Vielfalt und Wechselwirkungen
Biologische Vielfalt
Der Begriff der biologischen Vielfalt oder Biodiversität steht als Sammelbegriff für die Gesamtheit der Lebensformen auf allen Organisationsebenen, von den Arten bis hin zu den Ökosystemen.
Das Plangebiet weist aufgrund der anthropogen überprägten Strukturen eine relativ geringe
biologische Vielfalt auf.
Wechselwirkungen
Zwischen den Schutzgütern im Untersuchungsgebiet bestehen komplexe Wechselwirkungen. Im
Folgenden werden die relevanten Wechselwirkungen aufgezeigt.
Die schutzgutbezogene Beschreibung und Bewertung des Naturhaushaltes im Untersuchungsgebiet berücksichtigt vielfältige Aspekte der funktionalen Beziehungen zu anderen Schutzgütern. Somit werden über den schutzgutbezogenen Ansatz die ökosystemaren Wechselwirkungen
prinzipiell mit erfasst. Eine Zusammenfassung dieser möglichen, schutzgutbezogenen Wechselwirkungen zeigt die nachstehende Tabelle.
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege in Bechterdissen“ der Gemeinde
Leopoldshöhe: Umweltbericht
Tab. 2
27
Zusammenfassung der schutzgutbezogenen Wechselwirkungen.
Schutzgut/Schutzgutfunktion
Wechselwirkungen mit anderen Schutzgütern
Menschen und
menschliche Gesundheit
Der Mensch greift über seine Lebensansprüche in ökosystemare
Zusammenhänge ein. Es ergibt sich eine Betroffenheit aller
Schutzgüter.
Immissionsschutz
Erholung
Pflanzen
Biotopfunktion
Biotopkomplexfunktion
Tiere
Lebensraumfunktion
Abhängigkeit der Vegetation von den Standorteigenschaften
Boden, Klima, Wasser, Menschen
Pflanzen als Schadstoffakzeptor im Hinblick auf die Wirkpfade
Pflanzen-Mensch, Pflanzen-Tiere
Abhängigkeit der Tierwelt von der Lebensraumausstattung (Vegetation, Biotopvernetzung, Boden, Klima, Wasser)
Spezifische Tierarten als Indikator für die Lebensraumfunktion
von Biotoptypen
Boden
Biotopentwicklungspotenzial
Abhängigkeit der ökologischen Bodeneigenschaften von den
geologischen, geomorphologischen, hydrogeologischen, vegetationskundlichen und klimatischen Verhältnissen
landwirtschaftliche Ertragsfähigkeit
Boden als Lebensraum für Tiere und Pflanzen
Schutzwürdigkeit von Böden, abgebildet über
Boden als Schadstofftransportmedium im Hinblick auf die Wirkdie natürlichen Bodenfunktionen und die Archivpfade Boden-Pflanze, Boden-Wasser, Boden-Mensch, Bodenfunktion
Tiere
Boden in seiner Bedeutung für den Wasserhaushalt (Grundwasserneubildung, Retentionsfunktion, Grundwasserschutz)
Wasser
Bedeutung im Landschaftswasserhaushalt
Lebensraumfunktion der Gewässer und Quellen
Abhängigkeit der Grundwasserneubildung von klimatischen,
boden- und vegetationskundlichen bzw. nutzungsbezogenen
Faktoren
potenzielle Gefährdung gegenüber Verschmutzung
Oberflächennahes Grundwasser in der Bedeutung als Faktor der
Bodenentwicklung und als Standortfaktor für Biotope, Pflanzen
und Tiere
potenzielle Gefährdung gegenüber einer Absenkung
Grundwasser als Transportmedium für Schadstoffe im Wirkgefüge Wasser-Mensch
Selbstreinigungskraft des Gewässers abhängig vom ökologischen Zustand
Gewässer als Lebensraum für Tiere und Pflanzen
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege in Bechterdissen“ der Gemeinde
Leopoldshöhe: Umweltbericht
28
Fortsetzung Tab. 2
Schutzgut/Schutzgutfunktion
Wechselwirkungen mit anderen Schutzgütern
Klima und Luft
Geländeklima in seiner klimaphysiologischen Bedeutung für den
Menschen
Regionalklima
Geländeklima
klimatische Ausgleichsfunktion
lufthygienische Ausgleichsfunktion
Geländeklima als Standortfaktor für Vegetation und Tierwelt
Abhängigkeit von Relief und Vegetation/Nutzung
Lufthygienische Situation für den Menschen
Bedeutung von Vegetationsflächen für die lufthygienische Ausgleichsfunktion
Luft als Transportmedium im Hinblick auf Wirkgefüge LuftPflanze, Luft-Mensch
Landschaft
Landschaftsgestalt
Landschaftsbild
Kultur- und sonstige Sachgüter
Kulturelemente
Abhängigkeit der Landschaftsgestalt und des Landschaftsbildes
von Landschaftsfaktoren wie Relief, Vegetation, Gewässer sowie
von der anthropogenen Überprägung
Leit- und Orientierungsfunktion für Tiere
Historischer Zeugniswert als wertgebender Faktor der Landschaftsgestalt und des Landschaftsbildes
Kulturlandschaften
Erhebliche Beeinträchtigungen der Wechselwirkungen werden aufgrund der vorhandenen
Strukturen (Vorbelastung durch die überwiegend landwirtschaftliche Nutzung), der Lage des
Plangebietes (umgeben von ähnlichen Strukturen), des Planungszieles (Seniorenwohnanlage mit
ausgedehnten Freiflächen) sowie der funktionalen Aufwertung vorhandener Strukturen (z.B. der
Lebensraum- und Biotopfunktion) nicht erwartet.
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege in Bechterdissen“ der Gemeinde
Leopoldshöhe: Umweltbericht
29
6.0 Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
6.1
Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen
6.1.1
Schutzgut Menschen und menschliche Gesundheit
Mit dem Vorhaben sind keine erheblichen Eingriffe in das Schutzgut Mensch und menschliche
Gesundheit verbunden. Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung sind daher nicht erforderlich.
6.1.2
Schutzgut Tiere
Auf Basis des artenschutzrechtlichen Fachbeitrages (HÖKE LANDSCHAFTSARCHITEKTUR 2016B) sowie der Konfliktanalyse (Kapitel 5.2) ist von keiner erheblichen Beeinträchtigung des Schutzgutes Tiere durch das Vorhaben auszugehen. Ein Maßnahmenbedarf ergibt sich daher nicht.
6.1.3
Schutzgüter Pflanzen und biologische Vielfalt
Im Rahmen der ggf. erforderlichen Baumaßnahmen sowie der nachfolgenden Nutzung müssen
sämtliche Maßnahmen und Aktivitäten auf die Fläche innerhalb der Plangebietsgrenze beschränkt werden. Zu erhaltende Gehölze (z. B. an der Straße „Im Schmeltebruch“) sind dem
Baugeschehen gegenüber zu schützen. An die Maßnahmen angrenzende, zu erhaltende Gehölze sind dem Baugeschehen gegenüber zu schützen. Hierbei ist die DIN 18920, Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei
Baumaßnahmen, zu berücksichtigen.
Ist eine Befahrung des Kronentraufbereiches unumgänglich, sind die Gehölze durch die im Folgenden dargestellten Maßnahmen gegen Beschädigungen zu sichern.
•
Umgrenzung des jeweiligen Gehölzes mit einem mindestens 1,8 m hohen ortsfesten
Zaun. Dieser ist in einem Abstand von 1,5 m zur Kronentraufe anzulegen (s. Abb. 13).
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege in Bechterdissen“ der Gemeinde
Leopoldshöhe: Umweltbericht
Abb. 13
•
30
Schutz des Wurzelbereichs durch ortsfesten Zaun nach RAS-LP4.
Ist dies aus Platzgründen nicht möglich, müssen Baum- und Wurzelbereich gem. Abb. 14
geschützt werden. In diesem Fall ist der Stamm bis in 2 m Höhe zu polstern und zu ummanteln. Die Ummantelung darf dabei nicht auf den Wurzelanläufen aufgesetzt sein. Zusätzlich müssen gefährdete Äste ggf. hochgebunden werden.
Abb. 14
•
Wurzel- und Stammschutzmaßnahmen nach RAS-LP4 bei zwingend notwendiger Befahrung des
Wurzelbereiches.
Das Befahren des Wurzelraumes angrenzender Bäume ist zu vermeiden. Ist dies aus
Platzgründen nicht möglich, ist der Wurzelraum weitestgehend vor Verdichtungen und
Verletzungen zu schützen. Der Schutz hat durch geeignete Maßnahmen (Verlegung eines Vlieses mit einem druckverteilenden Überbau durch Bohlen, 6-Eck-Verbundplatten
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege in Bechterdissen“ der Gemeinde
Leopoldshöhe: Umweltbericht
31
o. ä.) auf einer 0,20 m dicken Kiesschicht zu erfolgen. Die Maßnahme ist auf maximal eine Vegetationsperiode zu begrenzen. Im Anschluss an die Arbeiten ist der Boden wurzelschonend zu lockern.
•
Bei Grabungen außerhalb des Kronenbereiches sind Verletzungen von Wurzeln mit einem Durchmesser von 2 cm oder mehr zu vermeiden. Im Falle der Verletzung von Wurzeln sind diese nachzuschneiden.
Generell kann die Anlage von Freianlagen und Gehölzen als Minderungsmaßnahme angesehen
werden. Es empfiehlt sich die Pflanzung standortgerechter, heimischer Gehölze.
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege in Bechterdissen“ der Gemeinde
Leopoldshöhe: Umweltbericht
6.1.4
32
Schutzgut Boden
Für die im Plangebiet anstehenden natürlichen Böden kann im Zusammenhang mit dem geplanten Vorhaben keine Vermeidungsmaßnahme formuliert werden. Bei Realisierung des Vorhabens
ist ein Verlust der anstehenden, schutzwürdigen Bodentypen im Bereich von versiegelten Flächen nicht zu vermeiden.
Generell gelten im Zusammenhang mit den DIN 18300 (Erdarbeiten), DIN 18915 (Bodenarbeiten)
und den Bestimmungen des § 12 BBODSCHV zum Wiedereinbau von Boden folgende baubedingte
Minderungsmaßnahmen:
•
Verzicht auf Bodenarbeiten während niederschlagsreicher Perioden und direkt im Anschluss daran
•
Bodenmieten sollten in Trapezform nicht höher als 2,00 m locker aufgeschüttet werden.
Verdichtungen sind zu vermeiden. Sofern die Bodenmieten nicht sofort wiederverwertet
werden, sind diese zu begrünen. Bei einer Bodenlagerungen von mehr als 6 Monaten
sind die Bodenmieten mit tiefwurzelnden, winterharten, stark wasserzehrenden Pflanzen
(z. B. Luzerne, Waldstauden-Roggen, Lupine oder Ölrettich) zu begrünen
•
Beschränkung der Baustelleneinrichtung, Materiallagerung, Materialtransport auf befestigte Flächen innerhalb des Plangebiets. Ist dies nicht möglich, sind durch Baumaßnahmen verdichtete, künftige Vegetationsflächen aufzulockern (Tiefenlockerung)
•
Getrennte Ober- und Unterbodenlagerung sowie horizontweiser Wiedereinbau des Aushubbodens (zuerst Einbau des Unterbodens, danach des Oberbodens)
•
der Einbau von Boden hat „vor Kopf“, vorzugsweise mit leichten Baumaschinen (z. B.
Minibagger, Miniradlader) zu erfolgen
•
neu aufgetragener/ wieder eingebauter Boden darf nicht mit Baumaschinen und Transportfahrzeugen befahren werden
•
zusätzlich benötigter Boden aus einer Deponie o.ä. sollte der Bodenart des anstehenden
Bodens entsprechen
•
der eingebaute Boden ist zeitnah zu begrünen
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege in Bechterdissen“ der Gemeinde
Leopoldshöhe: Umweltbericht
6.1.5
33
Schutzgut Wasser
Die folgenden Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sind bei der Durchführung der Bauarbeiten zu beachten:
•
beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (z. B. Heizöl und Dieselkraftstoff) ist die
aktuelle "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und
über Fachbetriebe" einzuhalten
•
keine Lagerung grundwassergefährdender Stoffe außerhalb versiegelter Flächen
•
Gewährleistung der Dichtheit aller Behälter und Leitungen mit wassergefährdenden
Flüssigkeiten bei Baumaschinen und -fahrzeugen
•
Versickerung von ggf. anfallendem Grundwasser aus Wasserhaltung
Weiterhin können die folgenden fakultativen Maßnahmen den Eingriff in den Grundwasserhaushalt zusätzlich mindern:
•
Anlage von Dachbegrünungen
•
Verwendung versickerungsfähiger Beläge im Außenbereich
6.1.6
Schutzgut Klima und Luft
Mit dem Vorhaben sind keine relevanten lokalklimatischen Veränderungen verbunden.
Generell empfiehlt sich die Anlage von Dach- und Fassadenbegrünungen zur Verbesserung des
Mikroklimas.
6.1.7
Schutzgut Landschaft
Mit dem Vorhaben sind keine erheblichen Eingriffe in das Landschaftsbild verbunden. Ein Bedarf
an Maßnahmen ergibt sich nicht.
6.1.8
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Im Bereich des Plangebiets sind keine Kulturgüter vorhanden. Erhebliche Beeinträchtigungen
von sonstigen Sachgütern ergeben sich nicht.
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Leopoldshöhe: Umweltbericht
34
Generell gilt bei kultur- oder erdgeschichtlichen Bodenfunden (Tonscherben, Metallfunde, dunkle Bodenverfärbungen, Knochen, Fossilien, etc.):
•
Information der zuständigen Gemeinde oder der LWL-Archäologie für Westfalen
•
Unveränderten Zustand der Entdeckungsstätte für mindestens 3 Tage erhalten
6.2
6.2.1
Kompensationsmaßnahmen
Analyse der Eingriffsrelevanz des Vorhabens
Der Bestand sowie die zu erwartenden Wirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter im Plangebiet wurden in den vorangegangenen Abschnitten beschrieben. Entsprechend der rechtlichen
Vorgaben sind die nach Realisierung der ebenfalls beschriebenen Minderungsmaßnahmen verbleibenden Eingriffe in den Naturhaushalt oder das Landschaftsbild auszugleichen oder in sonstiger Weise zu kompensieren. „Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne dieses Gesetzes sind
Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der
belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und
Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können.“ (§ 14 Abs. 1 BNATSCHG).
6.2.2
Ermittlung des Kompensationsflächenbedarfs
Methodik
Die Eingriffsbilanzierung erfolgt auf Grundlage der „Numerischen Bewertung von Biotoptypen
für die Bauleitplanung in NRW“ (LANUV 2008). Das Bewertungsverfahren beruht auf einer Gegenüberstellung der Bestandssituation mit der Planungssituation. Grundlage für die Eingriffsbewertung ist dabei der Zustand von Natur und Landschaft zum Zeitpunkt der Bestandsaufnahme
(Ausgangszustand). Im Bereich rechtskräftiger Bebauungspläne werden als Ausgangszustand
die Festsetzungen des jeweiligen Bebauungsplans herangezogen. Im Anschluss daran erfolgt
die Berechnung des Planwertes entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans (Planungszustand).
Die Berechnung des Bestands- und des Planwertes basieren auf der folgenden Formel:
Fläche x Wertfaktor der Biotoptypen = Biotopwertpunkte
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege in Bechterdissen“ der Gemeinde
Leopoldshöhe: Umweltbericht
35
Aus der Differenz der Biotopwertpunkte im Bestand und nach der Realisierung des Vorhabens
ergibt sich der Bedarf an entsprechenden Kompensationsflächen, die um diesen Differenzbetrag
durch geeignete landschaftsökologische Maßnahmen aufzuwerten sind.
Bestand
In der folgenden Tabelle sind die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes vorkommenden
Biotoptypen, ihre Flächenanteile und deren Biotopwert dargestellt. Aus der Summe der Biotopwertpunkte wird der Biotopwert vor der Umsetzung der Planung ermittelt. Die Zuordnung der
Biotoptypen des Bestandes lassen sich Kapitel 5.3 entnehmen und werden an dieser Stelle nicht
weiter ausgeführt.
Dem Biotoptyp „Wegraine, Säume ohne Gehölze“ (2.4) wird abweichend von dem in der „Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW“ (LANUV 2008) vorgeschlagenem Biotopwert (von 4) der Wert 3 zugeordnet. Diese Abwertung findet aufgrund des sehr geringen Kräuteranteils, dem stellenweisen Vorkommen von Nitrophyten und der Dominanz von Gräsern statt.
Planung
Für das im Süden des Plangebietes gelegene Baufeld und die angrenzenden Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Carports wird eine Versiegelung von 50 % (0,5) angenommen, um auch
die etwaige Überschreitung der festgesetzten Grundflächenzahl von 40 % (0,4) durch Stellplätze,
Carports und ihre Zufahrten abzudecken (vgl. DHP 2017A). Die vorhandene Straße „Im Schmeltebruch“ wird ebenfalls als versiegelte Fläche (1.1) angerechnet.
Die „Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen“ werden
unter Berücksichtigung der Festsetzung zur Anpflanzung von heimischen, standorttypischen
Gehölzen als „Hecke, Gebüsch mit lebensraumtypischen Gehölzanteilen ≥ 50 %“ (7.2) angerechnet. Die im Norden des Plangebietes festgesetzte „Fläche für die Landwirtschaft“ geht als
„Acker“ (3.1) in die Berechnung ein. Die „Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und
zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ mit der Festsetzung zur Anlage einer Streuobstwiese werden als „Obstwiese bis 30 Jahre“ (4.3) angerechnet. Die Freiflächen in unmittelbarer Umgebung des Baufeldes werden voraussichtlich als „Ziergarten ohne Gehölze oder mit
< 50 % lebensraumtypischen Gehölzen“ (4.3) angelegt und gehen dementsprechend in die Berechnung ein.
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege in Bechterdissen“ der Gemeinde
Leopoldshöhe: Umweltbericht
Tab. 3
36
Eingriffsermittlung für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und
Tagespflege in Bechterdissen“.
Flächenanteile vor Umsetzung
Code
1.1
1.4
2.1
2.4
3.1
Biotoptyp
Versiegelte Fläche (Gebäude, Straßen,
Wege, einfugiges Pflaster, Mauern etc.)
Feld-, Waldwege, unversiegelt mit Vegetationsentwicklung
Bankette, Mittelstreifen (regelmäßige
Mahd)
Wegraine, Säume ohne Gehölze
Acker, intensiv, Wildkrautarten weitgehend
fehlend
Fläche in
m²
Biotopwert
Biotoppunkte
352
0
0
752
3
2.256
15
1
15
742
3
2.226
8.667
2
17.334
5.364
2
10.728
Intensivrasen (z.B. in Industrie- und Gewer4.5
begebieten, Sportanlagen), Staudenrabatten, Bodendecker
Summe vor Umsetzung
15.892
32.559
Flächenanteile nach Umsetzung
1.1
3.8
4.3
3.1
Versiegelte Fläche (Gebäude, Straßen,
Wege, einfugiges Pflaster, Mauern etc.)
Obstwiese bis 30 Jahre
Zier- und Nutzgarten ohne Gehölze oder mit
< 50 % heimischen Gehölzen
Acker, intensiv, Wildkrautarten weitgehend
fehlend
3.650
0
0
2.243
6
13.458
2.893
2
5.786
6.626
2
13.252
480
5
2.400
Hecke, Wallhecke, Gehölzstreifen, Uferge7.2
hölz, Gebüsch mit lebensraumtypischen
Gehölzanteilen ≥ 50 %
Summe nach Umsetzung
15.892
34.896
Summe vor Umsetzung - Summe nach Umsetzung = Gesamtbilanz
32.559 - 34.896 = -2.337
Die Wertigkeit der Biotope nach Umsetzung des Vorhabens überschreitet die Wertigkeit der
Biotope vor Umsetzung des Vorhabens um 2.337 Biotopwertpunkte. Diese interne Überkompensation ist begründet in der Ausweisung von „Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege
und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001. Demnach entsteht kein zusätzlicher externer Kompensationsflächenbedarf.
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege in Bechterdissen“ der Gemeinde
Leopoldshöhe: Umweltbericht
6.2.3
37
Kompensationsmaßnahmen innerhalb des Plangebietes
Die im Bebauungsplan festgesetzten „Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und
sonstigen Bepflanzungen“ und „Flächen oder Maßnahmen zum Schutz der Natur, zur Pflege und
zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ werden im Rahmen der Eingriffsbilanzierung
berücksichtigt und führen letztendlich zu einer internen Überkompensation des Vorhabens (vgl.
Kapitel 6.2.2). Die Flächen erfüllen demnach eine kompensatorische Funktion im weiteren Sinne
des § 15 BNatSchG und müssen daher gemäß § 15 Abs. 5 und Abs. 6 „in angemessener Frist“
erfolgen. Grundsätzlich müssen die Kompensationsmaßnahmen erst ergriffen werden, wenn der
tatsächliche Eingriff (hier die Bauphase) erfolgt (FRENZ, W. & H.-J. MÜGGENBORG 2016). Die Anpflanzungen, Entwicklungs- und Pflegemaßnahmen für die Streuobstwiese sollten daher frühestmöglich spätestens mit Baubeginn erfolgen. Sofern die Flächen z.B. aufgrund der Lage zum
geplanten Baukörper im Rahmen der Bauphase beansprucht werden (z.B. Heckenpflanzung im
Südwesten des Plangebietes), sind sie spätestens innerhalb der ersten Pflanzperiode nach Beendigung der Baumaßnahme anzulegen.
Bei der Anlage sind die in Tab. 4 genannten Kriterien in Bezug auf Art, Qualität und Pflanzabstand zu erfüllen.
Tab. 4
Kriterien zur Anpflanzung der Streuobstwiese und Hecke innerhalb des Plangebietes.
Hecke
Arten mit Anteilen
Crataegus laevigata 50%
Corylus avellana 20%
Euonymus europaeus 10%
Cornus sanguinea 5%
Sambucus nigra 5%
Rosa canina 5%
Rhamnus catharticus 5%
Qualität:
v. Str. ob. 3-4 Tr. h 60-100 cm
Pflanzabstand /
-raster
2m
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege in Bechterdissen“ der Gemeinde
Leopoldshöhe: Umweltbericht
Fortsetzung Tab. 4
Streuobstwiese
Auswahl der
folgenden Arten
und Sorten
Malus domestica „Prinzenapfel“
Malus domestica „Ontario“
Malus domestica „Rote Sternrenette“
Malus domestica „Graue Herbstrenette“
Malus domestica „Winterglockenapfel“
Pyrus communis „Conference”
Pyrus communis „Gute Luise”
Pyrus communis „Gellerts Butterbirne”
Pyrus communis „Vereinsdechantsbirne”
Pyrus communis „Clapps Liebling”
Prunus avium „Große schwarze Knorpelkirsche“
Prunus avium „Hedelfinger Riesenkirsche“
Prunus avium „Büttners rote Knorpelkirsche“
Prunus domestica „Hauszwetsche“
Prunus domestica „Graf Althans Reneklode“
Juglans regia „Klon Nr. 26“
Qualität
H. 3xv, aew., mDB., Stu. 10-12 cm
Verankerung
Zweibock mit Bindung
Pflanzabstand /
-raster
8x8m
38
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege in Bechterdissen“ der Gemeinde
Leopoldshöhe: Umweltbericht
39
7.0 Zusammenfassung
Gegenstand des Umweltberichtes ist die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe
des Kreises Lippe. Anlass der Planung ist der Bedarf von Betreuungs- und Pflegeplätzen für
Senioren in Leopoldshöhe. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen daher die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung einer Seniorenwohnanlage mit ambulanter Tagespflege geschaffen werden. Die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes findet im Parallelverfahren statt und wird in einem gesonderten Umweltbericht betrachtet (HÖKE LANDSCHAFTSARCHITEKTUR 2016A).
Im Süden des Plangebietes soll ein „Gebiet für betreutes Wohnen und Tagespflege“ festgesetzt
werden. Innerhalb des Baufeldes sind Gebäude in abweichender Bauweise mit zwei Vollgeschossen, Walmdächern und Gebäudehöhen von bis zu 11,5 m zulässig. Die Grundflächenzahl
wird auf 0,4 festgesetzt. „Gemäß § 19 (4) BauNVO ist für Stellplätze, Carports und ihre Zufahrten
eine Überschreitung der Grundflächenzahl bis maximal 0,5 zulässig“ (DHP 2017A). Östlich und
westlich der Grundstücksfläche sind „Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und
sonstigen Bepflanzungen“ vorgesehen. Südlich werden „Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu
belastende Flächen“ festgesetzt, um eine vorhandene Schmutzwasser-Druckleitung zu sichern.
Im Südosten wird die vorhandene Straße „Im Schmeltebruch“ als „Straßenverkehrsfläche“
erhalten. Den Großteil des Plangebietes weist der Bebauungsplan als „Flächen für die Landwirtschaft“ aus. Im Nordwesten des Bebauungsplanes sind „Flächen oder Maßnahmen zum Schutz
der Natur, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ festgesetzt, die zur
Anlage einer Streuobstwiese vorgesehen sind.
Anhand der ermittelten Bestandssituation im Untersuchungsgebiet wurden die Umweltauswirkungen, die von dem Vorhaben ausgehen, prognostiziert und der Umfang sowie die Erheblichkeit
dieser Wirkungen abgeschätzt. Gemäß den Vorgaben des BauGB § 1 (6) wurden im Rahmen der
Umweltprüfung die Auswirkungen auf folgende Schutzgüter geprüft:
•
Menschen und menschliche Gesundheit
•
Klima und Luft
•
Tiere
•
Landschaft
•
Pflanzen
•
Kultur- und sonstige Sachgüter
•
Boden
•
Biologische Vielfalt und
•
Wasser
Wechselwirkungen
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege in Bechterdissen“ der Gemeinde
Leopoldshöhe: Umweltbericht
Tab. 5
40
Zusammenfassung der Erheblichkeit der Beeinträchtigungen auf die Schutzgüter ohne Berücksichtigung zusätzlicher Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen
Schutzgut
Mensch
Erheblichkeit der Beeinträchtigung
Erholung
keine
Emissionen und Immissionen
keine
Tiere
keine
Pflanzen
keine
Boden
gering
Wasser
Grundwasser
keine
Oberflächenwasser
keine
Klima und Luft
keine
Landschaft
keine
Kulturgüter
keine
Sachgüter
keine
Biologische Vielfalt und Wechselwirkungen
keine
Es wurden spezifische Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung der Wirkungen des Vorhabens benannt. Nach Umsetzung der Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung sowie der
Eingriffsermittlung verbleiben auf der Basis der „Numerischen Bewertung von Biotoptypen für
die Bauleitplanung in NRW“ (LANUV 2008) keine Eingriffe in Natur und Landschaft. Die Eingriffsermittlung ergab eine interne Überkompensation von 2.337 Biotopwertpunkten durch das Vorhaben.
Bielefeld, im Dezember 2017
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege in Bechterdissen“ der Gemeinde
Leopoldshöhe: Umweltbericht
41
8.0 Quellenverzeichnis
BEZIRKSREGIERUNG DETMOLD (2016): Regionalplan des Regierungsbezirks Detmold, Teilabschnitt
Oberbereich Bielefeld, Blatt 17 (WWW-Seite)
https://www.bezreg-detmold.nrw.de/200_Aufgaben/010_Planung_und_Verkehr/009_Regionale_E
ntwicklungsplanung__Regionalplan/TA_OB_BI/Zeichnerischer_Teil/Blatt_17.pdf
Zugriff: 08.11.2016, 10:15 MEZ.
BMU (1995): Bundesministerium für Umwelt. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung
des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPVwV) vom 18.09.1995, Bonn
BOHN, U. WELß, W. (2003): Die potenzielle natürliche Vegetation (WWW-Seite)
http://archiv.nationalatlas.de/wp-content/art_pdf/Band3_84-87_archiv.pdf
zugriff: 08.11.2016, 13:30 MEZ.
DHP (2016): Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege
Bechterdissen“ (Stand Oktober 2016), Bielefeld.
DHP (2017A): Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“. Begründung: Vorentwurf (Stand März 2017), Bielefeld.
DHP (2017B): Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“. Planzeichnung (Stand Dezember 2017), Bielefeld.
ELWAS (2016): Elektronisches wasserwirtschaftliches Verbundsystem für die Wasserwirtschaftsverwaltung in NRW
(WWW-Seite) http://www.elwasweb.nrw.de/elwas-web/index.jsf#
Zugriff: 08.11.2016, 13:30 MEZ.
GEOTECHNISCHES BÜRO HEINRICH WILTSCHUT (2017): Versickerungsversuche auf dem Grundstück
am „Im Schmeltebruch“, Leopoldshöhe. Lügde
GD NRW (2003): Geologischer Dienst NRW. Auszug aus dem Informationssystem Bodenkarte
BK50. L4118_S-L341SW2, Krefeld.
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege in Bechterdissen“ der Gemeinde
Leopoldshöhe: Umweltbericht
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HÖKE LANDSCHAFTSARCHITEKTUR (2016A): 23. Änderung des Flächennutzungsplanes „Betreutes
Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“ - Umweltbericht, Bielefeld.
HÖKE LANDSCHAFTSARCHITEKTUR (2016B): Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 und 23.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe - Artenschutzrechtlicher
Fachbeitrag, Bielefeld.
KREIS LIPPE (2016A): Landschaftsplan Nr. 2 „Leopoldshöhe / Oerlinghausen-Nord“. (WWW-Seite)
http://geo.kreislippe.de/kartenanzeige-webatlas-gr.html?wmc=274
Zugriff: 08.11.2016, 10:30 MEZ
LANDWIRTSCHAFTSKAMMER NORDRHEIN-WESTFALEN (2016): Naturschutz, Gewässerschutz. Biodiversität. (WWW-Seite)
https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/naturschutz/biodiversitaet/
Zugriff: 09.11.2016, 8:00 MEZ
LANUV (2016A): Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NordrheinWestfalen, Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen. (WWW-Seite)
http://artenschutz.naturschutzinformationen.nrw.de/artenschutz/de/arten/blatt/liste/40181
Zugriff: 10.03.2016, 09:30 MEZ.
LANUV (2016B): Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NordrheinWestfalen. Landschaftsinformationssammlung (LINFOS). (WWW-Seite)
http://www.gis6.nrw.de/osirisweb/ASC_Frame/portal.jsp
Zugriff: 08.11.2016, 11:00 MEZ.
LANUV (2008): Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NordrheinWestfalen. Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW, Recklinghausen
Anlagen
Karte Nr. 1:
Bestandsplan, Maßstab 1 : 750
Karte Nr. 2:
Bestands- und Konfliktplan, Maßstab 1 : 750