Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
156 kB
Datum
27.02.2018
Erstellt
08.03.18, 11:03
Aktualisiert
08.03.18, 11:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 15. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der
Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 27.02.2018
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Punkt
5:
Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan
- Vorlage 763 /X.L. Z.2 -
Der Bürgermeister führt aus, dass nach der letzten Sitzungsphase der Entwurf des
Brandschutzbedarfsplanes den Löschgruppen sowie der Fachaufsicht zur Verfügung
gestellt worden sei. Der Kreisbrandmeister habe nun empfohlen, von der
Neuaufstellung abzusehen und stattdessen den vorhandenen Brandschutzbedarfsplan
fortzuschreiben. Im ländlichen Raum müssten in den Siedlungsbereichen
Erfüllungsgrade von mindestens 60 – 80 % erreicht werden. Bei den vorliegenden
Daten sei dies der Fall. Die im Neukonzept genannten Werte würden sich
augenscheinlich auch auf Fehlalarme beziehen. In Abstimmung mit der Fachaufsicht
sei eine endgültige Beschlussfassung der Fortschreibung Ende 2018 anzustreben.
Hierzu sei der Kreis mit der Bitte um Fristverlängerung anzuschreiben.
Mit der Umsetzung des Fahrzeugkonzeptes könne umgehend begonnen werden, teilt
der Bürgermeister weiter mit.
Ausschussmitglied Hilger teilt mit, dass sich die UNA-Fraktion mit dem Entwurf des
Brandschutzbedarfsplans beschäftigt und eine Stellungnahme erarbeitet habe, die
man im Vorfeld der Beratung habe zur Verfügung stellen wollen. Nun sei aufgrund der
Empfehlung des Kreisbrandmeisters der neue Brandschutzbedarfsplan nicht mehr
Gegenstand der Beratung. Die Stellungnahme wolle er trotzdem der Verwaltung
übergeben, mit der Bitte, hierüber mit der Niederschrift zu informieren. Er wundere
sich allerdings, dass im Entwurf die Aussage enthalten gewesen sei, dass der neue
Brandschutzbedarfsplan mit den Aufsichtsbehörden abgestimmt sei. Scheinbar sei dies
im Vorfeld und während der Erstellung doch nicht der Fall gewesen.
Die Stellungnahme der UNA-Fraktion ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Der Bürgermeister bestätigt, dass der Entwurf bei kritischer Betrachtung einige
Mängel enthalte. Teilweise werde z.B. hessisches Recht zugrunde gelegt. Nunmehr
habe der Kreisbrandmeister darauf hingewiesen, dass der Brandschutzbedarfsplan aus
dem Jahr 2011 grundsätzlich in Ordnung sei und fortgeschrieben werden könne.
Wesentlicher Punkt sei die Einhaltung der Hilfsfristen. Hier gelte besonderes
Augenmerk den Siedlungsbereichen. Die im Konzept genannte Abstimmung mit der
Fachbehörde finde aktuell statt. Die Rücknahme des Entwurfs und Forstschreibung des
vorliegenden Plans halte er für den richtigen Weg, teilt der Bürgermeister mit.
Zur Frage von Herrn Hilger, erklärt der Bürgermeister, dass hinsichtlich der
Gutachterkosten im Rahmen des nunmehr zurückgenommenen Entwurfs eines neuen
Brandschutzbedarfsplanes in Anbetracht der beschriebenen Mängel und hinsichtlich
der nunmehr zusätzlich entstehenden Verzögerung für die vorgesehene
Fortschreibung des bisherigen Brandschutzbedarfsplanes mit dem Fachberater
Gespräche geführt werden müssten.
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt, dass der in der letzten Sitzung
vorgelegte Entwurf zur Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes den
Anregungen, Bedenken und Hinweisen der Fachbehörde angepasst und zur
Beschlussfassung bis zum Jahresende vorgelegt wird. Ungeachtet dessen ist das im
Entwurf beschriebene Fahrzeugkonzept auf Empfehlung der Fachbehörde in die
Umsetzung
zu
bringen.
Neben
der
bereits
erfolgten
Beschaffung
des
Mannschaftstransportwagens ist die Beschaffung eines HLF 20 für die Löschgruppe
Zingsheim schnellstmöglich zu realisieren.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 27.02.2018
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