Daten
Kommune
Pulheim
Größe
89 kB
Datum
22.11.2017
Erstellt
15.02.18, 18:35
Aktualisiert
15.02.18, 18:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 15.02.2018
Beschluss
aus der Niederschrift der 18. Sitzung
des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr der Stadt Pulheim
am 22.11.2017
Vorlage Nr.:
TOP 5
297/2017
Widmung der Straßen im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 71 Pulheim
Empfehlung:
Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Widmung der nachstehend
aufgeführten Straßen gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen:
Kerbelweg
(Anlage Nr. 1)
Gemarkung Pulheim
Flur 6, Flurstück 1504 (teilweise)
Die in der Anlage Nr. 1 schraffiert gekennzeichnete Teilfläche des Flurstücks wird als Gemeindestraße ohne
Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 StrWG
NRW gewidmet.
Sonnenallee
(Anlage Nr. 2)
Gemarkung Pulheim
Flur 6, Flurstück 1505
Das in der Anlage Nr. 2 schraffiert gekennzeichnete Flurstück wird als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf
eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 StrWG NRW gewidmet.
Maiglöckchenweg
(Anlage Nr. 3)
Gemarkung Pulheim
Flur 6, Flurstück 1386 (teilweise)
Die in der Anlage Nr. 3 schraffiert gekennzeichnete Teilfläche des Flurstücks wird als Gemeindestraße ohne
Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 StrWG
NRW gewidmet.
Perlgrasweg
(Anlage Nr. 4)
Gemarkung Pulheim
Flur 6, Flurstück 1358 (teilweise)
Die in der Anlage Nr. 4 schraffiert gekennzeichnete Teilfläche des Flurstücks wird als Gemeindestraße ohne
Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 StrWG
NRW gewidmet.
Veilchenweg
(Anlage Nr. 5)
Gemarkung Pulheim
Flur 6, Flurstück 1345
Das in der Anlage Nr. 5 schraffiert gekennzeichnete Flurstück wird als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf
eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 StrWG NRW gewidmet.
Malvenweg
(Anlage Nr. 6)
Gemarkung Pulheim
Flur 6, Flurstück 1328 (teilweise)
Die in der Anlage Nr. 6 schraffiert gekennzeichnete Teilfläche des Flurstücks wird als Gemeindestraße ohne
Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 StrWG
NRW gewidmet.
Lavendelweg
(Anlage Nr. 7)
Gemarkung Pulheim
Flur 6, Flurstück: 1325
Das in der Anlage Nr. 7 schraffiert gekennzeichnete Flurstück wird als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf
eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 StrWG NRW gewidmet.
Kamillenweg
(Anlage Nr. 8)
Gemarkung Pulheim
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr vom 22.11.2017
Seite 2
Flur 6, Flurstück 1297 (teilweise)
Die in der Anlage Nr. 8 schraffiert gekennzeichnete Teilfläche des Flurstücks wird als Gemeindestraße ohne
Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 StrWG
NRW gewidmet.
Fußwege
(Anlage Nr. 9)
Gemarkung Pulheim
Flur 6, Flurstücke 1504 (teilweise), 1386 (teilweise), 1358 (teilweise), 1328 (teilweise) und 1297 (teilweise)
Die in der Anlage Nr. 9 schraffiert gekennzeichneten Flurstücke bzw. Teilbereiche der genannten Flurstücke
werden als Gemeindestraße mit der Beschränkung auf die Nutzungsart „Fußweg“ im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer
3 in Verbindung mit Abs. 4 StrWG NRW gewidmet.
Beratungsergebnis:
Einstimmig
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr vom 22.11.2017
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