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Beschlusstext (Widmung der Straßen im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 71 Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
89 kB
Datum
22.11.2017
Erstellt
15.02.18, 18:35
Aktualisiert
15.02.18, 18:35
Beschlusstext (Widmung der Straßen im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 71 Pulheim) Beschlusstext (Widmung der Straßen im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 71 Pulheim) Beschlusstext (Widmung der Straßen im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 71 Pulheim)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 15.02.2018 Beschluss aus der Niederschrift der 18. Sitzung des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr der Stadt Pulheim am 22.11.2017 Vorlage Nr.: TOP 5 297/2017 Widmung der Straßen im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 71 Pulheim Empfehlung: Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Widmung der nachstehend aufgeführten Straßen gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen: Kerbelweg (Anlage Nr. 1) Gemarkung Pulheim Flur 6, Flurstück 1504 (teilweise) Die in der Anlage Nr. 1 schraffiert gekennzeichnete Teilfläche des Flurstücks wird als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 StrWG NRW gewidmet. Sonnenallee (Anlage Nr. 2) Gemarkung Pulheim Flur 6, Flurstück 1505 Das in der Anlage Nr. 2 schraffiert gekennzeichnete Flurstück wird als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 StrWG NRW gewidmet. Maiglöckchenweg (Anlage Nr. 3) Gemarkung Pulheim Flur 6, Flurstück 1386 (teilweise) Die in der Anlage Nr. 3 schraffiert gekennzeichnete Teilfläche des Flurstücks wird als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 StrWG NRW gewidmet. Perlgrasweg (Anlage Nr. 4) Gemarkung Pulheim Flur 6, Flurstück 1358 (teilweise) Die in der Anlage Nr. 4 schraffiert gekennzeichnete Teilfläche des Flurstücks wird als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 StrWG NRW gewidmet. Veilchenweg (Anlage Nr. 5) Gemarkung Pulheim Flur 6, Flurstück 1345 Das in der Anlage Nr. 5 schraffiert gekennzeichnete Flurstück wird als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 StrWG NRW gewidmet. Malvenweg (Anlage Nr. 6) Gemarkung Pulheim Flur 6, Flurstück 1328 (teilweise) Die in der Anlage Nr. 6 schraffiert gekennzeichnete Teilfläche des Flurstücks wird als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 StrWG NRW gewidmet. Lavendelweg (Anlage Nr. 7) Gemarkung Pulheim Flur 6, Flurstück: 1325 Das in der Anlage Nr. 7 schraffiert gekennzeichnete Flurstück wird als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 StrWG NRW gewidmet. Kamillenweg (Anlage Nr. 8) Gemarkung Pulheim Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr vom 22.11.2017 Seite 2 Flur 6, Flurstück 1297 (teilweise) Die in der Anlage Nr. 8 schraffiert gekennzeichnete Teilfläche des Flurstücks wird als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 StrWG NRW gewidmet. Fußwege (Anlage Nr. 9) Gemarkung Pulheim Flur 6, Flurstücke 1504 (teilweise), 1386 (teilweise), 1358 (teilweise), 1328 (teilweise) und 1297 (teilweise) Die in der Anlage Nr. 9 schraffiert gekennzeichneten Flurstücke bzw. Teilbereiche der genannten Flurstücke werden als Gemeindestraße mit der Beschränkung auf die Nutzungsart „Fußweg“ im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 StrWG NRW gewidmet. Beratungsergebnis: Einstimmig Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr vom 22.11.2017 Seite 3