Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anlage_14_Artenschutzrechtlicher_Fachbeitrag)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
2,0 MB
Datum
22.02.2018
Erstellt
16.02.18, 11:14
Aktualisiert
16.02.18, 11:14

Inhalt der Datei

Mennonitengemeinde Bechterdissen e.V. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 und 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - Gemeinde Leopoldshöhe Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 und 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - Projektnr. 16-329 Bearbeitungsstand 14.12.2017 Auftraggeber Mennonitengemeinde Bechterdissen e.V. Milser Ring 22 33818 Leopoldshöhe Verfasser Projektbearbeitung Meral Saxowsky Dipl.-Ing. Stefan Höke M.Sc. Landschaftsökologie Landschaftsarchitekt I BDLA Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 und 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Inhaltsverzeichnis 1.0 Anlass und Einführung ......................................................................................................1 2.0 Rechtlicher Rahmen und Methodik .................................................................................2 2.1 Artenschutzprüfung ....................................................................................................................... 2 2.2 Planungsrelevante Arten .............................................................................................................. 3 2.3 Methodik .......................................................................................................................................... 3 3.0 Vorhabensbeschreibung ..................................................................................................5 4.0 Definition und Beschreibung des Untersuchungsgebietes ...........................................8 4.1 Definition des Untersuchungsgebietes ...................................................................................... 8 4.2 Lebensraumtypen im Untersuchungsgebiet ............................................................................. 8 5.0 Stufe I - Vorprüfung ........................................................................................................ 14 5.1 Wirkfaktoren .................................................................................................................................. 14 5.2 Artnachweise ................................................................................................................................ 16 5.3 Konfliktanalyse .............................................................................................................................. 17 6.0 6.1 Stufe II - Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände ............................................... 30 Vogelarten der Kulturlandschaft und des Offenlandes ........................................................ 30 7.0 Zusammenfassung .......................................................................................................... 33 8.0 Quellenverzeichnis ......................................................................................................... 35 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 und 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 1.0 Anlass und Einführung Gegenstand des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages ist die geplante Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe des Kreises Lippe. Im Parallelverfahren wird die Flächennutzungsplanung im Rahmen der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe an das Planungsziel angepasst. Das Untersuchungsgebiet befindet sich im Ortsteil Bechterdissen. Abb. 1 Lage des Untersuchungsgebietes (roter Kreis) auf Grundlage der TK 1:100.000. Im Zusammenhang mit dem Vorhaben ergibt sich das Erfordernis der Betrachtung der artenschutzrechtlichen Belange gem. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Der entsprechende artenschutzrechtliche Fachbeitrag wird hiermit vorgelegt. 1 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 und 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 2 2.0 Rechtlicher Rahmen und Methodik 2.1 Artenschutzprüfung 2.1.1 Prüfveranlassung / Notwendigkeit einer Artenschutzprüfung Die Notwendigkeit zur Durchführung einer Artenschutzprüfung im Rahmen der Bauleitplanung und bei der Genehmigung von Vorhaben ergibt sich aus den unmittelbar geltenden Regelungen des § 44 Abs. 1 BNatSchG i.V.m. §§ 44 Abs. 5 und 6 und 45 Abs. 7 BNatSchG (MWME 2010). Vorhaben in diesem Zusammenhang sind: 1. nach § 15 BNatSchG i.V.m. §§ 4ff LG zulässige Eingriffe in Natur und Landschaft. Mögliche Trägerverfahren sind in § 6 Abs. 1 LG genannt (z. B. Erlaubnisse, Genehmigungen, Planfeststellungen). 2. nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässige Vorhaben (§§ 30, 33, 34, 35 BAUGB). Bei der ASP handelt es sich um eine eigenständige Prüfung, die nicht durch andere Prüfverfahren ersetzt werden kann (z. B. Umweltverträglichkeitsprüfung, FFH-Verträglichkeitsprüfung, Prüfung nach der Eingriffsregelung, Prüfung nach Umweltschadensgesetz)" (MWME 2010). 2.1.2 Prüfumfang (Prüfung der artenschutzrechtlichen Tatbestände) Gemäß § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNATSCHG) ist es verboten: 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderzeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 und 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 3 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. Nach § 44 Abs. 5 BNATSCHG liegt kein Verstoß gegen das Verbot Nr. 3 vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt ist. Im Hinblick auf damit verbundene unvermeidbare Beeinträchtigungen wild lebender Tiere ist auch das Verbot Nr. 1 nicht erfüllt. Diese Freistellungen gelten auch für Verbot Nr. 4. „Nach Maßgabe des § 44 Abs. 5 Satz 5 BNATSCHG sind die „nur" national besonders geschützten Arten von den artenschutzrechtlichen Verboten bei Planungs- und Zulassungsvorhaben freigestellt. Demzufolge beschränkt sich der Prüfumfang bei einer ASP auf die europäisch geschützten FFH-Anhang IV-Arten und die europäischen Vogelarten" (MUNLV 2010). 2.2 Planungsrelevante Arten „Planungsrelevante Arten sind eine naturschutzfachlich begründete Auswahl derjenigen geschützten Arten, die bei einer Artenschutzprüfung im Sinne einer Art-für-Art-Betrachtung einzeln zu bearbeiten sind. Das LANUV bestimmt die für Nordrhein-Westfalen planungsrelevanten Arten nach einheitlichen naturschutzfachlichen Kriterien […]. Die übrigen FFH-Anhang IV-Arten und europäischen Vogelarten sind entweder in NordrheinWestfalen ausgestorbene Arten, Irrgäste sowie sporadische Zuwanderer. Solche unsteten Vorkommen können bei der Entscheidung über die Zulässigkeit eines Vorhabens sinnvollerweise keine Rolle spielen. Oder es handelt sich um s. g. „Allerweltsarten“ mit einem landesweit günstigen Erhaltungszustand und einer großen Anpassungsfähigkeit. Im Regelfall kann bei diesen Arten davon ausgegangen werden, dass nicht gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen wird (d. h. keine erhebliche Störung der lokalen Population, keine Beeinträchtigung der ökologischen Funktion ihrer Lebensstätten sowie keine unvermeidbaren Verletzungen oder Tötungen und kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko)“ (MUNLV 2010). 2.3 Methodik Die Untersuchung der artenschutzrechtlichen Relevanz im Zusammenhang mit dem Vorhaben erfolgt entsprechend der Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 und 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 4 Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (VV-ARTENSCHUTZ) vom 13.04.2010 (MUNLV 2010). Ablauf und Inhalte einer Artenschutzprüfung umfassen die folgenden drei Stufen: 2.3.1 Stufe I: Vorprüfung (Artenspektrum, Wirkfaktoren) In dieser Stufe wird durch eine überschlägige Prognose geklärt, ob und ggf. bei welchen Arten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Um dies beurteilen zu können, sind verfügbare Informationen zum betroffenen Artenspektrum einzuholen. Vor dem Hintergrund des Vorhabentyps und der Örtlichkeit sind alle relevanten Wirkfaktoren des Vorhabens einzubeziehen. Nur wenn artenschutzrechtliche Konflikte möglich sind, ist für die betreffenden Arten eine vertiefende Art-für-Art-Betrachtung in Stufe II erforderlich. 2.3.2 Stufe II: Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände Hier werden Vermeidungsmaßnahmen inklusive vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen und ggf. ein Risikomanagement konzipiert. Anschließend wird geprüft, bei welchen Arten trotz dieser Maßnahmen gegen die artenschutzrechtlichen Verbote verstoßen wird. 2.3.3 Stufe III: Ausnahmeverfahren In dieser Stufe wird geprüft, ob die drei Ausnahmevoraussetzungen (zwingende Gründe, Alternativlosigkeit, Erhaltungszustand) vorliegen und insofern eine Ausnahme von den Verboten zugelassen werden kann. (MUNLV 2010) Im Rahmen der Artenschutzprüfung ist eine ausreichende Ermittlung und Bestandsaufnahme der im Untersuchungsraum vorkommenden Tier- und Pflanzenarten erforderlich. Im Regelfall bedarf es einer Gesamtschau, die sich auf eine Auswertung vorhandener Erkenntnisse (z. B. Datenbanken) und bei Bedarf auch auf methodisch beanstandungsfreie Erfassungen vor Ort gründet. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 und 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 5 3.0 Vorhabensbeschreibung Die Mennonitengemeinde Bechterdissen e.V. in der Gemeinde Leopoldshöhe, Kreis Lippe, plant den Bau einer Seniorenwohnanlage mit einer Spiel- und Freizeitfläche in dem Ortsteil Bechterdissen. Aufgrund des Vorhabens ist die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“ sowie die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe geplant. Der Geltungsbereich der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes weicht von dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes ab. Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung teilt sich in einen Teilbereich A und einen Teilbereich B. Teilbereich A (ca. 0,7 ha) befindet sich im Norden des Ortsteils Bechterdissen, zwischen der Wohnbebauung der „Milser Heide“ im Süden und der Straße „Im Schmeltebruch“ im Osten. Teilbereich B (ca. 0,3 ha) befindet sich nordwestlich der Straße „Bobes Feld“ und südlich der „Heeper Straße“ im Südwesten des Ortsteils Bechterdissen (DHP 2016B und 2016C). Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes überschneidet sich in Teilen mit dem Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung. Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 355, 703 und 704 der Flur 4, Gemarkung Bechterdissen sowie teilweise das Flurstück 1437, Flur 8 der Gemarkung Greste (DHP 2016A und 2017). Es beinhaltet den Teilbereich A der Flächennutzungsplanänderung und ist im Folgenden mit Plangebiet benannt. Flächennutzungsplan Im derzeit rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist der Teilbereich A als „Fläche für die Landwirtschaft“ festgesetzt. Die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes stellt den Teilbereich A als „Fläche für den Gemeindebedarf“ dar. Zur Ausweisung von Gemeindebereichsfläche muss im Sinne des Flächentausches an anderer Stelle Gemeindebedarfsfläche zurückgenommen werden. Dies geschieht im Teilbereich B, der künftig als „Grünfläche“ festgesetzt ist (DHP 2016B und 2016C). Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 und 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Abb. 2 6 Auszug der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes (DHP 2016 C). Bebauungsplan Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 02/001 sieht für den Süden des Plangebietes ein „Gebiet für betreutes Wohnen und Tagespflege“ mit einer Grundflächenzahl von 0,4 vor. Im Großteil des Plangebietes sind „Flächen für die Landwirtschaft“ vorgesehen. Im Norden sind „Flächen oder Maßnahmen zum Schutz der Natur, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ festgesetzt, die der Anlage einer Streuobstwiese dienen sollen. Die östliche und westliche Grenze des Plangebietes soll der Anlage einer Baum- und Strauchhecke aus heimischen, standorttypischen Arten dienen und als „Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen“ festgesetzt werden (DHP 2016A und 2017). Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 und 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Abb. 3 Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“ (DHP 2017). 7 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 und 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 8 4.0 Definition und Beschreibung des Untersuchungsgebietes 4.1 Definition des Untersuchungsgebietes Im Teilbereich B sind keine konkreten bau-, anlage- oder betriebsbedingten Folgen im Rahmen der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes abzusehen. Eine artenschutzfachliche Betrachtung ergibt sich daher nicht. Das Untersuchungsgebiet umfasst daher lediglich den ca. 1,6 ha großen Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 02/001, welcher den Teilbereich A der Flächennutzungsplanänderung ebenso beinhaltet. In die Betrachtung einbezogen werden angrenzende Flächen, sofern diese für die Aspekte des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages relevant sind. 4.2 4.2.1 Lebensraumtypen im Untersuchungsgebiet Plangebiet Das Plangebiet umfasst den Bereich zwischen dem Siedlungsgebiet „Im Schmeltebruch“ und „Milser Heide“. In diesem Bereich befinden sich eine Sportfläche (9) mit kurzrasiger Vegetation, Teilbereiche dreier Ackerschläge (7), grasdominierte (teils mit Gartenabfällen versehene) Saumstrukturen (8) entlang der Siedlungsgärten (9) und eines unbefestigten Feldweges. 4.2.2 Umfeld des Plangebietes (Untersuchungsgebiet) Westlich und Nördlich des Plangebiets liegen weitere, teils großflächige Äcker (7), die von dem oben genannten Feldweg, dessen Saumstrukturen (8) und einer Gehölzreihe mit lebensraumtypischen Gehölzen (Eiche, Kirsche, Buche, Birke mit Heckenkirsche im Unterwuchs) (4), sowie kleinflächiger nitrophytenreicher Hochstaudenflur (8) durchschnitten werden. Im Süden grenzt ein Wohngebiet (9, 10) an das Plangebiet. Im Osten befindet sich ein Waldstück (1) mit lebensraumtypischem Buchen-Mischwald, der punktuell von Lärchen durchsetzt ist. Östlich des Waldes liegt der Waldfriedhof Dalhausen (9), der durch nicht lebensraumtypische Gehölze charakterisiert wird. Im Nordosten des Plangebietes befindet sich ein namenloser Bach (6), mit zum Zeitpunkt der Begehung sehr geringer Wasserführung. Die Quelle des Baches bildet ein künstliches Stillgewässer (5), welches sich in einem Garten befindet (9). Entlang der Bachsenke befinden sich eine Feuchtwiese (3) mit Binsenvegetation sowie einseitig eine grasdominierte Uferbö- Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 und 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag schung mit vereinzelt angepflanzten Weiden (8). Die Randbereiche der Senke sind dem Lebensraumtyp Fettwiese zuzuordnen (2). 4 Abb. 4 Lebensraumtypen im Untersuchungsgebiet (Plangebiet schwarze Linie). Legende 1 = Laubwälder mittlerer Standorte 2 = Fettwiesen und -weiden 3 = Feucht- und Nasswiesen und -weiden 4 = Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken 5 = Stillgewässer 6 = Fließgewässer 7 = Äcker, Weinberge 8 = Säume, Hochstaudenfluren 9 = Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen 10 = Gebäude 9 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 und 23. Änderung des Flächennutzungsplanes 10 der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 4.2.3 Fotodokumentation der Lebensraumtypen Lebensraumtyp: Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen Abb. 5 Sportfläche im Süden des Plangebiets. Abb. 6 Waldfriedhof Dalhausen im Osten des Untersuchungsgebiets. Abb. 7 Siedlungsgarten mit überwiegend lebensraumuntypischen Gehölzen im Süden des Untersuchungsgebiets. Abb. 8 Siedlungsgarten mit Obstbaumbestand im Süden des Untersuchungsgebiets. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 und 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Lebensraumtyp: Äcker, Weinberge Abb. 9 Acker im Norden des Plangebiets. Abb. 10 Acker mit Gehölzstreifen im Westen des Untersuchungsgebiets. Lebensraumtyp: Säume, Hochstaudenfluren Abb. 11 Grasbetonte Säume entlang des Feldweges im Plangebiet. Abb. 12 Saum mit Gartenabfällen im Süden des Untersuchungsgebiets. Abb. 13 Kurzwüchsiger Grassaum entlang der Straße im Osten des Plangebiets. Abb. 14 Hochstaudenflur im Westen des Untersuchungsgebiets. 11 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 und 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 12 Lebensraumtyp: Laubwälder mittlerer Standorte Abb. 15 Buchen-Mischwald im Osten des Untersuchungsgebiets. Abb. 16 Lärchen im Buchen-Mischwald. Lebensraumtyp: Fettwiesen und –weiden/ Feucht- und Nasswiesen/ Fließgewässer Abb. 17 Fettwiese im Nordosten des Untersuchungsgebiets. Abb. 18 Bachlauf mit Feuchtwiese im Oberlauf und Uferböschung im Nordosten des Untersuchungsgebiets. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 und 23. Änderung des Flächennutzungsplanes 13 der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Lebensraumtyp: Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken Abb. 19 Gehölzstreifen von Äckern umgeben im Westen des Untersuchungsgebiets. 4.2.4 Betroffenheit von Lebensraumtypen Im Zusammenhang mit dem Vorhaben werden folgende Lebensraumtypen unmittelbar beansprucht: • Äcker, Weinberge • Säume, Hochstaudenfluren • Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen Weiterhin befinden sich die folgenden potenziell vorhabensrelevanten Lebensraumtypen in der näheren Umgebung. Diese werden hinsichtlich einer potenziellen mittelbaren Beeinträchtigung der näheren Umgebung betrachtet: • Laubwald mittlerer Standorte • Fließgewässer • Fettwiesen und -weiden • Äcker, Weinberge • Feucht- und Nasswiesen und - • Säume und Hochstaudenfluren weiden • Gärten, Parkanlagen und Sied- • sche, Hecken • lungsbrachen Kleingehölze, Alleen, Bäume, GebüStillgewässer • Gebäude Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 und 23. Änderung des Flächennutzungsplanes 14 der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 5.0 Stufe I - Vorprüfung 5.1 Wirkfaktoren Die potenziellen Betroffenheiten planungsrelevanter Arten können sich primär aus dem Verlust von Lebensraumstrukturen ergeben. Zudem kann sich eine Betroffenheit aus der potenziellen Abwertung der Lebensraumeignung durch imitierende Wirkungen ergeben. Im Zuge der Baumaßnahmen kann es zu temporären akustischen und optischen Störungen von Tierarten kommen (Baustellenlärm, Bewegung der Baumaschinen). Die in Verbindung mit dem Vorhaben stehenden potenziellen Wirkungen sind nachfolgend tabellarisch aufgeführt und werden anschließend erläutert. Tab. 1 Potenzielle Wirkfaktoren im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. II/G/15 „Wohngebiet Fürfeld“ der Stadt Bielefeld. Maßnahme Baubedingt Wirkfaktor Auswirkung Bauphase Verlust krautiger Vegetation Lebensraumverlust Baustellenbetrieb Lärmemissionen durch den Baubetrieb, stoffliche Emissionen durch den Baubetrieb Störung der Tierwelt Errichtung der Gebäude und der Infrastruktur Versiegelung und Teilversiegelung Lebensraumverlust/-degeneration Silhouettenwirkung Störung von Tieren Errichtung des Spiel- und Freizeitanlage Teilversiegelung Lebensraumverlust/-degeneration Anlage von Grünstrukturen Lebensraumaufwertung Betrieb der Seniorenwohnanlage Erhöhung der Lärmemissionen Störung von Tieren Betrieb der Spiel- und Freizeitfläche Lärm- und Lichtemissionen durch die Benutzung Störung von Tieren Erhöhter Kfz- und PersonenVerkehr Lärmemissionen und Stoffemissionen durch zusätzlichen Kfz-Verkehr Störung von Tieren Anlagebedingt Betriebsbedingt 5.1.1 Baubedingte Wirkfaktoren Baubedingte Wirkfaktoren sind Wirkungen, die im Zusammenhang mit den Bauarbeiten auftreten können. Sie sind auf die Zeiten der Baumaßnahme beschränkt. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 und 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 15 Bauphase Im Rahmen der Bauphase werden Biotopstrukturen, wie Äcker, Säume und eine Rasenfläche (Bolzplatz) dauerhaft verändert bzw. entfernt. Hierdurch gehen Lebensräume von Tierarten verloren, die derartige Strukturen nutzen. Durch den Baubetrieb können zudem Flächen beansprucht werden, die über das geplante Baufeld hinausgehen. Schallemissionen und optische Wirkungen Baumaßnahmen sind durch den Einsatz von Baufahrzeugen und -maschinen mit akustischen und optischen Störwirkungen verbunden. Diese Wirkungen sind zeitlich auf die Bauphase sowie räumlich auf die nähere Umgebung des Plangebietes beschränkt und können zu einer temporären Störung der Tierwelt führen. 5.1.2 Anlage- und betriebsbedingte Wirkfaktoren Flächeninanspruchnahme Durch die Errichtung der Gebäude und der Infrastruktur werden Biotopstrukturen des Plangebietes dauerhaft beansprucht. Hierzu gehören die Lebensraumtypen „Äcker, Weinberge“, „Säume, Hochstaudenfluren“ sowie „Gärten, Parkanlagen und Siedlungsbrachen“. Optische und akustische Wirkungen Auf Grund der Siedlungsrandlage des Plangebietes sind mit der Errichtung der Gebäude nur geringfügige zusätzliche optische Wirkungen zu erwarten. Die Nutzung als Seniorenwohnanlage lässt nur mäßige akustische Wirkungen erwarten, wohingegen von der Nutzung der geplanten Spiel- und Freizeitfläche höhere Lärmemissionen zu erwarten sind. Silhouettenwirkung Das Plangebiet wird im Süden durch Wohnbebauung und im Osten durch einen Wald begrenzt. Es werden optische Wirkungen in Form von Silhouettenwirkung auf empfindliche Tierarten aufgrund der Reduzierung der Freifläche erwartet. Diese Wirkungen sind jedoch aufgrund der Vorbelastung durch das östlich des Plangebietes angrenzende Waldgebiet und die südlich angrenzende Wohnbebauung als gering zu werten. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 und 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 5.2 16 Artnachweise 5.2.1 Datenbasis der Artnachweise Die Betrachtungen umfassen die artenschutzrechtlich relevanten Arten aller Artengruppen. Zur Analyse der Verbreitung dieser Arten erfolgte eine Auswertung von Hinweisen auf planungsrelevante Arten in Informationen zu Schutzgebieten und schutzwürdigen Bereichen. Weiterhin wurden die Angaben des Fachinformationssystems „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ (FIS) und der Landschafts- und Informationssammlung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LINFOS) zum Vorkommen von Arten berücksichtigt. Zur konkreten Erfassung der Lebensraumtypen und Biotopstrukturen im Untersuchungsgebiet erfolgte am 15. März 2016 eine Begehung des Untersuchungsgebiets. Parallel dazu wurde auf das Vorkommen von (planungs-) relevanten Arten aller Artengruppen geachtet. 5.2.2 Arten im Untersuchungsgebiet Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen" Das Plangebiet befindet sich im Bereich des Messtischblattes 4018 „Lage“, Quadrant 1. Für dieses Messtischblatt wurde im Fachinformationssystem „Geschützte Arten in NordrheinWestfalen“ (FIS) eine Abfrage der planungsrelevanten Arten für die im Untersuchungsgebiet anzutreffenden unmittelbar und mittelbar betroffenen Lebensraumtypen durchgeführt (LANUV 2016B). Für das Messtischblatt 4018 „Lage“, Quadrant 1, werden vom FIS für die im Bereich des Plangebietes und der Umgebung vorkommenden Lebensräume insgesamt 32 Arten als planungsrelevant genannt. Unter den Tierarten sind sechs Säugetierarten, 25 Vogelarten und eine Amphibienart. Planungsrelevante Pflanzenarten werden nicht aufgeführt. Landschaftsinformationssammlung „Linfos" Die Landschaftsinformationssammlung des Landes Nordrhein-Westfalen (Linfos) weist für das Untersuchungsgebiet keine Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Arten aus (LANUV 2016A). Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 und 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 17 Schutzgebiete und naturschutzfachlich wertvolle Flächen Das Untersuchungsgebiet liegt in dem Landschaftsschutzgebiet „Bielefelder Osning mit Teutoburger Wald und Osning Vorbergen sowie Ravensberger Hügelland“ (LSG-3917-0011) (KREIS LIPPE 2001). Weitere Schutzgebiete oder naturschutzfachlich wertvolle Flächen werden im Untersuchungsgebiet nicht ausgewiesen. 5.3 5.3.1 Konfliktanalyse Häufige und verbreitete Vogelarten Alle europäischen Vogelarten unterliegen den Artenschutzbestimmungen des § 44 Abs. 1 BNATSCHG. Damit ist auch die vorhabensspezifische Erfüllung der Verbotstatbestände gegenüber häufigen und verbreiteten Vogelarten (s. g. „Allerweltsarten“ wie Amsel, Buchfink und Kohlmeise) zu prüfen. Bei den häufigen und ungefährdeten Arten kann im Regelfall davon ausgegangen werden, dass wegen ihrer Anpassungsfähigkeit und des günstigen Erhaltungszustandes bei vorhabensbedingten Beeinträchtigungen nicht gegen die Zugriffsverbote verstoßen wird. „Im Regelfall kann bei diesen Arten davon ausgegangen werden, dass nicht gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNATSCHG verstoßen wird" (MUNLV 2010). Zur Vermeidung der Verbotstatbestände gem. § 44 BNATSCHG Abs. 1 Nr. 1 (Töten und Verletzen von Tieren) sollte die Inanspruchnahme von Gehölzen und Gebäuden außerhalb der Brut- und Aufzuchtszeit von Vögeln (01. März bis 30. September) erfolgen. Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 02/001 befinden sich keine Gehölze und Gebäude. Die allgemeine Vermeidungsmaßnahme ist in diesem Fall nicht zielführend. 5.3.2 Planungsrelevante Arten Infolge der Habitatansprüche der Arten, der im Untersuchungsgebiet vorkommenden Biotopstrukturen und der dargestellten Wirkfaktoren kann ein potenzielles Vorkommen bzw. eine potenzielle vorhabensbedingte Betroffenheit für einige der im Rahmen der Datenrecherche ermittelten Arten im Vorfeld ausgeschlossen werden. Da Nahrungsflächen nicht zu den Schutzobjekten des § 44 Abs.1 BNATSCHG gehören, ist eine artenschutzrechtlich relevante Betroffenheit für Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 und 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Arten, welche das Untersuchungsgebiet als nicht essenzielles Nahrungshabitat nutzen, nicht gegeben. In der folgenden Tabelle werden die im Rahmen der Datenrecherche ermittelten Arten dargestellt und eine Voreinschätzung einer möglichen Betroffenheit durch das Vorhaben vorgenommen (Stufe I). 18 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 und 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Tab. 2 19 Vorprüfung des Artenspektrums im Untersuchungsraum Erläuterungen: Datenquelle: FIS = Fachinformationssystem, Status: A. v. = Art vorhanden, B = sicher brütend Art Säugetiere Breitflügelfledermaus Quelle/ Status Habitatansprüche (BAUER et al. 2005, DIETZ et al. 2007) Einschätzung des Vorkommens im UG Einschätzung der Betroffenheit ASP erforderlich FIS/ A. v. Lebensraum und Jagdgebiet Siedlungs- und siedlungsnaher Bereich. Jagt in offe-ner und halboffener Landschaft über Grünflächen mit randlichen Gehölzstrukturen, Waldrändern oder Ge-wässern. Wochenstuben / Sommerquartier Spaltenverstecke und Hohlräume an und in Gebäu-den / selten Baumhöhlen, Nistkästen. Winterquartier Spaltenverstecke und Hohlräume an und in Gebäu-den, Bäumen, Felsen, Stollen, Höhlen. Lebensraum und Jagdgebiet Laubwälder, Habitate mit hohem Baumanteil, offene Lebensräume. Jagt in großen Höhen über Wasserflä-chen, Waldgebieten, Agrarflächen und beleuchteten Plätzen im Siedlungsbereich. Wochenstuben / Sommerquartier Baumhöhlen, selten in Fledermauskästen. Winterquartier Große Baumhöhlen, Spaltenquartiere in Gebäuden, Felsen, Brücken. Lebensraum und Jagdgebiet Typische Waldfledermaus, insbesondere von Laub-wäldern, Bevorzugung von Wäldern mit hohem Alt-holzbestand, seltener in Streuobstwiesen und Parkan-lagen. Jagt in Wäldern und deren Randstrukturen. Wochenstuben / Sommerquartier Baumhöhlen, Bevorzugung natürlich entstandener Baumhöhlen, vereinzelt Dachräume und Gebäude. Winterquartier Baumhöhlen, aber auch Gebäude. Untersuchungsgebiet stellt geeigneten Lebensraum dar. Keine Betroffenheit Nein Keine Betroffenheit Nein Keine Betroffenheit Nein Großer Abendsegler FIS/ A. v. Kleiner Abendsegler FIS/ A. v. Das Plangebiet stellt ein potentielles Teilhabitat (nicht essentielles Nahrungshabitat) dar. Untersuchungsgebiet stellt geeigneten Lebensraum dar. Das Plangebiet stellt ein potentielles Teilhabitat (nicht essentielles Nahrungshabitat) dar. Untersuchungsgebiet stellt geeigneten Lebensraum dar. Das Plangebiet stellt ein potentielles Teilhabitat (nicht essentielles Nahrungshabitat) dar. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 und 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 20 Fortsetzung Tab. 2 Art Rauhautfledermaus Quelle/ Status FIS/ A. v. Wasserfledermaus FIS/ A. v. Zwergfledermaus FIS/ A. v. Habitatansprüche (BAUER et al. 2005, DIETZ et al. 2007) Lebensraum und Jagdgebiet In strukturreichen Landschaften mit einem hohen Wald- und Gewässeranteil (Laub- und Kiefernwälder, Auwaldgebiete). Jagt an Waldrändern, Gewässer-ufern, Feuchtgebieten in Wäldern. Wochenstuben / Sommerquartier Wochenstuben in NO-Deutschland / Spaltenverstecke an Bäumen, Baumhöhlen, Fledermauskästen, wald-nahe Gebäudequartiere. Winterquartier Außerhalb von NRW. Lebensraum und Jagdgebiet Strukturreiche Landschaften mit einem hohen Ge-wässer- und Waldanteil. Jagt an offenen Wasserflä-chen an stehenden und langsam fließenden Gewäs-sern, bevorzugt Ufergehölze, seltener Wälder, Wald-lichtungen und Wiesen. Wochenstuben / Sommerquartier Baumhöhlen, seltener Spaltenquartiere und Nistkäs-ten / auch Baumquartiere, Bachverrohrungen, Tunnel, Stollen. Winterquartier Höhlen, Stollen, Brunnen, Eiskeller. Lebensraum und Jagdgebiet Strukturreiche Landschaften in Siedlungsbereichen; jagt an Gewässern, Kleingehölzen, aufgelockerten Laub- und Mischwäldern, parkartigen Gehölzbestän-den im Siedlungsbereich. Wochenstuben / Sommerquartier Spaltenverstecke an und in Gebäuden, seltener Baumquartiere und Nistkästen. Winterquartier Oberirdische Spaltenverstecke in und an Gebäuden, natürliche Felsspalten, unterirdische Verstecke. Einschätzung des Vorkommens im UG Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar. Einschätzung der Betroffenheit Keine Betroffenheit ASP erforderlich Nein Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar. Keine Betroffenheit Nein Untersuchungsgebiet stellt geeigneten Lebensraum dar. Keine Betroffenheit Nein Das Plangebiet stellt ein potentielles Teilhabitat (nicht essentielles Nahrungshabitat) dar. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 und 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 21 Fortsetzung Tab. 2 Art Quelle/ Habitatansprüche (BAUER et al. 2005, DIETZ et al. 2007) Einschätzung des Vorkommens im UG Einschätzung der Betroffenheit ASP erforderlich Vögel Baumpieper FIS/B Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar. Keine Betroffenheit Nein Eisvogel FIS/B Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar. Keine Betroffenheit Nein Feldlerche FIS/B Lebensraum Offenes bis halboffenes Gelände mit höheren Gehöl-zen als Singwarte und einer strukturreichen Kraut-schicht. Geeignet sind sonnige Waldränder, Lichtun-gen, Kahlschläge, junge Aufforstungen und lichte Wälder. Besiedelt werden auch Heideund Moorge-biete sowie Grünländer und Brachen mit einzeln ste-henden Bäumen, Hecken und Feldgehölzen. Bruthabitat Nest am Boden unter Grasbulten oder Büschen. Lebensraum Fließ- und Stillgewässer mit Abbruchkanten und Steil-ufern. Bruthabitat An vegetationsfreien Steilwänden aus Lehm oder Sand. Lebensraum Reichstrukturiertes Ackerland, extensiv genutzte Grünländer und Brachen sowie größere Heidegebiete. Bruthabitat Nest in Bereichen mit kurzer lückiger Vegetation in ei-ner Bodenmulde. Lebensraum Offene bis halboffene Landschaften mit dichter Kraut-schicht, z.B. Riede, extensiv oder nicht genutzte Wie-sen sowie lichte Gehölzbestände. Bruthabitat Bodennahes Nest in höherer Vegetation, z.B. exten-siv oder nicht genutzte Wiesen sowie lichte Gehölzbe-stände. Untersuchungsgebiet stellt geeigneten Lebensraum dar. Störung Ja Keine Betroffenheit Nein Feldsperling FIS/B Das Plangebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar. Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 und 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 22 Fortsetzung Tab. 2 Art Quelle/ Habitatansprüche (BAUER et al. 2005, DIETZ et al. 2007) Einschätzung des Vorkommens im UG Einschätzung der Betroffenheit ASP erforderlich Gartenrotschwanz FIS/B Lebensraum Reich strukturierte Dorflandschaften mit alten Obst-wiesen und weiden sowie in Feldgehölzen, Alleen, Auengehölzen und lichten, alten Mischwäldern, Rand-bereiche von größeren Heidelandschaften und san-dige Kiefernwälder. Nahrungssuche auf schütterer Bodenvegetation. Bruthabitat In Halbhöhlen in 2–3 m Höhe über dem Boden, z.B. in alten Obstbäumen oder Kopfweiden. Lebensraum Reich gegliederte Landschaft mit offenen Flächen, aber auch in ausgedehnten, nicht zu stark geschlos-senen Laub- und Mischwäldern (Parkanlagen, Alleen, Friedhöfe, Gärten, Streuobstwiesen, Feldgehölze, Au-wälder). Bruthabitat Bruthöhle entweder selbst gebaut in weichholzigen Stämmen oder Aststellen oder Nutzung fremder Baumhöhlen in Gehölzgruppen oder Wäldern. Lebensraum Kulturlandschaften mit einem Wechsel von geschlos-senen Waldgebieten, Waldinseln und Feldgehölzen. Bruthabitat In Wäldern mit altem Baumbestand, vorzugsweise mit freier Anflugmöglichkeit durch Schneisen. Horst in ho-hen Bäumen (z.B. Lärchen, Fichten, Kiefern, Rotbu-chen). Untersuchungsgebiet stellt geeigneten Lebensraum dar. Keine Betroffenheit Nein Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar. Keine Betroffenheit Nein Untersuchungsgebiet stellt geeigneten Teillebensraum dar. Keine Betroffenheit Nein Grauspecht FIS/B Habicht FIS/B Das Plangebiet stellt ein potentielles Teilhabitat (nicht essentielles Nahrungshabitat) dar. Das Plangebiet stellt Teil eines potentiellen nicht essentiellen Nahrungshabitats dar. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 und 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 23 Fortsetzung Tab. 2 Art Quelle/ Habitatansprüche (BAUER et al. 2005, DIETZ et al. 2007) Einschätzung des Vorkommens im UG Einschätzung der Betroffenheit ASP erforderlich Kiebitz FIS/B Lebensraum Charaktervogel der offenen Grünlandgebiete. Feuchte, extensiv genutzte Wiesen und Weiden, seit einigen Jahren verstärkt auf Ackerland. Bruthabitat Nest am Boden in offenen und kurzen Vegetations-strukturen. Untersuchungsgebiet stellt geeigneten Lebensraum dar. Störung Ja Kleinspecht FIS/B Kuckuck FIS/B Mäusebussard FIS/B Lebensraum Parkartige oder lichte Laub- und Mischwälder, Weich- und Hartholzauen sowie feuchte Erlen- und Hainbu-chenwälder mit einem hohen Alt- und Totholzanteil. Im Siedlungsbereich auch in strukturreichen Parkanla-gen, alten Villen- und Hausgärten sowie in Obstgärten mit altem Baumbestand. Bruthabitat Nisthöhle in totem oder morschem Holz, bevorzugt in Weichhölzern (v.a. Pappeln, Weiden). Lebensraum Bevorzugt in Parklandschaften, Heide- und Moorge-bieten oder lichten Wäldern. Ist auch an Siedlungs-rändern und Industriebrachen anzutreffen. Bruthabitat Nester bestimmter Singvogelarten z.B. Teich- und Sumpfrohrsänger, Bachstelze, Neuntöter, Hecken-braunelle, Rotkehlchen. Lebensraum Alle Lebensräume der Kulturlandschaften, sofern geeignete Baumbestände als Brutplatz vorhanden sind. Jagdgebiete sind Offenlandbereiche in der Umgebung des Horstes. Bruthabitat Horst bevorzugt in Randbereichen von Waldgebieten, Feldgehölzen sowie Baumgruppen und Einzelbäu-men. Das Plangebiet stellt ein potentielles Teilhabitat (nicht essentielles Nahrungshabitat) dar. Untersuchungsgebiet stellt Keine Betroffenheit keinen geeigneten Lebensraum dar. Untersuchungsgebiet stellt geeigneten Lebensraum dar. Keine Betroffenheit Das Plangebiet stellt ein potentielles Teilhabitat (nicht essentielles Nahrungshabitat) dar. Untersuchungsgebiet stellt Keine Betroffenheit geeigneten Lebensraum dar. Das Plangebiet stellt Teil eines potentiellen nicht essentiellen Nahrungshabitats dar. Nein Nein Nein Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 und 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 24 Fortsetzung Tab. 2 Art Quelle/ Habitatansprüche (BAUER et al. 2005, DIETZ et al. 2007) Einschätzung des Vorkommens im UG Einschätzung der Betroffenheit ASP erforderlich Mehlschwalbe FIS/B Kein Vorkommen im Untersuchungsgebiet. Keine Betroffenheit Nein Nachtigall FIS/B Lebensraum In menschlichen Siedlungsbereichen. Nahrungsflä-chen liegen an insektenreichen Gewässern und offe-nen Agrarlandschaften in der Nähe der Brutplätze. Bruthabitat Koloniebrüter an frei stehenden, großen, mehrstöcki-gen Einzelgebäuden in Dörfern und Städten. Lebensraum Kulturlandschaften mit Nähe zu Gebüsch- oder Gehölzstrukturen. Auf dem Durchzug und nach der Brut-zeit auch in offeneren Landschaften. Bruthabitat In der Kraut-, (seltener in der) Strauchschicht unter-holzreicher Laub- und Mischwälder. In Feldgehölzen, Hecken, Gebüschen, Park- und Gartenanlagen nie-derschlagsarmer Gebiete. Lebensraum Extensiv genutzt, bäuerliche Kulturlandschaften. Fehlt in typischen Großstadtlandschaften. Bruthabitat Nester aus Lehm und Pflanzenteilen in Gebäuden mit Einflugmöglichkeiten (z.B. Viehställe, Scheunen, Hof-gebäude). Lebensraum Offene Ackerlandschaften, Weiden, Heiden, Hecken, Büsche, Staudenfluren, Feld- und Wegraine sowie Brachflächen. Bruthabitat Feldraine, Weg- und Grabenränder, Hecken, Gehölz- und Waldränder, zum Teil in Heuhaufen. Untersuchungsgebiet stellt geeigneten Lebensraum dar. Keine Betroffenheit Nein Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar. Keine Betroffenheit Nein Untersuchungsgebiet stellt geeigneten Lebensraum dar. Keine Betroffenheit Nein Rauchschwalbe FIS/B Rebhuhn FIS/B Das Plangebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar. Das Plangebiet stellt ein potentielles Teilhabitat (nicht essentielles Nahrungshabitat) dar. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 und 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 25 Fortsetzung Tab. 2 Art Quelle/ Habitatansprüche (BAUER et al. 2005, DIETZ et al. 2007) Einschätzung des Vorkommens im UG Einschätzung der Betroffenheit ASP erforderlich Rotmilan FIS/B Lebensraum Reich gegliederte Landschaft mit Wald, nicht an Ge-wässer gebunden. Jagt auf freien Flächen. Bruthabitat In lichten Altholzbeständen, mitunter Feldgehölzen, Baumreihen, Alleen. Schlafplätze in Gehölzen. Untersuchungsgebiet stellt geeigneten Lebensraum dar. Keine Betroffenheit Nein Keine Betroffenheit Nein Keine Betroffenheit Nein Schleiereule FIS/B Schwarzspecht FIS/B Lebensraum Kulturfolger in halboffenen Landschaften, in engem Kontakt zu menschlichen Siedlungsbereichen. Jagd-gebiete sind Viehweiden, Wiesen und Äcker, Randbe-reiche von Wegen, Straßen, Gräben sowie Brachen. Bruthabitat Störungsarme, dunkle, geräumige Nischen in Gebäu-den, die einen freien An- und Abflug gewähren (z.B. Dachböden, Scheunen, Taubenschläge, Kirchtürme). Gebäude in Einzellagen, Dörfern und Kleinstädten. Lebensraum Alte ausgedehnte Waldgebiete (v.a. alte Buchenwäl-der mit Fichten- bzw. Kiefernbeständen), Feldgehölze. Wichtig ist ein hoher Anteil an Totholz und vermo-dernden Baumstümpfen. Bruthabitat Höhlen an glattrindigen, astfreien Stämmen mit freiem Anflug und einem Durchmesser von mind. 35 cm (v.a. Buchen und Kiefern). Das Plangebiet stellt Teil eines potentiellen nicht essentiellen Nahrungshabitats dar. Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar. Untersuchungsgebiet stellt geeigneten Lebensraum dar. Das Plangebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 und 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 26 Fortsetzung Tab. 2 Art Quelle/ Habitatansprüche (BAUER et al. 2005, DIETZ et al. 2007) Einschätzung des Vorkommens im UG Einschätzung der Betroffenheit ASP erforderlich Sperber FIS/B Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar. Keine Betroffenheit Nein Turmfalke FIS/B Lebensraum Abwechslungsreiche, gehölzreiche Kulturlandschaf-ten. Halboffene Parklandschaften mit kleinen Waldin-seln, Feldgehölzen und Gebüschen. Reine Laubwäl-der werden kaum besiedelt. Im Siedlungsbereich in mit Fichten bestandenen Parkanlagen und Friedhö-fen. Bruthabitat Nest bevorzugt in Fichten mit ausreichender Deckung und freier Anflugmöglichkeit. Nest meist nahe am Stamm oder auf starken horizontalen Ästen. Lebensraum Offene Kulturlandschaften, oft in der Nähe menschli-cher Siedlungen. Nahrungssuche in Biotopen mit niedriger Vegetation wie Dauergrünland, Äckern und Brachen. Bruthabitat Brutplätze in Felsnischen und Halbhöhlen an natürli-chen Felswänden, Steinbrüchen oder Gebäuden (Hochhäuser, Scheunen, Ruinen, Brücken). Lebensraum Reich strukturierte Kulturlandschaften mit einem gu-ten Nahrungsangebot. Lichte und lückige Altholzbe-stände in Laub- und Mischwäldern, Parkanlagen, Gär-ten oder Friedhöfen mit gutem Angebot an Höhlen. Bruthabitat Baumhöhlen, Nisthilfen. Untersuchungsgebiet stellt geeigneten Lebensraum dar. Keine Betroffenheit Nein Keine Betroffenheit Nein Waldkauz FIS/B Das Plangebiet stellt Teil eines potentiellen nicht essentiellen Nahrungshabitats dar. Untersuchungsgebiet stellt geeigneten Lebensraum dar. Das Plangebiet stellt ein potentielles Teilhabitat (nicht essentielles Nahrungshabitat) dar. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 und 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 27 Fortsetzung Tab. 2 Art Quelle/ Habitatansprüche (BAUER et al. 2005, DIETZ et al. 2007) Einschätzung des Vorkommens im UG Einschätzung der Betroffenheit ASP erforderlich Waldlaubsänger FIS/B Lebensraum Nicht zu dichte, aber während der Brutzeit schattige Wälder mit wenig krautiger Vegetation. Hoch- oder Niederwald mit geschlossenem Kronendach. Bruthabitat Nest an unterholzfreien Waldstellen, meist unmittelbar auf dem Boden, oft in Vertiefungen, im dürren Laub, unter altem Gras oder zwischen Baumwurzeln. Sehr selten Hochnester. Lebensraum Halboffene Parklandschaften mit kleinen Feldgehöl-zen, Baumgruppen und Waldrändern. Im Siedlungs-bereich in Parks- und Grünanlagen sowie an Sied-lungsrändern. Nahrungshabitate sind strukturreiche Offenlandbereiche und größere Waldlichtungen. Bruthabitat Nistplätze sind alte Nester von anderen Vogelarten (v.a. Rabenkrähe, Elster, Mäusebussard, Ringel-taube). Lebensraum Nicht zu dichte Wälder mit Einflugmöglichkeiten und einer Krautsowie Strauchschicht. Reich gegliederte, vorzugsweise ausgedehnte Hochwälder mit weicher Humusschicht, bevorzugt Laubund Laubmischwäl-der, aber auch in reinen Nadelwäldern. Bruthabitat Flache Nestmulde am Boden meist am Rande eines geschlossenen Baumbestandes, z.B. an Wegschnei-sen, Gräben und anderen Stellen. Untersuchungsgebiet stellt geeigneten Lebensraum dar. Keine Betroffenheit Nein Keine Betroffenheit Nein Keine Betroffenheit Nein Waldohreule Waldschnepfe FIS/B FIS/B Das Plangebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar. Untersuchungsgebiet stellt geeigneten Lebensraum dar. Das Plangebiet stellt Teil eines potentiellen nicht essentiellen Nahrungshabitats dar. Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 und 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 28 Fortsetzung Tab. 2 Art Quelle/ Habitatansprüche (BAUER et al. 2005, DIETZ et al. 2007) Einschätzung des Vorkommens im UG Einschätzung der Betroffenheit ASP erforderlich Wespenbussard FIS/B Lebensraum Reich strukturierte, halboffene Landschaften mit alten Baumbeständen. Die Nahrungsgebiete liegen über-wiegend an Waldrändern und Säumen, in offenen Grünlandbereichen (Wiesen und Weiden), aber auch innerhalb geschlossener Waldgebiete auf Lichtungen. Bruthabitat Horst auf Laubbäumen in einer Höhe von 15-20 m. Alte Horste von anderen Greifvögeln werden gerne genutzt. Untersuchungsgebiet stellt geeigneten Lebensraum dar. Keine Betroffenheit Nein Lebensraum Typische Offenlandart. Niederungslandschaften von Fluss- und Bachauen, Kies-, Sand-, Tonabgrabungen in Flussauen, Steinbrüche, ausgeprägte Ufer-/ Unter-wasservegetation, geringe Beschattung, fischfrei. Landlebensräume: feuchte Laub- und Mischwälder, Gebüsche/ Hecken/ Gärten in Laichgewässernähe. Untersuchungsgebiet stellt geeigneten Lebensraum dar. Keine Betroffenheit Nein Amphibien Kammmolch FIS/ A. v. Das Plangebiet stellt Teil eines potentiellen nicht essentiellen Nahrungshabitats dar. Das Plangebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 und 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 29 Zusammenfassende Betrachtung der nicht konfliktträchtigen Arten Fledermausarten Für die wald- und gebäudebewohnenden Arten Breitflügelfledermaus, Großer Abendsegler, Kleiner Abendsegler und Zwergfledermaus stellt das Plangebiet Teil eines potenziellen Nahrungshabitates dar. Da Gebäude und Höhlenbäume im Plangebiet fehlen ist eine Eignung als Fortpflanzungs- und Ruhestätte auszuschließen. Vogelarten Die avifaunistische Kartierung und die Lebensraumtypen im Untersuchungsgebiet lassen nicht auf ein Vorkommen der Arten Baumpieper, Eisvogel, Feldsperling, Grauspecht, Kleinspecht, Rauchschwalbe, Schleiereule, Sperber und Waldschnepfe schließen. Der Wald im Osten des Untersuchungsgebiets stellt einen geeigneten Lebensraum für die waldbewohnenden Arten Nachtigall, Waldlaubsänger und Schwarzspecht dar. An den Gebäuden im Süden des Untersuchungsgebietes wurden keine Mehlschwalbennester festgestellt, weshalb ein Vorkommen dieser Art ausgeschlossen werden kann. Für die Arten Gartenrotschwanz, Habicht, Kuckuck, Mäusebussard, Rebhuhn, Rotmilan, Turmfalke, Waldkauz, Waldohreule und Wespenbussard stellt das Plangebiet ein potentielles Nahrungs(teil)habitat dar. Aufgrund der Vielzahl ähnlicher Strukturen im Untersuchungsgebiet werden die potentiellen Nahrungs(teil)habitate im Plangebiet als nicht essentiell angesehen. Eine artenschutzrechtliche Betroffenheit wird daher auch für diese Arten ausgeschlossen. Amphibien Das vorhandene Stillgewässer sowie die gewässernahen Waldbereiche und Gärten im Untersuchungsgebiet sind für das Vorkommen des Kammmolches geeignet. Das Plangebiet stellt aufgrund fehlender geeigneter Laichgewässer und Landlebensräume keinen geeigneten Lebensraum dieser Art dar. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 und 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 30 6.0 Stufe II - Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände Im Rahmen der Vorprüfung konnten artenschutzrechtlich relevante Beeinträchtigungen durch das Vorhaben für die folgende Arten nicht ausgeschlossen werden: • 6.1 Feldlerche, Kiebitz Vogelarten der Kulturlandschaft und des Offenlandes Feldlerche Wirkungsspezifische Betroffenheiten Feldlerchen sind Charaktervögel der Kulturlandschaft. Sie brüten vorwiegend im Bereich extensiv genutzter Felder und Wiesen, nutzten aber auch mehr oder weniger intensiv genutzte Flächen. Vertikale Strukturen wie z. B. Gebäude und Gehölze werden dagegen weitläufig (min. 60 m) gemieden. Die Feldlerche brütet ein bis zwei Mal im Jahr im Zeitraum von April bis Juni. Nach der ca. 14-tägigen Brut verbleiben die Jungvögel etwa weitere 14 Tage im Nest, bevor sie flügge werden. Als Nahrungsflächen werden von Feldlerchen überwiegend Getreidefelder, Stoppelbrachen und Blühstreifen aufgesucht. Das Untersuchungsgebiet stellt auf Grund der überwiegenden Nutzung als Acker einen geeigneten Lebensraum der Feldlerche (potenzielle Fortpflanzungs- und Ruhestätte, Teil eines Nahrungshabitates) dar. Aufgrund der Vorbelastung des Plangebiets durch die südlich angrenzende Wohnsiedlung bzw. den östlich angrenzenden Wald, eignet sich die Fläche nur bedingt für die Feldlerche. Dennoch ist eine Störwirkung im Nahbereich des Plangebietes durch die Errichtung von Gebäuden und weiteren vertikalen Strukturen anzunehmen. Der durch das Vorhaben entstehende Störbereich kommt aufgrund der „Vorbelastungen“ durch die südliche Wohnsiedlung und den östlichen Wald für die Feldlerche nur als potentielles Nahrungshabitat in Frage. Aufgrund der Vielzahl ähnlicher Strukturen im Umfeld des Untersuchungsgebiets werden die potentiellen Nahrungshabitate im Störbereich als nicht essentiell angesehen. Eine Störung im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNATSCHG ist daher auszuschließen. Beeinträchtigungen gem. § 44 Abs. 1 Nr. 3 (Fortpflanzungs- und Ruhestätten) BNATSCHG und gem. § 44 Abs. 1 Nr. 1 (Tötung und Verletzung) BNATSCHG sind im Rahmen des Vorhabens nicht zu erwarten. Ein Bedarf an Maßnahmen Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 und 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 31 zur Vermeidung der Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 BNATSCHG ist demnach nicht erforderlich Kiebitz Wirkungsspezifische Betroffenheiten Als Charaktervogel der offenen Grünlandgebiete bevorzugt der Kiebitz flache, baumarme, wenig strukturierte Flächen mit kurzwüchsiger Vegetation, wie feuchte Wiesen- und Weidenkomplexe, aber auch Ackerland, Heideflächen oder Flugplätze. Der Kiebitz brütet in Mitteleuropa im Zeitraum März - Juli in einer Bodenmulde. Die Küken schlüpfen nach vier Wochen und verbleiben bis zum flügge werden in der Nestumgebung. Ein Abwandern in günstigere Aufzuchtgebiete ist speziell bei Bruten auf Ackerflächen häufig. Die Nahrungssuche findet auch getrennt von Neststandorten auf Äckern und im Grünland der Umgebung statt. In NRW kommt der Kiebitz auch in den Monaten September - Dezember und Februar - April als Durchzügler vor. In dieser Zeit werden Offenlandstrukturen als Rastgebiete genutzt. Das Untersuchungsgebiet stellt auf Grund der überwiegenden Nutzung als Acker einen geeigneten Lebensraum des Kiebitzes (potenzielle Fortpflanzungs- und Ruhestätte, Teil eines Nahrungshabitates) dar, wobei das Gebiet besonders als Rastgebiet für ziehende Tiere geeignet ist. Aufgrund der Vorbelastung des Plangebiets durch die südlich angrenzende Wohnsiedlung bzw. den östlich angrenzenden Wald, eignet sich die Fläche nur bedingt für den Kiebitz. Dennoch ist eine Störwirkung im Nahbereich des Plangebietes durch die Errichtung von Gebäuden und weiteren vertikalen Strukturen anzunehmen. Der von Störwirkung betroffene Nahbereich des Plangebietes kommt für den Kiebitz als potentielles Nahrungshabitat, speziell für rastende Tiere auf dem Vogelzug in Frage. Aufgrund der Vielzahl ähnlicher Strukturen im Umfeld des Untersuchungsgebiets werden die potentiellen Nahrungshabitate in dem betroffenen Bereich als nicht essentiell angesehen. Eine Störung im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNATSCHG ist daher auszuschließen. Beeinträchtigungen gem. § 44 Abs. 1 Nr. 3 (Fortpflanzungs- und Ruhestätten) BNATSCHG und gem. § 44 Abs. 1 Nr. 1 (Tötung und Verletzung) BNATSCHG sind im Rahmen des Vorhabens nicht zu erwarten. Ein Bedarf an Maßnahmen zur Vermeidung der Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 BNATSCHG ist demnach nicht erforderlich. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 und 23. Änderung des Flächennutzungsplanes 32 der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 6.1.1 Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und Kompensation Im Rahmen der Vorprüfung (Stufe I) sowie der vertiefenden Prüfung (Stufe II) ist von keinen Beeinträchtigungen im Sinne des § 44 Abs. 1 BNATSCHG durch das geplante Vorhaben auszugehen. Es sind ergibt sich kein Maßnahmenbedarf zur Vermeidung und Minderung. Obwohl das Vorhaben keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände auslöst und somit keine Kompensationspflicht besteht, wird dem Vorhabenträger empfohlen, auf freiwilliger Basis Maßnahmen zum Schutz der Feldlerche und des Kiebitzes umzusetzen, sofern er im Besitz geeigneter landwirtschaftlicher Flächen ist. Besonders geeignet sind so genannte „produktionsintegrierte Maßnahmen“ (s. Tab. 3) auf intensiv genutzten Äckern oder Wiesen, die zum Ziel haben, durch Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung, eine Optimierung der Lebensraumeignung herbeizuführen. Tab. 3 Beispiele produktionsintegrierter Maßnahmen für die Arten Feldlerche und Kiebitz (verändert nach STIFTUNG W ESTFÄLISCHE K ULTURLANDSCHAFT & ILÖK 2016 und LANUV 2016B). Maßnahme Beschreibung Ausgangsbiotop Lerchenfenster • Fenster im Getreidefeld, die durch fehlende Einsaat oder mechanische Bearbeitung herbeigeführt werden Acker • nur im Getreide möglich • Fenstergröße min. 20 m² • Anlage vor März und Erhalt bis zur Ernte • Abstand der Saatreihen etwa 18 - 20 cm • nach Möglichkeit Verzicht auf Pflanzenschutzmittel und Düngung • auf ganzem Schlag oder als Streifen anwendbar • Verzicht auf Pflanzenschutzmittel und Düngung auf einer Fläche von min. 3 m Breite • nach Möglichkeit kein Befahren bis zum 31. Juli • bei Blühflächen /-streifen zusätzlich Einsaat mit einoder mehrjähriger Mischung • Verringerung der Mahdhäufigkeit • Verzicht auf Pflanzenschutzmittel und Düngung • erste Mahd ab Juni/Juli möglich; besser ab August • naturverträgliche Mähtechnik doppelter Reihenabstand im Getreide Blühflächen und -streifen / Ackerrandstreifen extensive Wiesennutzung Acker Acker Grünland Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 und 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 33 7.0 Zusammenfassung Die Mennonitengemeinde Bechterdissen e.V. in der Gemeinde Leopoldshöhe, Kreis Lippe, plant den Bau einer Seniorenwohnanlage mit einer Spiel- und Freizeitfläche im Norden des Ortsteils Bechterdissen, Kreis Lippe. Aufgrund des Vorhabens ist die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“ sowie die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe geplant. Der Geltungsbereich der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes weicht von dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes ab und beinhaltet zusätzlich zu der Vorhabensfläche (Teilbereich A) einen Teilbereich B im Süden des Ortsteils Bechterdissen. Im Teilbereich B sind keine konkreten bau-, anlage- oder betriebsbedingten Folgen im Rahmen der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes abzusehen. Eine artenschutzfachliche Betrachtung ergibt sich daher nicht. Zur weitergehenden Bewertung der zu erwartenden vorhabensspezifischen Auswirkungen wurden das Plangebiet des aufzustellenden Bebauungsplanes und die nähere Umgebung in die Lebensraumtypen: „Laubwälder mittlerer Standorte“, „Fettwiesen und –weiden“, „Feucht- und Nasswiesen und –weiden“, „Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken“, „Stillgewässer“, „Fließgewässer“, „Äcker, Weinberge“, „Säume, Hochstaudenfluren“, „Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen“ und „Gebäude“ des Fachinformationssystems „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ (FIS) überführt. Es ergibt sich das Erfordernis der Betrachtung der artenschutzrechtlichen Belange gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Zunächst wurden die Wirkfaktoren des Vorhabens ermittelt. Anschließend sind die Lebensraumtypen im Untersuchungsgebiet erfasst und das Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ (FIS) sowie die Landschafts- und Informationssammlung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LINFOS) ausgewertet worden. Es erfolgte am 15. März 2016 eine Begehung zur Untersuchung des Untersuchungsgebiets. Aufbauend auf diesen Datenquellen sind im Zuge der Vorprüfung alle relevanten Arten untersucht worden. Das Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen" (FIS) nennt für das Messtischblatt 4018 „Lage“, Quadrant 1, für die im Untersuchungsgebiet vorkommenden Lebensräume insgesamt 32 Arten als planungsrelevant. Unter den Tierarten sind sechs Säugetierarten, 25 Vogelarten und eine Amphibienart. Planungsrelevante Pflanzenarten werden nicht benannt Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 und 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 34 (LANUV 2016B). Die Landschaftsinformationssammlung des Landes Nordrhein-Westfalen (LINFOS) weist für das Untersuchungsgebiet kein Vorkommen planungsrelevanter Arten aus (LANUV 2016A). Als mögliche Konfliktarten wurden im Rahmen der Vorprüfung (Stufe I) folgende Arten ermittelt: Feldlerche, Kiebitz Das Eintreten der Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 (Töten und Verletzen) BNATSCHG wird ausgeschlossen. Betroffenheiten gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 2 (Störung) BNATSCHG werden nicht erwartet. Das Eintreten der Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 3 (Fortpflanzungsund Ruhestätten) BNATSCHG kann ausgeschlossen werden, da die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten durch vergleichbare Strukturen im Umfeld des Plangebietes weiterhin erhalten bleibt. Besonders geschützte Pflanzenarten kommen im Untersuchungsgebiet nicht vor. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“ in Bechterdissen, Gemeinde Leopoldshöhe, löst keine Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG aus. Bielefeld, im Dezember 2017 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 und 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 35 8.0 Quellenverzeichnis BAUER, H.-G., BEZZEL, E., & FIEDLER, W. (2005): Das Kompendium der Vögel Mitteleuropas. Alles über Biologie, Gefährdung und Schutz. Wiesbaden. DHP (2016A): Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“. Begründung: Vorentwurf (Stand Oktober 2016), Bielefeld DHP (2016B): 23. Änderung des Flächennutzungsplanes „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“. Begründung: Vorentwurf (Stand Oktober 2016), Bielefeld. DHP (2016C): Flächennutzungsplan der Gemeinde Leopoldshöhe - 23. Änderung (Stand Oktober 2016), Bielefeld. DHP (2017): Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“ (Stand Dezember 2017), Bielefeld DIETZ, C., HELVERSEN O. V. & NILL, D. (2007): Handbuch der Fledermäuse Europas und Nordwestafrikas. Franckh-Kosmos Verlag. Stuttgart. HACHTEL, M., SCHLÜPMANN, M., WEDDELING, K., THIESMEIER, B., GEIGER, A., WILLIGALLA, C. (2011): Handbuch der Amphibien und Reptilien Nordrhein-Westfalens. – Band 1. Laurenti-Verlag, Bielefeld. KREIS LIPPE (2001): Landschaftsplan Nr. 2, Leopoldhöhe/Oerlinghausen Nord. Stand: 11.12.2001, Detmold KREIS LIPPE (2016A): Mündliche Mitteilung von Frau Dreher, Fachgebiet 670 – Landschaft, Naturhaushalt, vom 06.04.2016. LANDWIRTSCHAFTSKAMMER NORDRHEIN-WESTFALEN (2016): Naturschutz, Gewässerschutz. Biodiversität. (WWW-Seite) https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/naturschutz/biodiversitaet/ Zugriff: 09.11.2016, 8:00 MEZ Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 und 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 36 LANUV (2016A): Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NordrheinWestfalen, @LINFOS – Landschaftsinformationssammlung, Düsseldorf (WWW-Seite) http://www.gis6.nrw.de/osirisweb/ASC_Frame/portal.jsp Zugriff: 10.03.2016, 09:30 MEZ. LANUV (2016B): Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NordrheinWestfalen, Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen. (WWW-Seite) http://artenschutz.naturschutzinformationen.nrw.de/artenschutz/de/arten/blatt/liste/40181 Zugriff: 10.03.2016, 09:30:00 MEZ. MUNLV (2010): Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (VV-Artenschutz), Rd.Erl. d. MUNLV v. 13.04.2010, - III 4 – 616.06.01.17. STIFTUNG WESTFÄLISCHE KULTURLANDSCHAFT & ILÖK (2016): Produktionsintegrierte Naturschutzmaßnahmen. Umsetzungshandbuch für die Praxis. Herausgegeben durch die Stiftung Westfälische Kulturlandschaft und das Institut für Landschaftsökologie der Westfälischen WilhelmsUniversität Münster. Auflage 2, Münster