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Vorlage (11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Vettweiß in der Ortschaft Vettweiß; hier: Wertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken aus der Bürger- und Behördenbeteiligung)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
51 kB
Datum
22.02.2018
Erstellt
13.02.18, 18:01
Aktualisiert
13.02.18, 18:01
Vorlage (11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Vettweiß in der Ortschaft Vettweiß;
hier: Wertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken aus der Bürger- und Behördenbeteiligung)

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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 25.01.2018 Dezernat: II Bearbeiter/in: Haußner, Sabrina Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-35/2018 Vorlage für den Gemeinderat am 22.02.2018 - öffentlich - 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Vettweiß in der Ortschaft Vettweiß; hier: Wertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken aus der Bürgerund Behördenbeteiligung Begründung: Für die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Vettweiß in der Ortschaft Vettweiß wurde die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 2 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen mit den vorgetragenen Anregungen und Bedenken sowie die diesbezügliche Stellungnahme der Verwaltung und der entsprechende Wertungsvorschlag sind als Anlage beigefügt. Ferner sind der Vorlage die Flächennutzungsplanänderung mit Begründung, Umweltbericht (mit integrierter Eingriffsregelung) und die Artenschutzprüfung Stufe 1 beigefügt Beschlussvorschlag: A Die Wertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken erfolgt gemäß der in der Anlage formulierten Wertungsvorschläge. B Die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Vettweiß in der Ortschaft Vettweiß ist mit Begründung, Umweltbericht (mit integrierter Eingriffsregelung) und Artenschutzprüfung Stufe 1 für die Dauer eines Monats nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Auswirkungen auf den Haushalt: