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Beschlusstext (Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
156 kB
Datum
27.02.2018
Erstellt
08.03.18, 11:03
Aktualisiert
08.03.18, 11:03
Beschlusstext (Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan) Beschlusstext (Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der 15. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 27.02.2018 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 5: Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan - Vorlage 763 /X.L. Z.2 - Der Bürgermeister führt aus, dass nach der letzten Sitzungsphase der Entwurf des Brandschutzbedarfsplanes den Löschgruppen sowie der Fachaufsicht zur Verfügung gestellt worden sei. Der Kreisbrandmeister habe nun empfohlen, von der Neuaufstellung abzusehen und stattdessen den vorhandenen Brandschutzbedarfsplan fortzuschreiben. Im ländlichen Raum müssten in den Siedlungsbereichen Erfüllungsgrade von mindestens 60 – 80 % erreicht werden. Bei den vorliegenden Daten sei dies der Fall. Die im Neukonzept genannten Werte würden sich augenscheinlich auch auf Fehlalarme beziehen. In Abstimmung mit der Fachaufsicht sei eine endgültige Beschlussfassung der Fortschreibung Ende 2018 anzustreben. Hierzu sei der Kreis mit der Bitte um Fristverlängerung anzuschreiben. Mit der Umsetzung des Fahrzeugkonzeptes könne umgehend begonnen werden, teilt der Bürgermeister weiter mit. Ausschussmitglied Hilger teilt mit, dass sich die UNA-Fraktion mit dem Entwurf des Brandschutzbedarfsplans beschäftigt und eine Stellungnahme erarbeitet habe, die man im Vorfeld der Beratung habe zur Verfügung stellen wollen. Nun sei aufgrund der Empfehlung des Kreisbrandmeisters der neue Brandschutzbedarfsplan nicht mehr Gegenstand der Beratung. Die Stellungnahme wolle er trotzdem der Verwaltung übergeben, mit der Bitte, hierüber mit der Niederschrift zu informieren. Er wundere sich allerdings, dass im Entwurf die Aussage enthalten gewesen sei, dass der neue Brandschutzbedarfsplan mit den Aufsichtsbehörden abgestimmt sei. Scheinbar sei dies im Vorfeld und während der Erstellung doch nicht der Fall gewesen. Die Stellungnahme der UNA-Fraktion ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. Der Bürgermeister bestätigt, dass der Entwurf bei kritischer Betrachtung einige Mängel enthalte. Teilweise werde z.B. hessisches Recht zugrunde gelegt. Nunmehr habe der Kreisbrandmeister darauf hingewiesen, dass der Brandschutzbedarfsplan aus dem Jahr 2011 grundsätzlich in Ordnung sei und fortgeschrieben werden könne. Wesentlicher Punkt sei die Einhaltung der Hilfsfristen. Hier gelte besonderes Augenmerk den Siedlungsbereichen. Die im Konzept genannte Abstimmung mit der Fachbehörde finde aktuell statt. Die Rücknahme des Entwurfs und Forstschreibung des vorliegenden Plans halte er für den richtigen Weg, teilt der Bürgermeister mit. Zur Frage von Herrn Hilger, erklärt der Bürgermeister, dass hinsichtlich der Gutachterkosten im Rahmen des nunmehr zurückgenommenen Entwurfs eines neuen Brandschutzbedarfsplanes in Anbetracht der beschriebenen Mängel und hinsichtlich der nunmehr zusätzlich entstehenden Verzögerung für die vorgesehene Fortschreibung des bisherigen Brandschutzbedarfsplanes mit dem Fachberater Gespräche geführt werden müssten. Beschlussempfehlung: Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt, dass der in der letzten Sitzung vorgelegte Entwurf zur Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes den Anregungen, Bedenken und Hinweisen der Fachbehörde angepasst und zur Beschlussfassung bis zum Jahresende vorgelegt wird. Ungeachtet dessen ist das im Entwurf beschriebene Fahrzeugkonzept auf Empfehlung der Fachbehörde in die Umsetzung zu bringen. Neben der bereits erfolgten Beschaffung des Mannschaftstransportwagens ist die Beschaffung eines HLF 20 für die Löschgruppe Zingsheim schnellstmöglich zu realisieren. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 27.02.2018 Seite 2