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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 65 Brauweiler, 2. Änderung Bereich: Donatusstraße Aufstellungsbeschluss Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
78 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
01.03.18, 18:32
Aktualisiert
01.03.18, 18:32
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 65 Brauweiler, 2. Änderung
Bereich: Donatusstraße
Aufstellungsbeschluss
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 01.03.2018 Beschluss aus der Niederschrift der 18. Sitzung des Planungsausschusses der Stadt Pulheim am 05.12.2017 Vorlage Nr.: TOP 11 346/2017 Bebauungsplan Nr. 65 Brauweiler, 2. Änderung Bereich: Donatusstraße Aufstellungsbeschluss Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB Beschluss: 1. Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt, den Bebauungsplan Nr. 65/2 (Bereich: Donatusstraße) gemäß § 13a BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30.06.2017 (BGBl. I S. 2193) zu ändern. Ziel der Änderung ist die Festsetzung einer überbaubaren Grundstücksfläche für eine Grillhütte. Lage und Abgrenzung des Änderungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich. – Aufstellungsbeschluss 2. Es wird festgestellt, dass die Änderung die Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808) erfüllt. 3. Der Plan erhält die Bezeichnung "Bebauungsplan Nr. 65 Brauweiler, 2. Änderung". Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 65/2 Brauweiler behalten weiterhin Gültigkeit. 5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a (3) Nr. 2 BauGB i.V.m. §§ 3 (1) und 4 (1) oder §§ 3 (2) und 4 (2) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808) durchzuführen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt während 3 Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung. Beratungsergebnis: Einstimmig dafür