Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
2,2 MB
Datum
22.02.2018
Erstellt
16.02.18, 11:14
Aktualisiert
16.02.18, 11:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Gebietsabgrenzung:
Größe des
1,6 ha
Plangebietes:
im Norden: durch die südlichen Grenzen des Flurstückes 1175 in
der Flur 4 sowie des Flurstückes 67 in der Flur 9;
im Osten: durch die westlichen Grenzen der Flurstücke 948
(tlw.) und 1437 (tlw.) in der Flur 8;
im Süden: durch die nördlichen Grenzen der Flurstücke 399,
400, 401, 402 und 403 in der Flur 4;
im Westen: durch die östliche Grenze des Flurstückes 1176 in
der Flur 4.
Ortsteil Bechterdissen
Vorhabenbezogener
Bebauungsplan Nr. 02/001
„Betreutes Wohnen und
Tagespflege Bechterdissen“
Bestandteile des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes:
Gemarkung: Bechterdissen Flur: 4
Flurstücke: 355, 703, 704
Gemarkung: Greste
Flurstücke: 1437 (tlw.).
Flur: 8
B.
Rechtsgrundlagen
A1. Vorhaben- und Erschließungsplan
A2. Nutzungsplan
B. Rechtsgrundlagen
C. Textliche Festsetzungen mit Zeichenerklärungen
und Anmerkungen
D. Sonstige Darstellungen und Hinweise zum Planinhalt
Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
03.11.2017 (BGBl. I S. 3634);
Die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017
(BGBI. I S. 3786);
Die Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des
Planinhaltes (Planzeichenverordnung-PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I
S. 58), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I
S. 1057);
Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009
(BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.09.2017
(BGBl. I S. 3434);
Die Bauordnung für das Land Nordrhein - Westfalen (BauO NRW) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256), zuletzt
geändert durch § 90 Absatz 1 Satz 2 der Landesbauordnung vom 15.12.2016
(GV. NRW. S. 1162);
Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen (GO NRW) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV. NRW. S. 966);
Das Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz
-LWG-) in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes zur Änderung wasser- und
wasserverbandsrechtlicher Vorschriften vom 08.07.2016 (GV. NRW. S. 559)
zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetztes vom 15.11.2016 (GV. NRW. S.
934).
Anmerkung:
Zuwiderhandlungen gegen die gem. § 86 BauO NRW in dem Bebauungsplan
aufgenommenen Festsetzungen (Örtliche Bauvorschriften) sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 84 (1) Ziffer 20 BauO NRW und können gem. § 84
(3) BauO NRW als solche geahndet werden.
Beigefügt ist diesem vorhabenbezogenen Bebauungsplan:
- Begründung
- Artenschutzrechtliches Fachgutachten
A2. Nutzungsplan
A1. Vorhaben- und Erschließungsplan
Gemarkung Berchterdissen
C.5
Na
St/Ca
C.6
Flur 9
Gemarkung Berchterdissen
C.
Textliche Festsetzungen mit Zeichenerklärungen
und Anmerkungen
C.1
Grenzen gem. § 9 (7) BauGB und Abgrenzungen
gem. §§ 1 (4) und 16 (5) BauNVO
Gemarkung Berchterdissen
Flur 4
C.7
C.8
Artenauswahl Bäume:
Malus domestica „Prinzenapfel“
Malus domestica „Ontario“
Malus domestica „Rote Sternrenette“
Malus domestica „Graue Herbstrenette“
Malus domestica „Winterglockenapfel“
Pyrus communis „Conference”
Pyrus communis „Gute Luise”
Pyrus communis „Gellerts Butterbirne”
Pyrus communis „Vereinsdechantsbirne”
Pyrus communis „Clapps Liebling”
Prunus avium „Große schwarze Knorpelkirsche“
Prunus avium „Hedelfinger Riesenkirsche“
Prunus avium „Büttners rote Knorpelkirsche“
Prunus domestica „Hauszwetsche“
Prunus domestica „Graf Althans Reneklode“
Juglans regia „Klon Nr. 26“
Mindestqualität:
Hochstamm 3x verpflanzt, aus extra weitem Stand,
mit Drahtballierung,
Stammumfang:
10-12 cm
Verankerung:
Zweibock mit Bindung
Pflanzabstand / -raster: 8 x 8 m
Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
gem. § 9 (1) Ziffer 25a BauGB
Art der baulichen Nutzung gem. § 9 (1) Ziffer 1
BauGB i. V. m. §§ 1 - 15 BauNVO
Streuobstwiese
Beispiel für die Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung sowie der
Bauweise
II a
GRZ 0,4
WD
Gebiet für
betreutes Wohnen
und Tagespflege
10-15°
16
,0
GRZ 0,4
ch
WD
melteb
ru
)
äht
em
ht g
Ackerland
weg
Gemarkung Greste
Flur 8
40,0
40,0
6,0
)
5,0
äht
em
g (g
36,0
Gra
12,0
swe
Ackerland
27,0
Na
Bolzplatz
Balkon
3
C.3
1,5 3
3
L
RW
25,5
37,5
Balkon
65 a
67
RW
Leitungsrecht
65
65 a
67
GRZ 0.4
69
elt
elis-B
Corn
GRZ 0,4
WD
10-15°
z.B. FH
max.11,50m
3
TH max. 8,00m
FH max. 9,50m
C.4
21
21
3
z.B. TH
max. 9,50m
II a
74
4
4
Corn
elis-B
74
Gebiet für
betreutes Wohnen
und Tagespflege
72
laauw
72
hm
70
-Str.
-Str.
Im
r Heid
e
70
laauw
75
Milse
e
2
2
73
RW
r Heid
II
eb
ruc
h
66
Sc
75
Milse
71
Sc
hm
73
66
Im
71
elt
eb
ru
ch
69
6
6
5
a
19
19
5
11 a
11 a
13 a
Die Katastergrundlage ist mit Genehmigung des Fachbereiches Geoinformation,
Kataster, Immobilienbewertung des Kreises Lippe vom
Nummer
vervielfältigt worden. Die Darstellung des in dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan
ausgewiesenen Zustandes stimmt mit dem Katasternachweis überein.
Es wird bescheinigt, dass die Festlegung der städtebaulichen Planung geometrisch
eindeutig ist. Stand der Planungsunterlagen: August 2016
Dachform
Dachneigung
Traufhöhe / Firsthöhe
Dieser vorhabenbezogene Bebauungsplan
ist gem. § 2 (1) BauGB durch Beschluß
des Rates der Gemeinde Leopoldshöhe
vom
aufgestellt worden.
Der Beschluß wurde am
ortsüblich
bekannt gemacht.
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem.
§ 3 (1) BauGB hat in Form einer Bürgerversammlung am
und durch
mögliche Einsichtnahme in der Zeit vom
bis
stattgefunden. Die
Termine wurden am
ortsüblich
bekannt gemacht.
Dieser Plan hat als Entwurf einschließlich
Text und Begründung gem. § 3 (2) BauGB
in der Zeit vom
bis
öffentlich ausgelegen.
Die öffentliche Auslegung wurde am
ortsüblich bekannt gemacht.
Dieser Plan ist gem. § 10 BauGB und § 7
der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV
NRW S. 666) vom Rat der Gemeinde
Leopoldshöhe vom
als
Satzung beschlossen worden.
Dieser beschlossene Plan mit Begründung
liegt gem. § 10 (3) BauGB ab
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Mit Bekanntmachung vom
tritt dieser Bebauungsplan in Kraft.
Die Übereinstimmung mit dem
Offenlegungsexemplar vom
wird bescheinigt.
Leopoldshöhe, den
Leopoldshöhe, den
Leopoldshöhe, den
Leopoldshöhe, den
Leopoldshöhe, den
Leopoldshöhe, den
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Gemeinde Leopoldshöhe
(Bürgermeister)
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
.........................................
.........................................
.........................................
.........................................
.........................................
.........................................
Die festgesetzten Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und
sonstigen Bepflanzungen sind in Form einer Baum- und Strauchhecke anzulegen. Die Anpflanzungen haben spätestens mit Baubeginn zu erfolgen.
Sofern die Flächen im Rahmen der Bauphase beansprucht werden, sind sie
spätestens innerhalb der ersten Pflanzperiode nach Beendigung der Baumaßnahme anzulegen.
Artenauswahl Sträucher mit entsprechenden Anteilen:
Crataegus laevigata 50%
Corylus avellana 20%
Euonymus europaeus 10%
Cornus sanguinea 5%
Sambucus nigra 5%
Rosa canina 5%
Rhamnus catharticus 5%
Mindestqualität:
verpflanzter Strauch ohne Ballen, 3-4 Triebe,
Höhe 60-100 cm
Pflanzabstand / -raster: 2 m
Maß der baulichen Nutzung gem. § 9 (1) Ziffer 1
BauGB i. V. m. § 16 - 21 BauNVO
(Es gilt der Eintrag in der Planzeichnung.)
Grundflächenzahl, Vollgeschosse
maximale Grundflächenzahl (GRZ)
Gemäß § 19 (4) BauNVO ist für Stellplätze, Carports und ihre Zufahrten eine
Überschreitung der Grundflächenzahl bis maximal 0,5 zulässig.
Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß
Höhe der baulichen Anlagen
Als unterer Bezugspunkt für die Trauf- und Firsthöhe gem. § 18 (1) BauNVO gilt
der NHN-Höhenpunkt 124,50 m über NHN.
Die maximale Traufhöhe beträgt 9,50 m,
Der Traufpunkt wird gebildet durch die Schnittlinien der Außenflächen der
Außenwand mit der Dachhaut.
Die maximale Firsthöhe beträgt 11,50 m. Als Firstpunkt gilt der Schnittpunkt der
Dachflächen.
Bauweise, die überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen sowie Stellung baulicher Anlagen gem. § 9 (1) Ziffer 2 BauGB
abweichende Bauweise
In Abweichung von der offenen Bauweise sind bauliche Anlagen mit größeren
Abmessungen (Länge und Breite) als 50,00 m zulässig.
Baugrenze
Baugrenze zur Abgrenzung der maximalen überbaubaren Grundstücksflächen,
soweit die festgesetzte Grundflächenzahl nicht entgegenstehen.
überbaubare Grundstücksfläche
nicht überbaubare Grundstücksfläche
C.9
L
Sonstige Darstellungen und Hinweise zum
Planinhalt
6,0
z.B.
75
355
RW
Maßzahl (in m)
vorhandene Bebauung
vorhandene Flurstücksgrenze
Flurstücksnummer
vorhandene Leitung / Kanal
geplanter Regenwasserkanal
Bodenfunde
Wenn bei Erdarbeiten kultur- oder erdgeschichtliche Bodenfunde oder Befunde (etwa Tonscherben, Metallfunde, dunkle Bodenverfärbungen, Knochen, Fossilien) entdeckt werden,
ist nach §§ 15 und 16 des Denkmalschutzgesetzes die Entdeckung der Gemeinde oder
dem Amt für Bodendenkmalpflege, hier im Auftrag: Lippisches Landesmuseum, Ameide 4,
32756 Detmold, Tel. 05231/9925-0; Fax. 05231/9925-25, anzuzeigen und die
Entdeckungsstätte drei Werktage in unverändertem Zustand zu erhalten.
Bodenschutz
Bei dem Aushub, der Lagerung und dem Transport von Bodenaushub sind die Satzung
über die Abfallentsorgung im Kreis Lippe vom 27.06.2005 und das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) vom 24.02.2012 zu beachten.
Nach jetzigem Kenntnisstand sind im Plangebiet keine Altablagerungen bzw. Altstandorte
bekannt.
In der vorbereitenden Bauphase (z.B. Baugrubenaushub) ist auf Anzeichen von Altablagerungen zu achten. Sofern derartige Feststellungen getroffen werden, ist das Umweltamt der Kreises Lippe umgehend zu verständigen.
Nach § 5 Abs. 4 Landesabfallgesetz sind beim Abbruch baulicher Anlagen alle Bauabfälle
zu trennen.
Landschaftsschutzgebiet
Das Plangebiet befindet sich vollständig innerhalb des Landschaftsschutzgebietes
„Bielefelder Osning mit Teutoburger Wald und Osningvorbergen sowie Ravensberger
Hügelland“ (LSG-3917-0011). Vor einer baulichen Inanspruchnahme ist eine Teilaufhebung
des Landschaftsschutzgebietes in Abstimmung mit der unteren Landschaftsbehörde des
Kreises Lippe durchzuführen.
Haftungsregelungen für benachbarte Waldflächen
Aufgrund der östlich an den Geltungsbereich angrenzenden Waldflächen ist mit dem
Eigentümer eine privatrechtliche Regelung hinsichtlich eventueller Haftungs- und
Verkehrsschäden durch umfallende Bäume, abbrechende Baumkronen oder herabfallende
Äste zu treffen.
Gemeinde Leopoldshöhe
Ortsteil Bechterdissen
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 02/001
„Betreutes Wohnen und Tagespflege
Bechterdissen“
Verfahrensstand:
Satzung
Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende
Flächen gem. § 9 (1) Ziffer 21 BauGB
Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Flächen zugunsten der
Anlieger und der Versorgungsträger
Leitungsrecht zugunsten der Versorgungsträger
Die festgesetzte Fläche ist von tiefwurzelnden Bäumen und Sträuchern freizuhalten.
Die Lage der festgesetzten Flächen kann verändert werden, wenn der
Bestimmungszweck gewahrt bleibt.
C.11 Festsetzungen gem. § 9 (4) BauGB i. V. m.
§ 86 (4) BauONRW (Örtliche Bauvorschriften)
WD
10-15°
D.
Dachform / Dachneigung:
Als Dachform ist nur das Walmdach zulässig mit einer Dachneigung für den
Hauptbaukörper von 10 - 15°.
Für eingeschossige Anbauten und Nebenanlagen sind auch Flachdächer
zulässig.
Dachaufbauten / Dacheinschnitte:
Dachaufbauten und Dacheinschnitte sind unzulässig.
Übersichtsplan M. 1 : 10.000
F:\DHP\Projekte\Leopoldshöhe\VB-Plan-Bechterdissen
0
20
40
60
Drees
..............................................................................
18.12.2017Mü.
80m
Maßstab im Original 1 : 1000
Huesmann
Pl
an
ALK:
Vermessungsbüro Dipl.-Ing. Thomas Hülsmann in Bürogemeinschaft mit
Dipl.-Ing. Eckhard Braune
(Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure)
Detmold, ...........................
17 a
17 a
13 a
Zahl der
Bauweise
Vollgeschosse
Grundflächenzahl
In dem Gebiet sind zulässig:
· Gebäude und Anlagen für Betreutes Wohnen und Pflegeeinrichtungen mit
· Wohnungen für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf gem. § 9
(1) Ziffer 8 BauGB (Personen, die altersbedingt der Betreuung und Pflege
bedürfen);
· dem betreuten Wohnen und den Bedürfnissen der Pflegeeinrichtung
entsprechende Anlagen und Räume für Dienstleistungen und Aktivitäten,
insbesondere Gruppenbereiche sowie Anlagen für gemeinschaftliche
Aktivitäten und Therapie einschließlich des Außenwohnbereiches;
· zum Betrieb der zulässigen Nutzungen erforderlichen Nebenanlagen, auch
als separate Gebäude einschließlich sanitärer Einrichtungen,
Funktionsräume, Abstellräume, Zugänge, Terrassen, freie Stellplätze,
Carports und Zufahrten.
3
4
Baugebiet
Gebiet für betreutes Wohnen und Tagespflege
Flur 8
St/Ca
10-15°
TH max. 9,50m
FH max. 11,50m
Gemarkung Greste
Im Sch
(nic
Ackerland
Gra
s
Im Sch
melteb
ru
ch
TH max. 9,50m
FH max. 11,50m
65
II a
Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur
Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur
und Landschaft gem. § 9 (1) Ziffer 20, 25 BauGB
Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von
Boden, Natur und Landschaft gem. § 9 (1) Ziffer 20 BauGB
Diese Flächen werden den Baugrundstücken, auf denen Eingriffe in Natur und
Landschaft nach den Festsetzungen des vorhabenbezogenenen Bebauungsplanes zugelassen sind, gem. § 9 (1a) BauGB zugeordnet.
hier: Anlage einer Streuobstwiese
Die Entwicklungs- und Pflegemaßnahmen für die Anlage der Streuobstwiese
haben spätestens mit Baubeginn zu erfolgen. Sofern die Flächen im Rahmen
der Bauphase beansprucht werden, sind sie spätestens innerhalb der ersten
Pflanzperiode nach Beendigung der Baumaßnahme anzulegen.
40
16
Gebiet für
betreutes Wohnen
und Tagespflege
Flächen für die Landwirtschaft gem. 9 (1) Ziffer 18
BauGB
Flächen für die Landwirtschaft
,0
C.2
Verkehrsflächen gem. § 9 (1) Ziffer 11 BauGB
Straßenverkehrsflächen
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes gem. § 9 (7) BauGB
Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung
40
Flur 4
Nebenanlagen, Stellplätze und Carports sind in den nicht überbaubaren Grundstücksflächen unzulässig, Garagen sind im gesamten Plangebiet unzulässig.
Nebenanlagen, Stellplätze und Carports mit ihren Zufahrten sind auf den
besonders dafür festgesetzten Flächen zulässig.
Flächen für Nebenanlagen und Stellplätze und ihre Zufahrt
mit dem jeweiligen Eintrag.
Flächen für Nebenanlagen
Flächen für Stellplätze, Carports und ihre Zufahrten
Straßenbegrenzungslinie
Gemarkung Berchterdissen
Flur 9
Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und
Garagen gem. § 9 (1) Ziffer 4, 19 und 22 BauGB
er
Gemeinde Leopoldshöhe
Norden
Vennhofallee 97
D-33689 Bielefeld
fon 05205.3230/6502
fax 05205.22679
info@dhp-sennestadt.de
www.dhp-sennestadt.de