Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Bauen im Außenbereich; Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 8 Nr. 64)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
200 kB
Datum
27.02.2018
Erstellt
08.03.18, 11:03
Aktualisiert
08.03.18, 11:03
Beschlusstext (Bauen im Außenbereich;
Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 8 Nr. 64) Beschlusstext (Bauen im Außenbereich;
Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 8 Nr. 64)

öffnen download melden Dateigröße: 200 kB

Inhalt der Datei

Beschluss aus der 15. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 27.02.2018 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 3.2: Bauen im Außenbereich; Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 8 Nr. 64 - Vorlage 578 /X.L. Z.2 - Für Ausschussmitglied Mayer erschließt sich nicht, welche Tätigkeiten auf Gut Horrido letztendlich beabsichtigt seien und kritisiert, dass über das Bauvorhaben nicht detaillierter informiert werde. Der Bürgermeister führt aus, dass in der Vorlage das erläutert werde, was mit dem Bauantrag an Informationen vorgelegt worden sei. Die Gebäude vor Ort hätten Bestandsschutz und sollten nun saniert und zur Nutzung gebracht werden. Die umfangreichen Erschließungsmaßnahmen zur Ver- und Entsorgung und zum Anschluss an das reguläre Versorgungssystem bis zum Ortsrand von Nettersheim seien Begehren des Bauherrn. Gerne könne der Bauantrag eingesehen werden, mehr an Information sei diesem allerdings nicht zu entnehmen. Die Gemeinde entscheide über Bauleitplanung und Erschließung sowie über Bauvorhaben im Außenbereich. Es sei mit dem vorgelegten Bauantrag nicht erkennbar, dass die Gebäude einer anderen Nutzung zugeführt werden sollen. Zudem sei vom Bauherrn beantragt worden, die Erschließung, die bislang vor Ort gelöst wurde, nunmehr ans öffentliche Versorgungsnetz vorzunehmen. Daher sei hier lediglich eine Entscheidung zum „Bauvorhaben im Außenbereich“ herbeizuführen. Das Verfahren zum Bauordnungsrecht liege beim Kreis Euskirchen. Auf den Einwand von Herrn Mayer teilt der Bürgermeister mit, dass die Gemeinde nur dann das Einvernehmen erteile, wenn alle Voraussetzungen erfüllt seien. Die Vorlage gehe weiter bis zum Rat. Gerne könne daher auch der Bauherr befragt werden, ob dieser bereit sei, die detaillierten Planungen in der kommenden Sitzung des Betriebsausschusses zu präsentieren. Allerdings sei er dazu nicht verpflichtet. Bezüglich der Frage von Ausschussmitglied Dederichs erklärt der Bürgermeister, dass es sich bei den gemeindlichen Maßnahmen um Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung handele. Für Strom und Gas seien externe Versorgungsunternehmen verantwortlich. Die Kosten für alle Maßnahmen würden zu Lasten des Bauherrn gehen. Ausschussmitglied Kurth weist darauf hin, dass es hier lediglich um eine Modernisierung und energetische Sanierung der vorhandenen Gebäude gehe. Der Viehunterstand solle hierbei zukünftig als Unterstand für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge genutzt werden. Hieran sei an sich nichts Verwerfliches. Wenn die Kosten der Erschließungsmaßnahmen übernommen würden, sehe er hier kein Problem. Tatsächlich sei das Vorhaben des Bauherrn eher ungewöhnlich, ist Ausschussmitglied Josef Falkenberg der Auffassung. Dass freiwillig derart umfangreiche Erschließungsmaßnahmen durchgeführt werden, sei eher selten. Grundsätzlich seien alle Aspekte des Bauvorhabens aber unverfänglich, daher könne man heute der Beschlussvorlage folgen. Sicherlich werde man weiterhin die zukünftige Entwicklung der Maßnahme verfolgen. Ausschussmitglied Hilger teilt mit, dass er inhaltlich die Ausführungen von Herrn Falkenberg unterstützen könne, er verstehe aber auch das Ansinnen von Herrn Mayer. Eigentlich habe die Gemeinde aber gar keine Alternative, als das Einvernehmen zu erteilen, wenn alle Bedingungen erfüllt seien. Um weitere Aufklärung und Transparenz herbeizuführen, schlägt der Bürgermeister vor, Kontakt mit dem Bauherrn aufzunehmen und anzufragen, ob der Planer in einer der kommenden Sitzungen die Pläne detailliert vorstellen kann. Es besteht im Ausschuss Einigkeit, dass die Beschlussempfehlung Angelegenheit in die Sitzung des Gemeinderates verschoben werden soll. in der Anmerkung der Verwaltung: Zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses hat das beauftragte Planungsbüro eine Vorstellung des Bauvorhabens Gut Horrido und der Erschließungsplanung zugesagt. Beschlussempfehlung: Es wird beschlossen, die Entscheidung zum Bauvorhaben auf Erneuerung der Dachkonstruktion, energetische Sanierung der Außenfassade sowie Erneuerung und Umnutzung des vorhandenen Viehunterstandes in einen Unterstand für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 8 Nr. 64 bis zur Sitzung des Gemeinderates auszusetzen. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Bauherrn bzw. Planer eine Vorstellung des Bauvorhabens in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zu erreichen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 27.02.2018 Seite 2