Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
200 kB
Datum
27.02.2018
Erstellt
08.03.18, 11:03
Aktualisiert
08.03.18, 11:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 15. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der
Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 27.02.2018
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Punkt 3.2:
Bauen im Außenbereich;
Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 8 Nr. 64
- Vorlage 578 /X.L. Z.2 -
Für Ausschussmitglied Mayer erschließt sich nicht, welche Tätigkeiten auf Gut Horrido
letztendlich beabsichtigt seien und kritisiert, dass über das Bauvorhaben nicht
detaillierter informiert werde.
Der Bürgermeister führt aus, dass in der Vorlage das erläutert werde, was mit dem
Bauantrag an Informationen vorgelegt worden sei. Die Gebäude vor Ort hätten
Bestandsschutz und sollten nun saniert und zur Nutzung gebracht werden. Die
umfangreichen Erschließungsmaßnahmen zur Ver- und Entsorgung und zum Anschluss
an das reguläre Versorgungssystem bis zum Ortsrand von Nettersheim seien
Begehren des Bauherrn. Gerne könne der Bauantrag eingesehen werden, mehr an
Information sei diesem allerdings nicht zu entnehmen. Die Gemeinde entscheide über
Bauleitplanung und Erschließung sowie über Bauvorhaben im Außenbereich. Es sei mit
dem vorgelegten Bauantrag nicht erkennbar, dass die Gebäude einer anderen
Nutzung zugeführt werden sollen. Zudem sei vom Bauherrn beantragt worden, die
Erschließung, die bislang vor Ort gelöst wurde, nunmehr ans öffentliche
Versorgungsnetz vorzunehmen. Daher sei hier lediglich eine Entscheidung zum
„Bauvorhaben im Außenbereich“ herbeizuführen.
Das Verfahren zum Bauordnungsrecht liege beim Kreis Euskirchen.
Auf den Einwand von Herrn Mayer teilt der Bürgermeister mit, dass die Gemeinde nur
dann das Einvernehmen erteile, wenn alle Voraussetzungen erfüllt seien. Die Vorlage
gehe weiter bis zum Rat. Gerne könne daher auch der Bauherr befragt werden, ob
dieser bereit sei, die detaillierten Planungen in der kommenden Sitzung des
Betriebsausschusses zu präsentieren. Allerdings sei er dazu nicht verpflichtet.
Bezüglich der Frage von Ausschussmitglied Dederichs erklärt der Bürgermeister, dass
es sich bei den gemeindlichen Maßnahmen um Wasserversorgung und
Abwasserbeseitigung
handele.
Für
Strom
und
Gas
seien
externe
Versorgungsunternehmen verantwortlich. Die Kosten für alle Maßnahmen würden zu
Lasten des Bauherrn gehen.
Ausschussmitglied
Kurth
weist
darauf
hin,
dass
es
hier
lediglich
um
eine
Modernisierung und energetische Sanierung der vorhandenen Gebäude gehe. Der
Viehunterstand solle hierbei zukünftig als Unterstand für land- und forstwirtschaftliche
Fahrzeuge genutzt werden. Hieran sei an sich nichts Verwerfliches. Wenn die Kosten
der Erschließungsmaßnahmen übernommen würden, sehe er hier kein Problem.
Tatsächlich sei das Vorhaben des Bauherrn eher ungewöhnlich, ist Ausschussmitglied
Josef
Falkenberg
der
Auffassung.
Dass
freiwillig
derart
umfangreiche
Erschließungsmaßnahmen durchgeführt werden, sei eher selten. Grundsätzlich seien
alle Aspekte des Bauvorhabens aber unverfänglich, daher könne man heute der
Beschlussvorlage folgen. Sicherlich werde man weiterhin die zukünftige Entwicklung
der Maßnahme verfolgen.
Ausschussmitglied Hilger teilt mit, dass er inhaltlich die Ausführungen von Herrn
Falkenberg unterstützen könne, er verstehe aber auch das Ansinnen von Herrn Mayer.
Eigentlich habe die Gemeinde aber gar keine Alternative, als das Einvernehmen zu
erteilen, wenn alle Bedingungen erfüllt seien.
Um weitere Aufklärung und Transparenz herbeizuführen, schlägt der Bürgermeister
vor, Kontakt mit dem Bauherrn aufzunehmen und anzufragen, ob der Planer in einer
der kommenden Sitzungen die Pläne detailliert vorstellen kann.
Es besteht im Ausschuss Einigkeit, dass die Beschlussempfehlung
Angelegenheit in die Sitzung des Gemeinderates verschoben werden soll.
in
der
Anmerkung der Verwaltung: Zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses hat das beauftragte
Planungsbüro eine Vorstellung des Bauvorhabens Gut Horrido und der Erschließungsplanung zugesagt.
Beschlussempfehlung:
Es wird beschlossen, die Entscheidung zum Bauvorhaben auf Erneuerung der
Dachkonstruktion, energetische Sanierung der Außenfassade sowie Erneuerung und
Umnutzung des vorhandenen Viehunterstandes in einen Unterstand für land- und
forstwirtschaftliche Fahrzeuge auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 8 Nr.
64 bis zur Sitzung des Gemeinderates auszusetzen. Die Verwaltung wird beauftragt,
mit dem Bauherrn bzw. Planer eine Vorstellung des Bauvorhabens in der Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses zu erreichen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 27.02.2018
Seite 2