Daten
Kommune
Kerpen
Größe
99 kB
Datum
06.12.2017
Erstellt
22.02.18, 18:18
Aktualisiert
22.02.18, 18:18
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 18. Sitzung des Schulausschusses
vom 06.12.2017
Drucksachen-Nummer: 694.17
TOP 2.
Schulentwicklungsplan 2017
hier: Beschlussfassung
Herr Canzler schlägt aus Sicht der Verwaltung vor, den Beschlussvorschlag im Bereich
Grundschulen, Ziffer 1, um ein „möglichst“ zu ergänzen, um eine höhere Flexibilität im weiteren
Verfahren zu erreichen. Der Ausschuss befürwortet dies.
Frau Salmon-Mücke beantragt über die Formulierung des Beschlussvorschlages im Bereich
Grundschulen, Ziffer 5, 2. Halbsatz getrennt abzustimmen. Nach kurzer Diskussion einigt sich
der Ausschuss darauf, die Formulierung zu streichen.
Der Entwurf des Schulentwicklungsplans (Fassung vom 29.08.2017) wird mit folgenden
Änderungen/Ergänzungen/Anpassungen beschlossen:
Raumbedarf:
1. Bei Neubau/erweiterter Sanierung ist die im Schulentwicklungsplan beschriebene große
Grundschullösung umzusetzen.
2. Bei Neubau/erweiterter Sanierung weiterführender Schulen sind die im Schulentwicklungsplan
beschriebenen Ansätze zu berücksichtigen.
Grundschulen:
1. Die Errichtung einer möglichst dreizügigen dritten Grundschule im Ortsteil Sindorf wird
beschlossen.
2. Die Betrachtung der 3. Grundschule als „Grundschule für Inklusion“ wird befürwortet. Die
Schulkonferenz ist bei der Entscheidungsfindung entsprechend zu unterstützen.
3. Der Ausbau bzw. die Sanierung der bestehenden Sindorfer Grundschulen wird unter
Berücksichtigung der bisherigen Defizite (Mensa/OGS) auf der Basis folgender Zügigkeiten
erfolgen
Mühlenfeldschule: dreizügig
Ulrichschule: vierzügig.
4. Der Neubau der Albert-Schweitzer-Grundschule in Brüggen erfolgt entsprechend der
Beschlußlage.
5.
Der Raumbedarf der Grundschulen in Horrem ist unter Berücksichtigung von
Erweiterungsmöglichkeiten bei der Clemensschule zu decken.
Hauptschulen:
1. Beide Hauptschulen bleiben erhalten.
2. Die Sanierung der naturwissenschaftlichen Räume erfolgt gestreckt über drei Jahre bei
einem
geschätzten Gesamtvolumen von 500.000€.
Realschule/Gesamtschule
Bei unterstellter gleichbleibender Zügigkeit besteht ein noch zu überprüfender Raumbedarf von
3-6 Räumen.
Gymnasium
1.
Es wird grundsätzlich ein Neubau bevorzugt. Die Planung erfolgt sobald Klarheit über
mögliche Zuschüsse besteht.
2. Die Anpassung des Raumbedarfs in Bezug auf G9 soll auf Grundlage des bereits
erarbeiteten
Raumprogramms von VBD erfolgen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beschluss der Sitzung des Schulausschusses vom 06.12.2017
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