Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
227 kB
Datum
27.02.2018
Erstellt
08.03.18, 11:03
Aktualisiert
08.03.18, 11:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 15. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der
Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 27.02.2018
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Punkt 2.3:
5. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim,
Teilbereich "Auf Graben";
a) Beratung und Beschlussfassung über eingegangene
Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen zum
Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 und 4, jeweils Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB)
b) Beratung und Beschlussfassung über eingegangene
Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen im
Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit
Begründung und Umweltbericht gem. §§ 3 und 4, jeweils Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB)
c) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
d) Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 05.09.2017
- Vorlage 886 /X.L. -
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass die verkehrliche Anbindung der Straße „Zur
Klosterquelle“ zum neuen Teilbaugebiet „Auf Graben“ zunächst geschlossen bleibe.
Dies sei im Abwägungsprozess auch so dargestellt. Mit dem Straßenverkehrsamt sei
abgestimmt worden, dass dies nicht nur für den Zeitraum des Baubetriebes gelten
solle, sondern auch darüber hinaus. Erst wenn beide Baugebiete überwiegend bebaut
seien, soll bei einem nochmaligen Gespräch mit allen Eigentümern des Baugebietes
G14 abgestimmt werden, wie hinsichtlich der Sperrung weiter verfahren werden soll.
Ausschussmitglied Mayer erkundigt sich, ob über die detaillierten Inhalte der
Bürgerversammlung bezüglich der Verkehrsverbindung informiert werden könne.
Außerdem weist er darauf hin, dass im Beschlussvorschlag eigentlich der
Satzungsbeschluss vom 05.09. vor einer Neufassung aufgehoben werden müsse statt
danach.
Der Bürgermeister sagt zu, mit der Niederschrift über die Ergebnisse der
Bürgerversammlung zu informieren. Was den Satzungsbeschluss angehe, entscheide
man hier eigentlich über alle genannten Punkte gleichzeitig, so dass eine Änderung
der Reihenfolge nicht erforderlich sei.
Auf Einladung der Gemeinde fand am 24.10.2017 eine Bürgerversammlung im Baugebiet G14,
Teilbereich „Klosterquelle, Hasenweg, In den Sechs Morgen“ statt. Hierbei wurde zum einen über die
beabsichtigte Erschließung der Teilbereiche „Auf Graben“ und „Brotkiste“ informiert. In diesem
Zusammenhang wurde der Wunsch der Grundstückseigentümer des bestehenden Baugebietes erörtert,
dass zukünftig keine verkehrliche Verbindung zwischen dem Teilbereich „Auf Graben“ und dem
bestehenden Baugebiet entsteht, da die Grundstückseigentümer ansonsten eine erhebliche
Mehrbelastung durch erhöhtes Verkehrsaufkommen sehen.
Es wurde daher einvernehmlich abgestimmt, dass die direkte Verbindung zwischen den beiden
Baugebieten während der Bauphase und auch zukünftig in Form von Pollern bzw. Findlingen geschlossen
bleibt. Erst zu einem späteren Zeitpunkt bei überwiegender Bebauung der Teilbereiche „Auf Graben“ und
„Brotkiste“ soll bei einem nochmaligen Anliegertermin mit allen Beteiligten abgestimmt werden, ob die
Sperrung weiterhin Bestand haben soll.
Beschlussempfehlung:
Es wird beschlossen:
a) Zu den vorgetragenen Stellungnahmen im Rahmen der vorgezogenen
Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. §§ 3 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), der Abstimmung mit
den benachbarten Kommunen gem. § 2 Abs. 2 BauGB, der öffentlichen
Auslegung des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs.
2 BauGB, der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2
BauGB sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits
vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zur 5. Änderung des
Bebauungsplanes G 14 Nettersheim, Teilbereich „Auf Graben“, werden die im
der Vorlage beigefügten Schriftsatz (Anlage 1) empfohlenen Abwägungen
vorgenommen und die dort in Spalte 4 dargestellten Beschlüsse gefasst.
b) Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim,
Teilbereich „Auf Graben“, (Anlage 2 der Vorlage) mit textlicher Festsetzung
(Anlage 3 der Vorlage), Begründung (Anlage 4 der Vorlage) und Umweltbericht
(Anlage 5 der Vorlage) mit seinen Anlagen der Artenschutzrechtlichen Prüfung
vom 03.07.2017 (Anlage 6 der Vorlage), des landschaftspflegerischen
Begleitplans vom 13.07.2017 (Anlage 7 der Vorlage), dem Gutachten
Geräuschemissionen und -immissionen der Sport- und Freizeitanlagen vom
29.02.2016 (Anlage 8 der Vorlage), dem Gutachten Geräuschemissionen und immissionen durch Straßenverkehr vom 27.03.2017 (Anlage 9 der Vorlage)
sowie dem Geotechnischen Bericht vom 05.03.2017 (Anlage 10 der Vorlage)
werden als Satzung gem. § 10 BauGB beschlossen.
c) Der Beschluss zur 5. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim,
Teilbereich „Auf Graben“, ist gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu
machen.
d) Der Satzungsbeschluss zum Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes G
14, Nettersheim, Teilbereich „Auf Graben“, vom 05.09.2017 wird hiermit
aufgehoben.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 27.02.2018
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