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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 131 Pulheim Bereich: Zur alten Wassermühle Beschluss zur Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Auslegungsbeschluss siehe UA vom 10.05.2017 und PA vom 17.05.2017, Vorlage Nr. 135/2017)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
73 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
01.03.18, 18:32
Aktualisiert
01.03.18, 18:32
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 131 Pulheim
Bereich: Zur alten Wassermühle
Beschluss zur Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
- Auslegungsbeschluss
siehe UA vom 10.05.2017 und PA vom 17.05.2017, Vorlage Nr. 135/2017)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 01.03.2018 Beschluss aus der Niederschrift der 18. Sitzung des Planungsausschusses der Stadt Pulheim am 05.12.2017 Vorlage Nr.: TOP 5 309/2017 Bebauungsplan Nr. 131 Pulheim Bereich: Zur alten Wassermühle Beschluss zur Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Auslegungsbeschluss siehe UA vom 10.05.2017 und PA vom 17.05.2017, Vorlage Nr. 135/2017 Beschluss: 1. Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt: Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 131 Pulheim sowie der Entwurf der Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808) öffentlich auszulegen. - Auslegungsbeschluss Die Auslegung erfolgt während eines Monats in den Sprechstunden der Verwaltung. Beratungsergebnis: Einstimmig dafür