Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
178 kB
Datum
27.02.2018
Erstellt
08.03.18, 11:03
Aktualisiert
08.03.18, 11:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 15. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der
Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 27.02.2018
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Punkt 2.4:
Aufstellung des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, Die Acht
Morgen;
Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene
Stellungnahmen im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung der
Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. §§ 3 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), der
Abstimmung mit den benachbarten Kommunen gem. § 2 Abs. 2
BauGB, der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit
Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB), der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. §
4 Abs. 2 BauGB sowie den nach Einschätzung der Gemeinde
wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen
Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 05.09.2017
- Vorlage 887 /X.L. -
Ausschussmitglied Mayer weist auf den in unmittelbarer Nachbarschaft zum Baugebiet
ansässigen Schreinerbetrieb hin. Im Lärmschutzgutachten gebe es keinerlei Hinweis
darauf, dort sei nur angegeben, dass es sich um ein Mischgebiet handele. Er erkundigt
sich, welche Emissionswerte zu berücksichtigen seien.
Der Bürgermeister teilt hierzu mit, dass bereits beim Erlass des Bebauungsplanes F 5
die Schallimmissionen der Schreinerei betrachtet worden seien und seinerzeit bereits
das Erfordernis eines Schutzabstandes und somit die Ausweisung des
Umgebungsbereiches als „Mischgebiet“ empfohlen wurde. Der Gutachter habe diese
Empfehlung bestätigt (Anmerkung der Verwaltung: Ergänzung zum Gutachten v.
10.04.2017). Dieser Schutzabstand wurde zum Schutz der Schreinerei auch auf das
neue Baugebiet ausgedehnt, so dass das Grundstück nördlich der Schreinerei auch als
„Mischgebiet“ festgesetzt wurde. Den Bedenken der Schreinerei sei somit Rechnung
getragen.
Ausschussmitglied Hilger bezieht sich auf die zum Flächennutzungsplan eingebrachte
Stellungnahme des NABU. Laut Abwägung der Verwaltung betreffe diese den im
Parallelverfahren in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan. Zum Thema Brutvögel
gebe es gegensätzliche Feststellungen. Er erkundigt sich, ob das Thema erledigt sei,
oder nochmals darauf eingegangen werde.
Der Bürgermeister teilt mit, dass der Gutachter hierzu eine entsprechende
Stellungnahme vorgelegt habe, die alle relevanten Punkte enthalte und die mit der
Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt sei.
Ausschussmitglied Mayer fragt nach, ob der NABU rechtlich überhaupt zu beteiligen
sei. Hierzu erklärt der Bürgermeister, dass Träger öffentlicher Belange sowie
anerkannte Natur- und Umweltverbände zu beteiligen seien.
Beschlussempfehlung:
Es wird beschlossen:
a) Zu den vorgetragenen Stellungnahmen im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung
der der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. §§ 3 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), der Abstimmung mit den
benachbarten Kommunen gem. § 2 Abs. 2 BauGB, der öffentlichen Auslegung des
Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB), der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden
umweltbezogenen Stellungnahmen zur Aufstellung des Bebauungsplanes F 7,
Marmagen, Die Acht Morgen, werden die im der Vorlage beigefügten Schriftsatz
(Anlage 1) empfohlenen Abwägungen vorgenommen und die dort in Spalte 4
dargestellten Beschlüsse gefasst.
b) Der Entwurf des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, Die Acht Morgen, (Anlage 2 der
Vorlage) mit Begründung und Umweltbericht (Anlage 3 der Vorlage) mit seinen
Anlagen der Artenschutzprüfung, Stufe 1 (ASP I) vom 10.03.2017 (Anlage 4 der
Vorlage), der vertiefenden Artenschutzprüfung (ASP II) vom 23.06.2017 (Anlage 5
der Vorlage), des landschaftspflegerischen Begleitplans vom 13.07.2017 (Anlage 6
der Vorlage), des geotechnischen Berichts vom 15.06.2017 (Anlage 7 der Vorlage),
dem Gutachten Geräuschemissionen und -immissionen durch Sportanlagen und
Straßenverkehr vom 27.03.2017 (Anlage 8 der Vorlage) sowie dem 1. Nachtrag
zum Lärmgutachten vom 10.04.2017 (Anlage 9 der Vorlage) werden als Satzung
gem. § 10 BauGB beschlossen.
c) Der Beschluss des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, Die Acht Morgen, ist gem. §
10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
d) Der Satzungsbeschluss zum Entwurf des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, Die
Acht Morgen, vom 05.09.2017 wird hiermit aufgehoben.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 27.02.2018
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