Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
98 kB
Datum
27.02.2018
Erstellt
08.03.18, 11:03
Aktualisiert
08.03.18, 11:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 15. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der
Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 27.02.2018
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Punkt 2.7:
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14,
Nettersheim, Zur Klosterquelle;
Veränderung der Traufhöhe, Grundstück Gemarkung
Nettersheim, Flur 15 Nr. 414
- Vorlage 871 /X.L. -
Ausschussmitglied Mayer bezieht sich auf frühere Beratungen, in denen vorgeschlagen
worden sei, sich ggf. die Baugebiete bezüglich möglicher Änderungen der
Festsetzungen in Gänze anzusehen. Er erkundigt sich nach dem diesbezüglichen
Sachstand.
Der Bürgermeister erklärt, dass im Rahmen von Befreiungsanträgen die Verwaltung
die Möglichkeit habe, sich mit den Bauanträgen zu beschäftigen und man durch die
einhergehende Bauberatung mit den Bauwilligen ins Gespräch komme. Durch diesen
Prozess würden Lösungen gefunden, die eine positive städtebauliche Verträglichkeit
für das Baugebiet mit sich bringen. Diese Kommunikation sei durchweg positiv zu
sehen.
In den neuen Baugebieten mit der vorgeschalteten Bauberatung profitiere die
Gemeinde von den Informationen, die sie in den Gesprächen mit den potentiellen
Bürgern erhalte, auch wenn dies für die Verwaltung mit erheblichem Mehraufwand
verbunden sei. Anders als bei Immobilienmaklern sehe die Verwaltung nicht den
Kunden, sondern den Bürger, dem eine umfassende Beratung nicht nur für sein
geplantes Bauvorhaben, sondern auch in Bezug auf Kindergartenplatz, Grundschule
etc. zukomme. In diesen speziellen Gesprächen würden auch die Bepflanzungen im
Rahmen der ökologischen Ausgleichsmaßnahmen bis zu den Baumarten besprochen,
da die meisten Bauwilligen hierüber wenig Kenntnisse hätten; und es werde z. B. über
Glasfaseranbindung informiert. Hierfür seien die Gesprächspartner sehr dankbar.
Ausschussmitglied Josef Falkenberg weist darauf hin, dass diese Vorgehensweise
schon seit vielen Jahren praktiziert werde. Im Rahmen geltender Bebauungspläne
gebe es immer wieder Bauwillige, die Einzelheiten ändern möchten. So lange diese
Änderungswünsche verträglich seien, sei dem nichts entgegenzusetzen.
Beschluss:
Es wird beschlossen, dem Antrag auf Veränderung der im Bebauungsplan G 14, Zur
Klosterquelle, festgesetzten Traufhöhe von 3,50 m auf 4,84 m für die Errichtung eines
Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur
15 Nr. 414 zuzustimmen und hierzu das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1
BauGB zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 27.02.2018
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