Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (53. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortslage Marmagen, Die Acht Morgen; a) Beratung und Beschlussfassung über Stellungnahmen im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), der Abstimmung mit den benachbarten Kommunen gem. § 2 Abs. 2 BauGB, der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 2 BauGB b) Feststellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
134 kB
Datum
27.02.2018
Erstellt
08.03.18, 11:03
Aktualisiert
08.03.18, 11:03
Beschlusstext (53. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortslage Marmagen, Die Acht Morgen;
a)	Beratung und Beschlussfassung über Stellungnahmen im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), der Abstimmung mit den benachbarten Kommunen gem. § 2 Abs. 2 BauGB, der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 2 BauGB
b)	Feststellungsbeschluss) Beschlusstext (53. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortslage Marmagen, Die Acht Morgen;
a)	Beratung und Beschlussfassung über Stellungnahmen im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), der Abstimmung mit den benachbarten Kommunen gem. § 2 Abs. 2 BauGB, der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 2 BauGB
b)	Feststellungsbeschluss)

öffnen download melden Dateigröße: 134 kB

Inhalt der Datei

Beschluss aus der 15. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 27.02.2018 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 2.1: 53. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortslage Marmagen, Die Acht Morgen; a) Beratung und Beschlussfassung über Stellungnahmen im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), der Abstimmung mit den benachbarten Kommunen gem. § 2 Abs. 2 BauGB, der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 2 BauGB b) Feststellungsbeschluss - Vorlage 882 /X.L. - Der Bürgermeister erläutert, dass die Bauleitplanverfahren in Marmagen und Nettersheim bereits behandelt und beschlossen worden seien. Allerdings habe man damals Flächennutzungsplan und Bebauungsplan in einem Tagesordnungspunkt behandelt. Aus Gründen der Rechtssicherheit sei eine Wiederholung des Verfahrens sowie Beratung und Beschlussfassung in getrennten Tagesordnungspunkten notwendig. In den Abwägungsprozessen sei nichts Neues hinzugekommen. Ausschussmitglied Schmidt weist auf den Widerspruch eines Anliegers der Jahnstraße gegen die geplante Verkehrsführung hin, der in den der Vorlage beigefügten Stellungnahmen enthalten sei. Herr Schmidt regt an zu prüfen, ob nicht doch eine Möglichkeit gegeben sei, die Zu-/Abfahrt zum neuen Baugebiet während der Erschließungsmaßnahmen direkt von der L 204 aus einzurichten. Für die Erschließungsfirmen habe dies den Vorteil, dass Materialbelieferungen nicht durch enge Straßen erfolgen müssten, die Anfahrtswege kürzer wären und die angrenzenden Anlieger der Jahnstraße / Steinfelder Weg hierdurch während der Erschließungsmaßnahmen deutlich entlastet würden. Der Bürgermeister bestätigt, dass es denkbar sei, die Zufahrt zum Erschließungsgebiet an dem Wirtschaftsweg gegenüber der Einfahrt zur Eifelhöhenklinik einzurichten. Am morgigen Tag finde ein Gesprächstermin mit den Planern vor Ort statt, bei dem dieses Thema ebenfalls besprochen und in die Auftragsliste aufgenommen werden könne. Beschlussempfehlung: Es wird beschlossen: 1. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB, der Abstimmung mit den benachbarten Kommunen gem. § 2 Abs. 2 BauGB, der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 2 BauGB werden die in der der Vorlage beigefügten Anlage 1 dargestellten Abwägungen vorgenommen und die Beschlussempfehlungen beschlossen. 2. Des Weiteren wird der Feststellungsbeschluss zur 53. Änderung des Flächennutzungsplanes (Anlage 2 der Vorlage) mit Begründung und Umweltbericht (Anlage 3 der Vorlage), zum geotechnischen Bericht vom 15.06.2017 (Anlage 4 der Vorlage), zur Artenschutzprüfung, Stufe 1 – ASP I vom 10.03.2017 (Anlage 5 der Vorlage), der vertiefenden Artenschutzprüfung – ASP II vom 23.06.2017 (Anlage 6 der Vorlage) sowie zum Gutachten „Geräuschimmissionen – und immissionen durch Sportanlagen und Straßenverkehr vom 27.03.2017 (Anlage 7 der Vorlage) gefasst. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 27.02.2018 Seite 2