Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
933 kB
Datum
22.02.2018
Erstellt
16.02.18, 11:14
Aktualisiert
16.02.18, 11:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
23. Änderung des Flächennutzungsplanes
„Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“
Ortsteil:
Bechterdissen
Plangebiet: Teilbereich A: Nördlich der Straße Milser Heide, westlich der
Straße Im Schmeltebruch
Teilbereich B: Nordwestlich der Straße Bobes Feld, südlich der
Heeper Straße
Begründung
Verfahrensstand: Feststellungsbeschluss
Verfasser:
Drees & Huesmann Planer
Vennhofallee 97, 33689 Bielefeld
Tel. 05205-3230; Fax: -22679 E-Mail: info@dhp-sennestadt.de
08.01.2018
Gemeinde Leopoldshöhe
23. Änderung des Flächennutzungsplanes „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen"
INHALTSVERZEICHNIS
TEIL A: ALLGEMEINE ZIELE UND ZWECKE DER PLANUNG
1
Änderungsbereich
1
2
Ziel und Anlass der Planung
1
3
Verfahren
2
4
Übergeordnete Planungen
3
5
Situationsbeschreibung
5
6
Bedarfsdarstellung
6
7.
7.1
Standortalternativen
Zusammenfassende Standortwahl
7
10
8
Darstellung der Nutzung
10
9
Belange der Umwelt
13
10
Belange des Verkehrs
13
11
Niederschlagswasserentsorgung
14
12
Belange des Denkmalschutzes
14
13
Belange des Bodenschutzes
14
14
Belange der Landwirtschaft
15
15
Belange des Immissionsschutzes
15
TEIL B: UMWELTBERICHT
Der Umweltbericht ist als separater Teil der Begründung beigefügt (Gliederung siehe dort)
Gemeinde Leopoldshöhe
23. Änderung des Flächennutzungsplanes „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen"
TEIL A: ALLGEMEINE ZIELE UND ZWECKE DER PLANUNG
Ortsteil:
Bechterdissen
Plangebiet:
Teilbereich A: Nördlich der Straße Milser Heide, westlich der Straße Im
Schmeltebruch
Teilbereich B: Nordwestlich der Straße Bobes Feld, südlich der Heeper
Straße
Verfahrensstand:
1
Feststellungsbeschluss
Änderungsbereich
Teilbereich A: Im Schmeltebruch
Das rd. 0,69 ha große Änderungsgebiet des Teilbereiches A befindet sich im Norden
des Ortsteils Bechterdissen am Übergang zwischen Siedlungs- und Landschaftsraum in
der Gemarkung Bechterdissen.
Teilbereich B: Bobes Feld
Das rd. 0,27 ha große Änderungsgebiet des Teilbereiches B befindet sich im Südwesten des Ortsteils Bechterdissen, ebenfalls am Übergang zwischen Siedlungs- und
Landschaftsraum in der Gemarkung Asemissen.
Die verbindlichen Geltungsbereiche sind im Plan selbst durch Planzeichen festgesetzt.
Die Begründung ist gem. § 5 (5) BauGB beigefügt. Sie ist unterteilt in:
Teil A: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Teil B: Umweltbericht
2
Ziel und Anlass der Planung
Mit der vorliegenden Planung soll im Ortsteil Bechterdissen ein Seniorenwohnheim der
Mennonitengemeinde Bechterdissen e.V. inklusive einer Tagespflegeeinrichtung realisiert werden. Der Standort befindet sich im Norden des Ortsteils Bechterdissen am
Übergang zur freien Landschaft und umfasst eine heute als Bolzplatz genutzte Freifläche sowie landwirtschaftlich genutzter Flächen. Anlass für die Planung ist der Hohe
Bedarf an Betreuungs- und Pflegeplätzen aufgrund der demografischen Entwicklung
hinsichtlich einer stark zunehmenden Zahl älterer und pflegebedürftiger Gemeindemitglieder sowie auch in der allgemeinen Bevölkerung in Bechterdissen.
Das Nutzungskonzept des geplanten Projektes sieht sowohl betreutes Wohnen als
auch eine Tagespflege vor. Dabei soll das betreute Wohnen nicht nur für Gemeindemitglieder sondern auch allgemein für Leopoldshöher Bürger angeboten werden (zum
Bedarf siehe auch Kapitel 6 „Bedarfsdarstellung“).
Zu diesem Zweck wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 02/001 „Betreutes
Wohnen und Tagespflege Bechterdissen" aufgestellt. Folglich ist die 23. Änderung des
Flächennutzungsplanes unerlässlich, da die derzeit rechtskräftigen Darstellungen von
Flächen für die Landwirtschaft der angestrebten Nutzung und dem Gebot zur Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan nach § 8 (2) BauGB entgegensteht (Zur Darstellungsart siehe auch Kapitel 8).
Die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt gem. § 8 (3) BauGB im Parallelverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen".
1
Gemeinde Leopoldshöhe
23. Änderung des Flächennutzungsplanes „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen"
Mit der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die bestehenden Darstellungen landwirtschaftlicher Flächen für den unmittelbaren Vorhabenbereich zurückgenommen (Teilbereich A) und anstelle dessen Flächen für den Gemeinbedarf ausgewiesen werden. Im Teilbereich B erfolgt gleichzeitig eine Rücknahme von Gemeinbedarfsflächen im Sinne eines Flächentausches. Dies ist zwingende Voraussetzung seitens
der Landesplanung, um das Vorhaben im Teilbereich A durchführen zu können (siehe
auch Kapitel 4). Die Teilfläche B im Südwesten Bechterdissens wird im derzeit rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kindergarten dargestellt. Tatsächlich wird der Bereich jedoch nur zum Teil als
Kindertagesstätte sowie der zugehörigen Freibereichen genutzt. Die übrigen Flächen
stellen sich als zum Teil gehölzbestandene Grünbereiche dar. Ein zusätzlicher Bedarf
wird zukünftig in diesem Bereich nicht weiter gesehen, womit dieser im Sinne des
Landschaftsschutzes dargestellt werden soll.
Mit der vorliegenden Bauleitplanung wird im Teilbereich A die Umwandlung landwirtschaftlich genutzter Flächen vorbereitet. Nach § 1a (2) Satz 4 BauGB soll die Notwendigkeit der Umwandlung landwirtschaftlich genutzter Flächen begründet werden und
dabei Ermittlungen zu den Möglichkeiten einer Innenentwicklung mit Blick auf vorhandene Nachverdichtungspotentiale zugrunde gelegt werden.
Die Gemeinde sieht derzeit keine Möglichkeit, andere Flächen im südlichen Gemeindegebiet für das Bauprojekt der Mennonitengemeinde Bechterdissen zur Verfügung zu
stellen. Die Inanspruchnahme einer geringfügigen Fläche im Freiraum an der Straße Im
Schmeltebruch ist unumgänglich. Der gewählte Standort stellt sich für das Vorhaben als
besonders geeignet dar (siehe auch Kapitel 7 „Standortalternativen“). Viele Mitglieder
der Mennonitengemeinde haben in den 50er bis 70er Jahren in den Ortsteilen Bechterdissen, Greste oder Asemissen eigene Häuser gebaut. Das Gemeindezentrum mit dem
Kirchengebäude, dem Gemeindehaus und den jetzigen Wohnungen „Am Schmeltebruch“ bieten bereits eine bestehende Struktur in den Bereichen Veranstaltungen, Organisation und Verwaltung. Zudem können im Bereich der ambulanten Pflege Synergien aufgrund der vorhandenen Diakoniestation in Bechterdissen genutzt werden.
Ziel der Bauleitplanung ist somit die Ausweisung von Gemeinbedarfsflächen im Teilbereich A, um die Umsetzung des Vorhabens planungsrechtlich vorzubereiten sowie die
Rücknahme von Gemeinbedarfsflächen im Teilbereich B im Sinne eines Flächentausches.
3
Verfahren
Die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren zur Aufstellung
des vorhabenbezogene Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen" im sog. Vollverfahren durchgeführt.
Gemäß § 2 (4) BauGB wurde für das Bauleitplanverfahren eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt sowie
im Umweltbericht (separater Teil B der Begründung) beschrieben und bewertet werden.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB wurde im Zeitraum
vom 01.12.2016 bis einschließlich 13.01.2017 durchgeführt. Die frühzeitige Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB wurde parallel mit Schreiben vom 30.11.2016 durchgeführt.
Die Offenlage gem. § 3 (2) BauGB wurde in der Zeit vom 07.06. bis einschließlich
07.07.2017 durchgeführt. Parallel zu diesem Beteiligungsverfahren wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB mit Schreiben vom
06.07.2017 beteiligt. Während beider Beteiligungsfristen gingen Stellungnahmen seitens der Bevölkerung ein, die allerdings zu keiner wesentlichen Änderung der Planunterlagen führten.
2
Gemeinde Leopoldshöhe
23. Änderung des Flächennutzungsplanes „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen"
Im Rahmen der Trägerbeteiligung gem. § 4 (2) BauGB ging eine Stellungnahme des
Kreises Lippe ein, in der die Aufhebung des Landschaftsschutzes für den Teilbereich A
nicht in Aussicht gestellt wurde. Infolge der abgegebenen Stellungnahme wurde ein
Abstimmungstermin mit dem Kreis Lippe und der Unteren Naturschutzbehörde durchgeführt, woraus u.a. resultierte, dass anstatt der zuvor vorgesehenen Darstellung von
„Grünflächen“ im Teilbereich B nun die Darstellung von „Flächen um Schutz, zur Pflege
und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ ausgewiesen werden soll (siehe auch Kapitel 4 zum Landschaftsplan). Mit der geänderten Darstellung im Teilbereich B „Bobes Feld“ ergeben sich sowohl hinsichtlich der Ausnutzbarkeit der Grundstücke als auch hinsichtlich der daraus resultierenden Auswirkungen keine weitergehenden Betroffenheiten gegenüber der bisher vorgesehenen Darstellung als Grünfläche, wodurch sich auch nicht die Erforderlichkeit einer erneuten Offenlage gem. § 4a
(3) BauGB ergibt.
4
Übergeordnete Planungen
Regionalplan
Bauleitpläne sind gem. § 1 (4) BauGB den Zielen der Raumordnung anzupassen.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 02/001 und der
Teilbereich A der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung wird im Regionalplan für
den Regierungsbezirk Detmold (Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld) dem allgemeinen
Freiraum- und Agrarbereich zugeordnet (siehe Abbildung 1). Zudem wird die Freiraumfunktion „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“ dargestellt. Südwestlich angrenzend stellt der Regionalplan allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) dar.
Der Teilbereich B wird im Regionalplan als ASB ausgewiesen, ebenso wie die nördlich,
östlich und südlich angrenzenden Bereiche. Die westlich angrenzenden Bereiche werden dagegen mit der Freiraumfunktion „Regionale Grünzüge“ dargestellt.
Teilbereich A
Teilbereich B
Abbildung 1: Ausschnitt aus dem Regionalplan der Bezirksregierung Detmold, Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld - ohne Maßstab
Die Gemeinde Leopoldshöhe hatte mit Schreiben vom 11.10.2011 erstmalig eine Anfrage zur Anpassung der Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung gem. § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) bei der Bezirksregierung Detmold
gestellt. Diese wurde seitens der Bezirksregierung Detmold zunächst negativ beschieden.
Weitere Gespräche mit der Bezirksplanungsbehörde bei der Bezirksregierung Detmold
in der Sache führten zu dem Ergebnis, dass die Anpassung der beabsichtigten Planung
3
Gemeinde Leopoldshöhe
23. Änderung des Flächennutzungsplanes „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen"
an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung durch die Bezirksregierung Detmold
in Aussicht gestellt wird, wenn für die Planung im Flächennutzungsplan die Darstellung
einer „Fläche für den Gemeinbedarf“ erfolgt und im Flächennutzungsplan die Darstellung von „Fläche für den Gemeinbedarf“ im Bereich „Bobes Feld“ zurückgenommen
wird. Dies soll mit der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren
erfolgen.
Zudem ist eine den Siedlungsraum arrondierende Bebauung, d.h. eine dem heutigen
Siedlungsrand folgende Bebauung, eine Chance bezüglich der dort in Rede stehenden
Inanspruchnahme von Freiraum eingeräumt worden. Eine fingerartig in den Landschaftsraum hineinreichende Bebauung steht dem Gedanken einer Arrondierung entgegen und wäre daher nicht mit den Zielen der Landesplanung und Raumordnung in
Einklang zu bringen. Dementsprechend wurde die Ausrichtung des geplanten Baukörpers im parallel aufzustellenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen" berücksichtigt, woraus auch die Flächenabgrenzung im Teilbereich A der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung resultiert.
Die Zustimmung der Bezirksplanungsbehörde wurde zudem in Abhängigkeit zu einer
gleichzeitigen Flächenrücknahme an anderer Stelle gesetzt. Hierbei bezog sich die Bezirksregierung auf die Ziele 3 und 4 im Regionalplan Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld
in Kapitel B.I. 1. zur Siedlungsstruktur. Ziel 3 besagt, dass Kommunen mit überdurchschnittlich hohem Entwicklungsspielraum aufgefordert sind, Flächenüberhänge abzubauen. Ziel 4 benennt hier explizit das Instrument des Flächentausches, wonach Reserveflächenüberhänge abzubauen sind. Hierbei sind vorrangig solche Flächen zurück
zu planen, die am ehesten dazu geeignet sind, dem Freiraum wieder zugeordnet zu
werden. Diesem entspricht der Teilbereich B „Bobes Feld“.
Grundlage der Abstimmungen waren die damals vorliegenden Zahlen zum Siedlungsflächenbedarf der Gemeinde Leopoldshöhe im Jahre 2011. Der mittlerweile neu berechnete Siedlungsflächenbedarfs für die Gemeinde Leopoldshöhe hat nun einen Bedarf von rd. 10 ha ergeben. Demnach wäre nach heutigen Erkenntnissen ein Flächentausch entsprechend der Ziele des Regionalplanes nicht mehr erforderlich. Mit der vorliegenden Änderung des Flächennutzungsplanes soll dennoch an einer Flächenrücknahme im Teilbereich B „Bobes Feld“ festgehalten werden, da es sich nach wie vor als
sinnvoll darstellt, diese Fläche dem Freiraum und dem Landschaftsschutz zuzuordnen.
Nach erneutem Schreiben vom 21.03.2014 wurde die Anfrage mit Verfügung vom
16.04.2014 aus landesplanerischer Sicht als unbedenklich beschieden. Somit steht die
Änderung des Flächennutzungsplanes dem Anpassungsgebot an die Ziele der Raumordnung nicht entgegen.
Landschaftsplan
Der Teilbereich A der Flächennutzungsplanänderung befindet sich innerhalb des
rechtskräftigen Landschaftsplanes Nr. 2 „Leopoldshöhe / Oerlinghausen-Nord“ des
Kreises Lippe und ist mit dem Entwicklungsziel „Anreicherung einer im ganzen erhaltungswürdigen Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen“ versehen. Zudem befindet sich das Plangebiet vollständig innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Bielefelder Osning mit Teutoburger Wald und Osningvorbergen sowie Ravensberger Hügelland“ (LSG-3917-0011). Gemäß Gliederungsnummer 2.2-1 des Landschaftsplanes ist im Landschaftsschutzgebiet u.a. das Errichten baulicher Anlagen, auch wenn sie keiner Baugenehmigung oder Bauanzeige
bedürfen, unzulässig.
Für den Teilbereich B enthält der rechtskräftige Landschaftsplan keine Darstellungen.
Westlich angrenzend befindet sich das Landschaftsschutzgebiet LSG-4017-0022.
Das ausgewiesene Landschaftsschutzgebiet im Teilbereich A steht derzeit der Bauleitplanung entgegen. Um das Plangebiet baulich entwickeln zu können, ist der Bereich
entsprechend aus dem Landschaftsschutzgebiet zu entlassen.
4
Gemeinde Leopoldshöhe
23. Änderung des Flächennutzungsplanes „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen"
Gemäß § 20 Landesnaturschutzgesetz NRW treten bei der Aufstellung, Änderung und
Ergänzung eines Flächennutzungsplans im Geltungsbereich eines Landschaftsplans
widersprechende Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftsplans mit dem Inkrafttreten des entsprechenden Bebauungsplanes außer Kraft, soweit der Träger der
Landschaftsplanung (Untere Naturschutzbehörde des Kreises) im Beteiligungsverfahren diesem Flächennutzungsplan nicht widersprochen hat. Im Rahmen der Beteiligung
der Träger öffentlicher Belang gem. § 4 (2) BauGB bekundete die Untere Naturschutzbehörde ihren Widerspruch zu den bis zu diesem Zeitpunkt vorgesehenen Inhalten der
23. Flächennutzungsplanänderung.
Infolge der abgegebenen Stellungnahme wurde ein Abstimmungstermin mit dem Kreis
Lippe und der Unteren Naturschutzbehörde durchgeführt. Als Ergebnis konnte die Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet im Teilbereich A „im Schmeltebruch“ in Aussicht gestellt werden, sofern auf Ebene des Flächennutzungsplanes im Teilbereich B
„Bobes Feld“ die Darstellung der Gemeinbedarfsflächen durch „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“
gem. § 5 (2) Ziffer 10 BauGB abgelöst wird sowie im parallel aufzustellenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 02/00 (Teilbereich A) zum Freiraum hin Flächen für
die Landwirtschaft festgesetzt werden. Diesem ist man zum Satzungsbeschluss des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes bzw. zum Feststellungsbeschluss der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes nachgekommen, womit mit Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes die Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet im
Teilbereich A erfolgen kann.
5
Situationsbeschreibung
Teilbereich A: Im Schmeltebruch
Der Teilbereich A befindet sich im Norden des Ortsteils Bechterdissen am Übergang
zur freien Landschaft und umfasst im südwestlichen Bereich eine heute als Bolzplatz
genutzte Grünfläche sowie in den übrigen Bereichen landwirtschaftliche Flächen. Südlich des Plangebietes befindet sich eine zweigeschossige Wohnbebauung.
Westlich angrenzend an das Plangebiet verläuft die Straße Im Schmeltebruch sowie in
deren Anschluss Waldflächen. Nördlich und östlich grenzen weitere landwirtschaftlich
genutzte Flächen an. Im Westen des Plangebietes verläuft derzeit ein Grasweg als Verlängerung eines nördlich bestehenden Wirtschaftsweges.
Das Gemeindezentrum und Kirchengebäude der Mennonitengemeinde Bechterdissen
befindet sich rd. 330 m sowie das bestehende Seniorenwohnheim „Am Schmeltebruch“
rd. 100 m südlich vom Plangebiet. Die nächstgelegenen Einkaufsmöglichkeiten befinden sich in rd. 700 m Entfernung im Ortszentrum an der Milser Heide.
Der Bahnhof Oerlinghausen liegt rd. 1,5 km vom Plangebiet entfernt mit Anschluss an
den Regionalverkehr in Richtung Bielefeld und Lemgo. Die nächste Bushaltestelle liegt
in rd. 200 m an der Hauptstraße und wird von den Linien 349, 351, 388, 728, 756, 931
und 960 Richtung Bielefeld, Bad Salzuflen, Lemgo, Detmold, Schloß Holte, Oerlinghausen und Leopoldshöhe angefahren.
Teilbereich B: Bobes Feld
Der Teilbereich B befindet sich im Südwesten des Ortsteils Bechterdissens ebenfalls
am Übergang zwischen Siedlungs- und Landschaftsraum. Auf dem südöstlichen Teil
des Änderungsbereiches befindet sich ein Familienzentrum und Kindertagesstätte der
Arbeiterwohlfahrt (AWO) Ostwestfalen-Lippe. In der Kindertagesstätte stehen in
4 Gruppen rd. 80 Betreuungsplätze für Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren zur Verfügung. Darüber hinaus wurde zuletzt auf der nördlich angrenzenden Freifläche eine
Containeranlage errichtet, um weitere Betreuungsplätze zur Verfügung stellen zu können. Hierbei handelt es sich um ein Provisorium, das nur solange bestehen bleibt, bis
an anderer Stelle ausreichend KiTa-Plätze angeboten werden können. Derzeit befindet
sich eine entsprechende Planung zur Errichtung eines Kindergartens auf dem Weg. Erschlossen wird die Einrichtung über die Straße Bobes Feld im Südwesten. Diese mündet nördlich auf die von Südosten nach Nordwesten verlaufende Heeper Straße.
5
Gemeinde Leopoldshöhe
23. Änderung des Flächennutzungsplanes „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen"
Dem Kindergarten zugeordnet ist ein nach Westen hin angelegter großzügiger Außenspielbereich. Nördlich des Kindergartens befindet sich eine private Grünfläche mit vorgelagerten Stellplätzen, bevor der Verlauf der Heeper Straße anschließt. Westlich der
Tagesstätte grenzt eine zur Heeper Straße ausgerichtete Wohnbebauung mit hinterliegenden Gartenbereichen an. Im Süden befindet sich eine alte landwirtschaftliche Hofstelle mit einer an die Kindertagesstätte angrenzende Pferdekoppel. Weiter westlich
und nordwestlich schließen Waldflächen an das Plangebiet an.
6
Bedarfsdarstellung
Mit der vorliegenden Planung soll im Ortsteil Bechterdissen ein Seniorenwohnheim inklusive einer Tagespflegeeinrichtung der Mennonitengemeinde Bechterdissen e.V. realisiert werden. Der für das Vorhaben gewählte Standort befindet sich im Norden des
Ortsteils am Übergang zur freien Landschaft. Das betreute Wohnen innerhalb des Vorhabenbereiches soll dabei nicht nur für Gemeindeglieder der Mennonitengemeinde
Bechterdissen e.V. sondern auch allgemein für Leopoldshöher Bürger angeboten werden.
Ein Bedarf für das Vorhaben zeigt sich unter anderem bei der Auswertung der Bevölkerungsvorausberechnung des Landesbetriebes Information und Technik NRW für die
Gemeinde Leopoldshöhe bis zum Jahr 2040 (siehe Tabelle 1). Demnach ist für die Kohorte der 65 bis 80-Jährigen bis zum Jahr 2025 zunächst ein verhaltener Anstieg von
2.270 um 6,9 %auf 2.427 zu erwarten. Bis zum Jahr 2040 wird dagegen ein erneuter
Anstieg um 47 % auf 3.568 prognostiziert (insgesamt für das Basisjahr 2014 ein Anstieg um 57,2 %).
65-80
2014
2025
2040
2.270
2.427
3.568
80+
6,9 %
47 %
917
1.414
2.069
54,2 %
46,3 %
Gesamtbevölkerung
16.037
16.875
5,2 %
17.885
5,9 %
Tabelle 1: Bevölkerungsentwicklung bis 2040 für Leopoldshöhe, Quelle: it.NRW
Zudem ist für die Bevölkerungsgruppe der Hochbetagten (über 80-Jährige) bereits ein
Anstieg bis zum Jahr 2025 von 917 um 54,2 % auf 1.414 und bis 2040 um erneute
46,3 % auf 2.069 zu erwarten. Insgesamt ist bereits kurz- bis mittelfristig mit einem
überproportionalen Anstieg pflegebedürftiger Personen im Vergleich zur Gesamtbevölkerung zu rechnen.
Die Bevölkerungsvorausberechnung für die Gesamtgemeinde kann dabei ebenso auf
den Ortsteil Bechterdissen übertragen werden. Tabelle 2 stellt eine Auswertung des
gemeindlichen Einwohnermelderegisters für das Quartier „Milser Heide“ zum Stichtag
01.10.2017 dar. Die Zahl der über 80-Jährigen und somit potenziell pflegebedürftigen
Personen beträgt heute im Quartier bereits absolut 73 Personen. Betrachtet man die
Kohorte der 70 bis 79-Jährigen mit derzeit absolut 114 Personen in der Milser Heide ist
zukünftig von einem wachsenden Bedarf an Angeboten für Senioren und pflegebedürftigen Personen auszugehen.
Alterskohorte
Absolut
Prozentual
40 bis 49
179
13,9%
50 bis 59
216
16,7%
60 bis 69
139
10,8%
70 bis 79
114
8,8%
80+
73
5,7%
Teilbereich A
Teilbereich B
Tabelle 2: Alterskohorten für das Quartier "Milser Heide", Stichtag 01.10.2017
6
Gemeinde Leopoldshöhe
23. Änderung des Flächennutzungsplanes „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen"
7.
Standortalternativen
Der dargestellte Bedarf zeigt die Notwendigkeit und Dringlichkeit für das geplante Vorhaben auf. Alternativ zum Teilbereich A der vorliegenden Änderung wurden im südlichen Gemeindegebiet (Bechterdissen / Asemissen) größere Flächen, die als Siedlungsreserve im Flächennutzungsplan vorhanden sind, auf ihre Nutzbarkeit für das Projekt
untersucht (siehe Abbildung 2). Diese werden im Einzelnen wie folgt beurteilt:
Fläche 1: Fläche Milser Ring
Die Fläche liegt innerhalb eines rechtskräftigen Bebauungsplanes, der ein allgemeines
Wohngebiet (WA) festsetzt. Der Bereich besteht aus kleinteiligem Privateigentum und
kann nicht erschlossen werden. In den letzten 10 Jahren sind mehrere Gesprächsrunden mit den Eigentümern gescheitert, eine geordnete Erschließung zu gewährleisten.
Zu bedenken ist auch, dass das Wohnprojekt der Mennonitengemeinde evtl. störende,
nicht zumutbare Verkehrsströme in bisher als Ruhebereiche genutzte Grundstücksteile
zieht. Die bauliche Inanspruchnahme ist nicht möglich. Die Gemeinde überlegt, diesen
Bereich zukünftig als innerörtliche Grünfläche festzusetzen.
Fläche 2: Fläche westlicher Siedlungsrand Milser Heide
Auch in diesem Bereich setzt der rechtskräftige Bebauungsplan ein WA fest. Derzeit
wird eine Änderung des bestehenden Bebauungsplanes vorbereitet, die die Erschließung der Flächen zum hat. Die Flächen stehen für eine Überplanung zum Zwecke eines Seniorenwohnheims nicht zur Verfügung. Die Eigentümer möchten an dieser Stelle
Wohnbaugrundstücke entwickeln.
Abbildung 2: Standortalternativen im südlichen Gemeindegebiet
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Gemeinde Leopoldshöhe
23. Änderung des Flächennutzungsplanes „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen"
Fläche 3: Fläche AWO Kindergarten Bobes Feld
Die im Flächennutzungsplan als Fläche für den Gemeinbedarf dargestellte Fläche ist
von der Gemeinde nur teilweise als entsprechende Fläche im Bebauungsplan entwickelt. Ein Teil der im Flächennutzungsplan dargestellten Fläche für den Gemeinbedarf
ist im Bebauungsplan Nr. 01/05 „Krähenholz“ als Fläche zum Schutz zur Pflege und zur
Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gem. § 9 (1) Nr. 20 BauGB festgesetzt
(der andere Teil als Grünfläche). Die Kompensationsmaßnahmen sind überwiegend bereits umgesetzt. Die Inanspruchnahme des Bereiches für eine bauliche Nutzung würde
somit hochwertige Biotope zerstören.
Mit der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung soll im Teilbereich B die nicht im
Bebauungsplan als Fläche für den Gemeinbedarf entwickelte Fläche zukünftig als Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur
und Landschaft (ca. 0,27 ha) dargestellt werden. Die Inanspruchnahme einer Fläche im
Freiraum im Teilbereich A wird hierdurch ausgeglichen. Die im Flächennutzungsplan
weiterhin als Fläche für den Gemeinbedarf dargestellte Fläche (ca. 0,23 ha) entspricht
der Fläche, die vom Kindergarten und einem kommunalen Spielplatz genutzt wird. Im
Bebauungsplan Nr. 01/05 „Krähenholz“ ist eine entsprechende Festsetzung als Fläche
für den Gemeinbedarf erfolgt. Zuletzt erfolgte eine provisorische Erweiterung des bestehenden Kindergartens auf die als Spielplatz genutzte Fläche.
Fläche 4: Gemeinbedarfsfläche an der katholischen Kirche
Dieser Bereich wird von der katholischen Kirchengemeinde als Reservefläche für eigene Bauvorhaben und als Grünfläche für Freizeitnutzungen im Rahmen der kirchlichen
Gemeindearbeit benötigt und steht für eine anderweitige Nutzung / Überplanung nicht
zur Verfügung.
Fläche 5: Gemeinbedarfsfläche am Starenweg
Diese Fläche ist bereits einer baulichen Nutzung zugeführt worden. Baugenehmigungen für eine Wohnbebauung sind vom Kreis Lippe erteilt worden. Die übrigen freien
Flächen reichen für eine Überplanung mit dem geplanten Vorhaben nicht aus.
Fläche 6: Wohnbaufläche zwischen Starenweg und Grester Straße
Aktuell wird geprüft, ob die bestehende städtebauliche Zielvorstellung für die Fläche
(Darstellung als Wohnbaufläche) noch den zukünftigen Anforderungen an die Siedlungsentwicklung im südlichen Gemeindegebiet, die aufgrund des demografischen
Wandels und dem Klimawandel entstehen, entspricht. Art und Umfang der notwendigen
zukünftigen Darstellung der Flächen im Flächennutzungsplan sind derzeit noch nicht
abzusehen. Auf Teilen der Fläche liegt bereits die Trasse des offengelegten Eselsbaches. Im Anschluss hieran ist die Entwicklung eines innerörtlichen Grünstreifens geboten. Die Fläche 6 ist im südlichen Gemeindegebiet eine der letzten Möglichkeiten, eine
größere innerörtliche Grünfläche zu realisieren. Der Bedarf an solchen Flächen wird
durch den Klimawandel zukünftig steigen. Diese Flächen stehen dann nicht mehr für
eine Wohnbebauung zur Verfügung.
Die Fläche dient zudem als städtebauliche Reservefläche für das südliche Gemeindegebiet. In den letzten Jahren war eine Entwicklung der Fläche nicht möglich. Zur Erschließung der Fläche sind u.a. abwassertechnische Anlagen notwendig. Der hierfür
notwendige Grunderwerb war nicht möglich und ist auch aktuell nicht gegeben. Gespräche mit dem Grundeigentümer über eine grundsätzliche bauliche Nutzung der Fläche führten zu keinem Abschluss. Es ist derzeit nicht absehbar, wann und ob eine bauliche Nutzung der Fläche überhaupt möglich ist.
Eine Zuordnung der Fläche vollständig oder zu Teilen dem Freiraum wird derzeit jedoch
als nicht sinnvoll erachtet. Dies würde dem Gebot der Innenentwicklung nicht ausreichend Rechnung tragen. Der Grundeigentümer wurde darauf hingewiesen, dass die
Umwandlung der Fläche zum Freiraum im Flächennutzungsplan lediglich zurückgestellt
wird.
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Gemeinde Leopoldshöhe
23. Änderung des Flächennutzungsplanes „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen"
Fläche 7: Ehemaliger Sportplatz in Asemissen
Die Gemeinde Leopoldshöhe hat diese Fläche im Jahre 2013 als allgemeines Wohngebiet überplant. Die Entwicklung des Baugebietes ist bereits abgeschlossen. Auch hier
sind die Baugenehmigungen für eine Wohnbebauung vom Kreis Lippe bereits erteilt.
Fläche 8: Westlicher Siedlungsbereich Asemisser Allee
Diese Fläche schließt westlich an den Siedlungsbereich Asemissen an. Diese Fläche
scheidet vorwiegend aus immissionsschutzrechtlichen Gründen für eine Wohnnutzung
aus. Der bereits entwickelte Gewerbepark Asemissen westlich der Fläche ist durch den
Bebauungsplan Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ gesichert. Demnach sind Betriebe zulässig, die gemäß Abstandserlass NRW 300 m Abstand zur Wohnbebauung
erfordern (Abstandsklasse V). Eine verbleibende Teilfläche, die außerhalb der 300 m
Entfernung liegt, kann nicht erschlossen werden, da sie nicht an das öffentliche Wegenetz angeschlossen werden kann.
Fläche 9: Südöstlich der Grester Straße
Diese Fläche befindet sich zum Teil innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Windwehetal und Seitentaeler“ (LSG-4018-0001) und grenzt an das Landschaftsschutzgebiet „Bielefelder Osning mit Teutoburger Wald und OsningVorbergen sowie Ravensberger Hügelland“ (LSG-3917-0011). Im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 01/07 „Holzkamp“ sind diese Bereiche als „Fläche für die Landwirtschaft“ festgesetzt. Die Flächen
sind für den landwirtschaftlichen Betrieb, der sie bewirtschaftet, wichtige Betriebsflächen. Die Entwicklungsvorstellungen der Gemeinde für diesen Bereich sehen keinerlei
bauliche Entwicklungen vor. Über die landwirtschaftliche Nutzung hinaus besteht eine
besondere Bedeutung als Verbindungsfunktion zwischen dem vorhandenen Siedlungskörper und der Bachaue des Holzkampbaches. Die Bachaue stellt in der Örtlichkeit eine
deutlich wahrnehmbare Trennung zwischen dem Siedlungsbereich und der freien
Landschaft dar. Eine Siedlungsentwicklung in diesem Bereich wird daher nicht angestrebt.
Weiterhin ist dieser Bereich vom Nahversorgungszentrum und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur mehr als 1,0 km entfernt. Eine fußläufige Erreichbarkeit für Senioren
kann dadurch nur noch bedingt angenommen werden.
Fläche 10: Nordöstlich der Grester Straße
Im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 01/07 „Holzkamp“ wird die Fläche als „Allgemeines Wohngebiet“ festgesetzt. Die Grundstücke sind bereits überwiegend veräußert und
bebaut, die übrigen Flächen stehen einerseits dem Grundstücksmarkt nicht zur Verfügung und reichen andererseits für eine Überplanung mit dem geplanten Vorhaben
kaum aus. Aus Sicht der Gemeinde sollte zur Vervollständigung der umliegenden Bebauung in diesem Bereich eine straßenbegleitende Einfamilienhausbebauung entstehen. Zudem liegt die Fläche mehr als 1,0 km vom Nahversorgungszentrum und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur entfernt. Eine fußläufige Erreichbarkeit für Senioren
kann dadurch nur bedingt angenommen werden.
Fläche 11: Östlich der Waldstraße
Westlich der Waldstraße befinden sich zwei Sportplätze des TuS Asemissen, durch deren Spielbetrieb Lärmemissionen entstehen. Eine Entwicklung von Wohnbauflächen direkt östlich an die „Waldstraße“ angrenzend wird dadurch erschwert. Eventuell erforderliche aktive Lärmschutzmaßnahmen sind aus Sicht der Gemeinde städtebaulich nicht
erwünscht. Eine Projektentwicklung auf den nicht lärmimmissionsbelasteten Flächen
würde bedeuten, dass eine relativ isolierte Siedlungsentwicklung in einigem Abstand
von der Waldstraße betrieben würde. Weiterhin ist dieser Bereich vom Nahversorgungszentrum und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur mehr als 1,0 km entfernt.
Eine fußläufige Erreichbarkeit für Senioren kann dadurch nur bedingt angenommen
werden.
9
Gemeinde Leopoldshöhe
23. Änderung des Flächennutzungsplanes „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen"
Fläche 12: Ehemaliges Möbel Filies - Gelände
Die Gemeinde Leopoldshöhe hat diese Fläche im Jahre 2013 als allgemeines Wohngebiet überplant. Ein Privater Investor möchte in diesem Bereich Eigentumswohnungen
errichten. Da sich die Fläche im Besitz des Projektentwicklers befindet, steht diese nicht
für eine anderweitige Überplanung zur Verfügung.
7.1
Zusammenfassende Standortwahl
Zusammenfassend werden derzeit keine Möglichkeiten gesehen, alternative Flächen im
südlichen Gemeindegebiet für das geplante Bauprojekt der Mennonitengemeinde
Bechterdissen in Anspruch zu nehmen. Die vorausgehend dargestellten Alternativstandorte zeigen sich für eine Überplanung des geplanten Vorhabens als nicht oder nur
eingeschränkt geeignet. Dagegen stellt sich der gewählte Standort an der Straße Im
Schmeltebruch für das Vorhaben als besonders geeignet dar. Die Standortbedingungen
werden an dem in Rede stehenden Bereich mit Blick auf die notwendigen ergänzenden
Nutzungen erfüllt (z.B. Büro der Diakoniestation Leopoldshöhe-Bechterdissen, ehrenamtliche unmotorisierte Hilfe aus der Gemeinde). Viele Mitglieder der Mennonitengemeinde haben in den 50er bis 70er Jahren in den Ortsteilen Bechterdissen, Greste oder
Asemissen eigene Häuser gebaut und leben somit im näheren Umfeld. Das Gemeindezentrum mit dem Kirchengebäude, das Gemeindehaus sowie das bereits bestehende
Seniorenwohnheim „Am Schmeltebruch“ bieten bereits eine bestehende Struktur in den
Bereichen Veranstaltungen, Organisation und Verwaltung. Zudem können im Bereich
der ambulanten Pflege Synergien aufgrund der vorhandenen Diakoniestation in
Bechterdissen genutzt werden. Auch befindet sich das Plangebiet mit einer Distanz unter 1,0 km in fußläufiger Erreichbarkeit zum Nahversorgungszentrum „Milser Heide“.
Standorte außerhalb der Ortsteile Bechterdissen, Greste und Asemissen sind für das
Vorhaben wenig zielführend, da damit die hier in Rede stehende Zielgruppe, die durch
das Vorhaben bedient werden soll, nicht erreicht würde und damit das Vorhabenziel einer dem heutigen Wohnstandort nahen Einrichtung für betreutes Wohnen und Pflege
vorzuhalten, nicht erreicht wird.
Vor diesem Hintergrund wird die geringfügige Inanspruchnahme einer Fläche im Freiraum an der Straße Am Schmeltebruch als unumgänglich angesehen.
In diesem Zusammenhang ist auch auf das im Jahr 2017 novellierte Baugesetzbuch
und hier auf den neu eingeführten § 13b zu verweisen. In diesem bringt der Bundesgesetzgeber zum Ausdruck, dass die Entwicklung von Flächen im Anschluss an bestehende Siedlungsräume im Sinne einer Arrondierung von Ortsrändern bzw. der im Zusammenhang bebauten Ortsteile vor dem Hintergrund des allgemein bekannten Bedarfes an Wohnbauflächen unterstützt und sogar gefordert wird.
8
Darstellung der Nutzung
Teilbereich A: Im Schmeltebruch
Mit der vorliegenden Planung soll im Ortsteil Bechterdissen ein Seniorenwohnheim mit
betreutem Wohnen und einer Tagespflegeeinrichtung realisiert werden. Zu diesem
Zweck wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und
Tagespflege Bechterdissen" aufgestellt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan sieht
die Festsetzung eines „Gebietes für betreutes Wohnen und Tagespflege“ sowie nördlich angrenzend landwirtschaftliche Flächen vor. Die benannte freizeitliche Nutzung auf
der Freifläche besteht bereits heute unter der Darstellung als landwirtschaftliche Fläche
im Flächennutzungsplan. Daher soll diese Darstellungssystematik mit der 23. Änderung
des Flächennutzungsplanes übernommen und lediglich der unmittelbare Vorhabenbereich des Seniorenwohnheims als Fläche für den Gemeinbedarf dargestellt werden.
Die vorgesehene Nutzung erfüllt die Ansprüche an die Erfüllung der Daseinsvorsorge,
also einer Dienstleistung, an deren Erbringung ein allgemeines öffentliches Interesse
besteht. Hier im Besonderen die Anforderung an die durch den demografischen Wandel
10
Gemeinde Leopoldshöhe
23. Änderung des Flächennutzungsplanes „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen"
immer mehr in den Fokus der kommunalen Planung rückenden Versorgung von älteren
Menschen mit betreutem Wohnraum sowie die Bereitstellung von Pflegeeinrichtungen.
Dies ist unabhängig davon zu sehen, ob ein solches Angebot von einem öffentlichen
oder einem privaten Dienstleister vorgehalten wird, sodass das Vorhaben im Grunde
dem Gemeinbedarf entspricht. Solche Nutzungen sind gemeinhin auf Flächen für den
Gemeinbedarf vorzusehen, auf denen nur Einrichtungen und Anlagen errichtet werden
dürfen, die der Allgemeinheit dienen.
Der Begriff des „Betreuten Wohnens" ist jedoch gesetzlich nicht definiert, allenfalls in
den Bestimmungen des Heimgesetzes umschrieben. Es handelt sich hierbei um eine
Wohnform für ältere Menschen, die sich erst seit Anfang der 1990er Jahre entwickelt
hat. Hierbei wird eine alten- bzw. behindertengerechte Wohnung, die als privater eigenständiger Haushalt geführt wird, vertraglich verbunden mit der Sicherheit einer Grundversorgung und im Bedarfsfall weiteren Dienstleistungen. Um jedoch den Gemeinbedarf zu begründen, ist es nicht ausreichend, dass ein Vorhabenträger die Anlage mit
Hilfe des DRK oder sonstiger Organisationen betreibt. Der Gemeinwohlbezug scheitert
dann daran, dass der Bauträger als juristische Person des Privatrechts selbst kein Bedarfsträger der freien Wohlfahrtspflege ist.
Dies ist mit vorliegendem Vorhaben der Fall. Dennoch trägt die hier in Rede stehende
Fläche bzw. das Vorhaben einem besonderen Nutzungsinteresse der Allgemeinheit
und dem gesteigerten Gemeinwohlbezug dieser Nutzung Rechnung und erlaubt dem
Plangeber, mit der standortgenauen Festsetzung von Gemeinbedarfsanlagen die kommunale Infrastruktur wirksam zu steuern. Die Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche
betrifft regelmäßig auch nur kleine Flächen bzw. einzelne Grundstücke und nicht größere Flächen mit einer Vielzahl von Grundstücken.
Aus diesem Grund wird in dem Flächennutzungsplan die Darstellung einer „Fläche für
den Gemeinbedarf“ vorgenommen, um hier deutlich auch im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung die Grenze für ein nicht der gemeinbedarfsorientierten Zweckbestimmung dienendes Wohnen zu setzen.
Im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird diese Absicht durch den konkreten Vorhabenbezug mit der Ausschließlichkeit eines „Gebietes für betreutes Wohnen und Tagespflege“ für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf (Betreuung und Pflege)
sichergestellt.
Die besonderen baulichen Merkmale der betreffenden Wohngebäude müssen sich aus
dem besonderen Wohnbedarf bestimmter Personengruppen ergeben. Hierbei kann es
nicht auf individuelle Eigenarten der jeweils in Betracht kommenden Benutzer ankommen, vielmehr muss es sich um Bedürfnisse handeln, die typischerweise der betreffenden Personengruppe zugerechnet werden können. Solche typisierten besonderen
Wohnbedürfnisse lassen sich z.B. feststellen bei Behinderten und alten Menschen.
Der betreffende Personenkreis muss in der Festsetzung genau bezeichnet werden.
Der Wohnbedarf für die besondere Bevölkerungsgruppe muss in baulichen Besonderheiten der Wohngebäude zum Ausdruck kommen, z.B. in der baulichen Form, der
Raumzahl, der Raumaufteilung, in der Innenraumgestaltung, der Ausstattung, zusätzlichen Einrichtungen oder - Außenanlagen.
Dies alles wird durch die Vorhabenplanung und die Bauleitplanung eingeleitet und
durch die vorhabenbezogene Hochbauplanung fortgesetzt.
Der aktuelle Flächennutzungsplan der Gemeinde Leopoldshöhe stellt den Änderungsbereich als Flächen für die Landwirtschaft dar. Westlich und nördlich schließen ebenfalls landwirtschaftliche Flächen an. Im Osten grenzen Waldflächen sowie im Süden
Wohnbauflächen an das Plangebiet. Im Norden des Plangebietes wird der Verlauf einer
Richtfunktrasse mit entsprechenden Umfeldabständen dargestellt. Die Darstellung „Flächen für die Landwirtschaft“ soll zurückgenommen werden und durch die Darstellung
„Wohnbauflächen“ ersetzt werden.
Die beabsichtigte Änderung der Darstellung im Teilbereich A hat folgende Größenordnung:
11
Gemeinde Leopoldshöhe
23. Änderung des Flächennutzungsplanes „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen"
Art der Bodennutzung gem. Flächennutzungsplan
Bisher
Künftig
Fläche für die Landwirtschaft gem. § 5 (2) Ziffer 9 a
BauGB
0,69 ha
-----
Fläche für den Gemeinbedarf gem. § 5 (2) Ziffer 2 a
BauGB
-----
0,69 ha
0,69 ha
0,69 ha
Gesamt
Teilbereich B: Bobes Feld
Im aktuellen Flächennutzungsplan ist der Änderungsbereich als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kindergarten dargestellt. Westlich und Südwestlich schließen Flächen für die Landwirtschaft an. Östlich und südöstlich schließen
Wohnbauflächen an. Nordöstlich wird der Änderungsbereich Teilfläche B durch die
Darstellung der Heeper Straße als sonstige überörtliche und örtliche Straßenverkehrsfläche begrenzt. In deren Anschluss folgen weitere Wohnbauflächen.
Der in diesem Bereich rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 01/05 „Krähenholz“ setzt für
einen Teil der im Flächennutzungsplan dargestellten Gemeinbedarfsfläche Flächen
zum Schutz zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gem. § 9
(1) Nr. 20 BauGB fest und sichert somit die Kompensationsmaßnahmen aus den Engriffen des Bebauungsplanes. Diese sind heute bereits überwiegend umgesetzt.
Mit der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung soll im Teilbereich B die durch den
Bebauungsplan nicht als Fläche für den Gemeinbedarf entwickelten Flächen zukünftig
als Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,
Natur und Landschaft (ca. 0.27 ha) dargestellt werden. Somit wird die Inanspruchnahme einer Fläche im Freiraum durch den Teilbereich A ausgeglichen und der Festsetzung im bestehenden Bebauungsplan Nr. 01/05 „Krähenholz“ entsprochen. Die im Flächennutzungsplan weiterhin als Fläche für den Gemeinbedarf dargestellte Fläche (ca.
0.23 ha) entspricht der Fläche, die vom heutigen Kindergarten und einem kommunalen
Spielplatz genutzt wird. Die Darstellung „Flächen für den Gemeinbedarf“ soll somit zurückgenommen und durch die Darstellung „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur
Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ ersetzt werden.
Die beabsichtigte Änderung der Darstellung im Teilbereich B hat folgende Größenordnung:
Art der Bodennutzung gem. Flächennutzungsplan
Bisher
Künftig
Fläche für den Gemeinbedarf gem. § 5 (2) Ziffer 2a
BauGB, Zweckbestimmung Kindergarten
0,27 ha
-----
-----
0,27 ha
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege
und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gem. § 5 (2) Ziffer 10 BauGB
Gesamt
0,27 ha
0,27 ha
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Gemeinde Leopoldshöhe
23. Änderung des Flächennutzungsplanes „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen"
9
Belange der Umwelt
Die detaillierte Darstellung der Belange des Umweltschutzes / der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen (Umweltprüfung) nach § 2 (4) BauGB erfolgt im Umweltbericht - separater Teil B der Begründung (Höke Landschaftsarchitektur, Bielefeld, Oktober 2017). Die Betrachtung der artenschutzrechtlichen Belange gem. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) erfolgt detailliert im beigefügten artenschutzrechtlichen Fachbeitrag.
Auf der Ebene der Flächennutzungsplanänderung werden die Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung möglicher Wirkungen auf die Schutzgüter als nicht zielführend
eingeschätzt. Stattdessen werden im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen" auf
Basis der dort vorhandenen Planungstiefe konkrete Maßnahmen zur Vermeidung und
Verminderung potenzieller Beeinträchtigungen auf die Schutzgüter getroffen.
Hinsichtlich der Bilanzierung der Eingriffe für den Teilbereich A gegenüber dem Planungstand wird insgesamt eine interne Überkompensation von 2.337 Biotopwertpunkten erreicht. Es entsteht somit kein zusätzlicher externer Kompensationsflächenbedarf.
Anhand der ermittelten Bestandssituation im Untersuchungsgebiet wurden die Umweltauswirkungen, die von dem Vorhaben ausgehen, prognostiziert und der Umfang sowie
die Erheblichkeit dieser Wirkungen abgeschätzt und in Tabelle 2 dargestellt:
Tabelle 3:Zusammenfassung der Erheblichkeit der Beeinträchtigungen auf die Schutzgüter, Quelle: Höke Landschaftsarchitektur, März 2017
Die Beeinträchtigungen für das Schutzgut Boden ergeben sich durch die Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 02/001 und werden in dem diesbezüglichen Umweltbericht
näher erläutert Im Zuge der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes ist mit keinen
erheblichen Beeinträchtigungen der Schutzgüter im Teilbereich B zu rechnen. Im Teilbereich A ist mit geringfügigen Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden zu rechnen.
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Belange des Verkehrs
Die äußere Erschließung des Teilbereiches A erfolgt über die östlich gelegene Straße
Im Schmeltebruch. Hierzu wird im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen
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Gemeinde Leopoldshöhe
23. Änderung des Flächennutzungsplanes „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen"
Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen" die
Straße für den erforderlichen Teilbereich als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt.
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Niederschlagswasserentsorgung
Nach § 44 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) soll das anfallende Niederschlagswasser
ortsnah versickert, verrieselt oder direkt über eine Kanalisation ohne Vermischung mit
Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange
entgegenstehen.
Um Aussagen über die Durchlässigkeit des Bodens zu erhalten, wurde eine Untersuchung zur Versickerungsfähigkeit des Bodens im Plangebiet erstellt (Büro Wiltschut,
Lügde, Februar 2017). Die Untersuchung kam zu dem Ergebnis, dass nur eine sehr geringe Durchlässigkeit vorliegt und somit eine Beseitigung des Niederschlagswassers
durch eine dezentrale Versickerung nicht empfohlen werden kann.
Daher soll die Schmutzwasserentsorgung in die vorhandene SchmutzwasserDruckleitung in der Straße Im Schmeltebruch erfolgen. Zur Ableitung des anfallenden
Regenwassers wird ein getrennter Regenwasserkanal in die Straße Im Schmeltebruch
gelegt, der dann in die bestehenden Kanalanlagen in der Straße Milser Heide einleitet.
Diese sind ausreichend dimensioniert, um das anfallende Wasser aufzunehmen.
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Belange des Denkmalschutzes
Innerhalb des Plangebietes befinden sich nach heutigem Kenntnisstand keine Baudenkmale oder denkmalwerte Objekte bzw. Denkmalbereiche gem. §§ 3-5 Denkmalschutzgesetz NRW. Auch Boden- und Gartendenkmale sind nicht bekannt. Aus diesem
Grund sind Maßnahmen des Denkmalschutzes oder der Denkmalpflege nicht erforderlich.
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Belange des Bodenschutzes
Die Bodenschutzbelange unter Berücksichtigung des Bundesbodenschutzgesetzes
(BBodSchG), der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) und des Landesbodenschutzgesetzes (LBodSchG) werden wie folgt beurteilt:
Begrenzung der Bodenversiegelung und Schutz des Bodens vor schädlichen Bodenveränderungen (Schadstoffe, Erosionen, Verdichtungen):
Die Bodenversiegelung und -verdichtung wird auf der Grundlage der vorgesehenen
Planung im parallel aufzustellenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 02/001
auf das dem Nutzungszweck entsprechende Maß begrenzt. Aufgrund des sehr ebenen
Geländes sind Erosionen nicht zu erwarten. Ein Schadstoffeintrag ist, eine ordnungsgemäße Nutzung des Gebietes vorausgesetzt, ebenfalls nicht absehbar.
In dem Plangebiet und seinem Umfeld sind nach heutigem Kenntnisstand keine Altlasten, Altstandorte oder Altablagerungen bekannt bzw. vorhanden.
Erhalt schutzwürdiger Böden:
Im Teilbereich A steht eine Pseudogley-Braunerde bzw. Pseudogley-Parabraunerde
(L4118_SL341SW2) an. Lehmiger Schluff und schluffiger Lehm aus Löß liegen über
sandig-tonigem Lehm und stellenweise über Festgestein. Dieser Boden ist aufgrund
seiner hohen Fruchtbarkeit sowie seiner Regelungs- und Pufferfunktion als schutzwürdiger Boden der Stufe 3 klassifiziert.
Mit der vorliegenden Planung soll im Ortsteil Bechterdissen ein Seniorenwohnheim inklusive Tagespflege der Mennonitengemeinde Bechterdissen e.V. realisiert werden. An14
Gemeinde Leopoldshöhe
23. Änderung des Flächennutzungsplanes „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen"
lass für die Planung ist der Hohe Bedarf an Betreuungs- und Pflegeplätzen aufgrund
der demografischen Entwicklung hinsichtlich einer stark zunehmenden Zahl älterer und
pflegebedürftiger Gemeindemitglieder sowie auch in der allgemeinen Bevölkerung in
Bechterdissen. Wie in Kapitel 7 beschrieben stellt sich der gewählte Standort für das
Vorhaben als besonders geeignet dar. Im südlichen Gemeindegebiet stehen dagegen
keine geringwertigeren Flächen zur Verfügung. Nutzbare Brachflächen sind nicht vorhanden.
Belange des Gewässerschutzes sind durch die Planung nach heutigem Kenntnisstand
nicht berührt. Das Plangebiet befindet sich in keinem Wasser- oder Heilquellenschutzgebiet.
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Belange der Landwirtschaft
Mit der vorliegenden Planung werden im Änderungsbereich Teil A landwirtschaftliche
Flächen in Anspruch genommen. Die Flächen befinden sich allerdings im Eigentum des
Vorhabenträgers. Negative Auswirkungen sind daher durch die Planung nicht zu erwarten.
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Belange des Immissionsschutzes
In der Nähe des Plangebietes befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand keine
emittierenden gewerblichen Betriebe, zu denen bauleitplanerisch Abstände des geplanten Vorhabens zu berücksichtigen wären. Auch befindet sich das Plangebiet nicht im
Bereich einer stark befahrenen Straße, deren Emissionen auf das Vorhaben einwirken.
Bielefeld / Leopoldshöhe, Januar 2018
Verfasser:
Drees & Huesmann Planer
Architekten BDA – Stadtplaner DASL, IfR, SRL
Vennhofallee 97
33689 Bielefeld
Tel. 05205-3230; Fax -22679
E-Mail: info@dhp-sennestadt.de
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