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Beschlusstext (Bauen im Außenbereich; Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 3 Nr. 4)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
89 kB
Datum
27.02.2018
Erstellt
08.03.18, 11:03
Aktualisiert
08.03.18, 11:03
Beschlusstext (Bauen im Außenbereich;
Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 3 Nr. 4)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der 15. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 27.02.2018 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 3.1: Bauen im Außenbereich; Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 3 Nr. 4 - Vorlage 888 /X.L. - Beschluss: Es wird beschlossen, der Nutzungsänderung des Stall- und Scheunengebäudes in eine PKW-Garage mit zwei Stellplätzen, dem Ausbau des Dachgeschosses zu Wohnzwecken sowie der Errichtung eines Geräteschuppens auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Marmagen befindlichen Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 3 Nr. 4 zuzustimmen und hierzu das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter der Auflage zu erteilen, dass der Erhalt und die Pflege der Obstbaumwiese in die zu erteilende Baugenehmigung aufgenommen wird und keine weiteren baulichen Anlagen errichtet werden. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja