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Vorlage (Abwägung 11. Änd. FNP)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
572 kB
Datum
22.02.2018
Erstellt
13.02.18, 18:01
Aktualisiert
13.02.18, 18:01

Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß, 11. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Vettweiß Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge zur Beteiligung der Nachbarkommunen, der Öffentlichkeit und Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB Behörde / Träger öffentlicher Belange (Datum des Schreibens) Kurzinhalt der Stellungnahme T 01 Bezirksregierung Köln Dezernat 52 (10.11.2017) Die Belange des Dezernats 52 für „Abfall- Der Hinweis wird zur Kenntnis genom- Kein Beschluss erforderwirtschaft und Bodenschutz“ werden men. lich. durch die Bauleitplanung nicht berührt. T 02 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (22.11.2017) Der Planbereich liegt im Zuständigkeitsbereich des militärischen Flugplatzes Nörvenich. Es wird davon ausgegangen, dass bauliche Anlagen – einschl. untergeordneter Gebäudeteile - eine Höhe von 30 m über Grund nicht überschreiten. Sollte entgegen der Einschätzung diese Höhe überschritten werden, wird um eine Einzelfallprüfung gebeten. Amprion GmbH Betrieb / Projektierung Leitungen Bestandssicherung (20.11.2017) Im Planbereich verlaufen keine Höchst- Der Hinweis wird zur Kenntnis genom- Kein Beschluss erforderspannungsleitungen unseres Unterneh- men. Sonstige Versorgungsunternehmen lich. mens. wurden beteiligt. Planungen von Höchstspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Es wird davon ausgegangen, dass bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt wurden. Ldf. Nr. T 03 Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Der Hinweis wird zur Kenntnis genom- Kein Beschluss erfordermen. lich. Die Höhe der baulichen Anlagen wird 30 m bei weitem nicht erreichen. Ldf. Nr. T 04 Behörde / Träger öffentlicher Belange (Datum des Schreibens) e-regio Regionalenergie (22.11.2017) Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Als Eigentümerin des Erdgas-Versor- Der Hinweis wird zur Kenntnis genom- Kein Beschluss erforderlich gungsnetzes wird mitgeteilt, dass keine men. Bedenken gegen das beabsichtigte Verfahren bestehen, solange der Bestand der Versorgungsleitungen gesichert bleibt. T 05 LVR-Dezernat Finanzund Immobilienmanagement (22.11.2017) Es besteht keine Betroffenheit bezogen auf Liegenschaften des LVR, daher werden keine Bedenken gegen die Maßnahme geäußert. Diese Stellungnahme gilt nicht für das Rheinische Amt für Denkmalpflege in Pulheim und für das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege in Bonn; es wird darum gebeten, deren Stellungnahmen gesondert einzuholen. T 06 Bezirksregierung Köln Dezernat 33 (23.11.2017) Aus Sicht der Belange der allgemeinen Der Hinweis wird zur Kenntnis genom- Kein Beschluss erforderLandeskultur und der Landentwicklung men. lich. werden keine Bedenken vorgebracht. Planungen bzw. Maßnahmen des Dezernates 33 sind in dem Planungsbereich nicht vorgesehen. T 07 Westnetz GmbH Regionalzentrum Westliches Rheinland (23.11.2017) Die Stellungnahme betrifft nur das von der Westnetz betreute Nieder- und Mittelspannungsnetz bis zur 35-kV-Spannungsebene und ergeht auch im Auftrag und mit Wirkung für die innogy Netze Deutschland GmbH als Eigentümerin des Nieder- und Mittelspannungsnetzes. Der Hinweis wird zur Kenntnis genom- Kein Beschluss erfordermen. Das Amt für Denkmalpflege sowie lich. das Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland wurden beteiligt. Ldf. Nr. T 08 Behörde / Träger öffentlicher Belange (Datum des Schreibens) LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland (24.11.2017) Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Im Plangebiet werden Kabel die der öffentlichen Stromversorgung dienen unterhalten. Sollte es im Rahmen der anstehenden Planungen zu Anpassungen im Versorgungsnetz kommen, greift das Verursacherprinzip. (Anlage: Karte) Der Hinweis wird zur Kenntnis genom- Kein Beschluss erfordermen. lich. Die vorhandenen Leitungen im Gebiet werden beachtet. Auf Basis der derzeit für das Plangebiet verfügbaren Unterlagen sind keine Konflikte zwischen der Planung und den öffentlichen Interessen des Bodendenkmalschutzes zu erkennen. Zu beachten ist dabei jedoch, dass Untersuchungen zum Ist-Bestand an Bodendenkmälern in dieser Fläche nicht durchgeführt wurden. Von daher ist diesbezüglich nur eine Prognose möglich. Auf die Bestimmungen der §§ 15, 16 DSchG NRW (Meldepflicht- und Veränderungsverbot bei der Entdeckung von Bodendenkmälern) wird hingewiesen. „Es sollte folgender Hinweis in die Planungsunterlagen aufgenommen werden: Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. In den Verfahrensunterlagen zum Bebau- Der nebenstehenden Stelungsplan Ve-18 wird auf die Bestimmun- lungnahme der Verwaltung gen der §§ 15 und 16 DSchG hingewie- wird zugestimmt. sen. Auf Ebene der FNP-Änderung erfolgt kein Hinweis. Ldf. Nr. Behörde / Träger öffentlicher Belange (Datum des Schreibens) Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax: 02425/9039-199, unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.“ T 09 Straßen NRW Landesbetrieb Straßenbau Regionalniederlassung Ville-Eifel (28.11.2017) Es ist lt. der vorliegenden Bauleitplanung beabsichtigt, am südlichen Ortsrand von Vettweiß u.a. eine Tankstelle zu errichten. Diese verkehrsintensive Nutzung beinhaltet auch eine zusätzliche Belastung des Knotens L 33/ K 28. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis ge- Der nebenstehenden Stelnommen. lungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Innerhalb der K 28 soll zur Erschließung der Tankstelle eine Linksabbiegespur errichtet werden. Diese Planungen werden mit den Straßenbaulastträgern Im Zuge Überschlägig ist mit einer Verkehrserzeu- des Bebauungsplanverfahrens abgegung von bis zu 1.300 Kfz/d zu rechnen. stimmt. Der Knoten L 33/ K 28 ist leistungsfähig ausgebaut und gut einsehbar; seitens des Landesbetriebs werden künftig sicherheitsrelevante Defizite angenommen. Sollten sich nach der Realisation der Bauleitplanung Sicherheitsdefizite einstellen, die durch den Mehrverkehr aus dem Baugebiet entstehen, ist eine Knotenpunktertüchtigung zu Lasten der Gemeinde Vettweiß durchzuführen. Sollten sich, wider Erwarten, Sicherheitsdefizite am Knoten L 33/K 28 einstellen, werden entsprechende Ertüchtigungsmaßnahmen getroffen. Ldf. Nr. T 10 Behörde / Träger öffentlicher Belange (Datum des Schreibens) Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW (29.11.2017) Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Das Plangebiet liegt über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Proserpina-Elisabeth“. Eigentümerin des Bergwerksfeldes „Proserpina-Elisabeth“ ist die Juntersdorf GmbH i. L, Astreastraße 6 in 53909 Zülpich. Der Hinweis der Bezirksregierung Arns- Der nebenstehenden Stelberg zum verliehenen Bergwerksfeld und lungnahme der Verwaltung zu den Auswirkungen von Sümpfungs- wird zugestimmt. maßnahmen des Braunkohlentagebaus wird zur Kenntnis genommen. Die Umsetzung des Planvorhabens sowie die Ausübung der geplanten Nutzung bleiben von dem Bergwerksfeld unberührt. Die Feldeigentümer werden im weiteren Verfahren beteiligt. In den Bebauungsplan Ve 18 wird ein Der nebenstehenden StelHinweis aufgenommen, dass das Plange- lungnahme der Verwaltung biet über einem auf Braunkohle verliehe- wird zugestimmt. nen Bergwerksfeld liegt. Auf der Ebene der FNP-Änderung erfolgt kein Hinweis. Der Planungsbereich ist nach den vorliegenden Unterlagen (Differenzenpläne mit Stand: 01.10.2012 aus dem Revierbericht, Bericht 1, Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides -Az.: 61.42.63 -2000-1-) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Für die Stellungnahme wurden folgende Grundwasserleiter (nach Einteilung von Schneider & Thiele, 1965) betrachtet: Oberes Stockwerk, 9B, 8, 7, 6D, 6B, 2 - 5, 09, 07 Kölner Scholle, 05 Kölner Scholle. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Durch die Grundwasserabsenkung oder einen Wiederanstieg des Grundwassers bedingten Bodenbewegungen werden sich aufgrund der punktuellen und kleinflächigen Eingriffe in den Boden durch den Bau der Tankstelle voraussichtlich nicht oder nur gering auswirken. In den Bebauungsplan Ve 18 wird ein Der nebenstehenden StelHinweis aufgenommen, dass das Plange- lungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Ldf. Nr. Behörde / Träger öffentlicher Belange (Datum des Schreibens) Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungs/Vorhabengebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. biet im Bereich der durch den Braunkohlentagebau bedingten Grundwasserbeeinflussung liegt. Beschlussvorschlag Auf der Ebene der FNP-Änderung erfolgt kein Hinweis. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Es wird empfohlen, diesbezüglich eine Die RWE Power AG und Erftverband wur- Der nebenstehenden StelAnfrage an die RWE Power AG, Stüttgen- den beteiligt. lungnahme der Verwaltung weg 2 in 50935 Köln, sowie für konkrete wird zugestimmt. Grundwasserdaten an den Erftverband, Am Erftverband 6 in 50126 Bergheim, zu stellen. Ldf. Nr. T 11 Behörde / Träger öffentlicher Belange (Datum des Schreibens) RWE Power Aktiengesellschaft Abteilung Bergschäden (04.12.2017) Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Es wird darauf hingewiesen, dass ein Teil Die Hinweise werden zur Kenntnis gedes Plangebietes in einem Auegebiet nommen und berücksichtigt. liegt, in dem der natürliche Grundwasserspiegel nahe der Geländeoberfläche ansteht und der Boden humoses Bodenmaterial enthalten kann. Humose Böden sind empfindlich gegen Bodendruck und im Allgemeinen kaum tragfähig. Erfahrungsgemäß wechseln die Bodenschichten auf kurzer Distanz in ihrer Verbreitung und Mächtigkeit, so dass selbst bei einer gleichmäßigen Belastung diese Böden mit unterschiedlichen Setzungen reagieren können. Dieser Teil des Plangebietes ist daher wegen der Baugrundverhältnisse gemäß §5 Abs. 3 Nr. 1 BauGB bzw. §9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB durch eine Umgrenzung entsprechend der Nr. 15.11 der Anlage zur Planzeichenverordnung als Fläche zu kennzeichnen, bei deren Bebauung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich sind. Es wird gebeten folgenden Hinweis in die Verfahrensunterlagen aufzunehmen: - Baugrundverhältnisse: Wegen der Bodenverhältnisse im Auege- Ein entsprechender Hinweis wird in den biet sind bei der Bauwerksgründung ggf. Bebauungsplan Ve 18 aufgenommen. Beschlussvorschlag Ldf. Nr. Behörde / Träger öffentlicher Belange (Datum des Schreibens) Kurzinhalt der Stellungnahme besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich. Hier sind die Bauvorschriften des Eurocode 7 „Geotechnik“ DIN EN 1997-1 mit nationalem Anhang, die Normblätter der DIN 1054 “Baugrund - Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau - Ergänzende Regelungen", und der DIN 18 196 ”Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke” mit der Tabelle 4, die organische und organogene Böden als Baugrund ungeeignet einstuft, sowie die Bestimmungen der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten. Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Der nebenstehenden Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Grundwasserverhältnisse: Der natürliche Grundwasserspiegel steht Ein entsprechender Hinweis wird in den Der nebenstehenden Stelnahe der Geländeoberfläche an. Der Bebauungsplan Ve 18 aufgenommen. lungnahme der Verwaltung Grundwasserstand kann vorübergehend wird zugestimmt. durch künstliche oder natürliche Einflüsse verändert sein. Bei den Abdichtungsmaßnahmen ist ein zukünftiger Wiederanstieg des Grundwassers auf das natürliche Niveau zu berücksichtigen. Hier sind die Vorschriften der DIN 18 195 ’'Bauwerksabdichtungen” zu beachten. Weitere Informationen über die derzeitigen und zukünftig zu erwartenden Grundwasserverhältnisse kann der Erftverband in Bergheim geben, (www.erftverband.de). Ldf. Nr. T 12 T 13 Behörde / Träger öffentlicher Belange (Datum des Schreibens) Erftverband Bergheim (15.12.2017) Industrie- und Handelskammer (IHK) Aachen (18.12.2017) Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Gegen die Maßnahme bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes keine weiteren Bedenken, wenn folgenden Hinweise bei der Detailplanung berücksichtigt werden: Die Grundwasseroberfläche ist im Bereich der Baumaßnahme/ des Bebauungsplans im oberen Grundwasserstockwerk durch den Braunkohletagebau abgesenkt. Vor Beginn der Sümpfungsmaßnahmen wurden flurnahe Grundwasserstände gemessen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genom- Kein Beschluss erfordermen. lich. In den Bebauungsplan Ve 18 wird ein Hinweis aufgenommen, dass das Plangebiet im Bereich der durch den Braunkohlentagebau bedingten Grundwasserbeeinflussung liegt. Keine grundsätzlichen Bedenken. Es wird darauf hingewiesen, dass die Rücknahme gewerblicher Bauflächen als problematisch erachtet wird. Laut dem regionalen Gewerbeflächenkonzept der AGIT von 2016 ist das Verhältnis von Gewerbeflächenveräußerungen und Reserven in Vettweiß gegenwärtig als leicht kritisch zu sehen. Die Reserven sind nicht ausreichend, um dauerhaft genügend Flächen für potenzielle Gewerbeansiedlungen ohne Erweiterung vorzuhalten. Es wird angeregt, den Flächentausch nochmal zu überdenken, ggf. auch andere Flächen (Wohnbauflächen o.ä.) in Betracht zu ziehen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genom- Kein Beschluss erfordermen. lich. Die Steuerung potenzieller Gewerbeansiedlungen im Gemeindegebiet wird getrennt vom vorliegenden Verfahren diskutiert werden. Ldf. Nr. T 14 Behörde / Träger öffentlicher Belange (Datum des Schreibens) Kreis Düren (18.12.2017) Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Folgende Ämter der Kreisverwaltung Düren wurden beteiligt: > Kreisentwicklung und Wirtschaftsförderung > Gebäudemanagement > Tiefbauamt > Straßenverkehrsamt > Recht, Bauordnung und Wohnungswesen > Brandschutz > Umweltamt Tiefbauamt Seitens des Tiefbauamtes bestehen Der Stellungnahme wird gefolgt. Der nebenstehenden Stelgrundsätzlich keine Bedenken gegen die Die Planungen zur Linksabbiegespur wer- lungnahme der Verwaltung Änderung des Flächennutzungsplanes. den detailliert mit dem Tiefbauamt des wird zugestimmt. Kreises Düren abgestimmt. In den Unterlagen wird bereits darauf hingewiesen, dass innerhalb der K 28 der Bau einer Linksabbiegespur geplant ist. Dies wird aus Sicht des Tiefbauamtes ebenfalls als erforderlich betrachtet. Auf die Stellungnahme zum Bebauungsplanverfahren wird hingewiesen. Wasserwirtschaft Keine Bedenken. Die wasserwirtschaftlichen Belange sind Die Stellungnahme wird zur Kenntnis geim Bebauungsplan Ve-18 „Tankstelle“ zu nommen. beachten. Kein Beschluss erforderlich. Ldf. Nr. Behörde / Träger öffentlicher Belange (Datum des Schreibens) Kurzinhalt der Stellungnahme Immissionsschutz Keine Belange betroffen. Bodenschutz Der Bereich des Planungsgebietes befindet sich gemäß der Kartierung der schutzwürdigen Böden in NRW 1:50.000 in einem Gebiet mit schutzwürdigen, fruchtbaren Böden. Es handelt sich hierbei um Böden mit hoher oder sehr hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit (Braunerden, Parabraunerden, Kolluvisole oder Auenböden) mit ausgezeichneter Lebensraumfunktion aufgrund hoher Puffer- und Speicherkapazität für Wasser und Nährstoffe. Diese Böden tragen maßgeblich zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts sowie aufgrund ihres ausgeglichenen Wasserhaushalts zum Schutz von Grundwasser und Oberflächengewässer bei. Weiterhin besitzen sie ein hohes Nährstoffangebot und speichern, filtern und puffern Stoffeinträge besonders effektiv. Durch die Planung erfolgt ein erheblicher Eingriff in den Boden. Eine Bebauung und Versiegelung dieser Böden hat eine voll- Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Kein Beschluss erforderlich. Grundsätzlich wird ein Widerspruch zwi- Der nebenstehenden Stelschen den Aussagen hinsichtlich der lungnahme der Verwaltung schutzwürdigen Böden und der nachste- wird zugestimmt. hend beschriebenen Altablagerung gesehen. Der räumliche Geltungsbereich der 11. FNP-Änderung, Teilbereich A, liegt südlich des Zentrums von Vettweiß. Das Gebiet umfasst das Flurstück 69 in der Flur 10, Gemarkung Vettweiß. Die Flächengröße beträgt etwa 1,36 ha. Die bisherige Darstellung sieht in weiten Teilen „Fläche für die Landwirtschaft“ vor. Im Gegenzug erfolgt im Teilbereich B, Gemarkung Vettweiß, Flur 4, Flurstücke 26, 27 und 28 (teilweise), mit einer Größe von ca. 1,35 ha die Rücknahme der derzeitigen „gewerblichen Baufläche“ und „Ortsrandeingrünung“ zugunsten einer „Fläche für die Landwirtschaft. Bei diesen Böden handelt es sich um Böden mit höchster Bonität mit Werten zwischen 70 und 90, die weiterhin erhalten bleiben. Ldf. Nr. Behörde / Träger öffentlicher Belange (Datum des Schreibens) Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag ständige Zerstörung der sehr schutzwürdigen Böden zur Folge, die als irreversibel einzustufen ist. Aufgrund der hohen Schutzwürdigkeit der Böden im Plangebiet wird aus bodenschutzrechtlicher Sicht dringend empfohlen, diese Böden nicht zu überbauen. Sollte sich im Rahmen der planungsrechtlichen Abwägung herausstellen, dass die Planung an diesem Standort realisiert wird und Eingriffe in Böden unvermeidbar sind, so sind für diese Böden Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen zu planen und durchzuführen. Der Planungsbereich liegt zudem teilweise innerhalb einer großflächigen Altablagerung, in der durch die Zerstörungen aus dem Zweiten Weltkrieg mit verfüllten Bombentrichtern und Trümmerschuttablagerungen zu rechnen ist, die im Einzelfall auch Materialien mit problematischen Stoffen enthalten können. Es ist davon auszugehen, dass der Oberboden Bauschutt, Aschen und Schlackenanteile enthalten und dadurch erhöhte Schadstoffgehalte aufweisen kann. Im Einzelfall muss auch mit Verfüllungen durch Abfall gerechnet werden. Bei der geplanten Nutzung im Teilbereich Der nebenstehenden StelA „Tankstelle“ handelt es sich um eine lungnahme der Verwaltung vergleichsbare unempfindliche Nutzung wird zugestimmt. hinsichtlich des Schutzgutes BodenMensch. Im Zuge des weiteren Verfahrens bzw. dem Baugenehmigungsverfahrens werden die erforderlichen Bodenuntersuchungen in Abstimmung mit der Fachbehörde durchgeführt. Anfallendes Bodenmaterial wird, je nach Ergebnis, entsprechend entsorgt. Ldf. Nr. Behörde / Träger öffentlicher Belange (Datum des Schreibens) Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Hierdurch können sich erhöhte Anforde- Die Bodenschutzbelange werden berückrungen an die Entsorgung von Aushub- sichtigt. materialien bei Baumaßnahmen ergeben. Genauere Kenntnisse hinsichtlich Zusammensetzung und Toxizität der verfüllten Materialien liegen nicht vor. Abgrabungen Aus abgrabungsrechtlicher Sicht beste- Der Hinweis wird zur Kenntnis genomhen gegen das o.g. Vorhaben keine Be- men. denken. Natur und Landschaft Gegen die o.g. Änderung des Flächennutzungsplanes bestehen aus landschaftspflegerischer Sicht keine grundsätzlichen Bedenken. Im weiteren Verfahren sind die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege in einem Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Kein Beschluss erforderlich. Der nebenstehenden Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Die Umweltbelange werden bis zur öffentlichen Auslegung sowohl im Umweltbericht beschrieben und bewertet. T 15 Landwirtschaftskammer Kreisstelle Düren (22.12.2017) Keine Bedenken. T 16 Telefónica Germany GmbH & Co.KG Die Überprüfung ergab, dass der Bebau- Der Hinweis wird zur Kenntnis genom- Kein Beschluss erforderungsplan einen mehr als ausreichenden men. lich. Abstand zu Richtfunktrassen aufweist. Es sind somit von Seiten der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG keine Belange zu erwarten. (19.12.2017) Der Hinweis wird zur Kenntnis genom- Kein Beschluss erfordermen. lich. Ldf. Nr. Behörde / Träger öffentlicher Belange (Datum des Schreibens) Kurzinhalt der Stellungnahme Sollten sich noch Änderungen in der Planung / Planungsflächen ergeben, so wird gebeten, die geänderten Unterlagen zur Verfügung zu stellen, damit eine erneute Überprüfung erfolgen kann. Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag