Daten
Kommune
Jülich
Größe
88 kB
Datum
01.02.2018
Erstellt
02.03.18, 12:01
Aktualisiert
02.03.18, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 2. März 2018
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
am 01.02.2018 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
2.1
Festsetzung der zu wählenden Vertreter des Rates der Stadt Jülich für die
Kommunalwahlen
(Vorlagen-Nr.6/2018)
Mitteilungstext:
Die Zahl der zu wählenden Vertreter des Rates der Stadt Jülich richtet sich nach den
entsprechenden Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes NRW (KWahlG NRW).
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 lit. a) KWahlG NRW beträgt für Städte mit einer
Bevölkerungszahl von über 30.000 und unter 50.000 die Zahl der zu wählenden Vertreter
„grundsätzlich“ 44, davon 22 in Wahlbezirken.
Aufgrund eines Bürgerbegehrens der UWG/JÜL hat der Rat der Stadt Jülich in seiner
Sitzung vom 08.11.2006 die vorgesehene Zahl der Vertreter von 44 um sechs
Ratmitglieder auf 38 Vertreter festgesetzt, von denen 19 Vertreter in Wahlbezirken und
19 Vertreter aus den Reservelisten gewählt werden.
Durch Artikel 5 des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung vom
26.11.2016 wurde § 3 KWahlG NRW dahingehend geändert, dass nunmehr eine
Verringerung um 2, 4, 6, 8 oder 10 Vertreter zulässig ist, davon je zur Hälfte in
Wahlbezirken.
Mit dieser Gesetzesänderung wird somit die Möglichkeit eröffnet, die Größe des Rates
der Stadt Jülich für die nächste Wahlperiode um weitere 2 oder 4 Mitglieder und somit
auf insgesamt 34 oder 36 Vertreter zu verringern. Die Anzahl der Wahlbezirke würde sich
auf 17 bzw. 18 verringern.
Voraussetzung hierfür ist der Erlass einer entsprechenden Satzung bis spätestens 45
Monate nach Beginn der Wahlperiode. Bezogen auf den 01.06.2014 (Beginn der IX.
Wahlperiode) endet die Frist am 28.02.2018. Auf die in der Sitzung des Rates der Stadt
Jülich vom 13.12.2017 ergangene Mitteilung 400/2017 wird verwiesen.
Im interfraktionellen Gespräch am 29.01.2018 wurden zwischen dem Bürgermeister und
den Fraktionsvorsitzenden die Möglichkeiten der Verkleinerung, die damit verbundenen
Vor- und Nachteile sowie die finanziellen Einsparungen in Höhe von ca. 15.800 Euro
diskutiert.
Im Ergebnis ist die weitere Verkleinerung des Rates der Stadt Jülich
fraktionsübergreifend nicht gewollt, insbesondere, um mit Blick auf den Neuzuschnitt
von Wahlbezirken, keine Benachteiligung für einzelne Ortschaften und kleiner Fraktionen
herbeizuführen. Außerdem würde die Verkleinerung auch zu einer weiteren
Arbeitsverdichtung innerhalb der Fraktionen und zu einer steigenden Belastung des
Ehrenamtes führen.
Nicht zuletzt sind auch die Meinungsvielfalt und die Stärkung des (repräsentativen und
streitbaren) Demokratieprinzipes nicht zu vernachlässigende Gesichtspunkte.
Da die prekäre Haushaltslage der Stadt Jülich den Bürgerinnen und Bürgern in den
kommenden Jahren noch Vieles abverlangt, soll jedoch auch innerhalb des Rates der
Stadt Jülich nach Einsparpotenzialen gesucht werden.
Deshalb soll die Anzahl der eingerichteten Ausschüsse und die Methode der Erstattung
von Aufwandsentschädigungen unter Beachtung der Entschädigungsverordnung
nochmals hinterfragt werden.
Bei der Aufwandsentschädigung soll, wenn möglich, die pauschalierte
Abrechnungsmethode durch eine leistungs-/aufwandsbezogene Komponente unter
Berücksichtigung von Tätigkeiten in Arbeitsgruppen, Aufsichtsräten etc. ergänzt werden.
Einigkeit besteht darüber die ehrenamtliche Tätigkeit in ausreichender Form
anzuerkennen und zu honorieren.
Die Verwaltung wird entsprechende Vorschläge im Rahmen der interfraktionellen
Gespräche ausarbeiten und zur Diskussion stellen.
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 01.02.2018
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