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Beschlusstext (Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim; Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm))

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
175 kB
Datum
27.02.2018
Erstellt
08.03.18, 11:03
Aktualisiert
08.03.18, 11:03
Beschlusstext (Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim;
Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm)) Beschlusstext (Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim;
Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm))

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Beschluss aus der 15. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 27.02.2018 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 6: Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim; Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm) - Vorlage 764 /X.L. Z.2 - Auf Nachfrage von Herrn Mayer erklärt der Bürgermeister, dass bei Antragstellung die Vorlage eines Kostenvoranschlages ausreiche, bei Abrechnung der Maßnahmen im Rahmen des Verwendungsnachweises allerdings zwingend die tatsächlichen Rechnungen vorzulegen seien. Ausschussmitglied Dederichs weist darauf hin, dass für das Fassadenprogramm eine Förderung von 50 % gewährt werde, für Denkmalschutz lediglich 20 %. Seiner Meinung nach seien bei der Denkmalpflege wesentlich höhere Auflagen zu erfüllen, so dass auch hier ein höherer Zuschuss gerechtfertigt wäre. Der Bürgermeister weist darauf hin, dass im Rahmen des Fassadenprogramms die Förderhöhe von 50 % auf eine Maximalsumme von 3.000 Euro begrenzt sei. Pauschalzuweisungen gebe es in diesem Jahr erstmals wieder nach über 10 Jahren, nachdem diese durch das Land gestrichen wurden. Im Gemeindehaushalt seien hierfür 15.000 € an Förderung veranschlagt, wobei es wie früher Spendenzusagen nicht mehr gebe. Dorferneuerungsmittel könnten für ortsbildprägende Gebäude, nicht unbedingt Baudenkmäler, bereitgestellt werden. Bisher bestehe bei diesen Mitteln jedoch das Handikap, dass seitens des Landes die Förderrichtlinien noch nicht erarbeitet seien. Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, folgende Zuwendungen zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm) in den Sanierungsgebieten Marmagen, Nettersheim und Zingsheim aus dem Interkommunalen Entwicklungskonzept (IEK) zu gewähren: Lfd.Nr. Objekt 1 Engelgauer Nettersheim Maßnahme Weg 5, Neugestaltung und Hoffläche Gesamtkosten der Maßnahme, € der Hausvor- 13.934,90 € Fördersumme, € 3.000,00 € 2 Weidenstraße Zingsheim 3 Petrusstraße Zingsheim 22, 3, Abstimmungsergebnis: Überarbeitung und Neuanstrich sowie Anstrich der Fachwerkund Bruchsteinfassade Reinigung und Neuanstrich der Fassade inkl. Fenster, Haustüre und Garagentor 1.302,00 € 651,00 € 2.560,33 € 1.280,00 € einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 27.02.2018 Seite 2