Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Schnellbrief_54-2018_-_Flexibilisierung_OGS_-_Anlage1)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
163 kB
Datum
20.02.2018
Erstellt
26.02.18, 12:42
Aktualisiert
26.02.18, 12:42
Beschlusstext (Schnellbrief_54-2018_-_Flexibilisierung_OGS_-_Anlage1) Beschlusstext (Schnellbrief_54-2018_-_Flexibilisierung_OGS_-_Anlage1)

öffnen download melden Dateigröße: 163 kB

Inhalt der Datei

Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Schule und Bildung NRW, 40190 Düsseldorf Städtetag Nordrhein-Westfalen z. Hd. Herrn Klaus Hebborn Gereonstraße 18-32 50670 Köln 21. Dezember 2017 Seite 1 von 2 Aktenzeichen: 325 3.04.02 - 142481 bei Antwort bitte angeben Auskunft erteilt: Dr. Norbert Reichel   Nordrhein-westfälischen Städte- und Gemeindebund z. Hd. Claus Hamacher Kaiserswerther Straße 199-201 40474 Düsseldorf Telefon 0211 5867-3561 Telefax 0211 5867-493561 norbert.reichel@msw.nrw.de Landkreistag Nordrhein-Westfalen z. Hd. Herrn Thomas Krämer Kavalleriestraße 8 40213 Düsseldorf Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen z.Hd. Herrn Andreas Johnsen LAG-Geschäftsstelle c/o Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Mittelrhein e.V. Rhonestraße 2a 50765 Köln  Landeselternschaft Grundschulen NW e.V. z.Hd. Frau Birgit Völxen Geschäftsstelle Keilstraße 37 44879 Bochum Anschrift: Völklinger Straße 49 40221 Düsseldorf Telefon 0211 5867-40 Telefax 0211 5867-3220 poststelle@msb.nrw.de www.schulministerium.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: S-Bahnen S 8, S 11, S 28 (Völklinger Straße) Rheinbahn Linie 709 (Georg-Schulhoff-Platz) Seite 2 von 2 Offene Ganztagsschule im Primarbereich; hier: Ergänzung des Erlasses BASS 12 – 63 Nr. 2 Sehr geehrte Damen und Herren, die Landesregierung will die offene Ganztagsschule im Primarberiech (OGS) quantitativ ausbauen, qualitativ stärken und mehr Flexibilität für die Teilnahme ermöglichen. Ich beabsichtige, im Erlass BASS 12 – 63 Nr. 2 in Nummer 5 folgende Nummer 5.6 anzufügen: „Im Hinblick auf die Teilnahme an außerunterrichtlichen Angeboten in offenen Ganztagsschulen stellen Schulen, Träger und Kommunen sicher, dass Schülerinnen und Schüler am herkunftssprachlichen Unterricht, an regelmäßig stattfindenden außerschulischen Bildungsangeboten (z.B. im Sportverein, in der Musikschule, beim Erlernen eines Musikinstruments), an ehrenamtlichen Tätigkeiten (z.B. in Kirchen und Religionsgemeinschaften, Vereinen und Jugendgruppen) sowie an Therapien oder an gelegentlich stattfindenden Familienfeiern teilnehmen können. In Absprache mit den Eltern sorgen sie dabei dafür, dass die Kontinuität der außerunterrichtlichen Angebote der Ganztagsschulen gewahrt bleibt. Für andere flexible Betreuungsbedarfe, z.B. an einzelnen Tagen, sollen die im RdErl. d. MSJK vom 12.2.2003-BASS 11-02 Nr. 19, s. dort Nr. 5.4.6 beschriebenen anderen Betreuungsformen genutzt werden.“ Dies ist ein erster Schritt für die Weiterentwicklung der OGS. Die für Schule und Kinder zuständigen Ministerien werden die Gespräche mit den Trägern, d.h. insbesondere mit den Kommunalen Spitzenverbänden und der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege sowie mit weiteren Partnern im Ganztag in einem zielgerichteten Arbeitsprozess fortsetzen. Ich gebe Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 17. Januar 2018. Für ein Gespräch stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Norbert Reichel