Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
2,0 MB
Datum
22.02.2018
Erstellt
16.02.18, 11:14
Aktualisiert
16.02.18, 11:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Mennonitengemeinde Bechterdissen e.V.
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001
und 23. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Leopoldshöhe
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag -
Gemeinde Leopoldshöhe
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001
und 23. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Leopoldshöhe
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag -
Projektnr.
16-329
Bearbeitungsstand
14.12.2017
Auftraggeber
Mennonitengemeinde Bechterdissen e.V.
Milser Ring 22
33818 Leopoldshöhe
Verfasser
Projektbearbeitung
Meral Saxowsky
Dipl.-Ing. Stefan Höke
M.Sc. Landschaftsökologie
Landschaftsarchitekt I BDLA
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 und 23. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Inhaltsverzeichnis
1.0
Anlass und Einführung ......................................................................................................1
2.0
Rechtlicher Rahmen und Methodik .................................................................................2
2.1
Artenschutzprüfung ....................................................................................................................... 2
2.2
Planungsrelevante Arten .............................................................................................................. 3
2.3
Methodik .......................................................................................................................................... 3
3.0
Vorhabensbeschreibung ..................................................................................................5
4.0
Definition und Beschreibung des Untersuchungsgebietes ...........................................8
4.1
Definition des Untersuchungsgebietes ...................................................................................... 8
4.2
Lebensraumtypen im Untersuchungsgebiet ............................................................................. 8
5.0
Stufe I - Vorprüfung ........................................................................................................ 14
5.1
Wirkfaktoren .................................................................................................................................. 14
5.2
Artnachweise ................................................................................................................................ 16
5.3
Konfliktanalyse .............................................................................................................................. 17
6.0
6.1
Stufe II - Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände ............................................... 30
Vogelarten der Kulturlandschaft und des Offenlandes ........................................................ 30
7.0
Zusammenfassung .......................................................................................................... 33
8.0
Quellenverzeichnis ......................................................................................................... 35
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 und 23. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
1.0 Anlass und Einführung
Gegenstand des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages ist die geplante Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe des Kreises Lippe. Im Parallelverfahren wird die Flächennutzungsplanung im Rahmen der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe an das Planungsziel angepasst.
Das Untersuchungsgebiet befindet sich im Ortsteil Bechterdissen.
Abb. 1
Lage des Untersuchungsgebietes (roter Kreis) auf Grundlage der TK 1:100.000.
Im Zusammenhang mit dem Vorhaben ergibt sich das Erfordernis der Betrachtung der artenschutzrechtlichen Belange gem. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Der entsprechende
artenschutzrechtliche Fachbeitrag wird hiermit vorgelegt.
1
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 und 23. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
2
2.0 Rechtlicher Rahmen und Methodik
2.1
Artenschutzprüfung
2.1.1
Prüfveranlassung / Notwendigkeit einer Artenschutzprüfung
Die Notwendigkeit zur Durchführung einer Artenschutzprüfung im Rahmen der Bauleitplanung
und bei der Genehmigung von Vorhaben ergibt sich aus den unmittelbar geltenden Regelungen
des § 44 Abs. 1 BNatSchG i.V.m. §§ 44 Abs. 5 und 6 und 45 Abs. 7 BNatSchG (MWME 2010). Vorhaben in diesem Zusammenhang sind:
1. nach § 15 BNatSchG i.V.m. §§ 4ff LG zulässige Eingriffe in Natur und Landschaft. Mögliche Trägerverfahren sind in § 6 Abs. 1 LG genannt (z. B. Erlaubnisse, Genehmigungen,
Planfeststellungen).
2. nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässige Vorhaben
(§§ 30, 33, 34, 35 BAUGB).
Bei der ASP handelt es sich um eine eigenständige Prüfung, die nicht durch andere Prüfverfahren ersetzt werden kann (z. B. Umweltverträglichkeitsprüfung, FFH-Verträglichkeitsprüfung, Prüfung nach der Eingriffsregelung, Prüfung nach Umweltschadensgesetz)" (MWME 2010).
2.1.2
Prüfumfang (Prüfung der artenschutzrechtlichen Tatbestände)
Gemäß § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNATSCHG) ist es verboten:
1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu
verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu
beschädigen oder zu zerstören,
2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderzeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,
3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten
Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
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3
4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen
aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören.
Nach § 44 Abs. 5 BNATSCHG liegt kein Verstoß gegen das Verbot Nr. 3 vor, wenn die ökologische
Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im
räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt ist. Im Hinblick auf damit verbundene unvermeidbare Beeinträchtigungen wild lebender Tiere ist auch das Verbot Nr. 1 nicht erfüllt. Diese Freistellungen gelten auch für Verbot Nr. 4.
„Nach Maßgabe des § 44 Abs. 5 Satz 5 BNATSCHG sind die „nur" national besonders geschützten
Arten von den artenschutzrechtlichen Verboten bei Planungs- und Zulassungsvorhaben freigestellt. Demzufolge beschränkt sich der Prüfumfang bei einer ASP auf die europäisch geschützten
FFH-Anhang IV-Arten und die europäischen Vogelarten" (MUNLV 2010).
2.2
Planungsrelevante Arten
„Planungsrelevante Arten sind eine naturschutzfachlich begründete Auswahl derjenigen geschützten Arten, die bei einer Artenschutzprüfung im Sinne einer Art-für-Art-Betrachtung einzeln zu bearbeiten sind. Das LANUV bestimmt die für Nordrhein-Westfalen planungsrelevanten
Arten nach einheitlichen naturschutzfachlichen Kriterien […].
Die übrigen FFH-Anhang IV-Arten und europäischen Vogelarten sind entweder in NordrheinWestfalen ausgestorbene Arten, Irrgäste sowie sporadische Zuwanderer. Solche unsteten Vorkommen können bei der Entscheidung über die Zulässigkeit eines Vorhabens sinnvollerweise
keine Rolle spielen. Oder es handelt sich um s. g. „Allerweltsarten“ mit einem landesweit günstigen Erhaltungszustand und einer großen Anpassungsfähigkeit. Im Regelfall kann bei diesen Arten davon ausgegangen werden, dass nicht gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen wird (d. h. keine erhebliche Störung der lokalen Population, keine Beeinträchtigung der
ökologischen Funktion ihrer Lebensstätten sowie keine unvermeidbaren Verletzungen oder Tötungen und kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko)“ (MUNLV 2010).
2.3
Methodik
Die Untersuchung der artenschutzrechtlichen Relevanz im Zusammenhang mit dem Vorhaben
erfolgt entsprechend der Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur
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4
Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (VV-ARTENSCHUTZ) vom 13.04.2010 (MUNLV 2010).
Ablauf und Inhalte einer Artenschutzprüfung umfassen die folgenden drei Stufen:
2.3.1
Stufe I: Vorprüfung (Artenspektrum, Wirkfaktoren)
In dieser Stufe wird durch eine überschlägige Prognose geklärt, ob und ggf. bei welchen Arten
artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Um dies beurteilen zu können, sind verfügbare
Informationen zum betroffenen Artenspektrum einzuholen. Vor dem Hintergrund des Vorhabentyps und der Örtlichkeit sind alle relevanten Wirkfaktoren des Vorhabens einzubeziehen. Nur
wenn artenschutzrechtliche Konflikte möglich sind, ist für die betreffenden Arten eine vertiefende Art-für-Art-Betrachtung in Stufe II erforderlich.
2.3.2
Stufe II: Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände
Hier werden Vermeidungsmaßnahmen inklusive vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen und ggf.
ein Risikomanagement konzipiert. Anschließend wird geprüft, bei welchen Arten trotz dieser
Maßnahmen gegen die artenschutzrechtlichen Verbote verstoßen wird.
2.3.3
Stufe III: Ausnahmeverfahren
In dieser Stufe wird geprüft, ob die drei Ausnahmevoraussetzungen (zwingende Gründe, Alternativlosigkeit, Erhaltungszustand) vorliegen und insofern eine Ausnahme von den Verboten zugelassen werden kann. (MUNLV 2010)
Im Rahmen der Artenschutzprüfung ist eine ausreichende Ermittlung und Bestandsaufnahme der
im Untersuchungsraum vorkommenden Tier- und Pflanzenarten erforderlich. Im Regelfall bedarf
es einer Gesamtschau, die sich auf eine Auswertung vorhandener Erkenntnisse (z. B. Datenbanken) und bei Bedarf auch auf methodisch beanstandungsfreie Erfassungen vor Ort gründet.
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5
3.0 Vorhabensbeschreibung
Die Mennonitengemeinde Bechterdissen e.V. in der Gemeinde Leopoldshöhe, Kreis Lippe, plant
den Bau einer Seniorenwohnanlage mit einer Spiel- und Freizeitfläche in dem Ortsteil Bechterdissen. Aufgrund des Vorhabens ist die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“ sowie die 23. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe geplant.
Der Geltungsbereich der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes weicht von dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes ab. Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung teilt
sich in einen Teilbereich A und einen Teilbereich B. Teilbereich A (ca. 0,7 ha) befindet sich im
Norden des Ortsteils Bechterdissen, zwischen der Wohnbebauung der „Milser Heide“ im Süden
und der Straße „Im Schmeltebruch“ im Osten. Teilbereich B (ca. 0,3 ha) befindet sich nordwestlich der Straße „Bobes Feld“ und südlich der „Heeper Straße“ im Südwesten des Ortsteils
Bechterdissen (DHP 2016B und 2016C).
Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes überschneidet sich in Teilen mit
dem Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung. Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 355, 703 und 704 der Flur 4, Gemarkung Bechterdissen sowie teilweise das Flurstück 1437, Flur 8 der Gemarkung Greste (DHP 2016A und 2017). Es
beinhaltet den Teilbereich A der Flächennutzungsplanänderung und ist im Folgenden mit Plangebiet benannt.
Flächennutzungsplan
Im derzeit rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist der Teilbereich A als „Fläche für die Landwirtschaft“ festgesetzt. Die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes stellt den Teilbereich A als
„Fläche für den Gemeindebedarf“ dar. Zur Ausweisung von Gemeindebereichsfläche muss im
Sinne des Flächentausches an anderer Stelle Gemeindebedarfsfläche zurückgenommen werden. Dies geschieht im Teilbereich B, der künftig als „Grünfläche“ festgesetzt ist (DHP 2016B und
2016C).
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 und 23. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Abb. 2
6
Auszug der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes (DHP 2016 C).
Bebauungsplan
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 02/001 sieht für den Süden des Plangebietes ein
„Gebiet für betreutes Wohnen und Tagespflege“ mit einer Grundflächenzahl von 0,4 vor. Im
Großteil des Plangebietes sind „Flächen für die Landwirtschaft“ vorgesehen. Im Norden sind
„Flächen oder Maßnahmen zum Schutz der Natur, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,
Natur und Landschaft“ festgesetzt, die der Anlage einer Streuobstwiese dienen sollen. Die östliche und westliche Grenze des Plangebietes soll der Anlage einer Baum- und Strauchhecke aus
heimischen, standorttypischen Arten dienen und als „Flächen zum Anpflanzen von Bäumen,
Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen“ festgesetzt werden (DHP 2016A und 2017).
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 und 23. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Abb. 3
Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“
(DHP 2017).
7
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8
4.0 Definition und Beschreibung des Untersuchungsgebietes
4.1
Definition des Untersuchungsgebietes
Im Teilbereich B sind keine konkreten bau-, anlage- oder betriebsbedingten Folgen im Rahmen
der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes abzusehen. Eine artenschutzfachliche Betrachtung ergibt sich daher nicht.
Das Untersuchungsgebiet umfasst daher lediglich den ca. 1,6 ha großen Geltungsbereich des
aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 02/001, welcher den Teilbereich A der Flächennutzungsplanänderung ebenso beinhaltet. In die Betrachtung einbezogen werden angrenzende Flächen,
sofern diese für die Aspekte des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages relevant sind.
4.2
4.2.1
Lebensraumtypen im Untersuchungsgebiet
Plangebiet
Das Plangebiet umfasst den Bereich zwischen dem Siedlungsgebiet „Im Schmeltebruch“ und
„Milser Heide“. In diesem Bereich befinden sich eine Sportfläche (9) mit kurzrasiger Vegetation,
Teilbereiche dreier Ackerschläge (7), grasdominierte (teils mit Gartenabfällen versehene) Saumstrukturen (8) entlang der Siedlungsgärten (9) und eines unbefestigten Feldweges.
4.2.2
Umfeld des Plangebietes (Untersuchungsgebiet)
Westlich und Nördlich des Plangebiets liegen weitere, teils großflächige Äcker (7), die von dem
oben genannten Feldweg, dessen Saumstrukturen (8) und einer Gehölzreihe mit lebensraumtypischen Gehölzen (Eiche, Kirsche, Buche, Birke mit Heckenkirsche im Unterwuchs) (4), sowie
kleinflächiger nitrophytenreicher Hochstaudenflur (8) durchschnitten werden. Im Süden grenzt
ein Wohngebiet (9, 10) an das Plangebiet. Im Osten befindet sich ein Waldstück (1) mit lebensraumtypischem Buchen-Mischwald, der punktuell von Lärchen durchsetzt ist. Östlich des Waldes liegt der Waldfriedhof Dalhausen (9), der durch nicht lebensraumtypische Gehölze charakterisiert wird. Im Nordosten des Plangebietes befindet sich ein namenloser Bach (6), mit zum Zeitpunkt der Begehung sehr geringer Wasserführung. Die Quelle des Baches bildet ein künstliches
Stillgewässer (5), welches sich in einem Garten befindet (9). Entlang der Bachsenke befinden
sich eine Feuchtwiese (3) mit Binsenvegetation sowie einseitig eine grasdominierte Uferbö-
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der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
schung mit vereinzelt angepflanzten Weiden (8). Die Randbereiche der Senke sind dem Lebensraumtyp Fettwiese zuzuordnen (2).
4
Abb. 4
Lebensraumtypen im Untersuchungsgebiet (Plangebiet schwarze Linie).
Legende
1 = Laubwälder mittlerer Standorte
2 = Fettwiesen und -weiden
3 = Feucht- und Nasswiesen und -weiden
4 = Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken
5 = Stillgewässer
6 = Fließgewässer
7 = Äcker, Weinberge
8 = Säume, Hochstaudenfluren
9 = Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen
10 = Gebäude
9
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4.2.3
Fotodokumentation der Lebensraumtypen
Lebensraumtyp: Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen
Abb. 5
Sportfläche im Süden des Plangebiets.
Abb. 6
Waldfriedhof Dalhausen im Osten des
Untersuchungsgebiets.
Abb. 7
Siedlungsgarten mit überwiegend lebensraumuntypischen Gehölzen im Süden des
Untersuchungsgebiets.
Abb. 8
Siedlungsgarten mit Obstbaumbestand im
Süden des Untersuchungsgebiets.
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Lebensraumtyp: Äcker, Weinberge
Abb. 9
Acker im Norden des Plangebiets.
Abb. 10 Acker mit Gehölzstreifen im Westen des
Untersuchungsgebiets.
Lebensraumtyp: Säume, Hochstaudenfluren
Abb. 11 Grasbetonte Säume entlang des Feldweges im Plangebiet.
Abb. 12 Saum mit Gartenabfällen im Süden des
Untersuchungsgebiets.
Abb. 13 Kurzwüchsiger Grassaum entlang der
Straße im Osten des Plangebiets.
Abb. 14 Hochstaudenflur im Westen des Untersuchungsgebiets.
11
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Lebensraumtyp: Laubwälder mittlerer Standorte
Abb. 15 Buchen-Mischwald im Osten des Untersuchungsgebiets.
Abb. 16 Lärchen im Buchen-Mischwald.
Lebensraumtyp: Fettwiesen und –weiden/ Feucht- und Nasswiesen/ Fließgewässer
Abb. 17 Fettwiese im Nordosten des Untersuchungsgebiets.
Abb. 18 Bachlauf mit Feuchtwiese im Oberlauf und
Uferböschung im Nordosten des Untersuchungsgebiets.
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Lebensraumtyp: Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken
Abb. 19 Gehölzstreifen von Äckern umgeben im
Westen des Untersuchungsgebiets.
4.2.4
Betroffenheit von Lebensraumtypen
Im Zusammenhang mit dem Vorhaben werden folgende Lebensraumtypen unmittelbar beansprucht:
•
Äcker, Weinberge
•
Säume, Hochstaudenfluren
•
Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen
Weiterhin befinden sich die folgenden potenziell vorhabensrelevanten Lebensraumtypen in der
näheren Umgebung. Diese werden hinsichtlich einer potenziellen mittelbaren Beeinträchtigung
der näheren Umgebung betrachtet:
•
Laubwald mittlerer Standorte
•
Fließgewässer
•
Fettwiesen und -weiden
•
Äcker, Weinberge
•
Feucht- und Nasswiesen und -
•
Säume und Hochstaudenfluren
weiden
•
Gärten, Parkanlagen und Sied-
•
sche, Hecken
•
lungsbrachen
Kleingehölze, Alleen, Bäume, GebüStillgewässer
•
Gebäude
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14
der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
5.0 Stufe I - Vorprüfung
5.1
Wirkfaktoren
Die potenziellen Betroffenheiten planungsrelevanter Arten können sich primär aus dem Verlust
von Lebensraumstrukturen ergeben. Zudem kann sich eine Betroffenheit aus der potenziellen
Abwertung der Lebensraumeignung durch imitierende Wirkungen ergeben. Im Zuge der Baumaßnahmen kann es zu temporären akustischen und optischen Störungen von Tierarten kommen (Baustellenlärm, Bewegung der Baumaschinen). Die in Verbindung mit dem Vorhaben stehenden potenziellen Wirkungen sind nachfolgend tabellarisch aufgeführt und werden anschließend erläutert.
Tab. 1
Potenzielle Wirkfaktoren im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. II/G/15
„Wohngebiet Fürfeld“ der Stadt Bielefeld.
Maßnahme
Baubedingt
Wirkfaktor
Auswirkung
Bauphase
Verlust krautiger Vegetation
Lebensraumverlust
Baustellenbetrieb
Lärmemissionen durch den Baubetrieb,
stoffliche Emissionen durch den
Baubetrieb
Störung der Tierwelt
Errichtung der Gebäude und der
Infrastruktur
Versiegelung und Teilversiegelung
Lebensraumverlust/-degeneration
Silhouettenwirkung
Störung von Tieren
Errichtung des Spiel- und Freizeitanlage
Teilversiegelung
Lebensraumverlust/-degeneration
Anlage von Grünstrukturen
Lebensraumaufwertung
Betrieb der Seniorenwohnanlage
Erhöhung der Lärmemissionen
Störung von Tieren
Betrieb der Spiel- und Freizeitfläche
Lärm- und Lichtemissionen durch
die Benutzung
Störung von Tieren
Erhöhter Kfz- und PersonenVerkehr
Lärmemissionen und Stoffemissionen durch zusätzlichen Kfz-Verkehr
Störung von Tieren
Anlagebedingt
Betriebsbedingt
5.1.1
Baubedingte Wirkfaktoren
Baubedingte Wirkfaktoren sind Wirkungen, die im Zusammenhang mit den Bauarbeiten auftreten können. Sie sind auf die Zeiten der Baumaßnahme beschränkt.
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15
Bauphase
Im Rahmen der Bauphase werden Biotopstrukturen, wie Äcker, Säume und eine Rasenfläche
(Bolzplatz) dauerhaft verändert bzw. entfernt. Hierdurch gehen Lebensräume von Tierarten verloren, die derartige Strukturen nutzen. Durch den Baubetrieb können zudem Flächen beansprucht werden, die über das geplante Baufeld hinausgehen.
Schallemissionen und optische Wirkungen
Baumaßnahmen sind durch den Einsatz von Baufahrzeugen und -maschinen mit akustischen
und optischen Störwirkungen verbunden. Diese Wirkungen sind zeitlich auf die Bauphase sowie
räumlich auf die nähere Umgebung des Plangebietes beschränkt und können zu einer temporären Störung der Tierwelt führen.
5.1.2
Anlage- und betriebsbedingte Wirkfaktoren
Flächeninanspruchnahme
Durch die Errichtung der Gebäude und der Infrastruktur werden Biotopstrukturen des Plangebietes dauerhaft beansprucht. Hierzu gehören die Lebensraumtypen „Äcker, Weinberge“, „Säume,
Hochstaudenfluren“ sowie „Gärten, Parkanlagen und Siedlungsbrachen“.
Optische und akustische Wirkungen
Auf Grund der Siedlungsrandlage des Plangebietes sind mit der Errichtung der Gebäude nur
geringfügige zusätzliche optische Wirkungen zu erwarten. Die Nutzung als Seniorenwohnanlage
lässt nur mäßige akustische Wirkungen erwarten, wohingegen von der Nutzung der geplanten
Spiel- und Freizeitfläche höhere Lärmemissionen zu erwarten sind.
Silhouettenwirkung
Das Plangebiet wird im Süden durch Wohnbebauung und im Osten durch einen Wald begrenzt.
Es werden optische Wirkungen in Form von Silhouettenwirkung auf empfindliche Tierarten aufgrund der Reduzierung der Freifläche erwartet. Diese Wirkungen sind jedoch aufgrund der Vorbelastung durch das östlich des Plangebietes angrenzende Waldgebiet und die südlich angrenzende Wohnbebauung als gering zu werten.
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5.2
16
Artnachweise
5.2.1
Datenbasis der Artnachweise
Die Betrachtungen umfassen die artenschutzrechtlich relevanten Arten aller Artengruppen. Zur
Analyse der Verbreitung dieser Arten erfolgte eine Auswertung von Hinweisen auf planungsrelevante Arten in Informationen zu Schutzgebieten und schutzwürdigen Bereichen. Weiterhin
wurden die Angaben des Fachinformationssystems „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“
(FIS) und der Landschafts- und Informationssammlung des Landesamtes für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LINFOS) zum Vorkommen von Arten berücksichtigt.
Zur konkreten Erfassung der Lebensraumtypen und Biotopstrukturen im Untersuchungsgebiet
erfolgte am 15. März 2016 eine Begehung des Untersuchungsgebiets. Parallel dazu wurde auf
das Vorkommen von (planungs-) relevanten Arten aller Artengruppen geachtet.
5.2.2
Arten im Untersuchungsgebiet
Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen"
Das Plangebiet befindet sich im Bereich des Messtischblattes 4018 „Lage“, Quadrant 1. Für dieses Messtischblatt wurde im Fachinformationssystem „Geschützte Arten in NordrheinWestfalen“ (FIS) eine Abfrage der planungsrelevanten Arten für die im Untersuchungsgebiet
anzutreffenden unmittelbar und mittelbar betroffenen Lebensraumtypen durchgeführt (LANUV
2016B).
Für das Messtischblatt 4018 „Lage“, Quadrant 1, werden vom FIS für die im Bereich des Plangebietes und der Umgebung vorkommenden Lebensräume insgesamt 32 Arten als planungsrelevant genannt. Unter den Tierarten sind sechs Säugetierarten, 25 Vogelarten und eine Amphibienart. Planungsrelevante Pflanzenarten werden nicht aufgeführt.
Landschaftsinformationssammlung „Linfos"
Die Landschaftsinformationssammlung des Landes Nordrhein-Westfalen (Linfos) weist für das
Untersuchungsgebiet keine Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Arten aus (LANUV
2016A).
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17
Schutzgebiete und naturschutzfachlich wertvolle Flächen
Das Untersuchungsgebiet liegt in dem Landschaftsschutzgebiet „Bielefelder Osning mit Teutoburger Wald und Osning Vorbergen sowie Ravensberger Hügelland“ (LSG-3917-0011) (KREIS LIPPE 2001).
Weitere Schutzgebiete oder naturschutzfachlich wertvolle Flächen werden im Untersuchungsgebiet nicht ausgewiesen.
5.3
5.3.1
Konfliktanalyse
Häufige und verbreitete Vogelarten
Alle europäischen Vogelarten unterliegen den Artenschutzbestimmungen des § 44 Abs. 1
BNATSCHG. Damit ist auch die vorhabensspezifische Erfüllung der Verbotstatbestände gegenüber häufigen und verbreiteten Vogelarten (s. g. „Allerweltsarten“ wie Amsel, Buchfink und
Kohlmeise) zu prüfen. Bei den häufigen und ungefährdeten Arten kann im Regelfall davon ausgegangen werden, dass wegen ihrer Anpassungsfähigkeit und des günstigen Erhaltungszustandes bei vorhabensbedingten Beeinträchtigungen nicht gegen die Zugriffsverbote verstoßen
wird. „Im Regelfall kann bei diesen Arten davon ausgegangen werden, dass nicht gegen die
Verbote des § 44 Abs. 1 BNATSCHG verstoßen wird" (MUNLV 2010).
Zur Vermeidung der Verbotstatbestände gem. § 44 BNATSCHG Abs. 1 Nr. 1 (Töten und Verletzen
von Tieren) sollte die Inanspruchnahme von Gehölzen und Gebäuden außerhalb der Brut- und
Aufzuchtszeit von Vögeln (01. März bis 30. September) erfolgen. Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 02/001 befinden sich keine Gehölze und Gebäude. Die allgemeine
Vermeidungsmaßnahme ist in diesem Fall nicht zielführend.
5.3.2
Planungsrelevante Arten
Infolge der Habitatansprüche der Arten, der im Untersuchungsgebiet vorkommenden Biotopstrukturen und der dargestellten Wirkfaktoren kann ein potenzielles Vorkommen bzw. eine potenzielle vorhabensbedingte Betroffenheit für einige der im Rahmen der Datenrecherche ermittelten Arten im Vorfeld ausgeschlossen werden. Da Nahrungsflächen nicht zu den Schutzobjekten des § 44 Abs.1 BNATSCHG gehören, ist eine artenschutzrechtlich relevante Betroffenheit für
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Arten, welche das Untersuchungsgebiet als nicht essenzielles Nahrungshabitat nutzen, nicht
gegeben.
In der folgenden Tabelle werden die im Rahmen der Datenrecherche ermittelten Arten dargestellt und eine Voreinschätzung einer möglichen Betroffenheit durch das Vorhaben vorgenommen (Stufe I).
18
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 und 23. Änderung des Flächennutzungsplanes
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Tab. 2
19
Vorprüfung des Artenspektrums im Untersuchungsraum
Erläuterungen: Datenquelle: FIS = Fachinformationssystem, Status: A. v. = Art vorhanden, B = sicher brütend
Art
Säugetiere
Breitflügelfledermaus
Quelle/
Status
Habitatansprüche
(BAUER et al. 2005, DIETZ et al. 2007)
Einschätzung des
Vorkommens im UG
Einschätzung der
Betroffenheit
ASP
erforderlich
FIS/
A. v.
Lebensraum und Jagdgebiet
Siedlungs- und siedlungsnaher Bereich. Jagt in offe-ner und
halboffener Landschaft über Grünflächen mit randlichen Gehölzstrukturen, Waldrändern oder Ge-wässern.
Wochenstuben / Sommerquartier
Spaltenverstecke und Hohlräume an und in Gebäu-den / selten
Baumhöhlen, Nistkästen.
Winterquartier
Spaltenverstecke und Hohlräume an und in Gebäu-den, Bäumen,
Felsen, Stollen, Höhlen.
Lebensraum und Jagdgebiet
Laubwälder, Habitate mit hohem Baumanteil, offene Lebensräume. Jagt in großen Höhen über Wasserflä-chen, Waldgebieten,
Agrarflächen und beleuchteten Plätzen im Siedlungsbereich.
Wochenstuben / Sommerquartier
Baumhöhlen, selten in Fledermauskästen.
Winterquartier
Große Baumhöhlen, Spaltenquartiere in Gebäuden, Felsen,
Brücken.
Lebensraum und Jagdgebiet
Typische Waldfledermaus, insbesondere von Laub-wäldern,
Bevorzugung von Wäldern mit hohem Alt-holzbestand, seltener
in Streuobstwiesen und Parkan-lagen. Jagt in Wäldern und
deren Randstrukturen.
Wochenstuben / Sommerquartier
Baumhöhlen, Bevorzugung natürlich entstandener Baumhöhlen,
vereinzelt Dachräume und Gebäude.
Winterquartier
Baumhöhlen, aber auch Gebäude.
Untersuchungsgebiet stellt
geeigneten Lebensraum dar.
Keine Betroffenheit
Nein
Keine Betroffenheit
Nein
Keine Betroffenheit
Nein
Großer Abendsegler FIS/
A. v.
Kleiner Abendsegler FIS/
A. v.
Das Plangebiet stellt ein
potentielles Teilhabitat (nicht
essentielles Nahrungshabitat) dar.
Untersuchungsgebiet stellt
geeigneten Lebensraum dar.
Das Plangebiet stellt ein
potentielles Teilhabitat (nicht
essentielles Nahrungshabitat) dar.
Untersuchungsgebiet stellt
geeigneten Lebensraum dar.
Das Plangebiet stellt ein
potentielles Teilhabitat (nicht
essentielles Nahrungshabitat) dar.
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 und 23. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
20
Fortsetzung Tab. 2
Art
Rauhautfledermaus
Quelle/
Status
FIS/
A. v.
Wasserfledermaus
FIS/
A. v.
Zwergfledermaus
FIS/
A. v.
Habitatansprüche
(BAUER et al. 2005, DIETZ et al. 2007)
Lebensraum und Jagdgebiet
In strukturreichen Landschaften mit einem hohen Wald- und
Gewässeranteil (Laub- und Kiefernwälder, Auwaldgebiete). Jagt
an Waldrändern, Gewässer-ufern, Feuchtgebieten in Wäldern.
Wochenstuben / Sommerquartier
Wochenstuben in NO-Deutschland / Spaltenverstecke an Bäumen, Baumhöhlen, Fledermauskästen, wald-nahe Gebäudequartiere.
Winterquartier
Außerhalb von NRW.
Lebensraum und Jagdgebiet
Strukturreiche Landschaften mit einem hohen Ge-wässer- und
Waldanteil. Jagt an offenen Wasserflä-chen an stehenden und
langsam fließenden Gewäs-sern, bevorzugt Ufergehölze, seltener Wälder, Wald-lichtungen und Wiesen.
Wochenstuben / Sommerquartier
Baumhöhlen, seltener Spaltenquartiere und Nistkäs-ten / auch
Baumquartiere, Bachverrohrungen, Tunnel, Stollen.
Winterquartier
Höhlen, Stollen, Brunnen, Eiskeller.
Lebensraum und Jagdgebiet
Strukturreiche Landschaften in Siedlungsbereichen; jagt an
Gewässern, Kleingehölzen, aufgelockerten Laub- und Mischwäldern, parkartigen Gehölzbestän-den im Siedlungsbereich.
Wochenstuben / Sommerquartier
Spaltenverstecke an und in Gebäuden, seltener Baumquartiere
und Nistkästen.
Winterquartier
Oberirdische Spaltenverstecke in und an Gebäuden, natürliche
Felsspalten, unterirdische Verstecke.
Einschätzung des
Vorkommens im UG
Untersuchungsgebiet stellt
keinen geeigneten Lebensraum dar.
Einschätzung der
Betroffenheit
Keine Betroffenheit
ASP
erforderlich
Nein
Untersuchungsgebiet stellt
keinen geeigneten Lebensraum dar.
Keine Betroffenheit
Nein
Untersuchungsgebiet stellt
geeigneten Lebensraum dar.
Keine Betroffenheit
Nein
Das Plangebiet stellt ein
potentielles Teilhabitat (nicht
essentielles Nahrungshabitat) dar.
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 und 23. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
21
Fortsetzung Tab. 2
Art
Quelle/
Habitatansprüche
(BAUER et al. 2005, DIETZ et al. 2007)
Einschätzung des
Vorkommens im UG
Einschätzung der
Betroffenheit
ASP
erforderlich
Vögel
Baumpieper
FIS/B
Untersuchungsgebiet stellt
keinen geeigneten Lebensraum dar.
Keine Betroffenheit
Nein
Eisvogel
FIS/B
Untersuchungsgebiet stellt
keinen geeigneten Lebensraum dar.
Keine Betroffenheit
Nein
Feldlerche
FIS/B
Lebensraum
Offenes bis halboffenes Gelände mit höheren Gehöl-zen als
Singwarte und einer strukturreichen Kraut-schicht. Geeignet
sind sonnige Waldränder, Lichtun-gen, Kahlschläge, junge Aufforstungen und lichte Wälder. Besiedelt werden auch Heideund Moorge-biete sowie Grünländer und Brachen mit einzeln
ste-henden Bäumen, Hecken und Feldgehölzen.
Bruthabitat
Nest am Boden unter Grasbulten oder Büschen.
Lebensraum
Fließ- und Stillgewässer mit Abbruchkanten und Steil-ufern.
Bruthabitat
An vegetationsfreien Steilwänden aus Lehm oder Sand.
Lebensraum
Reichstrukturiertes Ackerland, extensiv genutzte Grünländer und
Brachen sowie größere Heidegebiete.
Bruthabitat
Nest in Bereichen mit kurzer lückiger Vegetation in ei-ner Bodenmulde.
Lebensraum
Offene bis halboffene Landschaften mit dichter Kraut-schicht,
z.B. Riede, extensiv oder nicht genutzte Wie-sen sowie lichte
Gehölzbestände.
Bruthabitat
Bodennahes Nest in höherer Vegetation, z.B. exten-siv oder
nicht genutzte Wiesen sowie lichte Gehölzbe-stände.
Untersuchungsgebiet stellt
geeigneten Lebensraum dar.
Störung
Ja
Keine Betroffenheit
Nein
Feldsperling
FIS/B
Das Plangebiet stellt keinen
geeigneten Lebensraum dar.
Untersuchungsgebiet stellt
keinen geeigneten Lebensraum dar.
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 und 23. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
22
Fortsetzung Tab. 2
Art
Quelle/
Habitatansprüche
(BAUER et al. 2005, DIETZ et al. 2007)
Einschätzung des
Vorkommens im UG
Einschätzung der
Betroffenheit
ASP
erforderlich
Gartenrotschwanz
FIS/B
Lebensraum
Reich strukturierte Dorflandschaften mit alten Obst-wiesen und weiden sowie in Feldgehölzen, Alleen, Auengehölzen und lichten, alten Mischwäldern, Rand-bereiche von größeren Heidelandschaften und san-dige Kiefernwälder. Nahrungssuche auf
schütterer Bodenvegetation.
Bruthabitat
In Halbhöhlen in 2–3 m Höhe über dem Boden, z.B. in alten Obstbäumen oder Kopfweiden.
Lebensraum
Reich gegliederte Landschaft mit offenen Flächen, aber auch in
ausgedehnten, nicht zu stark geschlos-senen Laub- und
Mischwäldern (Parkanlagen, Alleen, Friedhöfe, Gärten, Streuobstwiesen, Feldgehölze, Au-wälder).
Bruthabitat
Bruthöhle entweder selbst gebaut in weichholzigen Stämmen
oder Aststellen oder Nutzung fremder Baumhöhlen in Gehölzgruppen oder Wäldern.
Lebensraum
Kulturlandschaften mit einem Wechsel von geschlos-senen
Waldgebieten, Waldinseln und Feldgehölzen.
Bruthabitat
In Wäldern mit altem Baumbestand, vorzugsweise mit freier
Anflugmöglichkeit durch Schneisen. Horst in ho-hen Bäumen
(z.B. Lärchen, Fichten, Kiefern, Rotbu-chen).
Untersuchungsgebiet stellt
geeigneten Lebensraum dar.
Keine Betroffenheit
Nein
Untersuchungsgebiet stellt
keinen geeigneten Lebensraum dar.
Keine Betroffenheit
Nein
Untersuchungsgebiet stellt
geeigneten Teillebensraum
dar.
Keine Betroffenheit
Nein
Grauspecht
FIS/B
Habicht
FIS/B
Das Plangebiet stellt ein
potentielles Teilhabitat (nicht
essentielles Nahrungshabitat) dar.
Das Plangebiet stellt Teil
eines potentiellen nicht
essentiellen Nahrungshabitats dar.
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 und 23. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
23
Fortsetzung Tab. 2
Art
Quelle/
Habitatansprüche
(BAUER et al. 2005, DIETZ et al. 2007)
Einschätzung des
Vorkommens im UG
Einschätzung der
Betroffenheit
ASP
erforderlich
Kiebitz
FIS/B
Lebensraum
Charaktervogel der offenen Grünlandgebiete. Feuchte, extensiv
genutzte Wiesen und Weiden, seit einigen Jahren verstärkt auf
Ackerland.
Bruthabitat
Nest am Boden in offenen und kurzen Vegetations-strukturen.
Untersuchungsgebiet stellt
geeigneten Lebensraum dar.
Störung
Ja
Kleinspecht
FIS/B
Kuckuck
FIS/B
Mäusebussard
FIS/B
Lebensraum
Parkartige oder lichte Laub- und Mischwälder, Weich- und
Hartholzauen sowie feuchte Erlen- und Hainbu-chenwälder mit
einem hohen Alt- und Totholzanteil. Im Siedlungsbereich auch in
strukturreichen Parkanla-gen, alten Villen- und Hausgärten
sowie in Obstgärten mit altem Baumbestand.
Bruthabitat
Nisthöhle in totem oder morschem Holz, bevorzugt in Weichhölzern (v.a. Pappeln, Weiden).
Lebensraum
Bevorzugt in Parklandschaften, Heide- und Moorge-bieten oder
lichten Wäldern. Ist auch an Siedlungs-rändern und Industriebrachen anzutreffen.
Bruthabitat
Nester bestimmter Singvogelarten z.B. Teich- und Sumpfrohrsänger, Bachstelze, Neuntöter, Hecken-braunelle, Rotkehlchen.
Lebensraum
Alle Lebensräume der Kulturlandschaften, sofern geeignete
Baumbestände als Brutplatz vorhanden sind. Jagdgebiete sind
Offenlandbereiche in der Umgebung des Horstes.
Bruthabitat
Horst bevorzugt in Randbereichen von Waldgebieten, Feldgehölzen sowie Baumgruppen und Einzelbäu-men.
Das Plangebiet stellt ein
potentielles Teilhabitat (nicht
essentielles Nahrungshabitat) dar.
Untersuchungsgebiet stellt
Keine Betroffenheit
keinen geeigneten Lebensraum dar.
Untersuchungsgebiet stellt
geeigneten Lebensraum dar.
Keine Betroffenheit
Das Plangebiet stellt ein
potentielles Teilhabitat (nicht
essentielles Nahrungshabitat) dar.
Untersuchungsgebiet stellt
Keine Betroffenheit
geeigneten Lebensraum dar.
Das Plangebiet stellt Teil
eines potentiellen nicht
essentiellen Nahrungshabitats dar.
Nein
Nein
Nein
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 und 23. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
24
Fortsetzung Tab. 2
Art
Quelle/
Habitatansprüche
(BAUER et al. 2005, DIETZ et al. 2007)
Einschätzung des
Vorkommens im UG
Einschätzung der
Betroffenheit
ASP
erforderlich
Mehlschwalbe
FIS/B
Kein Vorkommen im Untersuchungsgebiet.
Keine Betroffenheit
Nein
Nachtigall
FIS/B
Lebensraum
In menschlichen Siedlungsbereichen. Nahrungsflä-chen liegen
an insektenreichen Gewässern und offe-nen Agrarlandschaften
in der Nähe der Brutplätze.
Bruthabitat
Koloniebrüter an frei stehenden, großen, mehrstöcki-gen Einzelgebäuden in Dörfern und Städten.
Lebensraum
Kulturlandschaften mit Nähe zu Gebüsch- oder Gehölzstrukturen. Auf dem Durchzug und nach der Brut-zeit auch in
offeneren Landschaften.
Bruthabitat
In der Kraut-, (seltener in der) Strauchschicht unter-holzreicher
Laub- und Mischwälder. In Feldgehölzen, Hecken, Gebüschen,
Park- und Gartenanlagen nie-derschlagsarmer Gebiete.
Lebensraum
Extensiv genutzt, bäuerliche Kulturlandschaften. Fehlt in typischen Großstadtlandschaften.
Bruthabitat
Nester aus Lehm und Pflanzenteilen in Gebäuden mit Einflugmöglichkeiten (z.B. Viehställe, Scheunen, Hof-gebäude).
Lebensraum
Offene Ackerlandschaften, Weiden, Heiden, Hecken, Büsche,
Staudenfluren, Feld- und Wegraine sowie Brachflächen.
Bruthabitat
Feldraine, Weg- und Grabenränder, Hecken, Gehölz- und Waldränder, zum Teil in Heuhaufen.
Untersuchungsgebiet stellt
geeigneten Lebensraum dar.
Keine Betroffenheit
Nein
Untersuchungsgebiet stellt
keinen geeigneten Lebensraum dar.
Keine Betroffenheit
Nein
Untersuchungsgebiet stellt
geeigneten Lebensraum dar.
Keine Betroffenheit
Nein
Rauchschwalbe
FIS/B
Rebhuhn
FIS/B
Das Plangebiet stellt keinen
geeigneten Lebensraum dar.
Das Plangebiet stellt ein
potentielles Teilhabitat (nicht
essentielles Nahrungshabitat) dar.
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 und 23. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
25
Fortsetzung Tab. 2
Art
Quelle/
Habitatansprüche
(BAUER et al. 2005, DIETZ et al. 2007)
Einschätzung des
Vorkommens im UG
Einschätzung der
Betroffenheit
ASP
erforderlich
Rotmilan
FIS/B
Lebensraum
Reich gegliederte Landschaft mit Wald, nicht an Ge-wässer
gebunden. Jagt auf freien Flächen.
Bruthabitat
In lichten Altholzbeständen, mitunter Feldgehölzen, Baumreihen,
Alleen. Schlafplätze in Gehölzen.
Untersuchungsgebiet stellt
geeigneten Lebensraum dar.
Keine Betroffenheit
Nein
Keine Betroffenheit
Nein
Keine Betroffenheit
Nein
Schleiereule
FIS/B
Schwarzspecht
FIS/B
Lebensraum
Kulturfolger in halboffenen Landschaften, in engem Kontakt zu
menschlichen Siedlungsbereichen. Jagd-gebiete sind Viehweiden, Wiesen und Äcker, Randbe-reiche von Wegen, Straßen,
Gräben sowie Brachen.
Bruthabitat
Störungsarme, dunkle, geräumige Nischen in Gebäu-den, die
einen freien An- und Abflug gewähren (z.B. Dachböden, Scheunen, Taubenschläge, Kirchtürme). Gebäude in Einzellagen, Dörfern und Kleinstädten.
Lebensraum
Alte ausgedehnte Waldgebiete (v.a. alte Buchenwäl-der mit
Fichten- bzw. Kiefernbeständen), Feldgehölze. Wichtig ist ein
hoher Anteil an Totholz und vermo-dernden Baumstümpfen.
Bruthabitat
Höhlen an glattrindigen, astfreien Stämmen mit freiem Anflug
und einem Durchmesser von mind. 35 cm (v.a. Buchen und Kiefern).
Das Plangebiet stellt Teil
eines potentiellen nicht
essentiellen Nahrungshabitats dar.
Untersuchungsgebiet stellt
keinen geeigneten Lebensraum dar.
Untersuchungsgebiet stellt
geeigneten Lebensraum dar.
Das Plangebiet stellt keinen
geeigneten Lebensraum dar.
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 und 23. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
26
Fortsetzung Tab. 2
Art
Quelle/
Habitatansprüche
(BAUER et al. 2005, DIETZ et al. 2007)
Einschätzung des
Vorkommens im UG
Einschätzung der
Betroffenheit
ASP
erforderlich
Sperber
FIS/B
Untersuchungsgebiet stellt
keinen geeigneten Lebensraum dar.
Keine Betroffenheit
Nein
Turmfalke
FIS/B
Lebensraum
Abwechslungsreiche, gehölzreiche Kulturlandschaf-ten. Halboffene Parklandschaften mit kleinen Waldin-seln, Feldgehölzen
und Gebüschen. Reine Laubwäl-der werden kaum besiedelt. Im
Siedlungsbereich in mit Fichten bestandenen Parkanlagen und
Friedhö-fen.
Bruthabitat
Nest bevorzugt in Fichten mit ausreichender Deckung und freier
Anflugmöglichkeit. Nest meist nahe am Stamm oder auf starken
horizontalen Ästen.
Lebensraum
Offene Kulturlandschaften, oft in der Nähe menschli-cher Siedlungen. Nahrungssuche in Biotopen mit niedriger Vegetation wie
Dauergrünland, Äckern und Brachen.
Bruthabitat
Brutplätze in Felsnischen und Halbhöhlen an natürli-chen Felswänden, Steinbrüchen oder Gebäuden (Hochhäuser, Scheunen,
Ruinen, Brücken).
Lebensraum
Reich strukturierte Kulturlandschaften mit einem gu-ten Nahrungsangebot. Lichte und lückige Altholzbe-stände in Laub- und
Mischwäldern, Parkanlagen, Gär-ten oder Friedhöfen mit gutem
Angebot an Höhlen.
Bruthabitat
Baumhöhlen, Nisthilfen.
Untersuchungsgebiet stellt
geeigneten Lebensraum dar.
Keine Betroffenheit
Nein
Keine Betroffenheit
Nein
Waldkauz
FIS/B
Das Plangebiet stellt Teil
eines potentiellen nicht
essentiellen Nahrungshabitats dar.
Untersuchungsgebiet stellt
geeigneten Lebensraum dar.
Das Plangebiet stellt ein
potentielles Teilhabitat (nicht
essentielles Nahrungshabitat) dar.
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 und 23. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
27
Fortsetzung Tab. 2
Art
Quelle/
Habitatansprüche
(BAUER et al. 2005, DIETZ et al. 2007)
Einschätzung des
Vorkommens im UG
Einschätzung der
Betroffenheit
ASP
erforderlich
Waldlaubsänger
FIS/B
Lebensraum
Nicht zu dichte, aber während der Brutzeit schattige Wälder mit
wenig krautiger Vegetation. Hoch- oder Niederwald mit geschlossenem Kronendach.
Bruthabitat
Nest an unterholzfreien Waldstellen, meist unmittelbar auf dem
Boden, oft in Vertiefungen, im dürren Laub, unter altem Gras
oder zwischen Baumwurzeln. Sehr selten Hochnester.
Lebensraum
Halboffene Parklandschaften mit kleinen Feldgehöl-zen, Baumgruppen und Waldrändern. Im Siedlungs-bereich in Parks- und
Grünanlagen sowie an Sied-lungsrändern. Nahrungshabitate
sind strukturreiche Offenlandbereiche und größere Waldlichtungen.
Bruthabitat
Nistplätze sind alte Nester von anderen Vogelarten (v.a. Rabenkrähe, Elster, Mäusebussard, Ringel-taube).
Lebensraum
Nicht zu dichte Wälder mit Einflugmöglichkeiten und einer Krautsowie Strauchschicht. Reich gegliederte, vorzugsweise ausgedehnte Hochwälder mit weicher Humusschicht, bevorzugt Laubund Laubmischwäl-der, aber auch in reinen Nadelwäldern.
Bruthabitat
Flache Nestmulde am Boden meist am Rande eines geschlossenen Baumbestandes, z.B. an Wegschnei-sen, Gräben und anderen Stellen.
Untersuchungsgebiet stellt
geeigneten Lebensraum dar.
Keine Betroffenheit
Nein
Keine Betroffenheit
Nein
Keine Betroffenheit
Nein
Waldohreule
Waldschnepfe
FIS/B
FIS/B
Das Plangebiet stellt keinen
geeigneten Lebensraum dar.
Untersuchungsgebiet stellt
geeigneten Lebensraum dar.
Das Plangebiet stellt Teil
eines potentiellen nicht
essentiellen Nahrungshabitats dar.
Untersuchungsgebiet stellt
keinen geeigneten Lebensraum dar.
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 und 23. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
28
Fortsetzung Tab. 2
Art
Quelle/
Habitatansprüche
(BAUER et al. 2005, DIETZ et al. 2007)
Einschätzung des
Vorkommens im UG
Einschätzung der
Betroffenheit
ASP
erforderlich
Wespenbussard
FIS/B
Lebensraum
Reich strukturierte, halboffene Landschaften mit alten Baumbeständen. Die Nahrungsgebiete liegen über-wiegend an Waldrändern und Säumen, in offenen Grünlandbereichen (Wiesen
und Weiden), aber auch innerhalb geschlossener Waldgebiete
auf Lichtungen.
Bruthabitat
Horst auf Laubbäumen in einer Höhe von 15-20 m. Alte Horste
von anderen Greifvögeln werden gerne genutzt.
Untersuchungsgebiet stellt
geeigneten Lebensraum dar.
Keine Betroffenheit
Nein
Lebensraum
Typische Offenlandart. Niederungslandschaften von Fluss- und
Bachauen, Kies-, Sand-, Tonabgrabungen in Flussauen, Steinbrüche, ausgeprägte Ufer-/ Unter-wasservegetation, geringe
Beschattung, fischfrei. Landlebensräume: feuchte Laub- und
Mischwälder, Gebüsche/ Hecken/ Gärten in Laichgewässernähe.
Untersuchungsgebiet stellt
geeigneten Lebensraum dar.
Keine Betroffenheit
Nein
Amphibien
Kammmolch
FIS/
A. v.
Das Plangebiet stellt Teil
eines potentiellen nicht
essentiellen Nahrungshabitats dar.
Das Plangebiet stellt keinen
geeigneten Lebensraum dar.
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 und 23. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
29
Zusammenfassende Betrachtung der nicht konfliktträchtigen Arten
Fledermausarten
Für die wald- und gebäudebewohnenden Arten Breitflügelfledermaus, Großer Abendsegler,
Kleiner Abendsegler und Zwergfledermaus stellt das Plangebiet Teil eines potenziellen Nahrungshabitates dar. Da Gebäude und Höhlenbäume im Plangebiet fehlen ist eine Eignung als
Fortpflanzungs- und Ruhestätte auszuschließen.
Vogelarten
Die avifaunistische Kartierung und die Lebensraumtypen im Untersuchungsgebiet lassen nicht
auf ein Vorkommen der Arten Baumpieper, Eisvogel, Feldsperling, Grauspecht, Kleinspecht,
Rauchschwalbe, Schleiereule, Sperber und Waldschnepfe schließen. Der Wald im Osten des
Untersuchungsgebiets stellt einen geeigneten Lebensraum für die waldbewohnenden Arten
Nachtigall, Waldlaubsänger und Schwarzspecht dar. An den Gebäuden im Süden des Untersuchungsgebietes wurden keine Mehlschwalbennester festgestellt, weshalb ein Vorkommen
dieser Art ausgeschlossen werden kann.
Für die Arten Gartenrotschwanz, Habicht, Kuckuck, Mäusebussard, Rebhuhn, Rotmilan,
Turmfalke, Waldkauz, Waldohreule und Wespenbussard stellt das Plangebiet ein potentielles
Nahrungs(teil)habitat dar. Aufgrund der Vielzahl ähnlicher Strukturen im Untersuchungsgebiet
werden die potentiellen Nahrungs(teil)habitate im Plangebiet als nicht essentiell angesehen.
Eine artenschutzrechtliche Betroffenheit wird daher auch für diese Arten ausgeschlossen.
Amphibien
Das vorhandene Stillgewässer sowie die gewässernahen Waldbereiche und Gärten im Untersuchungsgebiet sind für das Vorkommen des Kammmolches geeignet. Das Plangebiet stellt aufgrund fehlender geeigneter Laichgewässer und Landlebensräume keinen geeigneten Lebensraum dieser Art dar.
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 und 23. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
30
6.0 Stufe II - Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände
Im Rahmen der Vorprüfung konnten artenschutzrechtlich relevante Beeinträchtigungen durch
das Vorhaben für die folgende Arten nicht ausgeschlossen werden:
•
6.1
Feldlerche, Kiebitz
Vogelarten der Kulturlandschaft und des Offenlandes
Feldlerche
Wirkungsspezifische Betroffenheiten
Feldlerchen sind Charaktervögel der Kulturlandschaft. Sie brüten vorwiegend im Bereich extensiv genutzter Felder und Wiesen, nutzten aber auch mehr oder weniger intensiv genutzte Flächen. Vertikale Strukturen wie z. B. Gebäude und Gehölze werden dagegen weitläufig (min. 60
m) gemieden. Die Feldlerche brütet ein bis zwei Mal im Jahr im Zeitraum von April bis Juni. Nach
der ca. 14-tägigen Brut verbleiben die Jungvögel etwa weitere 14 Tage im Nest, bevor sie flügge
werden. Als Nahrungsflächen werden von Feldlerchen überwiegend Getreidefelder, Stoppelbrachen und Blühstreifen aufgesucht.
Das Untersuchungsgebiet stellt auf Grund der überwiegenden Nutzung als Acker einen geeigneten Lebensraum der Feldlerche (potenzielle Fortpflanzungs- und Ruhestätte, Teil eines Nahrungshabitates) dar. Aufgrund der Vorbelastung des Plangebiets durch die südlich angrenzende
Wohnsiedlung bzw. den östlich angrenzenden Wald, eignet sich die Fläche nur bedingt für die
Feldlerche. Dennoch ist eine Störwirkung im Nahbereich des Plangebietes durch die Errichtung
von Gebäuden und weiteren vertikalen Strukturen anzunehmen. Der durch das Vorhaben entstehende Störbereich kommt aufgrund der „Vorbelastungen“ durch die südliche Wohnsiedlung
und den östlichen Wald für die Feldlerche nur als potentielles Nahrungshabitat in Frage. Aufgrund der Vielzahl ähnlicher Strukturen im Umfeld des Untersuchungsgebiets werden die potentiellen Nahrungshabitate im Störbereich als nicht essentiell angesehen. Eine Störung im Sinne
des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNATSCHG ist daher auszuschließen. Beeinträchtigungen gem. § 44 Abs. 1
Nr. 3 (Fortpflanzungs- und Ruhestätten) BNATSCHG und gem. § 44 Abs. 1 Nr. 1 (Tötung und Verletzung) BNATSCHG sind im Rahmen des Vorhabens nicht zu erwarten. Ein Bedarf an Maßnahmen
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 und 23. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
31
zur Vermeidung der Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 BNATSCHG ist demnach nicht erforderlich
Kiebitz
Wirkungsspezifische Betroffenheiten
Als Charaktervogel der offenen Grünlandgebiete bevorzugt der Kiebitz flache, baumarme, wenig
strukturierte Flächen mit kurzwüchsiger Vegetation, wie feuchte Wiesen- und Weidenkomplexe,
aber auch Ackerland, Heideflächen oder Flugplätze. Der Kiebitz brütet in Mitteleuropa im Zeitraum März - Juli in einer Bodenmulde. Die Küken schlüpfen nach vier Wochen und verbleiben
bis zum flügge werden in der Nestumgebung. Ein Abwandern in günstigere Aufzuchtgebiete ist
speziell bei Bruten auf Ackerflächen häufig. Die Nahrungssuche findet auch getrennt von Neststandorten auf Äckern und im Grünland der Umgebung statt. In NRW kommt der Kiebitz auch in
den Monaten September - Dezember und Februar - April als Durchzügler vor. In dieser Zeit werden Offenlandstrukturen als Rastgebiete genutzt.
Das Untersuchungsgebiet stellt auf Grund der überwiegenden Nutzung als Acker einen geeigneten Lebensraum des Kiebitzes (potenzielle Fortpflanzungs- und Ruhestätte, Teil eines Nahrungshabitates) dar, wobei das Gebiet besonders als Rastgebiet für ziehende Tiere geeignet ist. Aufgrund der Vorbelastung des Plangebiets durch die südlich angrenzende Wohnsiedlung bzw. den
östlich angrenzenden Wald, eignet sich die Fläche nur bedingt für den Kiebitz. Dennoch ist eine
Störwirkung im Nahbereich des Plangebietes durch die Errichtung von Gebäuden und weiteren
vertikalen Strukturen anzunehmen. Der von Störwirkung betroffene Nahbereich des Plangebietes kommt für den Kiebitz als potentielles Nahrungshabitat, speziell für rastende Tiere auf dem
Vogelzug in Frage. Aufgrund der Vielzahl ähnlicher Strukturen im Umfeld des Untersuchungsgebiets werden die potentiellen Nahrungshabitate in dem betroffenen Bereich als nicht essentiell
angesehen. Eine Störung im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNATSCHG ist daher auszuschließen.
Beeinträchtigungen gem. § 44 Abs. 1 Nr. 3 (Fortpflanzungs- und Ruhestätten) BNATSCHG und
gem. § 44 Abs. 1 Nr. 1 (Tötung und Verletzung) BNATSCHG sind im Rahmen des Vorhabens nicht
zu erwarten. Ein Bedarf an Maßnahmen zur Vermeidung der Verbotstatbestände gem. § 44 Abs.
1 BNATSCHG ist demnach nicht erforderlich.
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 und 23. Änderung des Flächennutzungsplanes
32
der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
6.1.1
Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und Kompensation
Im Rahmen der Vorprüfung (Stufe I) sowie der vertiefenden Prüfung (Stufe II) ist von keinen Beeinträchtigungen im Sinne des § 44 Abs. 1 BNATSCHG durch das geplante Vorhaben auszugehen.
Es sind ergibt sich kein Maßnahmenbedarf zur Vermeidung und Minderung.
Obwohl das Vorhaben keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände auslöst und somit keine
Kompensationspflicht besteht, wird dem Vorhabenträger empfohlen, auf freiwilliger Basis Maßnahmen zum Schutz der Feldlerche und des Kiebitzes umzusetzen, sofern er im Besitz geeigneter
landwirtschaftlicher Flächen ist. Besonders geeignet sind so genannte „produktionsintegrierte
Maßnahmen“ (s. Tab. 3) auf intensiv genutzten Äckern oder Wiesen, die zum Ziel haben, durch
Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung, eine Optimierung der Lebensraumeignung
herbeizuführen.
Tab. 3
Beispiele produktionsintegrierter Maßnahmen für die Arten Feldlerche und Kiebitz (verändert
nach STIFTUNG W ESTFÄLISCHE K ULTURLANDSCHAFT & ILÖK 2016 und LANUV 2016B).
Maßnahme
Beschreibung
Ausgangsbiotop
Lerchenfenster
•
Fenster im Getreidefeld, die durch fehlende Einsaat oder
mechanische Bearbeitung herbeigeführt werden
Acker
•
nur im Getreide möglich
•
Fenstergröße min. 20 m²
•
Anlage vor März und Erhalt bis zur Ernte
•
Abstand der Saatreihen etwa 18 - 20 cm
•
nach Möglichkeit Verzicht auf Pflanzenschutzmittel und
Düngung
•
auf ganzem Schlag oder als Streifen anwendbar
•
Verzicht auf Pflanzenschutzmittel und Düngung auf einer
Fläche von min. 3 m Breite
•
nach Möglichkeit kein Befahren bis zum 31. Juli
•
bei Blühflächen /-streifen zusätzlich Einsaat mit einoder mehrjähriger Mischung
•
Verringerung der Mahdhäufigkeit
•
Verzicht auf Pflanzenschutzmittel und Düngung
•
erste Mahd ab Juni/Juli möglich; besser ab August
•
naturverträgliche Mähtechnik
doppelter Reihenabstand im
Getreide
Blühflächen und -streifen /
Ackerrandstreifen
extensive Wiesennutzung
Acker
Acker
Grünland
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 und 23. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
33
7.0 Zusammenfassung
Die Mennonitengemeinde Bechterdissen e.V. in der Gemeinde Leopoldshöhe, Kreis Lippe, plant
den Bau einer Seniorenwohnanlage mit einer Spiel- und Freizeitfläche im Norden des Ortsteils
Bechterdissen, Kreis Lippe. Aufgrund des Vorhabens ist die Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“ sowie die 23.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe geplant.
Der Geltungsbereich der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes weicht von dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes ab und beinhaltet zusätzlich zu der Vorhabensfläche (Teilbereich A)
einen Teilbereich B im Süden des Ortsteils Bechterdissen. Im Teilbereich B sind keine konkreten
bau-, anlage- oder betriebsbedingten Folgen im Rahmen der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes abzusehen. Eine artenschutzfachliche Betrachtung ergibt sich daher nicht.
Zur weitergehenden Bewertung der zu erwartenden vorhabensspezifischen Auswirkungen wurden das Plangebiet des aufzustellenden Bebauungsplanes und die nähere Umgebung in die Lebensraumtypen: „Laubwälder mittlerer Standorte“, „Fettwiesen und –weiden“, „Feucht- und
Nasswiesen und –weiden“, „Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken“, „Stillgewässer“,
„Fließgewässer“, „Äcker, Weinberge“, „Säume, Hochstaudenfluren“, „Gärten, Parkanlagen,
Siedlungsbrachen“ und „Gebäude“ des Fachinformationssystems „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ (FIS) überführt. Es ergibt sich das Erfordernis der Betrachtung der artenschutzrechtlichen Belange gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).
Zunächst wurden die Wirkfaktoren des Vorhabens ermittelt. Anschließend sind die Lebensraumtypen im Untersuchungsgebiet erfasst und das Fachinformationssystem „Geschützte Arten in
Nordrhein-Westfalen“ (FIS) sowie die Landschafts- und Informationssammlung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LINFOS) ausgewertet worden. Es erfolgte am 15. März 2016 eine Begehung zur Untersuchung des Untersuchungsgebiets.
Aufbauend auf diesen Datenquellen sind im Zuge der Vorprüfung alle relevanten Arten untersucht worden.
Das Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen" (FIS) nennt für das
Messtischblatt 4018 „Lage“, Quadrant 1, für die im Untersuchungsgebiet vorkommenden Lebensräume insgesamt 32 Arten als planungsrelevant. Unter den Tierarten sind sechs Säugetierarten,
25 Vogelarten und eine Amphibienart. Planungsrelevante Pflanzenarten werden nicht benannt
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der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
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(LANUV 2016B). Die Landschaftsinformationssammlung des Landes Nordrhein-Westfalen (LINFOS)
weist für das Untersuchungsgebiet kein Vorkommen planungsrelevanter Arten aus (LANUV
2016A).
Als mögliche Konfliktarten wurden im Rahmen der Vorprüfung (Stufe I) folgende Arten ermittelt:
Feldlerche, Kiebitz
Das Eintreten der Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 (Töten und Verletzen) BNATSCHG
wird ausgeschlossen. Betroffenheiten gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 2 (Störung) BNATSCHG werden
nicht erwartet. Das Eintreten der Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 3 (Fortpflanzungsund Ruhestätten) BNATSCHG kann ausgeschlossen werden, da die ökologische Funktion der
Fortpflanzungs- und Ruhestätten durch vergleichbare Strukturen im Umfeld des Plangebietes
weiterhin erhalten bleibt. Besonders geschützte Pflanzenarten kommen im Untersuchungsgebiet
nicht vor.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“ in Bechterdissen, Gemeinde Leopoldshöhe, löst keine Verbotstatbestände gemäß § 44
Abs. 1 BNatSchG aus.
Bielefeld, im Dezember 2017
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der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
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8.0 Quellenverzeichnis
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über Biologie, Gefährdung und Schutz. Wiesbaden.
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Bechterdissen“. Begründung: Vorentwurf (Stand Oktober 2016), Bielefeld
DHP (2016B): 23. Änderung des Flächennutzungsplanes „Betreutes Wohnen und Tagespflege
Bechterdissen“. Begründung: Vorentwurf (Stand Oktober 2016), Bielefeld.
DHP (2016C): Flächennutzungsplan der Gemeinde Leopoldshöhe - 23. Änderung (Stand Oktober
2016), Bielefeld.
DHP (2017): Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege
Bechterdissen“ (Stand Dezember 2017), Bielefeld
DIETZ, C., HELVERSEN O. V. & NILL, D. (2007): Handbuch der Fledermäuse Europas und Nordwestafrikas. Franckh-Kosmos Verlag. Stuttgart.
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LANDWIRTSCHAFTSKAMMER NORDRHEIN-WESTFALEN (2016): Naturschutz, Gewässerschutz. Biodiversität. (WWW-Seite)
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Zugriff: 09.11.2016, 8:00 MEZ
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der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
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LANUV (2016A): Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NordrheinWestfalen, @LINFOS – Landschaftsinformationssammlung, Düsseldorf
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Zugriff: 10.03.2016, 09:30:00 MEZ.
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des Landes Nordrhein-Westfalen, Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (VV-Artenschutz), Rd.Erl. d. MUNLV v.
13.04.2010, - III 4 – 616.06.01.17.
STIFTUNG WESTFÄLISCHE KULTURLANDSCHAFT & ILÖK (2016): Produktionsintegrierte Naturschutzmaßnahmen. Umsetzungshandbuch für die Praxis. Herausgegeben durch die Stiftung Westfälische Kulturlandschaft und das Institut für Landschaftsökologie der Westfälischen WilhelmsUniversität Münster. Auflage 2, Münster