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Vorlage (Begruendung 11. Änd. FNP)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
653 kB
Datum
22.02.2018
Erstellt
13.02.18, 18:01
Aktualisiert
13.02.18, 18:01

Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß 11. Änderung des Flächennutzungsplanes Ortsteil Vettweiß Weitere Entwicklung des Siedlungsschwerpunkts Vettweiß, am südlichen Ortsrand sowie Rücknahme von gewerblichen Bauflächen im Nordwesten von Vettweiß Begründung zur öffentlichen Auslegung Teil A: Städtebauliche Begründung Inhaltsverzeichnis 1.0 Anlass und Ziel der Flächennutzungsplanänderung ....................................2 2.0 Planverfahren ...................................................................................................2 3.0 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 Rahmenbedingungen ......................................................................................2 Räumlicher Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung .....................2 Anpassung an die Ziele der Raumordnung........................................................3 Flächennutzungsplan .........................................................................................3 Landschaftsplan .................................................................................................4 Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen (Vettweiß) ........................4 4.0 Inhalte der 11. Flächennutzungsplanänderung .............................................5 5.0 Standortalternativen ........................................................................................5 6.0 6.1 6.2 Auswirkungen der Flächennutzungsplanänderung......................................5 Städtebauliche Auswirkungen............................................................................5 Umweltbelange ..................................................................................................6 7.0 Rechtsgrundlagen ...........................................................................................6 1.0 Anlass und Ziel der Flächennutzungsplanänderung Am Südwestrand von Vettweiß wurde in den letzten Jahren ein Sondergebiet mit Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandel der Nahversorgung“ entwickelt. In dem Gebiet haben sich ein Lebensmittelvollsortimenter, ein Discounter sowie ein Drogeriemarkt etc. angesiedelt. Ergänzend dazu wurden weitere gemischte Bauflächen und Wohnbauflächen entwickelt. Seit Jahren strebt die Gemeinde zudem die Ansiedlung einer Tankstelle an. Ein geeigneter Standort befindet sich südlich angrenzend an das Nahversorgungszentrum mit direkter Anbindung an die K 28. Der Standort bietet sich aufgrund seiner Lage im Siedlungsschwerpunkt -SSP- und seiner Verkehrsgunst auch für die übrigen gemeindeangehörigen Ortschaften an. Demgegenüber sind im Norden von Vettweiß gewerbliche Bauflächen dargestellt, die in der Lage und Größenordnung nicht benötigt werden. Ziel der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Ortslage Vettweiß ist somit die Ausweisung einer Baufläche im Süden von Vettweiß (Teilbereich A) sowie die Rücknahme von Gewerblicher Baufläche in Norden von Vettweiß (Teilbereich B) in gleichem Umfang. 2.0 Planverfahren Der Rat der Gemeinde Vettweiß hat in seiner Sitzung am 06.04.2017 den Beschluss zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB wurde in der Zeit vom 20.11.2017 bis einschließlich 20.12.2017 durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB erfolgte mit Schreiben vom 13.11.2017. Die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB wurde in der Zeit vom ..…..…. bis zum …..…….. durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB erfolgte mit Schreiben vom ………… an der Planung beteiligt. Der Feststellungsbeschluss zur 11. Flächennutzungsplanänderung wurde am ……..…..vom Rat der Gemeinde Vettweiß gefasst. 3.0 Rahmenbedingungen 3.1 Räumlicher Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung Die 11. Flächennutzungsplanänderung umfasst den Teilbereich A und Teilbereich B. Der Teilbereich A liegt nordöstlich der Kreisstraße K 28, südlich des Fachmarktzentrums Geronstraße und umfasst das Flurstück Gemarkung Vettweiß, Flur 10, Flurstück 69 mit einer Fläche von ca. 1,36 ha. Der Teilbereich B liegt im Norden der Ortslage Vettweiß und umfasst die Grundstücke Gemarkung Vettweiß, Flur 4, Flurstücke 26, 27 und 28 (teilweise) mit einer Fläche von ca. 1,35 ha. 3.2 Anpassung an die Ziele der Raumordnung Der Regionalplan, Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Aachen, aus dem Jahre 2003 weist für die Ortslage Vettweiß „Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB)“ aus. Im Nordosten ist zudem „Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich (GIB)“ dargestellt. Der Teilbereich A ist von diesen Darstellungen nicht mehr erfasst. B A Auszug Regionalplan, Ortslage Vettweiß © Bezirksregierung Köln Eine formelle Abstimmung mit der Bezirksregierung gem. § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) erfolgte mit Schreiben vom 17.03.2017. Die Anpassung der 11. FNP-Änderung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung wurde mit Schreiben vom 26.06.2017 bestätigt. 3.3 Flächennutzungsplan Der bestehende Flächennutzungsplan weist für den Teilbereich A Fläche für die Landwirtschaft und Grünfläche mit der Zweckbestimmung Ortsrandeingrünung aus. Für den Teilbereich B wird Gewerbliche Fläche –G- dargestellt. Auszug aus dem Flächennutzungsplan, Ortslage Vettweiß 3.4 Landschaftsplan Gemäß Landschaftsplan 1 „Vettweiß“ des Kreises Düren liegt das Plangebiet außerhalb von Landschaftsschutzgebieten, es sind keine Naturschutzgebiete oder sonstige Schutzgebiete nach Landschaftsgesetz ausgewiesen. Für den Teilbereich B besteht das Entwicklungsziel „Ausstattung der Landschaft für Zwecke des Immissionsschutzes“. 3.5 Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen (Vettweiß) Gemäß § 1a Abs. 2 BauGB soll mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen werden; dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen. Landwirtschaftlich, als Wald oder für Wohnzwecke genutzte Flächen sollen nur im notwendigen Umfang umgenutzt werden. Die Notwendigkeit der Umwandlung landwirtschaftlich oder als Wald genutzter Flächen soll begründet werden; dabei sollen Ermittlungen zu den Möglichkeiten der Innenentwicklung zugrunde gelegt werden, zu denen insbesondere Brachflächen, Gebäudeleerstand, Baulücken und andere Nachverdichtungsmöglichkeiten zählen können. Mit der vorliegenden Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilbereich A) sollen landwirtschaftliche Flächen in einem Umfang von rd. 1,36 ha als Gemischte Baufläche (1,22 ha) und Ortrandeingrünung (0,14 ha) dargestellt werden. Ziel der Planung ist die Bereitstellung von Gemischten Bauflächen für die Ansiedlung einer Tankstelle. Der Teilbereich zeichnet sich durch die gute Erreichbarkeit an der K 28, auch von den anderen Orten des Gemeindegebietes und die Flächenverfügbarkeit aus. Im Innenbereich von Vettweiß stehen keine Flächenpotentiale für eine solche flächenintensive Nutzung zur Verfügung. Auch eine Wiedernutzbarmachung von brachliegenden Flächen kommt im gesamten Gemeindegebiet nicht in Betracht, da keine vorhanden sind. Demgegenüber sind im Flächennutzungsplan der Gemeinde Vettweiß Gewerbliche Bauflächen im Nordosten von Vettweiß dargestellt, die in Gänze nicht erforderlich sind. An dieser Stelle sollen Flächen in einem Umfang von rd. 1,35 ha zurückgenommen werden. Damit kommt die Gemeinde ihrer Aufgabe nach, eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung im Sinne des § 1 BauGB zu gewährleisten sowie auch die Belange der Landwirtschaft zu berücksichtigen. 4.0 Inhalte der 11. Flächennutzungsplanänderung Geplant ist für den Teilbereich A die Änderung der Darstellung von Fläche für die Landwirtschaft und Grünfläche (Ortsrandeingrünung) in Gemischte Baufläche –M- und Grünfläche (Ortsrandeingrünung). Innerhalb des Teilbereiches B werden Bauflächen in gleichem Umfang zurückgenommen und zukünftig als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. 5.0 Standortalternativen Im Innenbereich von Vettweiß stehen keine Flächenpotentiale für die angestrebte Nutzung zur Verfügung. Der Standort für eine Tankstelle, ergänzend zum bestehenden Nahversorgungszentrum mit direktem Anschluss an die K 28, hat sich als der am besten geeignete Standort für das Vorhaben herauskristallisiert, zumal dieser auch von den anderen Ortsteilen gut erreichbar ist. Es ist daher nicht davon auszugehen, dass anderweitige Planungsmöglichkeiten zu einer günstigeren Lösung führen. 6.0 Auswirkungen der Flächennutzungsplanänderung 6.1 Städtebauliche Auswirkungen Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Tankstelle im Südwesten von Vettweiß geschaffen werden. Die konkrete Ausgestaltung des Bereiches erfolgt auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung. Das Vorhaben liegt an der ausreichend dimensionierten und leistungsfähigen Straße (K 28), in Nähe zur Auffahrt zur L 33. Der hinzukommende Zu- und Abfahrtsverkehr kann ohne Probleme aufgenommen werden. Innerhalb der K 28 ist der Bau einer Linksabbiegespur geplant. Durch die zusätzliche Bebauung sind somit keine wesentlichen negativen Auswirkungen zu erwarten. 6.2 Umweltbelange Die detaillierten Auswirkungen auf die Umwelt werden im Rahmen des gemäß § 2a BauGB erarbeiteten Umweltberichtes beschrieben und bewertet. Dieser wird gesonderter Teil der Begründung. In diesem Zusammenhang wurde eine Artenschutzprüfung (Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr, Stolberg, Januar 2018) erstellt. Dieser kommt zusammenfassend zu dem Ergebnis: Beim Schutzgut Mensch sind unter Berücksichtigung der Faktoren Lärm und Luftbelastung keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten. Schutzmaßnahmen sind nach derzeitigem Stand nicht nötig. Erhebliche Beeinträchtigungen der Tierwelt erfordern Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen. Zum Schutz der Feldvögel ist eine Bauzeitenregelung notwendig. Beeinträchtigungen des Schutzgutes Biotoptypen/Vegetation sowie des Schutzgutes Boden werden eingehend im Umweltbericht zum Bebauungsplan besprochen, da im FNP noch keine konkreten Festsetzungen getroffen werden. Dort wird auch der notwendige Ausgleich ermittelt. Durch die Rücknahme einer Gewerbefläche werden bislang vorgesehene Eingriffe vermieden. Mögliche Bodenbelastungen werden spätestens im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens mittels Bodenuntersuchung geklärt. Hierzu findet eine Abstimmung von ggf. notwendigen Schutzmaßnahmen im Rahmen der Entsorgung mit der Unteren Bodenschutzbehörde statt. Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen für die Schutzgüter Landschaft, Erholung, Landschaftsbild und Schutzgebiete sind ebenso wenig zu prognostizieren, wie für die Schutzgüter Wasser und Klima. Konkrete Hinweise auf im Boden befindliche Denkmäler gibt es derzeit nicht. Verwiesen wird auf die §§ 15 und 16 DSchG NRW. Eine Beeinträchtigung von Baudenkmälern ist nicht zu sehen. Aus der Betrachtung der Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern ergeben sich keine Aspekte, die nicht schon bei den einzelnen Schutzgütern betrachtet wurden. Mit Hilfe der vertiefenden Begutachtungen und des ausgewerteten Daten- und Kartenmaterials sowie der Darstellungen bestehender Pläne und der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung, konnte eine hinreichende Grundlage für eine umfassende Darstellung der Umweltsituation und Bewertung des möglichen Eingriffs gegeben werden. 7.0 Rechtsgrundlagen Dem Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes liegen folgende Rechtsvorschriften zu Grunde:  Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634).  Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786).  Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung - PlanzV) vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) jeweils in der zum Zeitpunkt des Feststellungsbeschlusses gültigen Fassung. Vettweiß, im Januar 2017 Planungsbüro Dipl.-Ing. Ursula Lanzerath Euskirchen