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Beschlusstext (2. Änderung des Bebauungsplanes L 6, Zingsheim, Altes Pastorat, im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB); a) Beratung und Beschlussfassung im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und den vorgetragenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
97 kB
Datum
27.02.2018
Erstellt
08.03.18, 11:03
Aktualisiert
08.03.18, 11:03
Beschlusstext (2. Änderung des Bebauungsplanes L 6, Zingsheim, Altes Pastorat, im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB);
a) Beratung und Beschlussfassung im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und den vorgetragenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der 15. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 27.02.2018 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 2.6: 2. Änderung des Bebauungsplanes L 6, Zingsheim, Altes Pastorat, im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB); a) Beratung und Beschlussfassung im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und den vorgetragenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB - Vorlage 862 /X.L. Z.1 - Auf die Frage von Ausschussmitglied Pospig bezüglich der Traufhöhe teilt der Bürgermeister mit, dass im Gebiet L 6-A mit 4,50 m eine höhere Traufhöhe festgesetzt werde als im Gebiet L 6 (hier: 3,50 m). Dies werde vorgeschlagen, da 80 % der Bauwilligen und deren Absichten bereits bekannt seien. Es gehe hier vorrangig um die Baugestaltung, so dass ggf. auch die Sparrenunterkante als Traufe angenommen werden könne. Beschlussempfehlung: Es wird beschlossen: 1. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes L 6, Zingsheim, Altes Pastorat, gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB werden die in der Begründung der Vorlage dargestellten Abwägungen getroffen und die dort in Spalte 4 empfohlenen Beschlüsse gefasst. 2. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes L 6, Zingsheim, Altes Pastorat mit Begründung (Anlagen 1 und 2 der Vorlage) wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. 3. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes L 6 mit Begründung ist gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja