Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
163 kB
Datum
20.02.2018
Erstellt
26.02.18, 12:42
Aktualisiert
26.02.18, 12:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Ministerium für
Schule und Bildung
des Landes Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Schule und Bildung NRW, 40190 Düsseldorf
Städtetag Nordrhein-Westfalen
z. Hd. Herrn Klaus Hebborn
Gereonstraße 18-32
50670 Köln
21. Dezember 2017
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Aktenzeichen:
325 3.04.02 - 142481
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Auskunft erteilt:
Dr. Norbert Reichel
Nordrhein-westfälischen Städte- und Gemeindebund
z. Hd. Claus Hamacher
Kaiserswerther Straße 199-201
40474 Düsseldorf
Telefon
0211 5867-3561
Telefax
0211 5867-493561
norbert.reichel@msw.nrw.de
Landkreistag Nordrhein-Westfalen
z. Hd. Herrn Thomas Krämer
Kavalleriestraße 8
40213 Düsseldorf
Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege
des Landes Nordrhein-Westfalen
z.Hd. Herrn Andreas Johnsen
LAG-Geschäftsstelle
c/o Arbeiterwohlfahrt
Bezirksverband Mittelrhein e.V.
Rhonestraße 2a
50765 Köln
Landeselternschaft Grundschulen NW e.V.
z.Hd. Frau Birgit Völxen
Geschäftsstelle
Keilstraße 37
44879 Bochum
Anschrift:
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
Telefon
0211 5867-40
Telefax
0211 5867-3220
poststelle@msb.nrw.de
www.schulministerium.nrw.de
Öffentliche Verkehrsmittel:
S-Bahnen S 8, S 11, S 28
(Völklinger Straße)
Rheinbahn Linie 709
(Georg-Schulhoff-Platz)
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Offene Ganztagsschule im Primarbereich;
hier: Ergänzung des Erlasses BASS 12 – 63 Nr. 2
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Landesregierung will die offene Ganztagsschule im Primarberiech
(OGS) quantitativ ausbauen, qualitativ stärken und mehr Flexibilität für
die Teilnahme ermöglichen.
Ich beabsichtige, im Erlass BASS 12 – 63 Nr. 2 in Nummer 5 folgende
Nummer 5.6 anzufügen:
„Im Hinblick auf die Teilnahme an außerunterrichtlichen Angeboten in
offenen Ganztagsschulen stellen Schulen, Träger und Kommunen sicher, dass Schülerinnen und Schüler am herkunftssprachlichen Unterricht, an regelmäßig stattfindenden außerschulischen Bildungsangeboten (z.B. im Sportverein, in der Musikschule, beim Erlernen eines Musikinstruments), an ehrenamtlichen Tätigkeiten (z.B. in Kirchen und Religionsgemeinschaften, Vereinen und Jugendgruppen) sowie an Therapien oder an gelegentlich stattfindenden Familienfeiern teilnehmen
können. In Absprache mit den Eltern sorgen sie dabei dafür, dass die
Kontinuität der außerunterrichtlichen Angebote der Ganztagsschulen
gewahrt bleibt. Für andere flexible Betreuungsbedarfe, z.B. an einzelnen Tagen, sollen die im RdErl. d. MSJK vom 12.2.2003-BASS 11-02
Nr. 19, s. dort Nr. 5.4.6 beschriebenen anderen Betreuungsformen genutzt werden.“
Dies ist ein erster Schritt für die Weiterentwicklung der OGS. Die für
Schule und Kinder zuständigen Ministerien werden die Gespräche mit
den Trägern, d.h. insbesondere mit den Kommunalen Spitzenverbänden und der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege
sowie mit weiteren Partnern im Ganztag in einem zielgerichteten Arbeitsprozess fortsetzen.
Ich gebe Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 17. Januar
2018. Für ein Gespräch stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Dr. Norbert Reichel