Daten
Kommune
Kerpen
Größe
28 kB
Datum
30.01.2018
Erstellt
26.02.18, 13:45
Aktualisiert
26.02.18, 13:45
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 31. Sitzung des Stadtrates
vom 30.01.2018
Drucksachen-Nummer: 20.18
TOP 10.1 Erftlagune
hier: Anpassung der Öffnungszeiten und Erweiterung des Stellenplans
Der Rat der Kolpingstadt Kerpen genehmigt einstimmig bei 1 Enthaltung (BBK/Pir.) gem. § 60
Abs. 1 Satz 3 bzw. Abs. 2 Satz 2 GO NRW folgende
DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG
Wegen besonderer Dringlichkeit beschließt der Haupt- und Finanzausschuss gem. § 60 Abs. 1
Satz 1 GO NRW:
1.
2.
Die Erftlagune wird zukünftig Öffentlichkeitsschwimmen im Zeitraum 6:30 Uhr bis 21.00 Uhr
täglich anbieten.
Der Stellenplan 2018 wird um 2 Stellen Rettungsschwimmer/in ( + 2,0 Stellen),
Entgeltgruppe 4 TVöD, erweitert.