Daten
Kommune
Kerpen
Größe
112 kB
Datum
06.12.2017
Erstellt
22.02.18, 18:18
Aktualisiert
22.02.18, 18:18
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 18. Sitzung des Schulausschusses
vom 06.12.2017
Drucksachen-Nummer: 658.17
TOP 5.
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018
hier: Bereich Schulen
Bezüglich des Antrages zum Bau einer Zaunanlage an der Ulrichschulle erfolgte eine
Diskussion, in deren Rahmen auch eine Sitzungsunterbrechung zwischen 17:44-17:46 Uhr
erfolgt, um den Vertretern der Elternpflegschaft die Möglichkeit der Stellungnahme zu geben.
Den Antrag der FDP-Fraktion beantwortet Herr Maus nach Rücksprache mit der Kämmerei wie
folgt:
Zum Thema LZ OGS (4141200), Elternbeiträge OGS (4321630) sowie Sachkosten OGS
(5281230) liegen 20 begründete Mittelanforderungen vor.
Sachkonto 5711100 sind die Abschreibungen.
Das voraussichtliche Ergebnis 2015 beträgt 1.080.221,02 €, kaum abweichend von 2017 und
2018. Abweichungen sind darauf zurückzuführen, dass Anlagen ihre angenommene
Nutzungsdauer erreicht haben und als vollständig abgeschrieben gelten oder das neue Anlagen
hinzukommen.
Dass 2016 nur 153 € Abschreibungen in der Ergebnisspalte stehen und 2018 rund 1 Mio. € beim
Ansatz, hat damit zu tun, dass die Kämmerei aktuell den Jahresabschluss 2015 fertigstellt und
die Abschreibungen 2016 demzufolge noch nicht gebucht sind. Das Ergebnis ist insoweit
vorläufig. Das trifft auf alle anderen Abschreibungen anderer Produktbereiche ebenfalls zu. Das
trifft auch auf den Gesamtergebnisplan Spalte 2016 sowie auf die Auflösung von Sonderposten,
die Forderungsbewertung und die Inneren Verrechnungen zu, also auf alle Konten, deren
Bearbeitung üblicherweise bei den Jahresabschlussarbeiten durchgeführt wird. Es trifft aber auf
die Haushalte seit 2010 zu, dass die Ergebnisspalte des Vorvorjahres vorläufig ist. Die
Kämmerei hofft, bei der Haushaltsaufstellung 2019 schon weiter beim Jahresabschluss 2017 zu
sein.
Zum SPD-Antrag vom 29.11.2017 bezüglich der Erneuerung der Fensterfront der
Martinusschule ist nach Auskunft der Hochabteilung zu bemerken, dass es sich um die
Fensterfront der Turnhalle und nicht der Schule handelt. Die Kosten wurden wegen der
bestehenden Arbeitsdichte und aus personellen Gründen bisher nur grob überschlagen, woraus
sich der angemeldete Ansatz ergibt.
Der Schulausschuss beschließt, dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat der
Kolpingstadt Kerpen eine Veranschlagung der Haushaltsansätze im Bereich Schulen, wie im
Entwurf des Haushaltsbuches für 2018 dargestellt, mit folgenden Ergänzungen zu empfehlen:
Die Position 21.211.01.01/7821200 Zaunanlage Ulrichschule Sindorf ist in Höhe der
veranschlagten 15.000 € mit einem Sperrvermerk zu versehen. Die Verwaltung wird
beauftragt ein Gesamtkonzept unter Beteiligung von Streetwork, Ordnungsamt,
Schulsozialarbeit und Polizei zu entwickeln, damit eine Verbesserung der
Gesamtsituation erreicht werden kann, um die Vandalismusproblematik nicht nur örtlich
zu verschieben.
Für den mit Drucksache 694.17 beschlossenen Bau einer möglichst dreizügigen
Grundschule im Ortsteil Sindorf sind die Planungskosten in Haushaltsjahr 2018 und 2019
zu veranschlagen.
Zur Bereitstellung von Schulcontainern sind, wie mit DrS. 676.17 beschlossen, für die
Mühlenfeldschule 66.000 € in 2018/83.000 € in 2019 sowie für die Ulrichschule 63.000 €
in 2018/36.000 € in 2019 zu veranschlagen.
für die Komplettsanierung der naturwissenschaftlichen Räume sind 500.000 €,
gleichmäßig verteilt über die Haushaltjahre 2018-2020 in den Haushalt einzustellen
(siehe Haushaltsbuch S. 335).
Für die Rathausschule sind die Mittel für die bauliche Unterhaltung der Rathausschule in
Höhe von 80.100 € einzustellen (siehe Haushaltsbuch S. 326).
Die Kosten für die Bereitstellung von 4 temporären Schulcontainern an der
Gesamtschule Sindorf sind im Haushaltsjahr 2018 zu veranschlagen.
Für den Ausbau bzw. Sanierung der Mühlenfeld und der Ulrichschule sind in den
Haushaltsjahren 2018 und 2019 jeweils 500.000 an Planungskosten in den Haushalt
einzustellen. Für 2020 ist die eigentliche Baumaßnahme nach der Kostenschätzung von
Medfacilities mit insgesamt 9.000.000 € zu veranschlagen.
Es wird der Bau einer zweizügigen Grundschule inkl. Sporthalle als Ersatz für die AlbertSchweitzer-Schule unter Berücksichtigung der Interessen der Brüggener
Dorfgemeinschaft am Standort hinter der ehemaligen Raphaelschule beschlossen.
Weiterhin wird die Bereitstellung von Mitteln (bereits im Haushalt enthalten) sowie die
Erstellung eines Bauzeitenplans für die Kernsanierung des Gebäudes der alten
Raphaelschule beschlossen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig ohne Enthaltung.
Beschluss der Sitzung des Schulausschusses vom 06.12.2017
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