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Beschlusstext (Aufstellung des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, Die Acht Morgen; Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Stellungnahmen im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), der Abstimmung mit den benachbarten Kommunen gem. § 2 Abs. 2 BauGB, der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 05.09.2017)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
178 kB
Datum
27.02.2018
Erstellt
08.03.18, 11:03
Aktualisiert
08.03.18, 11:03
Beschlusstext (Aufstellung des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, Die Acht Morgen;
Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Stellungnahmen im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), der Abstimmung mit den benachbarten Kommunen gem. § 2 Abs. 2 BauGB, der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 05.09.2017) Beschlusstext (Aufstellung des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, Die Acht Morgen;
Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Stellungnahmen im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), der Abstimmung mit den benachbarten Kommunen gem. § 2 Abs. 2 BauGB, der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 05.09.2017)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der 15. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 27.02.2018 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 2.4: Aufstellung des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, Die Acht Morgen; Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Stellungnahmen im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), der Abstimmung mit den benachbarten Kommunen gem. § 2 Abs. 2 BauGB, der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 05.09.2017 - Vorlage 887 /X.L. - Ausschussmitglied Mayer weist auf den in unmittelbarer Nachbarschaft zum Baugebiet ansässigen Schreinerbetrieb hin. Im Lärmschutzgutachten gebe es keinerlei Hinweis darauf, dort sei nur angegeben, dass es sich um ein Mischgebiet handele. Er erkundigt sich, welche Emissionswerte zu berücksichtigen seien. Der Bürgermeister teilt hierzu mit, dass bereits beim Erlass des Bebauungsplanes F 5 die Schallimmissionen der Schreinerei betrachtet worden seien und seinerzeit bereits das Erfordernis eines Schutzabstandes und somit die Ausweisung des Umgebungsbereiches als „Mischgebiet“ empfohlen wurde. Der Gutachter habe diese Empfehlung bestätigt (Anmerkung der Verwaltung: Ergänzung zum Gutachten v. 10.04.2017). Dieser Schutzabstand wurde zum Schutz der Schreinerei auch auf das neue Baugebiet ausgedehnt, so dass das Grundstück nördlich der Schreinerei auch als „Mischgebiet“ festgesetzt wurde. Den Bedenken der Schreinerei sei somit Rechnung getragen. Ausschussmitglied Hilger bezieht sich auf die zum Flächennutzungsplan eingebrachte Stellungnahme des NABU. Laut Abwägung der Verwaltung betreffe diese den im Parallelverfahren in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan. Zum Thema Brutvögel gebe es gegensätzliche Feststellungen. Er erkundigt sich, ob das Thema erledigt sei, oder nochmals darauf eingegangen werde. Der Bürgermeister teilt mit, dass der Gutachter hierzu eine entsprechende Stellungnahme vorgelegt habe, die alle relevanten Punkte enthalte und die mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt sei. Ausschussmitglied Mayer fragt nach, ob der NABU rechtlich überhaupt zu beteiligen sei. Hierzu erklärt der Bürgermeister, dass Träger öffentlicher Belange sowie anerkannte Natur- und Umweltverbände zu beteiligen seien. Beschlussempfehlung: Es wird beschlossen: a) Zu den vorgetragenen Stellungnahmen im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung der der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), der Abstimmung mit den benachbarten Kommunen gem. § 2 Abs. 2 BauGB, der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zur Aufstellung des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, Die Acht Morgen, werden die im der Vorlage beigefügten Schriftsatz (Anlage 1) empfohlenen Abwägungen vorgenommen und die dort in Spalte 4 dargestellten Beschlüsse gefasst. b) Der Entwurf des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, Die Acht Morgen, (Anlage 2 der Vorlage) mit Begründung und Umweltbericht (Anlage 3 der Vorlage) mit seinen Anlagen der Artenschutzprüfung, Stufe 1 (ASP I) vom 10.03.2017 (Anlage 4 der Vorlage), der vertiefenden Artenschutzprüfung (ASP II) vom 23.06.2017 (Anlage 5 der Vorlage), des landschaftspflegerischen Begleitplans vom 13.07.2017 (Anlage 6 der Vorlage), des geotechnischen Berichts vom 15.06.2017 (Anlage 7 der Vorlage), dem Gutachten Geräuschemissionen und -immissionen durch Sportanlagen und Straßenverkehr vom 27.03.2017 (Anlage 8 der Vorlage) sowie dem 1. Nachtrag zum Lärmgutachten vom 10.04.2017 (Anlage 9 der Vorlage) werden als Satzung gem. § 10 BauGB beschlossen. c) Der Beschluss des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, Die Acht Morgen, ist gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. d) Der Satzungsbeschluss zum Entwurf des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, Die Acht Morgen, vom 05.09.2017 wird hiermit aufgehoben. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 27.02.2018 Seite 2