Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
562 kB
Datum
27.02.2018
Erstellt
08.03.18, 11:03
Aktualisiert
08.03.18, 11:03
Stichworte
Inhalt der Datei
NIEDERSCHRIFT
über die 15. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der
Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 27.02.2018
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Beginn der Sitzung:
17:00 Uhr
Ende der Sitzung
19:10 Uhr
Am Dienstag, 27.02.2018, findet im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim die 15.
Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde
Nettersheim (X. Legislaturperiode) statt.
Anwesend sind:
Vorsitzender
Reuter, Karl
sowie die Ratsmitglieder und
sachkundigen Bürger
Caspers, Markus
Dederichs, Winfried
Esser, Ralf
Falkenberg, Herbert
Falkenberg, Josef
Hilger, Franz-Josef
Kurth, Guido
Mayer, Gerhard
Pospig, Dirk
Poth, Edwin
Schmidt, Bruno
Außerdem sind anwesend
Bürgermeister
Allgemeiner Vertreter
Gemeindeamtsrätin
Verwaltungsfachwirt
Verwaltungsfachwirt
Verwaltungsangestellte
Verwaltungsangestellte
Verwaltungsangestellte
Pracht, Wilfried
Crump, Norbert
Glehn, Daniela
Lambertz, Ernst
Schell, Hans-Peter
Mühlstroh, Ute
Schönfeld, Gabriela
Züll, Andrea als Schriftführerin
Zuhörer
4 – zeitweise
Ratsmitglied Müllenborn
1 - zeitweise
Presse
Entschuldigt fehlt das Ausschussmitglied Jutta Renn-Rosenbaum.
Vorsitzender Reuter begrüßt die Anwesenden und stellt die frist- und formgerechte
Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses fest. Bedenken gegen die Ordnungsmäßigkeit der Einladung werden
nicht erhoben.
Auf Vorschlag des Bürgermeisters beschließt der Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und
Umweltausschuss einstimmig folgende Änderungen (Nachtrag 1 und 2) zur Tagesordnung:
A)
Öffentlicher Teil
Punkt 15: Anfrage der UNA-Fraktion gem. § 19 der Geschäftsordnung
für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim
hier: Beleuchtung der Kirche in Marmagen
- Vorlage 926 /X.L. -
B)
Nichtöffentlicher Teil
Punkt 1:
Grundstücksangelegenheiten
1.7:
Veräußerung von Grundstücken in Erschließungsgebieten
Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 431
- Vorlage 864 /X.L. Z.17 -
1.8:
Veräußerung von Grundstücken in Erschließungsgebieten
Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 450
- Vorlage 864 /X.L. Z.18 -
Punkt 4:
Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses
hier: Beschaffung eines Mannschaftstransportfahrzeuges
(MTF) für die Löschgruppe Zingsheim
- Vorlage 924 /X.L. -
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 27.02.2018
Seite 2
Damit wird
einstimmig
nachstehende Tagesordnung festgesetzt:
Tagesordnung
A)
Öffentlicher Teil
Punkt 1:
Wohnen und Leben im Alter in Nettersheim;
hier: Städtebauliches Konzept
- Vorlage 803 /X.L. Z.4 -
Punkt 2:
Bauleitplanung
Seite
8
2.1
53. Änderung des Flächennutzungsplanes für die
Ortslage Marmagen, Die Acht Morgen;
a)
Beratung und Beschlussfassung über Stellungnahmen im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1
und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), der Abstimmung mit den benachbarten Kommunen gem.
§ 2 Abs. 2 BauGB, der öffentlichen Auslegung des
Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 2 BauGB
b)
Feststellungsbeschluss
- Vorlage 882 /X.L. -
9
2.2
54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Eifelgemeinde Nettersheim für den Ort Nettersheim,
"Auf Graben";
a) Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen zum Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 und 4,
jeweils Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
b) Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen im Rahmen
der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit
Begründung und Umweltbericht gem. §§ 3 und 4,
jeweils Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
c) Feststellungsbeschluss
- Vorlage 885 /X.L. -
10
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 27.02.2018
Seite 3
2.3
5. Änderung des Bebauungsplanes G 14,
Nettersheim, Teilbereich "Auf Graben";
a) Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen zum Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 und 4,
jeweils Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
b) Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen im Rahmen
der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit
Begründung und Umweltbericht gem. §§ 3 und 4,
jeweils Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
c) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
d) Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom
05.09.2017
- Vorlage 886 /X.L. -
11
2.4
Aufstellung des Bebauungsplanes F 7, Marmagen,
Die Acht Morgen;
Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Stellungnahmen im Rahmen der vorgezogenen
Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3
und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), der Abstimmung mit den benachbarten Kommunen gem.
§ 2 Abs. 2 BauGB, der öffentlichen Auslegung des
Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), der
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. §
4 Abs. 2 BauGB sowie den nach Einschätzung der
Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden
umweltbezogenen Stellungnahmen
Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom
05.09.2017
- Vorlage 887 /X.L. -
13
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 27.02.2018
Seite 4
Punkt 3:
2.5
Aufstellung des Bebauungsplanes L 6-A, "Altes
Pastorat", Zingsheim, im Verfahren nach § 13 b
Baugesetzbuch (BauGB);
Beratung und Beschlussfassung im Rahmen der
öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
und der vorgetragenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der der Gemeinde
bekannten umweltbezogenen Informationen aus
der artenschutzrechtlichen Prüfung, Stufe 1
Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
- Vorlage 508 /X.L. Z.3 -
14
2.6
2. Änderung des Bebauungsplanes L 6, Zingsheim,
Altes Pastorat, im beschleunigten Verfahren gem.
§ 13 a Baugesetzbuch (BauGB);
a) Beratung und Beschlussfassung im Rahmen der
öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
und den vorgetragenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 Abs. 2 BauGB
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
- Vorlage 862 /X.L. Z.1 -
15
2.7
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Zur Klosterquelle;
Veränderung der Traufhöhe, Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. 414
- Vorlage 871 /X.L. -
16
2.8
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Teilbereich "Zur Klosterquelle;
Veränderung von Traufhöhe und Dachneigung,
Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr.
281
- Vorlage 913 /X.L. -
17
Bauen im Außenbereich
17
3.1
Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 3 Nr. 4
- Vorlage 888 /X.L. -
17
3.2
Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 8 Nr. 64
- Vorlage 578 /X.L. Z.2 -
17
18
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 27.02.2018
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Punkt 4:
Bauangelegenheit;
Neugenehmigung einer Betriebsleiterwohnung im Gewerbegebiet Zingsheim-Süd, Gemarkung Zingsheim, Flur
14 Nr. 170
- Vorlage 889 /X.L. -
19
Punkt 5:
Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan
- Vorlage 763 /X.L. Z.2 -
20
Punkt 6:
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim;
Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie
Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm)
- Vorlage 764 /X.L. Z.2 -
21
Punkt 7:
Entwicklungsstand laufender Bauvorhaben
hier: Kloster Nettersheim, Turnhalle Marmagen, Rathaus
Zingsheim, Generationenplatz Zingsheim
- Vorlage 915 /X.L. -
22
Punkt 8:
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz
hier: Dorfzentrum Pesch
- Vorlage 901 /X.L. -
22
Punkt 9:
Integrierte ländliche Entwicklung
hier: Entwicklungskonzept Dorfsaal Tondorf
- Vorlage 902 /X.L. -
23
Punkt10:
Breitbandversorgung im Kreis Euskirchen
hier: Maßnahmen im Gemeindegebiet Nettersheim
- Vorlage 436 /X.L. Z.5 -
23
Punkt11:
Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim
hier: Sachstandsbericht
- Vorlage 893 /X.L. -
23
Punkt12:
Förderung der Schulinfrastruktur
hier: Kommunalinvestitionsförderungsgesetz und Gute
Schule 2020
- Vorlage 884 /X.L. -
24
Punkt13:
Erweiterung der Kindertageseinrichtungen in Zingsheim
und Nettersheim
- Vorlage 900 /X.L. -
24
Punkt14:
Modernisierung und Instandhaltung Turnhalle Zingsheim
- Vorlage 899 /X.L. -
25
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 27.02.2018
Seite 6
Punkt15:
Anfrage der UNA-Fraktion gem. § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde
Nettersheim
hier: Beleuchtung der Kirche in Marmagen
- Vorlage 926 /X.L. -
25
Punkt16:
Mitteilungen und Informationen
25
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 27.02.2018
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A)
Punkt
Öffentlicher Teil
1:
Wohnen und Leben im Alter in Nettersheim;
hier: Städtebauliches Konzept
- Vorlage 803 /X.L. Z.4 -
Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Mayer bezüglich der in der Vorlage erwähnten
etwaigen Änderung des Bauträgers, erklärt der Bürgermeister, dass es sich hier um
einen redaktionellen Fehler handele. Hier sei der Betreiber gemeint.
Der Betreiber der Einrichtung, die im Januar besichtigt wurde, habe nach wie vor Interesse am Betrieb einer Einrichtung am Standort Nettersheim. Ein Problem sehe er
derzeit allerdings in der Rekrutierung des erforderlichen Personals.
Am gestrigen Tag habe ein gemeinsames Gespräch des Investors, der Gemeinde und
der Heimaufsicht des Kreises stattgefunden, führt der Bürgermeister weiter aus. Auch
hier teile man die Meinung, dass der Bedarf einer solchen zusätzlichen Einrichtung in
der Gemeinde Nettersheim nicht in Frage stehe, allerdings zu klären sei, ob das notwendige Personal hier im ländlichen Raum zur Verfügung stehe bzw. gefunden werden
könne. Das Thema sei weiterhin in Untersuchung und man werde ggf. bis zum Rat
hierzu weiter informieren.
Ausschussmitglied Pospig weist darauf hin, dass es bei solchen Projekten üblicherweise auf der einen Seite den Bauträger gebe, der für den Bau der Einrichtung verantwortlich sei und auf der anderen Seite den späteren Betreiber der Einrichtung. Letzterer sei nach seinem Dafürhalten der Entscheidendere, da er zukünftig auch der Vertrags- und Ansprechpartner der Gemeinde in allen Fragen sein werde. Daher empfehle
sich, dass auf dessen Auswahl auch besonderes Augenmerk gelegt werden sollte.
Hierzu teilt der Bürgermeister mit, dass der Investor – gleichzeitig auch Bauträger –
bekannt sei ebenso wie ein möglicher Betreiber. Nach Aussage des Investors gebe es
aber noch einen weiteren Betreiber-Interessenten, dessen Name voraussichtlich bis
zur Ratssitzung bekanntgegeben werden solle.
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, zur Realisierung einer Seniorenresidenz sowie Bau eines Mehrfamilienwohnhauses für „Wohnen zu Zweit“ im Bereich der Rosenthalstraße in
Nettersheim in Abstimmung mit dem beabsichtigten Investor eine Bauvoranfrage
beim Bauordnungsamt des Kreises Euskirchen einzureichen, damit bereits frühzeitig
baurechtliche Fragen mit den zu beteiligenden Fachbehörden des Kreises abgestimmt
bzw. positiv beschieden werden.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 2:
einstimmig ja
Bauleitplanung
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 27.02.2018
Seite 8
Punkt 2.1:
53. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortslage
Marmagen, Die Acht Morgen;
a)
Beratung und Beschlussfassung über Stellungnahmen im
Rahmen der vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit, der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3
Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), der Abstimmung
mit den benachbarten Kommunen gem. § 2 Abs. 2 BauGB, der
öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung und
Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie
der nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 2
BauGB
b)
Feststellungsbeschluss
- Vorlage 882 /X.L. -
Der Bürgermeister erläutert, dass die Bauleitplanverfahren in Marmagen und
Nettersheim bereits behandelt und beschlossen worden seien. Allerdings habe man
damals Flächennutzungsplan und Bebauungsplan in einem Tagesordnungspunkt behandelt. Aus Gründen der Rechtssicherheit sei eine Wiederholung des Verfahrens sowie Beratung und Beschlussfassung in getrennten Tagesordnungspunkten notwendig.
In den Abwägungsprozessen sei nichts Neues hinzugekommen.
Ausschussmitglied Schmidt weist auf den Widerspruch eines Anliegers der Jahnstraße
gegen die geplante Verkehrsführung hin, der in den der Vorlage beigefügten Stellungnahmen enthalten sei. Herr Schmidt regt an zu prüfen, ob nicht doch eine Möglichkeit
gegeben sei, die Zu-/Abfahrt zum neuen Baugebiet während der Erschließungsmaßnahmen direkt von der L 204 aus einzurichten. Für die Erschließungsfirmen habe dies
den Vorteil, dass Materialbelieferungen nicht durch enge Straßen erfolgen müssten,
die Anfahrtswege kürzer wären und die angrenzenden Anlieger der Jahnstraße / Steinfelder Weg hierdurch während der Erschließungsmaßnahmen deutlich entlastet würden.
Der Bürgermeister bestätigt, dass es denkbar sei, die Zufahrt zum Erschließungsgebiet an dem Wirtschaftsweg gegenüber der Einfahrt zur Eifelhöhenklinik einzurichten.
Am morgigen Tag finde ein Gesprächstermin mit den Planern vor Ort statt, bei dem
dieses Thema ebenfalls besprochen und in die Auftragsliste aufgenommen werden
könne.
Beschlussempfehlung:
Es wird beschlossen:
1. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung
der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §
3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB, der Abstimmung mit den benachbarten
Kommunen gem. § 2 Abs. 2 BauGB, der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes
mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 2 BauGB werden die in der der Vorlage beigefügten
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 27.02.2018
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Anlage 1 dargestellten Abwägungen vorgenommen und die Beschlussempfehlungen beschlossen.
2. Des Weiteren wird der Feststellungsbeschluss zur 53. Änderung des Flächennutzungsplanes (Anlage 2 der Vorlage) mit Begründung und Umweltbericht (Anlage 3 der Vorlage), zum geotechnischen Bericht vom 15.06.2017 (Anlage 4 der
Vorlage), zur Artenschutzprüfung, Stufe 1 – ASP I vom 10.03.2017 (Anlage 5 der
Vorlage), der vertiefenden Artenschutzprüfung – ASP II vom 23.06.2017 (Anlage 6
der Vorlage) sowie zum Gutachten „Geräuschimmissionen – und -immissionen
durch Sportanlagen und Straßenverkehr vom 27.03.2017 (Anlage 7 der Vorlage)
gefasst.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 2.2:
einstimmig ja
54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Eifelgemeinde
Nettersheim für den Ort Nettersheim, "Auf Graben";
a) Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen zum Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 und 4, jeweils Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
b) Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen im Rahmen
der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung
und Umweltbericht gem. §§ 3 und 4, jeweils Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
c) Feststellungsbeschluss
- Vorlage 885 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Es wird beschlossen:
1. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen im Rahmen
der vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB, der
Abstimmung mit den benachbarten Kommunen gem. § 2 Abs. 2 BauGB, der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht
gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 2
BauGB werden die in der der Vorlage beigefügten Anlage 1 dargestellten Abwägungen und die Beschlussempfehlungen zu beschließen.
2. Des Weiteren wird der Feststellungsbeschluss zur 54. Änderung des Flächennutzungsplanes (Anlage 2 der Vorlage) mit Begründung (Anlage 3 der Vorlage) und Umweltbericht (Anlage 4 der Vorlage), zur Artenschutzrechtlichen Prüfung vom 03.07.2017 (Anlage 5 der Vorlage), zum Gutachten Geräuschemissionen und -immissionen der Sport- und Freizeitanlagen vom 29.02.2016 (Anlage
6 der Vorlage), zum Gutachten Geräuschemissionen und -immissionen durch
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 27.02.2018
Seite 10
Straßenverkehr vom 27.03.2017 (Anlage 7 der Vorlage) sowie zum Geotechnischen Bericht vom 05.03.2017 (Anlage 8 der Vorlage) gefasst.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 2.3:
einstimmig ja
5. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Teilbereich "Auf Graben";
a) Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen zum Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 und 4, jeweils Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
b) Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen im Rahmen
der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung
und Umweltbericht gem. §§ 3 und 4, jeweils Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
c) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
d) Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 05.09.2017
- Vorlage 886 /X.L. -
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass die verkehrliche Anbindung der Straße „Zur
Klosterquelle“ zum neuen Teilbaugebiet „Auf Graben“ zunächst geschlossen bleibe.
Dies sei im Abwägungsprozess auch so dargestellt. Mit dem Straßenverkehrsamt sei
abgestimmt worden, dass dies nicht nur für den Zeitraum des Baubetriebes gelten
solle, sondern auch darüber hinaus. Erst wenn beide Baugebiete überwiegend bebaut
seien, soll bei einem nochmaligen Gespräch mit allen Eigentümern des Baugebietes
G14 abgestimmt werden, wie hinsichtlich der Sperrung weiter verfahren werden soll.
Ausschussmitglied Mayer erkundigt sich, ob über die detaillierten Inhalte der Bürgerversammlung bezüglich der Verkehrsverbindung informiert werden könne. Außerdem
weist er darauf hin, dass im Beschlussvorschlag eigentlich der Satzungsbeschluss vom
05.09. vor einer Neufassung aufgehoben werden müsse statt danach.
Der Bürgermeister sagt zu, mit der Niederschrift über die Ergebnisse der Bürgerversammlung zu informieren. Was den Satzungsbeschluss angehe, entscheide man hier
eigentlich über alle genannten Punkte gleichzeitig, so dass eine Änderung der Reihenfolge nicht erforderlich sei.
Auf Einladung der Gemeinde fand am 24.10.2017 eine Bürgerversammlung im Baugebiet G14, Teilbereich „Klosterquelle, Hasenweg, In den Sechs Morgen“ statt. Hierbei wurde zum einen über die beabsichtigte Erschließung der Teilbereiche „Auf Graben“ und „Brotkiste“ informiert. In diesem Zusammenhang
wurde der Wunsch der Grundstückseigentümer des bestehenden Baugebietes erörtert, dass zukünftig
keine verkehrliche Verbindung zwischen dem Teilbereich „Auf Graben“ und dem bestehenden Baugebiet
entsteht, da die Grundstückseigentümer ansonsten eine erhebliche Mehrbelastung durch erhöhtes Verkehrsaufkommen sehen.
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 27.02.2018
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Es wurde daher einvernehmlich abgestimmt, dass die direkte Verbindung zwischen den beiden Baugebieten während der Bauphase und auch zukünftig in Form von Pollern bzw. Findlingen geschlossen bleibt.
Erst zu einem späteren Zeitpunkt bei überwiegender Bebauung der Teilbereiche „Auf Graben“ und „Brotkiste“ soll bei einem nochmaligen Anliegertermin mit allen Beteiligten abgestimmt werden, ob die Sperrung weiterhin Bestand haben soll.
Beschlussempfehlung:
Es wird beschlossen:
a) Zu den vorgetragenen Stellungnahmen im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. §§ 3 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), der Abstimmung mit den benachbarten Kommunen gem. § 2 Abs. 2 BauGB, der öffentlichen Auslegung des
Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB, der
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie den
nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zur 5. Änderung des Bebauungsplanes G 14
Nettersheim, Teilbereich „Auf Graben“, werden die im der Vorlage beigefügten
Schriftsatz (Anlage 1) empfohlenen Abwägungen vorgenommen und die dort in
Spalte 4 dargestellten Beschlüsse gefasst.
b) Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Teilbereich „Auf Graben“, (Anlage 2 der Vorlage) mit textlicher Festsetzung (Anlage 3
der Vorlage), Begründung (Anlage 4 der Vorlage) und Umweltbericht (Anlage 5
der Vorlage) mit seinen Anlagen der Artenschutzrechtlichen Prüfung vom
03.07.2017 (Anlage 6 der Vorlage), des landschaftspflegerischen Begleitplans
vom 13.07.2017 (Anlage 7 der Vorlage), dem Gutachten Geräuschemissionen
und -immissionen der Sport- und Freizeitanlagen vom 29.02.2016 (Anlage 8
der Vorlage), dem Gutachten Geräuschemissionen und -immissionen durch
Straßenverkehr vom 27.03.2017 (Anlage 9 der Vorlage) sowie dem Geotechnischen Bericht vom 05.03.2017 (Anlage 10 der Vorlage) werden als Satzung
gem. § 10 BauGB beschlossen.
c) Der Beschluss zur 5. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Teilbereich „Auf Graben“, ist gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
d) Der Satzungsbeschluss zum Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes G
14, Nettersheim, Teilbereich „Auf Graben“, vom 05.09.2017 wird hiermit aufgehoben.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 27.02.2018
Seite 12
Punkt 2.4:
Aufstellung des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, Die Acht Morgen;
Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Stellungnahmen im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. §§ 3 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), der Abstimmung mit den benachbarten Kommunen gem. § 2 Abs. 2 BauGB,
der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung
und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), der
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2
BauGB sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 05.09.2017
- Vorlage 887 /X.L. -
Ausschussmitglied Mayer weist auf den in unmittelbarer Nachbarschaft zum Baugebiet
ansässigen Schreinerbetrieb hin. Im Lärmschutzgutachten gebe es keinerlei Hinweis
darauf, dort sei nur angegeben, dass es sich um ein Mischgebiet handele. Er erkundigt
sich, welche Emissionswerte zu berücksichtigen seien.
Der Bürgermeister teilt hierzu mit, dass bereits beim Erlass des Bebauungsplanes F 5
die Schallimmissionen der Schreinerei betrachtet worden seien und seinerzeit bereits
das Erfordernis eines Schutzabstandes und somit die Ausweisung des Umgebungsbereiches als „Mischgebiet“ empfohlen wurde. Der Gutachter habe diese Empfehlung bestätigt (Anmerkung der Verwaltung: Ergänzung zum Gutachten v. 10.04.2017). Dieser
Schutzabstand wurde zum Schutz der Schreinerei auch auf das neue Baugebiet ausgedehnt, so dass das Grundstück nördlich der Schreinerei auch als „Mischgebiet“ festgesetzt wurde. Den Bedenken der Schreinerei sei somit Rechnung getragen.
Ausschussmitglied Hilger bezieht sich auf die zum Flächennutzungsplan eingebrachte
Stellungnahme des NABU. Laut Abwägung der Verwaltung betreffe diese den im Parallelverfahren in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan. Zum Thema Brutvögel gebe
es gegensätzliche Feststellungen. Er erkundigt sich, ob das Thema erledigt sei, oder
nochmals darauf eingegangen werde.
Der Bürgermeister teilt mit, dass der Gutachter hierzu eine entsprechende Stellungnahme vorgelegt habe, die alle relevanten Punkte enthalte und die mit der Unteren
Naturschutzbehörde abgestimmt sei.
Ausschussmitglied Mayer fragt nach, ob der NABU rechtlich überhaupt zu beteiligen
sei. Hierzu erklärt der Bürgermeister, dass Träger öffentlicher Belange sowie anerkannte Natur- und Umweltverbände zu beteiligen seien.
Beschlussempfehlung:
Es wird beschlossen:
a) Zu den vorgetragenen Stellungnahmen im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 27.02.2018
Seite 13
der der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. §§ 3 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), der Abstimmung mit den benachbarten Kommunen gem. § 2 Abs. 2 BauGB, der öffentlichen Auslegung des
Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB), der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden
umweltbezogenen Stellungnahmen zur Aufstellung des Bebauungsplanes F 7,
Marmagen, Die Acht Morgen, werden die im der Vorlage beigefügten Schriftsatz
(Anlage 1) empfohlenen Abwägungen vorgenommen und die dort in Spalte 4 dargestellten Beschlüsse gefasst.
b) Der Entwurf des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, Die Acht Morgen, (Anlage 2 der
Vorlage) mit Begründung und Umweltbericht (Anlage 3 der Vorlage) mit seinen Anlagen der Artenschutzprüfung, Stufe 1 (ASP I) vom 10.03.2017 (Anlage 4 der Vorlage), der vertiefenden Artenschutzprüfung (ASP II) vom 23.06.2017 (Anlage 5 der
Vorlage), des landschaftspflegerischen Begleitplans vom 13.07.2017 (Anlage 6 der
Vorlage), des geotechnischen Berichts vom 15.06.2017 (Anlage 7 der Vorlage),
dem Gutachten Geräuschemissionen und -immissionen durch Sportanlagen und
Straßenverkehr vom 27.03.2017 (Anlage 8 der Vorlage) sowie dem 1. Nachtrag
zum Lärmgutachten vom 10.04.2017 (Anlage 9 der Vorlage) werden als Satzung
gem. § 10 BauGB beschlossen.
c) Der Beschluss des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, Die Acht Morgen, ist gem. §
10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
d) Der Satzungsbeschluss zum Entwurf des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, Die
Acht Morgen, vom 05.09.2017 wird hiermit aufgehoben.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 2.5:
einstimmig ja
Aufstellung des Bebauungsplanes L 6-A, "Altes Pastorat",
Zingsheim, im Verfahren nach § 13 b Baugesetzbuch (BauGB);
Beratung und Beschlussfassung im Rahmen der öffentlichen
Auslegung des Planentwurfes mit Begründung gem. § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) und der vorgetragenen Stellungnahmen
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §
4 Abs. 2 BauGB sowie der der Gemeinde bekannten umweltbezogenen Informationen aus der artenschutzrechtlichen Prüfung,
Stufe 1
Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
- Vorlage 508 /X.L. Z.3 -
Beschlussempfehlung:
Es wird beschlossen,
1. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung des
Planentwurfes des Bebauungsplanes L 6-A, Zingsheim, Altes Pastorat, mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB, der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 27.02.2018
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öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie den der Gemeinde bekannten
umweltbezogenen Informationen, insbesondere aus der artenschutzrechtlichen
Prüfung, Stufe 1, werden die in der Begründung der Vorlage dargestellten Abwägungen vorgenommen und die dort in Spalte 4 empfohlenen Beschlüsse gefasst.
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes L 6-A, Zingsheim, Altes Pastorat (Anlage 1 der
Vorlage) mit Begründung (Anlage 2 der Vorlage) wird als Satzung gem. § 10 Abs.
1 BauGB beschlossen.
3. Der Bebauungsplan L 6-A, Zingsheim, Altes Pastorat, ist gem. § 10 Abs. 3 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 2.6:
einstimmig ja
2. Änderung des Bebauungsplanes L 6, Zingsheim, Altes Pastorat, im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch
(BauGB);
a) Beratung und Beschlussfassung im Rahmen der öffentlichen
Auslegung des Planentwurfs mit Begründung gem. § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) und den vorgetragenen Stellungnahmen
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §
4 Abs. 2 BauGB
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
- Vorlage 862 /X.L. Z.1 -
Auf die Frage von Ausschussmitglied Pospig bezüglich der Traufhöhe teilt der Bürgermeister mit, dass im Gebiet L 6-A mit 4,50 m eine höhere Traufhöhe festgesetzt werde als im Gebiet L 6 (hier: 3,50 m). Dies werde vorgeschlagen, da 80 % der Bauwilligen und deren Absichten bereits bekannt seien. Es gehe hier vorrangig um die Baugestaltung, so dass ggf. auch die Sparrenunterkante als Traufe angenommen werden
könne.
Beschlussempfehlung:
Es wird beschlossen:
1. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung des
Planentwurfes mit Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes L 6,
Zingsheim, Altes Pastorat, gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2
BauGB werden die in der Begründung der Vorlage dargestellten Abwägungen getroffen und die dort in Spalte 4 empfohlenen Beschlüsse gefasst.
2. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes L 6, Zingsheim, Altes Pastorat
mit Begründung (Anlagen 1 und 2 der Vorlage) wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als
Satzung beschlossen.
3. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes L 6 mit Begründung ist gem. § 10 Abs. 3
BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
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Abstimmungsergebnis:
Punkt 2.7:
einstimmig ja
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14,
Nettersheim, Zur Klosterquelle;
Veränderung der Traufhöhe, Grundstück Gemarkung
Nettersheim, Flur 15 Nr. 414
- Vorlage 871 /X.L. -
Ausschussmitglied Mayer bezieht sich auf frühere Beratungen, in denen vorgeschlagen
worden sei, sich ggf. die Baugebiete bezüglich möglicher Änderungen der Festsetzungen in Gänze anzusehen. Er erkundigt sich nach dem diesbezüglichen Sachstand.
Der Bürgermeister erklärt, dass im Rahmen von Befreiungsanträgen die Verwaltung
die Möglichkeit habe, sich mit den Bauanträgen zu beschäftigen und man durch die
einhergehende Bauberatung mit den Bauwilligen ins Gespräch komme. Durch diesen
Prozess würden Lösungen gefunden, die eine positive städtebauliche Verträglichkeit
für das Baugebiet mit sich bringen. Diese Kommunikation sei durchweg positiv zu sehen.
In den neuen Baugebieten mit der vorgeschalteten Bauberatung profitiere die Gemeinde von den Informationen, die sie in den Gesprächen mit den potentiellen Bürgern erhalte, auch wenn dies für die Verwaltung mit erheblichem Mehraufwand verbunden sei. Anders als bei Immobilienmaklern sehe die Verwaltung nicht den Kunden,
sondern den Bürger, dem eine umfassende Beratung nicht nur für sein geplantes Bauvorhaben, sondern auch in Bezug auf Kindergartenplatz, Grundschule etc. zukomme.
In diesen speziellen Gesprächen würden auch die Bepflanzungen im Rahmen der ökologischen Ausgleichsmaßnahmen bis zu den Baumarten besprochen, da die meisten
Bauwilligen hierüber wenig Kenntnisse hätten; und es werde z. B. über Glasfaseranbindung informiert. Hierfür seien die Gesprächspartner sehr dankbar.
Ausschussmitglied Josef Falkenberg weist darauf hin, dass diese Vorgehensweise
schon seit vielen Jahren praktiziert werde. Im Rahmen geltender Bebauungspläne gebe es immer wieder Bauwillige, die Einzelheiten ändern möchten. So lange diese Änderungswünsche verträglich seien, sei dem nichts entgegenzusetzen.
Beschluss:
Es wird beschlossen, dem Antrag auf Veränderung der im Bebauungsplan G 14, Zur
Klosterquelle, festgesetzten Traufhöhe von 3,50 m auf 4,84 m für die Errichtung eines
Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur
15 Nr. 414 zuzustimmen und hierzu das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1
BauGB zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
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Punkt 2.8:
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14,
Nettersheim, Teilbereich "Zur Klosterquelle;
Veränderung von Traufhöhe und Dachneigung, Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. 281
- Vorlage 913 /X.L. -
Beschluss:
Es wird beschlossen, dem Bauvorhaben auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses
mit Garage auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. 281, Zur Klosterquelle, dahingehend zuzustimmen, dass die Traufhöhe von dem im Bebauungsplan
G 14 festgesetzten Maß von 3,50 m auf 4,70 m erhöht und die Dachneigung von 35°
auf 32° unterschritten wird.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Punkt 3:
Bauen im Außenbereich
Punkt 3.1:
Bauen im Außenbereich;
Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 3 Nr. 4
- Vorlage 888 /X.L. -
Beschluss:
Es wird beschlossen, der Nutzungsänderung des Stall- und Scheunengebäudes in eine
PKW-Garage mit zwei Stellplätzen, dem Ausbau des Dachgeschosses zu Wohnzwecken
sowie der Errichtung eines Geräteschuppens auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Marmagen befindlichen Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 3
Nr. 4 zuzustimmen und hierzu das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter der Auflage zu erteilen, dass der Erhalt und die Pflege der
Obstbaumwiese in die zu erteilende Baugenehmigung aufgenommen wird und keine
weiteren baulichen Anlagen errichtet werden.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 3.2:
einstimmig ja
Bauen im Außenbereich;
Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 8 Nr. 64
- Vorlage 578 /X.L. Z.2 -
Für Ausschussmitglied Mayer erschließt sich nicht, welche Tätigkeiten auf Gut Horrido
letztendlich beabsichtigt seien und kritisiert, dass über das Bauvorhaben nicht detaillierter informiert werde.
Der Bürgermeister führt aus, dass in der Vorlage das erläutert werde, was mit dem
Bauantrag an Informationen vorgelegt worden sei. Die Gebäude vor Ort hätten Bestandsschutz und sollten nun saniert und zur Nutzung gebracht werden. Die umfangreichen Erschließungsmaßnahmen zur Ver- und Entsorgung und zum Anschluss an das
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 27.02.2018
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reguläre Versorgungssystem bis zum Ortsrand von Nettersheim seien Begehren des
Bauherrn. Gerne könne der Bauantrag eingesehen werden, mehr an Information sei
diesem allerdings nicht zu entnehmen. Die Gemeinde entscheide über Bauleitplanung
und Erschließung sowie über Bauvorhaben im Außenbereich. Es sei mit dem vorgelegten Bauantrag nicht erkennbar, dass die Gebäude einer anderen Nutzung zugeführt
werden sollen. Zudem sei vom Bauherrn beantragt worden, die Erschließung, die bislang vor Ort gelöst wurde, nunmehr ans öffentliche Versorgungsnetz vorzunehmen.
Daher sei hier lediglich eine Entscheidung zum „Bauvorhaben im Außenbereich“ herbeizuführen.
Das Verfahren zum Bauordnungsrecht liege beim Kreis Euskirchen.
Auf den Einwand von Herrn Mayer teilt der Bürgermeister mit, dass die Gemeinde nur
dann das Einvernehmen erteile, wenn alle Voraussetzungen erfüllt seien. Die Vorlage
gehe weiter bis zum Rat. Gerne könne daher auch der Bauherr befragt werden, ob
dieser bereit sei, die detaillierten Planungen in der kommenden Sitzung des Betriebsausschusses zu präsentieren. Allerdings sei er dazu nicht verpflichtet.
Bezüglich der Frage von Ausschussmitglied Dederichs erklärt der Bürgermeister, dass
es sich bei den gemeindlichen Maßnahmen um Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung handele. Für Strom und Gas seien externe Versorgungsunternehmen verantwortlich. Die Kosten für alle Maßnahmen würden zu Lasten des Bauherrn gehen.
Ausschussmitglied Kurth weist darauf hin, dass es hier lediglich um eine Modernisierung und energetische Sanierung der vorhandenen Gebäude gehe. Der Viehunterstand
solle hierbei zukünftig als Unterstand für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge genutzt werden. Hieran sei an sich nichts Verwerfliches. Wenn die Kosten der Erschließungsmaßnahmen übernommen würden, sehe er hier kein Problem.
Tatsächlich sei das Vorhaben des Bauherrn eher ungewöhnlich, ist Ausschussmitglied
Josef Falkenberg der Auffassung. Dass freiwillig derart umfangreiche Erschließungsmaßnahmen durchgeführt werden, sei eher selten. Grundsätzlich seien alle Aspekte
des Bauvorhabens aber unverfänglich, daher könne man heute der Beschlussvorlage
folgen. Sicherlich werde man weiterhin die zukünftige Entwicklung der Maßnahme verfolgen.
Ausschussmitglied Hilger teilt mit, dass er inhaltlich die Ausführungen von Herrn Falkenberg unterstützen könne, er verstehe aber auch das Ansinnen von Herrn Mayer.
Eigentlich habe die Gemeinde aber gar keine Alternative, als das Einvernehmen zu
erteilen, wenn alle Bedingungen erfüllt seien.
Um weitere Aufklärung und Transparenz herbeizuführen, schlägt der Bürgermeister
vor, Kontakt mit dem Bauherrn aufzunehmen und anzufragen, ob der Planer in einer
der kommenden Sitzungen die Pläne detailliert vorstellen kann.
Es besteht im Ausschuss Einigkeit, dass die Beschlussempfehlung in der Angelegen-
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heit in die Sitzung des Gemeinderates verschoben werden soll.
Anmerkung der Verwaltung: Zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses hat das beauftragte Planungsbüro eine Vorstellung des Bauvorhabens Gut Horrido und der Erschließungsplanung zugesagt.
Beschluss:
Es wird beschlossen, die Entscheidung zum Bauvorhaben auf Erneuerung der Dachkonstruktion, energetische Sanierung der Außenfassade sowie Erneuerung und Umnutzung des vorhandenen Viehunterstandes in einen Unterstand für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 8 Nr. 64 bis
zur Sitzung des Gemeinderates auszusetzen. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem
Bauherrn bzw. Planer eine Vorstellung des Bauvorhabens in der Sitzung des Hauptund Finanzausschusses zu erreichen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
4:
einstimmig ja
Bauangelegenheit;
Neugenehmigung einer Betriebsleiterwohnung im Gewerbegebiet Zingsheim-Süd, Gemarkung Zingsheim, Flur 14 Nr. 170
- Vorlage 889 /X.L. -
Herr Mayer erkundigt sich, ob Betriebsleiterwohnungen generell im Bebauungsplan
von Gewerbegebieten ausgeschlossen seien oder ob bei Genehmigung auch ein Wohnen dort möglich sei.
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass Wohnen generell im Gewerbegebiet nicht
zulässig sei. Dafür stünden allgemeine, reine Wohngebiete oder Mischgebiete zur Verfügung.
Betriebsleiterwohnungen würden ausnahmsweise dann genehmigt, um einen reibungslosen Betriebsablauf z.B. bei einem Drei-Schicht-Betrieb zu gewährleisten. Dem
früheren Eigentümer sei dort eine Betriebsleiterwohnung genehmigt worden. Hierbei
habe es vor allem an den Wochenenden Konflikte wegen Lärmbelästigungen gegeben,
als die Diskothek noch in Betrieb gewesen sei.
Es gebe zwei Unternehmen im Gewerbegebiet, die aufgrund ihrer Immissionen einen
Abstand von 500 m zur nächstgelegenen Wohnbebauung einhalten müssten, führt der
Bürgermeister weiter aus. Bei einem Abstand von nur 50 m führe dies zu negativen
Beeinträchtigungen der Betriebe. Daher habe er erhebliche Bedenken gegen die Beibehaltung der Wohnung, denn hier stehe nicht das Wohnen, sondern das Gewerbe im
Vordergrund. Zudem richte sich der Betriebsinhaber auf einer preisgünstigen Gewerbeimmobilie eine Wohnung ein, für die er in einem Wohngebiet ein Vielfaches zahlen
müsste. Letztendlich entscheide jedoch das Bauordnungsamt des Kreises über den
Bauantrag.
Auf die Frage von Ausschussmitglied Dederichs teilt der Bürgermeister mit, dass es
hier kein Gewohnheitsrecht gebe, sondern die Genehmigung einer solchen Betriebsleiterwohnung nur so lange gelte, wie der Betrieb existiere. Bei Eigentumswechsel erlösche auch die Genehmigung für die Betriebsleiterwohnung. Diese müsse dann neu be-
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 27.02.2018
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antragt werden
Beschlussempfehlung:
Die Inhalte der nachfolgenden Begründung werden zur Kenntnis genommen. Bis zur
Sitzung des Gemeinderates sind eine abschließende Abstimmung mit dem Kreisbauamt Euskirchen vorzunehmen und ein Beschlussvorschlag zu erarbeiten.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
5:
einstimmig ja
Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan
- Vorlage 763 /X.L. Z.2 -
Der Bürgermeister führt aus, dass nach der letzten Sitzungsphase der Entwurf des
Brandschutzbedarfsplanes den Löschgruppen sowie der Fachaufsicht zur Verfügung
gestellt worden sei. Der Kreisbrandmeister habe nun empfohlen, von der Neuaufstellung abzusehen und stattdessen den vorhandenen Brandschutzbedarfsplan fortzuschreiben. Im ländlichen Raum müssten in den Siedlungsbereichen Erfüllungsgrade
von mindestens 60 – 80 % erreicht werden. Bei den vorliegenden Daten sei dies der
Fall. Die im Neukonzept genannten Werte würden sich augenscheinlich auch auf Fehlalarme beziehen. In Abstimmung mit der Fachaufsicht sei eine endgültige Beschlussfassung der Fortschreibung Ende 2018 anzustreben. Hierzu sei der Kreis mit der Bitte
um Fristverlängerung anzuschreiben.
Mit der Umsetzung des Fahrzeugkonzeptes könne umgehend begonnen werden, teilt
der Bürgermeister weiter mit.
Ausschussmitglied Hilger teilt mit, dass sich die UNA-Fraktion mit dem Entwurf des
Brandschutzbedarfsplans beschäftigt und eine Stellungnahme erarbeitet habe, die
man im Vorfeld der Beratung habe zur Verfügung stellen wollen. Nun sei aufgrund der
Empfehlung des Kreisbrandmeisters der neue Brandschutzbedarfsplan nicht mehr Gegenstand der Beratung. Die Stellungnahme wolle er trotzdem der Verwaltung übergeben, mit der Bitte, hierüber mit der Niederschrift zu informieren. Er wundere sich allerdings, dass im Entwurf die Aussage enthalten gewesen sei, dass der neue Brandschutzbedarfsplan mit den Aufsichtsbehörden abgestimmt sei. Scheinbar sei dies im
Vorfeld und während der Erstellung doch nicht der Fall gewesen.
Die Stellungnahme der UNA-Fraktion ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Der Bürgermeister bestätigt, dass der Entwurf bei kritischer Betrachtung einige Mängel enthalte. Teilweise werde z.B. hessisches Recht zugrunde gelegt. Nunmehr habe
der Kreisbrandmeister darauf hingewiesen, dass der Brandschutzbedarfsplan aus dem
Jahr 2011 grundsätzlich in Ordnung sei und fortgeschrieben werden könne. Wesentlicher Punkt sei die Einhaltung der Hilfsfristen. Hier gelte besonderes Augenmerk den
Siedlungsbereichen. Die im Konzept genannte Abstimmung mit der Fachbehörde finde
aktuell statt. Die Rücknahme des Entwurfs und Forstschreibung des vorliegenden
Plans halte er für den richtigen Weg, teilt der Bürgermeister mit.
Zur Frage von Herrn Hilger, erklärt der Bürgermeister, dass hinsichtlich der Gutach-
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 27.02.2018
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terkosten im Rahmen des nunmehr zurückgenommenen Entwurfs eines neuen Brandschutzbedarfsplanes in Anbetracht der beschriebenen Mängel und hinsichtlich der
nunmehr zusätzlich entstehenden Verzögerung für die vorgesehene Fortschreibung
des bisherigen Brandschutzbedarfsplanes mit dem Fachberater Gespräche geführt
werden müssten.
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt, dass der in der letzten Sitzung vorgelegte Entwurf zur Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes den Anregungen, Bedenken und Hinweisen der Fachbehörde angepasst und zur Beschlussfassung bis zum
Jahresende vorgelegt wird. Ungeachtet dessen ist das im Entwurf beschriebene Fahrzeugkonzept auf Empfehlung der Fachbehörde in die Umsetzung zu bringen. Neben
der bereits erfolgten Beschaffung des Mannschaftstransportwagens ist die Beschaffung
eines HLF 20 für die Löschgruppe Zingsheim schnellstmöglich zu realisieren.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
6:
einstimmig ja
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte
Marmagen, Nettersheim und Zingsheim;
Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und
Hofflächen (Fassadenprogramm)
- Vorlage 764 /X.L. Z.2 -
Auf Nachfrage von Herrn Mayer erklärt der Bürgermeister, dass bei Antragstellung die
Vorlage eines Kostenvoranschlages ausreiche, bei Abrechnung der Maßnahmen im
Rahmen des Verwendungsnachweises allerdings zwingend die tatsächlichen Rechnungen vorzulegen seien.
Ausschussmitglied Dederichs weist darauf hin, dass für das Fassadenprogramm eine
Förderung von 50 % gewährt werde, für Denkmalschutz lediglich 20 %. Seiner Meinung nach seien bei der Denkmalpflege wesentlich höhere Auflagen zu erfüllen, so
dass auch hier ein höherer Zuschuss gerechtfertigt wäre.
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass im Rahmen des Fassadenprogramms die
Förderhöhe von 50 % auf eine Maximalsumme von 3.000 Euro begrenzt sei. Pauschalzuweisungen gebe es in diesem Jahr erstmals wieder nach über 10 Jahren, nachdem
diese durch das Land gestrichen wurden. Im Gemeindehaushalt seien hierfür 15.000 €
an Förderung veranschlagt, wobei es wie früher Spendenzusagen nicht mehr gebe.
Dorferneuerungsmittel könnten für ortsbildprägende Gebäude, nicht unbedingt Baudenkmäler, bereitgestellt werden. Bisher bestehe bei diesen Mitteln jedoch das Handikap, dass seitens des Landes die Förderrichtlinien noch nicht erarbeitet seien.
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, folgende Zuwendungen zur Neugestaltung von Fassaden
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 27.02.2018
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sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm) in den Sanierungsgebieten
Marmagen, Nettersheim und Zingsheim aus dem Interkommunalen Entwicklungskonzept (IEK) zu gewähren:
Lfd.Nr.
Objekt
1
Engelgauer
Weg
Nettersheim
Weidenstraße
Zingsheim
2
3
Maßnahme
Petrusstraße
Zingsheim
5,
22,
3,
Abstimmungsergebnis:
Punkt
7:
Gesamtkosten
der Maßnahme,
€
Neugestaltung der Hausvorund Hoffläche
Überarbeitung und Neuanstrich
sowie Anstrich der Fachwerkund Bruchsteinfassade
Reinigung und Neuanstrich der
Fassade inkl. Fenster, Haustüre
und Garagentor
Fördersumme,
€
13.934,90 €
3.000,00 €
1.302,00 €
651,00 €
2.560,33 €
1.280,00 €
einstimmig ja
Entwicklungsstand laufender Bauvorhaben
hier: Kloster Nettersheim, Turnhalle Marmagen, Rathaus
Zingsheim, Generationenplatz Zingsheim
- Vorlage 915 /X.L. -
Ausschussmitglied Mayer weist darauf hin, dass die Besichtigung des Klosters
Nettersheim bereits über ein Jahr her sei. Er erkundigt sich, ob man hier ggf. nochmals einen Termin anbieten könne, damit sich Ausschuss bzw. Rat ein Bild des aktuellen Bearbeitungsstands machen könne.
Der Bürgermeister schlägt vor, ggf. den nächsten Fachausschuss in den Räumlichkeiten des Klosters durchzuführen und hier auch eine Besichtigung zu ermöglichen.
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zu den laufenden Bauvorhaben Kloster Nettersheim, Turnhalle Marmagen, Rathaus Zingsheim und Generationenplatz
Zingsheim zustimmend zur Kenntnis und beschließt - wie in der Begründung zur Vorlage dargestellt – weiter vorzugehen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
8:
einstimmig ja
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz
hier: Dorfzentrum Pesch
- Vorlage 901 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, auf der Grundlage des in der Begründung zur Vorlage
beschriebenen Nutzungskonzeptes für die Entwicklung der Alten Schule Pesch (Jakob
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 27.02.2018
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Kneip Str. 30) zum Dorfzentrum das Bauantragsverfahren einzuleiten.
Zur Finanzierung des Materialkostenanteils für den 1. Bauabschnitt (Küche, Pausenhalle und Sanitäreinrichtungen Erdgeschoss) in Höhe von rund 25.000,00 Euro sind
Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (Kapitel 1) ohne Rückzahlungsverpflichtung zur Verfügung zu stellen.
Die notwendigen Auftragsvergaben sind im Rahmen der vorgeschriebenen Vergabeverfahren an den jeweils Billigstbietenden zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
9:
einstimmig ja
Integrierte ländliche Entwicklung
hier: Entwicklungskonzept Dorfsaal Tondorf
- Vorlage 902 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass für die Sanierung, Modernisierung und Weiterentwicklung des Dorfsaales Tondorf im Rahmen der integrierten
ländlichen Entwicklung eine Förderung in Höhe von 193.591,05 Euro zur Verfügung
gestellt wird. Die Maßnahmengewerke, die der Heimatverein Tondorf nicht in Eigenleistung realisieren kann, sind im Rahmen beschränkter Ausschreibungen an den
Billigstbietenden zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 10:
einstimmig ja
Breitbandversorgung im Kreis Euskirchen
hier: Maßnahmen im Gemeindegebiet Nettersheim
- Vorlage 436 /X.L. Z.5 -
Ausschussmitglied Dederichs lobt die Bemühungen, nunmehr auch den Ort Roderath
mit besonderer Priorität für eine Anbindung mit Glasfaser vorzusehen.
Beschlussempfehlung:
Der Rat nimmt den Sachstand zur Umsetzung des Förderprojektes des Kreises Euskirchen zur Breitbandversorgung innerhalb des Gemeindegebietes Nettersheim zur
Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 11:
einstimmig ja
Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim
hier: Sachstandsbericht
- Vorlage 893 /X.L. -
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 27.02.2018
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Beschlussempfehlung:
Der
Gemeinderat
nimmt
den
Sachstandsbericht
Blankenheim-Nettersheim zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 12:
zum
Schulzweckverband
einstimmig ja
Förderung der Schulinfrastruktur
hier: Kommunalinvestitionsförderungsgesetz und Gute Schule
2020
- Vorlage 884 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, die zur Verfügung stehenden Mittel aus den Programmen
„Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 2“ und „NRW:BANK Gute Schule
2020“ für die Verbesserung der Schulinfrastruktur des Grundschulverbundes
Nettersheim an den Standorten Zingsheim und Marmagen sowie des Schulzweckverbandes Blankenheim-Nettersheim am Standort Nettersheim einzusetzen.
Die Maßnahmen sind in Abstimmung mit den Schulleitungen zu definieren und zur Beschlussfassung vorzulegen.
Hierbei sind auch die Maßnahmen aus den Einzelanträgen 2018 – Interkommunales
Entwicklungskonzept Blankenheim-Nettersheim (Städtebau) nochmals zu beleuchten
und falls möglich nach Bedarf sowie zur Sicherstellung eines geordneten Baufortschritts förderunschädlich vorzuziehen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 13:
einstimmig ja
Erweiterung der Kindertageseinrichtungen in Zingsheim und
Nettersheim
- Vorlage 900 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, die Kindertageseinrichtungen in Zingsheim und
Nettersheim auf der Grundlage der beigefügten Entwurfsplanung zu erweitern. Die
hierfür notwendigen Auftragsvergaben sind im Rahmen der vorgeschriebenen Vergabeverfahren an den jeweils Billigstbietenden zu vergeben.
Zusätzlicher Finanzbedarf ist entsprechend der zu erwartenden Förderung nach Bedarf
überplanmäßig bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 14:
einstimmig ja
Modernisierung und Instandhaltung Turnhalle Zingsheim
- Vorlage 899 /X.L. -
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Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, in der Turnhalle Zingsheim im Rahmen des interkommunalen Entwicklungskonzeptes (Städtebau) notwendige Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen. Die hierfür erforderlichen Auftragsvergaben sind
im Rahmen der vorgeschriebenen Vergabeverfahren an den jeweils Billigstbietenden
zu vergeben. Notwendiger zusätzlicher Finanzbedarf für die Realisierung des 1. Bauabschnittes ist nach Bedarf überplanmäßig bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 15:
einstimmig ja
Anfrage der UNA-Fraktion gem. § 19 der Geschäftsordnung für
den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim
hier: Beleuchtung der Kirche in Marmagen
- Vorlage 926 /X.L. -
Der Bürgermeister verweist auf die Vorlage, in der die Anfrage der UNA-Fraktion entsprechend beantwortet sei.
Punkt 16:
Mitteilungen und Informationen
a) Einsatz der gemeindlichen Kleinbusse
Ausschussmitglied Mayer erkundigt sich, ob der zur Flüchtlingsbeförderung angeschaffte Kleinbus noch vorhanden sei.
Der Bürgermeister bestätigt dies. Zwei Busse seien für die Kindergartenbeförderung
eingesetzt und ein Bus für die Integrationsarbeit.
b) Müllfahrzeug
Herr Mayer weist darauf hin, dass ihm ein Video gezeigt worden sei, in dem ersichtlich
sei, dass ein Gemeindearbeiter trotz Rückwärtsfahrt des Müllfahrzeugs hinten auf der
Plattform stehe und mitfahre. Dies sei mit erhöhter Unfallgefahr verbunden und er
regt an, die Mitarbeiter hierauf nochmals arbeitsschutzrechtlich zu unterweisen.
c) Erstattung Taxibuskosten im Schülerverkehr
Ausschussmitglied Pospig weist darauf hin, dass er vor einiger Zeit schon kritisiert habe, dass Schulkinder aus dem Ort Pesch teilweise im Schülerverkehr den Taxibus nutzen müssten und die Eltern die Kosten hierfür nicht erstattet bekämen. Er fragt nach,
ob dies immer noch der Fall sei, da an sich den Schulträger die Beförderungspflicht
treffe.
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass Herr Pospig bei Beratung des Nahverkehrsplans den damals anwesenden zuständigen Geschäftsbereichsleiter des Kreises, Herrn
Blindert, hierauf angesprochen habe. Dieser habe mitgeteilt, dass das Problem im
Rahmen des Nahverkehrsplans nicht gelöst werden könne.
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Vorsitzender Reuter bedankt sich für die Mitarbeit und schließt die Sitzung um 19:10
Uhr.
gez. Reuter
gez. Züll
gez. Pracht
____________________
____________________ ____________________
Vorsitzender
Schriftführerin
Gesehen:
Der Bürgermeister
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