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Beschlusstext (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Zur Klosterquelle; Veränderung der Traufhöhe, Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. 414)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
98 kB
Datum
27.02.2018
Erstellt
08.03.18, 11:03
Aktualisiert
08.03.18, 11:03
Beschlusstext (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Zur Klosterquelle;
Veränderung der Traufhöhe, Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. 414) Beschlusstext (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Zur Klosterquelle;
Veränderung der Traufhöhe, Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. 414)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der 15. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 27.02.2018 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 2.7: Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Zur Klosterquelle; Veränderung der Traufhöhe, Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. 414 - Vorlage 871 /X.L. - Ausschussmitglied Mayer bezieht sich auf frühere Beratungen, in denen vorgeschlagen worden sei, sich ggf. die Baugebiete bezüglich möglicher Änderungen der Festsetzungen in Gänze anzusehen. Er erkundigt sich nach dem diesbezüglichen Sachstand. Der Bürgermeister erklärt, dass im Rahmen von Befreiungsanträgen die Verwaltung die Möglichkeit habe, sich mit den Bauanträgen zu beschäftigen und man durch die einhergehende Bauberatung mit den Bauwilligen ins Gespräch komme. Durch diesen Prozess würden Lösungen gefunden, die eine positive städtebauliche Verträglichkeit für das Baugebiet mit sich bringen. Diese Kommunikation sei durchweg positiv zu sehen. In den neuen Baugebieten mit der vorgeschalteten Bauberatung profitiere die Gemeinde von den Informationen, die sie in den Gesprächen mit den potentiellen Bürgern erhalte, auch wenn dies für die Verwaltung mit erheblichem Mehraufwand verbunden sei. Anders als bei Immobilienmaklern sehe die Verwaltung nicht den Kunden, sondern den Bürger, dem eine umfassende Beratung nicht nur für sein geplantes Bauvorhaben, sondern auch in Bezug auf Kindergartenplatz, Grundschule etc. zukomme. In diesen speziellen Gesprächen würden auch die Bepflanzungen im Rahmen der ökologischen Ausgleichsmaßnahmen bis zu den Baumarten besprochen, da die meisten Bauwilligen hierüber wenig Kenntnisse hätten; und es werde z. B. über Glasfaseranbindung informiert. Hierfür seien die Gesprächspartner sehr dankbar. Ausschussmitglied Josef Falkenberg weist darauf hin, dass diese Vorgehensweise schon seit vielen Jahren praktiziert werde. Im Rahmen geltender Bebauungspläne gebe es immer wieder Bauwillige, die Einzelheiten ändern möchten. So lange diese Änderungswünsche verträglich seien, sei dem nichts entgegenzusetzen. Beschluss: Es wird beschlossen, dem Antrag auf Veränderung der im Bebauungsplan G 14, Zur Klosterquelle, festgesetzten Traufhöhe von 3,50 m auf 4,84 m für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. 414 zuzustimmen und hierzu das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 27.02.2018 Seite 2