Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
134 kB
Datum
27.02.2018
Erstellt
08.03.18, 11:03
Aktualisiert
08.03.18, 11:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 15. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der
Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 27.02.2018
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Punkt 2.1:
53. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortslage
Marmagen, Die Acht Morgen;
a)
Beratung und Beschlussfassung über Stellungnahmen im
Rahmen der vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit, der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3
Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), der Abstimmung
mit den benachbarten Kommunen gem. § 2 Abs. 2 BauGB, der
öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung und
Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie
der nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits
vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 2
BauGB
b)
Feststellungsbeschluss
- Vorlage 882 /X.L. -
Der Bürgermeister erläutert, dass die Bauleitplanverfahren in Marmagen und
Nettersheim bereits behandelt und beschlossen worden seien. Allerdings habe man
damals Flächennutzungsplan und Bebauungsplan in einem Tagesordnungspunkt
behandelt. Aus Gründen der Rechtssicherheit sei eine Wiederholung des Verfahrens
sowie Beratung und Beschlussfassung in getrennten Tagesordnungspunkten
notwendig. In den Abwägungsprozessen sei nichts Neues hinzugekommen.
Ausschussmitglied Schmidt weist auf den Widerspruch eines Anliegers der Jahnstraße
gegen die geplante Verkehrsführung hin, der in den der Vorlage beigefügten
Stellungnahmen enthalten sei. Herr Schmidt regt an zu prüfen, ob nicht doch eine
Möglichkeit gegeben sei, die Zu-/Abfahrt zum neuen Baugebiet während der
Erschließungsmaßnahmen direkt von der L 204 aus einzurichten. Für die
Erschließungsfirmen habe dies den Vorteil, dass Materialbelieferungen nicht durch
enge Straßen erfolgen müssten, die Anfahrtswege kürzer wären und die angrenzenden
Anlieger
der
Jahnstraße
/
Steinfelder
Weg
hierdurch
während
der
Erschließungsmaßnahmen deutlich entlastet würden.
Der Bürgermeister bestätigt, dass es denkbar sei, die Zufahrt zum
Erschließungsgebiet an dem Wirtschaftsweg gegenüber der Einfahrt zur
Eifelhöhenklinik einzurichten. Am morgigen Tag finde ein Gesprächstermin mit den
Planern vor Ort statt, bei dem dieses Thema ebenfalls besprochen und in die
Auftragsliste aufgenommen werden könne.
Beschlussempfehlung:
Es wird beschlossen:
1. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung
der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §
3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB, der Abstimmung mit den benachbarten
Kommunen gem. § 2 Abs. 2 BauGB, der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes
mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der nach
Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 2 BauGB werden die in der der Vorlage beigefügten
Anlage
1
dargestellten
Abwägungen
vorgenommen
und
die
Beschlussempfehlungen beschlossen.
2. Des Weiteren wird der Feststellungsbeschluss zur 53. Änderung des
Flächennutzungsplanes (Anlage 2 der Vorlage) mit Begründung und Umweltbericht
(Anlage 3 der Vorlage), zum geotechnischen Bericht vom 15.06.2017 (Anlage 4
der Vorlage), zur Artenschutzprüfung, Stufe 1 – ASP I vom 10.03.2017 (Anlage 5
der Vorlage), der vertiefenden Artenschutzprüfung – ASP II vom 23.06.2017
(Anlage 6 der Vorlage) sowie zum Gutachten „Geräuschimmissionen – und immissionen durch Sportanlagen und Straßenverkehr vom 27.03.2017 (Anlage 7
der Vorlage) gefasst.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 27.02.2018
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