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Beschlussvorlage (Anlage Straßenverkehrsflächen "Im Schmeltebruch")

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
667 kB
Datum
22.02.2018
Erstellt
16.02.18, 11:14
Aktualisiert
16.02.18, 11:14
Beschlussvorlage (Anlage Straßenverkehrsflächen "Im Schmeltebruch") Beschlussvorlage (Anlage Straßenverkehrsflächen "Im Schmeltebruch") Beschlussvorlage (Anlage Straßenverkehrsflächen "Im Schmeltebruch") Beschlussvorlage (Anlage Straßenverkehrsflächen "Im Schmeltebruch")

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Inhalt der Datei

Anlage Straßenverkehrsflächen „Im Schmeltebruch“ §1 Der Vorhabenträger hat im Bereich der vorhandenen Straße folgende Aufgaben im Rahmen der bestehenden Richtlinien auszuführen. 1. Befestigung oder Verbreiterung des Straßenrandbereiches zur Nutzung von An- und zulieferverkehr unter der Voraussetzung der Weiterführung oder Erweiterung des vorhandenen Querschnittes der Straße „Im Schmeltebruch“ der angrenzenden Siedlung. 2. Herstellung eines Gehwegs in einer Mindestbreite von 1,50 m in befestigter Bauweise. 3. Herstellung einer Straßenentwässerung unter Weiterführung der vorhandenen Rinnenanlage unter Berücksichtigung der aktuellen Richtlinien. 4. Herstellung eines Deckenüberzuges der vorhandenen Straße inklusive gebauter Verbreiterung des Vorhabenträgers. Als Anlage sind ein Lageplan und ein Regelquerschnittsplan angefügt. §2 Der Vorhabenträger hat unter Berücksichtigung von Schleppkurven für den aufkommenden An- und Zulieferverkehr des Vorhabens den vorhandenen Straßenkörper zwischen dem vorhandenen Ausbauende und dem Ende des Bebauungsplanes zu verbreitern oder mittels Neuanlage einer Bankette den Straßenrand zu befestigen. Hier ist eine Seitenbefestigung von 1,00 m Breite das Minimum. Die Befestigung ist auf mindestens kompletter Aufbauhöhe der vorhandenen Straße herzustellen. Die reine Asphalt-Straßenbreite von 3,20 m ist mindestens aufrechtzuerhalten. Bei einem möglichen Neubau der Straße auf Grund von Schäden während der Baumaßnahme ist ein Straßenaufbau von mindestens 0,60 m zu wählen. Der Aufbau ist mit 4 cm Asphaltfeinbeton 0/8 bis 0/11 mm, 14 cm Bituminöse Tragschicht 0/22 bis 0/32 mm und 42 cm Schotter 0/45 mm herzustellen. Ein Standfähigkeitsnachweis ist im Beisein eines zuständigen Vertreters der Gemeinde Leopoldshöhe zu erbringen. Bei einer stärkeren Aufbaudicke der vorhandenen Straßendecke oder des vorhandenen Unterbaues ist der Aufbau dementsprechend anzupassen. §3 Der Vorhabenträger verpflichtet sich, eine straßennahe Gehwegverbindung zwischen dem vorhandenen Ausbauende und der neuen Zufahrt zum Gelände unter Berücksichtigung von einer Mindestbreite von 1,50 m Gehwegfläche herzustellen. Die Oberfläche ist in gebundener Bauweise (Betonsteinpflaster (D = 8 cm) oder Asphalt (D > 8 cm)) zu bauen. Bei einer Pflasteroberfläche ist die Randeinfassung mit mindestens einem Tiefbord 8/25/100 mm herzustellen. Bei dem Gehweg ist ein Aufbau mit 8 cm Betonsteinpflaster, 4 cm Pflasterbett (z. B. Kiessand 0/8 mm oder glw.) und 28 cm Schotter 0/45 mm zu wählen. Der Einbau des Grünstreifens zwischen Gehweg und Straße ist als Magerrasenfläche oder nach Rücksprache mit der Gemeinde in alternativer Ausführung herzustellen. §4 Derzeit entwässert die Straße ihr Oberflächenwasser in die seitlich liegende Rasenfläche, die zum Teil vom Vorhabenträger durch die Baumaßnahme bebaut wird. Zum Schutz der Baumaßnahme und des neu zu errichtenden Gehweges ist im Zuge des Gehwegneubaues eine oberirdische Straßenentwässerung herzustellen. Die Straßenentwässerung hat mindestens als dreireihige Rinne mit Rinnenpflastersteinen 16/16/14 cm herzustellen. Dabei ist unter Berücksichtigung eines Arbeitsraumes die Straße fachtechnisch für den Anbau der o g. Rinne mittels Asphaltschneidegerät zu trennen. Die Rinne ist bis zum Ende der Zufahrt herzustellen. Unter der Rinne ist mindestens ein Unterbeton von 20 cm einzubauen. Notwendige Entwässerungspunkte sind DIN-gerecht einzubauen. Die Entwässerungspunkte sind als Straßenabläufe mit einer Einlaufroste der Klasse D herzustellen und an das örtliche Regenentwässerungsnetz anzuschließen. §5 Nach Beendigung sämtlicher Baumaßnahmen ist zwischen dem vorhandenen Ausbauende und dem Ende des Bebauungsplanes die vorhandene und neue Straßenfläche mit einem Deckenüberzug in mindestens 4 cm Stärke herzustellen. Dieser Deckenüberzug ist Bestandteil des Gesamtaufbaues der Straße. Am Anfang und am Ende der Ausbaustrecke ist der Straßenbereich auf 5 Meter Länge an die vorhandene Straßenhöhe anzugleichen. Dies hat durch Abfräsen des vorhandenen Belages zu erfolgen.