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Beschlusstext (Festsetzung der zu wählenden Vertreter des Rates der Stadt Jülich für die Kommunalwahlen)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
88 kB
Datum
01.02.2018
Erstellt
02.03.18, 12:01
Aktualisiert
02.03.18, 12:01
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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 2. März 2018 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.02.2018 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 2.1 Festsetzung der zu wählenden Vertreter des Rates der Stadt Jülich für die Kommunalwahlen (Vorlagen-Nr.6/2018) Mitteilungstext: Die Zahl der zu wählenden Vertreter des Rates der Stadt Jülich richtet sich nach den entsprechenden Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes NRW (KWahlG NRW). Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 lit. a) KWahlG NRW beträgt für Städte mit einer Bevölkerungszahl von über 30.000 und unter 50.000 die Zahl der zu wählenden Vertreter „grundsätzlich“ 44, davon 22 in Wahlbezirken. Aufgrund eines Bürgerbegehrens der UWG/JÜL hat der Rat der Stadt Jülich in seiner Sitzung vom 08.11.2006 die vorgesehene Zahl der Vertreter von 44 um sechs Ratmitglieder auf 38 Vertreter festgesetzt, von denen 19 Vertreter in Wahlbezirken und 19 Vertreter aus den Reservelisten gewählt werden. Durch Artikel 5 des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung vom 26.11.2016 wurde § 3 KWahlG NRW dahingehend geändert, dass nunmehr eine Verringerung um 2, 4, 6, 8 oder 10 Vertreter zulässig ist, davon je zur Hälfte in Wahlbezirken. Mit dieser Gesetzesänderung wird somit die Möglichkeit eröffnet, die Größe des Rates der Stadt Jülich für die nächste Wahlperiode um weitere 2 oder 4 Mitglieder und somit auf insgesamt 34 oder 36 Vertreter zu verringern. Die Anzahl der Wahlbezirke würde sich auf 17 bzw. 18 verringern. Voraussetzung hierfür ist der Erlass einer entsprechenden Satzung bis spätestens 45 Monate nach Beginn der Wahlperiode. Bezogen auf den 01.06.2014 (Beginn der IX. Wahlperiode) endet die Frist am 28.02.2018. Auf die in der Sitzung des Rates der Stadt Jülich vom 13.12.2017 ergangene Mitteilung 400/2017 wird verwiesen. Im interfraktionellen Gespräch am 29.01.2018 wurden zwischen dem Bürgermeister und den Fraktionsvorsitzenden die Möglichkeiten der Verkleinerung, die damit verbundenen Vor- und Nachteile sowie die finanziellen Einsparungen in Höhe von ca. 15.800 Euro diskutiert. Im Ergebnis ist die weitere Verkleinerung des Rates der Stadt Jülich fraktionsübergreifend nicht gewollt, insbesondere, um mit Blick auf den Neuzuschnitt von Wahlbezirken, keine Benachteiligung für einzelne Ortschaften und kleiner Fraktionen herbeizuführen. Außerdem würde die Verkleinerung auch zu einer weiteren Arbeitsverdichtung innerhalb der Fraktionen und zu einer steigenden Belastung des Ehrenamtes führen. Nicht zuletzt sind auch die Meinungsvielfalt und die Stärkung des (repräsentativen und streitbaren) Demokratieprinzipes nicht zu vernachlässigende Gesichtspunkte. Da die prekäre Haushaltslage der Stadt Jülich den Bürgerinnen und Bürgern in den kommenden Jahren noch Vieles abverlangt, soll jedoch auch innerhalb des Rates der Stadt Jülich nach Einsparpotenzialen gesucht werden. Deshalb soll die Anzahl der eingerichteten Ausschüsse und die Methode der Erstattung von Aufwandsentschädigungen unter Beachtung der Entschädigungsverordnung nochmals hinterfragt werden. Bei der Aufwandsentschädigung soll, wenn möglich, die pauschalierte Abrechnungsmethode durch eine leistungs-/aufwandsbezogene Komponente unter Berücksichtigung von Tätigkeiten in Arbeitsgruppen, Aufsichtsräten etc. ergänzt werden. Einigkeit besteht darüber die ehrenamtliche Tätigkeit in ausreichender Form anzuerkennen und zu honorieren. Die Verwaltung wird entsprechende Vorschläge im Rahmen der interfraktionellen Gespräche ausarbeiten und zur Diskussion stellen. Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 01.02.2018 Seite 2