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Beschlusstext (Förderung der Schulinfrastruktur hier: Kommunalinvestitionsförderungsgesetz und Gute Schule 2020)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
136 kB
Datum
20.02.2018
Erstellt
26.02.18, 12:42
Aktualisiert
26.02.18, 12:42
Beschlusstext (Förderung der Schulinfrastruktur
hier:	Kommunalinvestitionsförderungsgesetz und Gute Schule 2020) Beschlusstext (Förderung der Schulinfrastruktur
hier:	Kommunalinvestitionsförderungsgesetz und Gute Schule 2020)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der 12. Sitzung des Ausschusses für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 20.02.2018 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 3: Förderung der Schulinfrastruktur hier: Kommunalinvestitionsförderungsgesetz und Gute Schule 2020 - Vorlage 884 /X.L. - Der Bürgermeister informiert, dass das Ministerium bemängelt habe, dass die Kommunen die Fördermittel aus dem Programm „Gute Schule 2020“ nicht zeitnah einsetzen würden. Es sei allerdings doch selbstverständlich, dass im Vorhinein erst einmal Vorbereitungen und Planungen für die Maßnahmen durchgeführt werden müssten und man nicht sofort beginnen könne. Natürlich werde die Gemeinde die Mittel bezogen auf den Vierjahreszeitraum in Gänze abrufen und zweckentsprechend einsetzen. Maßnahmen über das Förderkreditprogramm Gute Schule 2020 würden bei der Gemeinde zu keiner Aufwandslast führen, da die Tilgung des Kredites über das Land erfolge und die Abwicklung von Schulinfrastrukturmaßnahmen über das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz seien zu 90 % gefördert, so dass hier der Eigenanteil der Gemeinde nur bei 10 % liege. Für alle den Grundschulverbund betreffenden Maßnahmen entscheide die Gemeinde allein. Was die Gesamtschule angehe werde man sich mit der Gemeinde Blankenheim entsprechend abstimmen. Ausschussmitglied Schmitz bezieht sich auf die Instandsetzung des Schulgebäudes in Nettersheim bis zum Start der Oberstufe im Schuljahr 2019/20. Er erkundigt sich, ob bei den Planungen insbesondere auch die Medienausstattung der Klassenräume berücksichtigt werde. Außerdem fragt er nach, ob zur heutigen Zeit, wo vielfach mit elektronischen Tafeln u. Tablets gearbeitet werde, überhaupt noch die Notwendigkeit für ein Waschbecken in jedem Klassenraum bestehe. Der Bürgermeister weist auf das vom Schulzweckverband beschlossene Medienkonzept hin. Erstbeschaffungen hierzu seien bereits erfolgt und würden am Standort Blankenheim eingesetzt. Was die technische Ausstattung am Grundschulverbund angehe, sei von Fachberatern empfohlen worden, die Geräte aufgrund der Schnelllebigkeit im IT-Bereich eher zu leasen. Bezüglich der Waschbecken spricht der Bürgermeister die Problematik der Legionellenansammlung bei fehlender regelmäßiger Zirkulation in den Versorgungsleitungen an. Hier seien entsprechende technische Vorkehrungen nach heutigem Standard zu schaffen. Mit der Schulleitung der Gesamtschule sei das Thema bereits erörtert worden. Diese habe sich dafür ausgesprochen, die Waschbecken zu erhalten, da man nicht in Gänze auf Tafeln verzichten werde. Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, die zur Verfügung stehenden Mittel aus den Programmen „Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 2“ und „NRW:BANK Gute Schule 2020“ für die Verbesserung der Schulinfrastruktur des Grundschulverbundes Nettersheim an den Standorten Zingsheim und Marmagen sowie des Schulzweckverbandes Blankenheim-Nettersheim am Standort Nettersheim einzusetzen. Die Maßnahmen sind in Abstimmung mit den Schulleitungen zu definieren und zur Beschlussfassung vorzulegen. Hierbei sind auch die Maßnahmen aus den Einzelanträgen 2018 – Interkommunales Entwicklungskonzept Blankenheim-Nettersheim (Städtebau) nochmals zu beleuchten und falls möglich nach Bedarf sowie zur Sicherstellung eines geordneten Baufortschritts förderunschädlich vorzuziehen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport vom 20.02.2018 Seite 2