Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
136 kB
Datum
20.02.2018
Erstellt
26.02.18, 12:42
Aktualisiert
26.02.18, 12:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 12. Sitzung des Ausschusses für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport
der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 20.02.2018
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Punkt
3:
Förderung der Schulinfrastruktur
hier: Kommunalinvestitionsförderungsgesetz und Gute Schule
2020
- Vorlage 884 /X.L. -
Der Bürgermeister informiert, dass das Ministerium bemängelt habe, dass die
Kommunen die Fördermittel aus dem Programm „Gute Schule 2020“ nicht zeitnah
einsetzen würden. Es sei allerdings doch selbstverständlich, dass im Vorhinein erst
einmal Vorbereitungen und Planungen für die Maßnahmen durchgeführt werden
müssten und man nicht sofort beginnen könne. Natürlich werde die Gemeinde die
Mittel bezogen auf den Vierjahreszeitraum in Gänze abrufen und zweckentsprechend
einsetzen. Maßnahmen über das Förderkreditprogramm Gute Schule 2020 würden bei
der Gemeinde zu keiner Aufwandslast führen, da die Tilgung des Kredites über das
Land erfolge und die Abwicklung von Schulinfrastrukturmaßnahmen über das
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz seien zu 90 % gefördert, so dass hier der
Eigenanteil der Gemeinde nur bei 10 % liege.
Für alle den Grundschulverbund betreffenden Maßnahmen entscheide die Gemeinde
allein. Was die Gesamtschule angehe werde man sich mit der Gemeinde Blankenheim
entsprechend abstimmen.
Ausschussmitglied Schmitz bezieht sich auf die Instandsetzung des Schulgebäudes in
Nettersheim bis zum Start der Oberstufe im Schuljahr 2019/20. Er erkundigt sich, ob
bei den Planungen insbesondere auch die Medienausstattung der Klassenräume
berücksichtigt werde. Außerdem fragt er nach, ob zur heutigen Zeit, wo vielfach mit
elektronischen Tafeln u. Tablets gearbeitet werde, überhaupt noch die Notwendigkeit
für ein Waschbecken in jedem Klassenraum bestehe.
Der Bürgermeister weist auf das vom Schulzweckverband beschlossene
Medienkonzept hin. Erstbeschaffungen hierzu seien bereits erfolgt und würden am
Standort Blankenheim eingesetzt.
Was die technische Ausstattung am Grundschulverbund angehe, sei von Fachberatern
empfohlen worden, die Geräte aufgrund der Schnelllebigkeit im IT-Bereich eher zu
leasen.
Bezüglich der Waschbecken spricht der Bürgermeister die Problematik der
Legionellenansammlung
bei
fehlender
regelmäßiger
Zirkulation
in
den
Versorgungsleitungen an. Hier seien entsprechende technische Vorkehrungen nach
heutigem Standard zu schaffen. Mit der Schulleitung der Gesamtschule sei das Thema
bereits erörtert worden. Diese habe sich dafür ausgesprochen, die Waschbecken zu
erhalten, da man nicht in Gänze auf Tafeln verzichten werde.
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, die zur Verfügung stehenden Mittel aus den Programmen
„Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 2“ und „NRW:BANK Gute Schule
2020“ für die Verbesserung der Schulinfrastruktur des Grundschulverbundes
Nettersheim an den Standorten
Zingsheim und Marmagen sowie
des
Schulzweckverbandes
Blankenheim-Nettersheim
am
Standort
Nettersheim
einzusetzen.
Die Maßnahmen sind in Abstimmung mit den Schulleitungen zu definieren und zur
Beschlussfassung vorzulegen.
Hierbei sind auch die Maßnahmen aus den Einzelanträgen 2018 – Interkommunales
Entwicklungskonzept Blankenheim-Nettersheim (Städtebau) nochmals zu beleuchten
und falls möglich nach Bedarf sowie zur Sicherstellung eines geordneten
Baufortschritts förderunschädlich vorzuziehen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Schule, Familie, Jugend, Soziales und
Sport vom 20.02.2018
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