Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
572 kB
Datum
22.02.2018
Erstellt
13.02.18, 18:01
Aktualisiert
13.02.18, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß, 11. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Vettweiß
Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge zur Beteiligung der Nachbarkommunen, der Öffentlichkeit und Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Behörde / Träger öffentlicher Belange
(Datum des Schreibens)
Kurzinhalt der Stellungnahme
T 01
Bezirksregierung Köln
Dezernat 52
(10.11.2017)
Die Belange des Dezernats 52 für „Abfall- Der Hinweis wird zur Kenntnis genom- Kein Beschluss erforderwirtschaft und Bodenschutz“ werden men.
lich.
durch die Bauleitplanung nicht berührt.
T 02
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz
und Dienstleistungen
der Bundeswehr
(22.11.2017)
Der Planbereich liegt im Zuständigkeitsbereich des militärischen Flugplatzes Nörvenich.
Es wird davon ausgegangen, dass bauliche Anlagen – einschl. untergeordneter
Gebäudeteile - eine Höhe von 30 m über
Grund nicht überschreiten.
Sollte entgegen der Einschätzung diese
Höhe überschritten werden, wird um eine
Einzelfallprüfung gebeten.
Amprion GmbH Betrieb /
Projektierung Leitungen
Bestandssicherung
(20.11.2017)
Im Planbereich verlaufen keine Höchst- Der Hinweis wird zur Kenntnis genom- Kein Beschluss erforderspannungsleitungen unseres Unterneh- men. Sonstige Versorgungsunternehmen lich.
mens.
wurden beteiligt.
Planungen von Höchstspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger
Sicht nicht vor.
Es wird davon ausgegangen, dass bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt wurden.
Ldf.
Nr.
T 03
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Der Hinweis wird zur Kenntnis genom- Kein Beschluss erfordermen.
lich.
Die Höhe der baulichen Anlagen wird 30
m bei weitem nicht erreichen.
Ldf.
Nr.
T 04
Behörde / Träger öffentlicher Belange
(Datum des Schreibens)
e-regio
Regionalenergie
(22.11.2017)
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Als Eigentümerin des Erdgas-Versor- Der Hinweis wird zur Kenntnis genom- Kein Beschluss erforderlich
gungsnetzes wird mitgeteilt, dass keine men.
Bedenken gegen das beabsichtigte Verfahren bestehen, solange der Bestand der
Versorgungsleitungen gesichert bleibt.
T 05
LVR-Dezernat Finanzund Immobilienmanagement
(22.11.2017)
Es besteht keine Betroffenheit bezogen
auf Liegenschaften des LVR, daher werden keine Bedenken gegen die Maßnahme geäußert.
Diese Stellungnahme gilt nicht für das
Rheinische Amt für Denkmalpflege in Pulheim und für das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege in Bonn; es wird darum
gebeten, deren Stellungnahmen gesondert einzuholen.
T 06
Bezirksregierung Köln
Dezernat 33
(23.11.2017)
Aus Sicht der Belange der allgemeinen Der Hinweis wird zur Kenntnis genom- Kein Beschluss erforderLandeskultur und der Landentwicklung men.
lich.
werden keine Bedenken vorgebracht.
Planungen bzw. Maßnahmen des Dezernates 33 sind in dem Planungsbereich
nicht vorgesehen.
T 07
Westnetz GmbH
Regionalzentrum Westliches Rheinland
(23.11.2017)
Die Stellungnahme betrifft nur das von der
Westnetz betreute Nieder- und Mittelspannungsnetz bis zur 35-kV-Spannungsebene und ergeht auch im Auftrag
und mit Wirkung für die innogy Netze
Deutschland GmbH als Eigentümerin des
Nieder- und Mittelspannungsnetzes.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genom- Kein Beschluss erfordermen. Das Amt für Denkmalpflege sowie lich.
das Amt für Bodendenkmalpflege im
Rheinland wurden beteiligt.
Ldf.
Nr.
T 08
Behörde / Träger öffentlicher Belange
(Datum des Schreibens)
LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland
(24.11.2017)
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Im Plangebiet werden Kabel die der öffentlichen Stromversorgung dienen unterhalten.
Sollte es im Rahmen der anstehenden
Planungen zu Anpassungen im Versorgungsnetz kommen, greift das Verursacherprinzip.
(Anlage: Karte)
Der Hinweis wird zur Kenntnis genom- Kein Beschluss erfordermen.
lich.
Die vorhandenen Leitungen im Gebiet
werden beachtet.
Auf Basis der derzeit für das Plangebiet
verfügbaren Unterlagen sind keine Konflikte zwischen der Planung und den öffentlichen Interessen des Bodendenkmalschutzes zu erkennen. Zu beachten ist
dabei jedoch, dass Untersuchungen zum
Ist-Bestand an Bodendenkmälern in dieser Fläche nicht durchgeführt wurden.
Von daher ist diesbezüglich nur eine
Prognose möglich.
Auf die Bestimmungen der §§ 15, 16
DSchG NRW (Meldepflicht- und Veränderungsverbot bei der Entdeckung von Bodendenkmälern) wird hingewiesen.
„Es sollte folgender Hinweis in die Planungsunterlagen aufgenommen werden:
Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind
der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle
Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
In den Verfahrensunterlagen zum Bebau- Der nebenstehenden Stelungsplan Ve-18 wird auf die Bestimmun- lungnahme der Verwaltung
gen der §§ 15 und 16 DSchG hingewie- wird zugestimmt.
sen.
Auf Ebene der FNP-Änderung erfolgt kein
Hinweis.
Ldf.
Nr.
Behörde / Träger öffentlicher Belange
(Datum des Schreibens)
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax:
02425/9039-199, unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind
zunächst unverändert zu erhalten. Die
Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten
ist abzuwarten.“
T 09
Straßen NRW
Landesbetrieb Straßenbau
Regionalniederlassung
Ville-Eifel
(28.11.2017)
Es ist lt. der vorliegenden Bauleitplanung
beabsichtigt, am südlichen Ortsrand von
Vettweiß u.a. eine Tankstelle zu errichten.
Diese verkehrsintensive Nutzung beinhaltet auch eine zusätzliche Belastung des
Knotens L 33/ K 28.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis ge- Der nebenstehenden Stelnommen.
lungnahme der Verwaltung
wird zugestimmt.
Innerhalb der K 28 soll zur Erschließung
der Tankstelle eine Linksabbiegespur errichtet werden. Diese Planungen werden
mit den Straßenbaulastträgern Im Zuge
Überschlägig ist mit einer Verkehrserzeu- des Bebauungsplanverfahrens abgegung von bis zu 1.300 Kfz/d zu rechnen. stimmt.
Der Knoten L 33/ K 28 ist leistungsfähig
ausgebaut und gut einsehbar; seitens des
Landesbetriebs werden künftig sicherheitsrelevante Defizite angenommen.
Sollten sich nach der Realisation der Bauleitplanung Sicherheitsdefizite einstellen,
die durch den Mehrverkehr aus dem Baugebiet entstehen, ist eine Knotenpunktertüchtigung zu Lasten der Gemeinde Vettweiß durchzuführen.
Sollten sich, wider Erwarten, Sicherheitsdefizite am Knoten L 33/K 28 einstellen,
werden entsprechende Ertüchtigungsmaßnahmen getroffen.
Ldf.
Nr.
T 10
Behörde / Träger öffentlicher Belange
(Datum des Schreibens)
Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung 6 Bergbau und
Energie in NRW
(29.11.2017)
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Das Plangebiet liegt über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Proserpina-Elisabeth“. Eigentümerin des Bergwerksfeldes „Proserpina-Elisabeth“ ist die
Juntersdorf GmbH i. L, Astreastraße 6 in
53909 Zülpich.
Der Hinweis der Bezirksregierung Arns- Der nebenstehenden Stelberg zum verliehenen Bergwerksfeld und lungnahme der Verwaltung
zu den Auswirkungen von Sümpfungs- wird zugestimmt.
maßnahmen des Braunkohlentagebaus
wird zur Kenntnis genommen.
Die Umsetzung des Planvorhabens sowie
die Ausübung der geplanten Nutzung bleiben von dem Bergwerksfeld unberührt.
Die Feldeigentümer werden im weiteren
Verfahren beteiligt.
In den Bebauungsplan Ve 18 wird ein Der nebenstehenden StelHinweis aufgenommen, dass das Plange- lungnahme der Verwaltung
biet über einem auf Braunkohle verliehe- wird zugestimmt.
nen Bergwerksfeld liegt.
Auf der Ebene der FNP-Änderung erfolgt
kein Hinweis.
Der Planungsbereich ist nach den vorliegenden Unterlagen (Differenzenpläne mit
Stand: 01.10.2012 aus dem Revierbericht, Bericht 1, Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides -Az.: 61.42.63 -2000-1-) von durch
Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Für die Stellungnahme wurden folgende Grundwasserleiter (nach Einteilung von Schneider &
Thiele, 1965) betrachtet: Oberes Stockwerk, 9B, 8, 7, 6D, 6B, 2 - 5, 09, 07 Kölner
Scholle, 05 Kölner Scholle.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Durch die Grundwasserabsenkung oder
einen Wiederanstieg des Grundwassers
bedingten Bodenbewegungen werden
sich aufgrund der punktuellen und kleinflächigen Eingriffe in den Boden durch
den Bau der Tankstelle voraussichtlich
nicht oder nur gering auswirken.
In den Bebauungsplan Ve 18 wird ein Der nebenstehenden StelHinweis aufgenommen, dass das Plange- lungnahme der Verwaltung
wird zugestimmt.
Ldf.
Nr.
Behörde / Träger öffentlicher Belange
(Datum des Schreibens)
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Die Grundwasserabsenkungen werden,
bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch
über einen längeren Zeitraum wirksam
bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung
der Grundwasserstände im Planungs/Vorhabengebiet in den nächsten Jahren
ist nach heutigem Kenntnisstand nicht
auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg
zu erwarten.
biet im Bereich der durch den Braunkohlentagebau bedingten Grundwasserbeeinflussung liegt.
Beschlussvorschlag
Auf der Ebene der FNP-Änderung erfolgt
kein Hinweis.
Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als auch
bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich.
Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen
der Grundwasserflurabstände sowie die
Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden.
Es wird empfohlen, diesbezüglich eine Die RWE Power AG und Erftverband wur- Der nebenstehenden StelAnfrage an die RWE Power AG, Stüttgen- den beteiligt.
lungnahme der Verwaltung
weg 2 in 50935 Köln, sowie für konkrete
wird zugestimmt.
Grundwasserdaten an den Erftverband,
Am Erftverband 6 in 50126 Bergheim, zu
stellen.
Ldf.
Nr.
T 11
Behörde / Träger öffentlicher Belange
(Datum des Schreibens)
RWE Power Aktiengesellschaft
Abteilung Bergschäden
(04.12.2017)
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Teil Die Hinweise werden zur Kenntnis gedes Plangebietes in einem Auegebiet nommen und berücksichtigt.
liegt, in dem der natürliche Grundwasserspiegel nahe der Geländeoberfläche ansteht und der Boden humoses Bodenmaterial enthalten kann.
Humose Böden sind empfindlich gegen
Bodendruck und im Allgemeinen kaum
tragfähig. Erfahrungsgemäß wechseln die
Bodenschichten auf kurzer Distanz in ihrer Verbreitung und Mächtigkeit, so dass
selbst bei einer gleichmäßigen Belastung
diese Böden mit unterschiedlichen Setzungen reagieren können.
Dieser Teil des Plangebietes ist daher wegen der Baugrundverhältnisse gemäß §5
Abs. 3 Nr. 1 BauGB bzw. §9 Abs. 5 Nr. 1
BauGB durch eine Umgrenzung entsprechend der Nr. 15.11 der Anlage zur Planzeichenverordnung als Fläche zu kennzeichnen, bei deren Bebauung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich
sind.
Es wird gebeten folgenden Hinweis in die
Verfahrensunterlagen aufzunehmen:
- Baugrundverhältnisse:
Wegen der Bodenverhältnisse im Auege- Ein entsprechender Hinweis wird in den
biet sind bei der Bauwerksgründung ggf. Bebauungsplan Ve 18 aufgenommen.
Beschlussvorschlag
Ldf.
Nr.
Behörde / Träger öffentlicher Belange
(Datum des Schreibens)
Kurzinhalt der Stellungnahme
besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich. Hier sind die Bauvorschriften des Eurocode 7 „Geotechnik“ DIN EN 1997-1 mit
nationalem Anhang, die Normblätter der
DIN 1054 “Baugrund - Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau - Ergänzende Regelungen", und der DIN 18 196
”Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation
für bautechnische Zwecke” mit der Tabelle 4, die organische und organogene
Böden als Baugrund ungeeignet einstuft,
sowie die Bestimmungen der Bauordnung
des Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten.
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Der nebenstehenden Stellungnahme der Verwaltung
wird zugestimmt.
Grundwasserverhältnisse:
Der natürliche Grundwasserspiegel steht Ein entsprechender Hinweis wird in den Der nebenstehenden Stelnahe der Geländeoberfläche an. Der Bebauungsplan Ve 18 aufgenommen.
lungnahme der Verwaltung
Grundwasserstand kann vorübergehend
wird zugestimmt.
durch künstliche oder natürliche Einflüsse
verändert sein. Bei den Abdichtungsmaßnahmen ist ein zukünftiger Wiederanstieg
des Grundwassers auf das natürliche Niveau zu berücksichtigen. Hier sind die
Vorschriften der DIN 18 195 ’'Bauwerksabdichtungen” zu beachten. Weitere Informationen über die derzeitigen und zukünftig zu erwartenden Grundwasserverhältnisse kann der Erftverband in Bergheim geben, (www.erftverband.de).
Ldf.
Nr.
T 12
T 13
Behörde / Träger öffentlicher Belange
(Datum des Schreibens)
Erftverband Bergheim
(15.12.2017)
Industrie- und Handelskammer (IHK) Aachen
(18.12.2017)
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Gegen die Maßnahme bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes keine weiteren Bedenken,
wenn folgenden Hinweise bei der Detailplanung berücksichtigt werden:
Die Grundwasseroberfläche ist im Bereich der Baumaßnahme/ des Bebauungsplans im oberen Grundwasserstockwerk durch den Braunkohletagebau abgesenkt. Vor Beginn der Sümpfungsmaßnahmen wurden flurnahe Grundwasserstände gemessen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genom- Kein Beschluss erfordermen.
lich.
In den Bebauungsplan Ve 18 wird ein
Hinweis aufgenommen, dass das Plangebiet im Bereich der durch den Braunkohlentagebau bedingten Grundwasserbeeinflussung liegt.
Keine grundsätzlichen Bedenken.
Es wird darauf hingewiesen, dass die
Rücknahme gewerblicher Bauflächen als
problematisch erachtet wird. Laut dem regionalen Gewerbeflächenkonzept der
AGIT von 2016 ist das Verhältnis von Gewerbeflächenveräußerungen und Reserven in Vettweiß gegenwärtig als leicht kritisch zu sehen. Die Reserven sind nicht
ausreichend, um dauerhaft genügend Flächen für potenzielle Gewerbeansiedlungen ohne Erweiterung vorzuhalten. Es
wird angeregt, den Flächentausch nochmal zu überdenken, ggf. auch andere Flächen (Wohnbauflächen o.ä.) in Betracht
zu ziehen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genom- Kein Beschluss erfordermen.
lich.
Die Steuerung potenzieller Gewerbeansiedlungen im Gemeindegebiet wird getrennt vom vorliegenden Verfahren diskutiert werden.
Ldf.
Nr.
T 14
Behörde / Träger öffentlicher Belange
(Datum des Schreibens)
Kreis Düren
(18.12.2017)
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Folgende Ämter der Kreisverwaltung Düren wurden beteiligt:
>
Kreisentwicklung und Wirtschaftsförderung
>
Gebäudemanagement
>
Tiefbauamt
>
Straßenverkehrsamt
>
Recht, Bauordnung und Wohnungswesen
>
Brandschutz
>
Umweltamt
Tiefbauamt
Seitens des Tiefbauamtes bestehen Der Stellungnahme wird gefolgt.
Der nebenstehenden Stelgrundsätzlich keine Bedenken gegen die Die Planungen zur Linksabbiegespur wer- lungnahme der Verwaltung
Änderung des Flächennutzungsplanes.
den detailliert mit dem Tiefbauamt des wird zugestimmt.
Kreises Düren abgestimmt.
In den Unterlagen wird bereits darauf hingewiesen, dass innerhalb der K 28 der
Bau einer Linksabbiegespur geplant ist.
Dies wird aus Sicht des Tiefbauamtes
ebenfalls als erforderlich betrachtet.
Auf die Stellungnahme zum Bebauungsplanverfahren wird hingewiesen.
Wasserwirtschaft
Keine Bedenken.
Die wasserwirtschaftlichen Belange sind Die Stellungnahme wird zur Kenntnis geim Bebauungsplan Ve-18 „Tankstelle“ zu nommen.
beachten.
Kein Beschluss erforderlich.
Ldf.
Nr.
Behörde / Träger öffentlicher Belange
(Datum des Schreibens)
Kurzinhalt der Stellungnahme
Immissionsschutz
Keine Belange betroffen.
Bodenschutz
Der Bereich des Planungsgebietes befindet sich gemäß der Kartierung der schutzwürdigen Böden in NRW 1:50.000 in einem Gebiet mit schutzwürdigen, fruchtbaren Böden.
Es handelt sich hierbei um Böden mit hoher oder sehr hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit (Braunerden, Parabraunerden, Kolluvisole oder Auenböden) mit
ausgezeichneter
Lebensraumfunktion
aufgrund hoher Puffer- und Speicherkapazität für Wasser und Nährstoffe.
Diese Böden tragen maßgeblich zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts sowie
aufgrund ihres ausgeglichenen Wasserhaushalts zum Schutz von Grundwasser
und Oberflächengewässer bei. Weiterhin
besitzen sie ein hohes Nährstoffangebot
und speichern, filtern und puffern Stoffeinträge besonders effektiv.
Durch die Planung erfolgt ein erheblicher
Eingriff in den Boden. Eine Bebauung und
Versiegelung dieser Böden hat eine voll-
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Kein Beschluss erforderlich.
Grundsätzlich wird ein Widerspruch zwi- Der nebenstehenden Stelschen den Aussagen hinsichtlich der lungnahme der Verwaltung
schutzwürdigen Böden und der nachste- wird zugestimmt.
hend beschriebenen Altablagerung gesehen.
Der räumliche Geltungsbereich der 11.
FNP-Änderung, Teilbereich A, liegt südlich des Zentrums von Vettweiß. Das Gebiet umfasst das Flurstück 69 in der Flur
10, Gemarkung Vettweiß. Die Flächengröße beträgt etwa 1,36 ha. Die bisherige
Darstellung sieht in weiten Teilen „Fläche
für die Landwirtschaft“ vor.
Im Gegenzug erfolgt im Teilbereich B, Gemarkung Vettweiß, Flur 4, Flurstücke 26,
27 und 28 (teilweise), mit einer Größe von
ca. 1,35 ha die Rücknahme der derzeitigen „gewerblichen Baufläche“ und „Ortsrandeingrünung“ zugunsten einer „Fläche
für die Landwirtschaft. Bei diesen Böden
handelt es sich um Böden mit höchster
Bonität mit Werten zwischen 70 und 90,
die weiterhin erhalten bleiben.
Ldf.
Nr.
Behörde / Träger öffentlicher Belange
(Datum des Schreibens)
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
ständige Zerstörung der sehr schutzwürdigen Böden zur Folge, die als irreversibel
einzustufen ist.
Aufgrund der hohen Schutzwürdigkeit der
Böden im Plangebiet wird aus bodenschutzrechtlicher Sicht dringend empfohlen, diese Böden nicht zu überbauen.
Sollte sich im Rahmen der planungsrechtlichen Abwägung herausstellen, dass die
Planung an diesem Standort realisiert
wird und Eingriffe in Böden unvermeidbar
sind, so sind für diese Böden Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen zu planen und
durchzuführen.
Der Planungsbereich liegt zudem teilweise innerhalb einer großflächigen Altablagerung, in der durch die Zerstörungen
aus dem Zweiten Weltkrieg mit verfüllten
Bombentrichtern und Trümmerschuttablagerungen zu rechnen ist, die im Einzelfall auch Materialien mit problematischen
Stoffen enthalten können. Es ist davon
auszugehen, dass der Oberboden Bauschutt, Aschen und Schlackenanteile enthalten und dadurch erhöhte Schadstoffgehalte aufweisen kann. Im Einzelfall
muss auch mit Verfüllungen durch Abfall
gerechnet werden.
Bei der geplanten Nutzung im Teilbereich Der nebenstehenden StelA „Tankstelle“ handelt es sich um eine lungnahme der Verwaltung
vergleichsbare unempfindliche Nutzung wird zugestimmt.
hinsichtlich des Schutzgutes BodenMensch.
Im Zuge des weiteren Verfahrens bzw.
dem Baugenehmigungsverfahrens werden die erforderlichen Bodenuntersuchungen in Abstimmung mit der Fachbehörde durchgeführt. Anfallendes Bodenmaterial wird, je nach Ergebnis, entsprechend entsorgt.
Ldf.
Nr.
Behörde / Träger öffentlicher Belange
(Datum des Schreibens)
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Hierdurch können sich erhöhte Anforde- Die Bodenschutzbelange werden berückrungen an die Entsorgung von Aushub- sichtigt.
materialien bei Baumaßnahmen ergeben.
Genauere Kenntnisse hinsichtlich Zusammensetzung und Toxizität der verfüllten
Materialien liegen nicht vor.
Abgrabungen
Aus abgrabungsrechtlicher Sicht beste- Der Hinweis wird zur Kenntnis genomhen gegen das o.g. Vorhaben keine Be- men.
denken.
Natur und Landschaft
Gegen die o.g. Änderung des Flächennutzungsplanes bestehen aus landschaftspflegerischer Sicht keine grundsätzlichen
Bedenken.
Im weiteren Verfahren sind die Belange
des Naturschutzes und der Landschaftspflege in einem Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Kein Beschluss erforderlich.
Der nebenstehenden Stellungnahme der Verwaltung
wird zugestimmt.
Die Umweltbelange werden bis zur öffentlichen Auslegung sowohl im Umweltbericht beschrieben und bewertet.
T 15
Landwirtschaftskammer
Kreisstelle Düren
(22.12.2017)
Keine Bedenken.
T 16
Telefónica Germany
GmbH & Co.KG
Die Überprüfung ergab, dass der Bebau- Der Hinweis wird zur Kenntnis genom- Kein Beschluss erforderungsplan einen mehr als ausreichenden men.
lich.
Abstand zu Richtfunktrassen aufweist. Es
sind somit von Seiten der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG keine Belange
zu erwarten.
(19.12.2017)
Der Hinweis wird zur Kenntnis genom- Kein Beschluss erfordermen.
lich.
Ldf.
Nr.
Behörde / Träger öffentlicher Belange
(Datum des Schreibens)
Kurzinhalt der Stellungnahme
Sollten sich noch Änderungen in der Planung / Planungsflächen ergeben, so wird
gebeten, die geänderten Unterlagen zur
Verfügung zu stellen, damit eine erneute
Überprüfung erfolgen kann.
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag