Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
89 kB
Datum
27.02.2018
Erstellt
08.03.18, 11:03
Aktualisiert
08.03.18, 11:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 15. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der
Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 27.02.2018
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Punkt 3.1:
Bauen im Außenbereich;
Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 3 Nr. 4
- Vorlage 888 /X.L. -
Beschluss:
Es wird beschlossen, der Nutzungsänderung des Stall- und Scheunengebäudes in eine
PKW-Garage mit zwei Stellplätzen, dem Ausbau des Dachgeschosses zu Wohnzwecken
sowie
der
Errichtung
eines
Geräteschuppens
auf
dem
außerhalb
der
Ortslagenabrundungssatzung von Marmagen befindlichen Grundstück Gemarkung
Marmagen, Flur 3 Nr. 4 zuzustimmen und hierzu das gemeindliche Einvernehmen
gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter der Auflage zu erteilen, dass der
Erhalt und die Pflege der Obstbaumwiese in die zu erteilende Baugenehmigung
aufgenommen wird und keine weiteren baulichen Anlagen errichtet werden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja