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Beschlusstext (Antwort der Verwaltung zur Anfrage von RM Brix (SPD))

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
305 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
16.02.18, 18:31
Aktualisiert
16.02.18, 18:31
Beschlusstext (Antwort der Verwaltung zur Anfrage von RM Brix (SPD))

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Inhalt der Datei

Pulhein,22.12.2017 rv 601.0'1.21.63 o 61 3,Jan. zota ?."1"1 ßF,(3s SiEung des Planungsausschusses am 5.12.2017, ToP 12, Bebauungsplan Nr, 138 Brauweiler, Vorlage Nr. 36312017 Frage: Entstehen den Anliegem aus dem Planverfahren bzw. der Einbeziehung der Verkehrsfläche Ronne' Kosten ? "An der Antwort: Der übeMiegende Teil des Plangebietes liegt im sog. unbeplanten Bereich. Lediglich der Wendehammerbereich der Straße -An der Ronne" lag bzw. liegt im Plangeltungsbereich eines älteren Bebauungsplans, BP 16 BW (siehe Abbildung). Die Straße "An der Ronne" wurde zu BEinn der Sechziger Jahre durch die GemeinnüEige Wohnungsgesellschaft (GWG) hergestellt. Hier handelte es sich .jaloch nicht um eine Kompletbnaßnahme. Bis heute fehlen ein zweiter Gehweg und der Wendehammer, Die Straße ist somit im Hinblick auf die Heßtellungsmerkmale der Enchließungsbeitragssazung noch nicht endgültig hergestellt. Die Stadt Pulheim bemüht sich seit Längerem darum, die für den plangemäßen Ausbau des Wendehammers benötigte Fläche zu enrveöen. Städtischerseits werden aus der Fertigstellung der Straße noch Grunderuerbs- und Heßtellungskosten entstehen, für die nach Maßgabe der §§ 127 ff. BauGB Erschließungsbeiträge zu erheben sind. Diese Erschließungsbeitragspflicht resultiert aus der bestehenden Geseteslage, nicht aber aus der beabsidltigten Aufstellung des BP 138 BW.