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Beschlusstext (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Teilbereich "Zur Klosterquelle; Veränderung von Traufhöhe und Dachneigung, Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. 281)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
92 kB
Datum
27.02.2018
Erstellt
08.03.18, 11:03
Aktualisiert
08.03.18, 11:03
Beschlusstext (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Teilbereich "Zur Klosterquelle;
Veränderung von Traufhöhe und Dachneigung, Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. 281)

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Beschluss aus der 15. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 27.02.2018 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 2.8: Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Teilbereich "Zur Klosterquelle; Veränderung von Traufhöhe und Dachneigung, Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. 281 - Vorlage 913 /X.L. - Beschluss: Es wird beschlossen, dem Bauvorhaben auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. 281, Zur Klosterquelle, dahingehend zuzustimmen, dass die Traufhöhe von dem im Bebauungsplan G 14 festgesetzten Maß von 3,50 m auf 4,70 m erhöht und die Dachneigung von 35° auf 32° unterschritten wird. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja