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Beschlusstext (Neubau Kita Mastenweg/Sindorf)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
106 kB
Datum
30.01.2018
Erstellt
26.02.18, 13:45
Aktualisiert
26.02.18, 13:45
Beschlusstext (Neubau Kita Mastenweg/Sindorf)

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Inhalt der Datei

AUSZUG aus der 31. Sitzung des Stadtrates vom 30.01.2018 Drucksachen-Nummer: 710.17 1. Ergänzung TOP 7.1 Neubau Kita Mastenweg/Sindorf Stadtverordneter Scharping regt an, den Träger vertraglich zu verpflichten, vor Ort in der Einrichtung selbst zu kochen. Sowohl Stadtverordnete Lambertz als auch Erster Beigeordneter Canzler erklären hierzu, dass aus ihrer Sicht keine Zweifel daran bestünden, dass der Träger dies entsprechend seines Konzeptes, das ja auch die Einrichtung einer Küche vorsehe, umsetzen werde. Bürgermeister Spürck sichert zu, dies in den anstehenden Gesprächen mit dem Träger zu thematisieren. Auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses und des Haupt- und Finanzausschusses stimmt der Stadtrat der Trägerschaft der Johanniter-Unfallhilfe e.V. Landesverband NRW für den Neubau der achtgruppigen Kindertageseinrichtung am Mastenweg im Stadtteil Sindorf zu. Des Weiteren beschließt der Stadtrat auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses und des Haupt- und Finanzausschusses die Bereitstellung der nachfolgenden freiwilligen Leistungen:  Zuschuss Trägeranteil in Höhe von 103 Prozent. Ab dem 01. Januar 2019 jährlich 136.251 €  Zuschuss Miete in Höhe der Differenz zur KiBiz-Förderung (8,47 € je anerkanntem Quadratmeter) und der tatsächlichen Miete (11,50 € je Quadratmeter). Ab dem 01. Januar 2019 jährlich rund 53.000 € Die Landesregierung hat eine Überarbeitung der gesetzlichen Grundlage zu Refinanzierung der Betriebskosten in Aussicht gestellt. Sofern sich hieraus eine Veränderung der Bezuschussung ergibt, bleibt eine Überprüfung der freiwilligen Leistungen vorbehalten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei 5 Enthaltungen.