Daten
Kommune
Pulheim
Größe
77 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
15.02.18, 18:35
Aktualisiert
15.02.18, 18:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 15.02.2018
Beschluss
aus der Niederschrift der 28. Sitzung
des Rates der Stadt Pulheim
am 12.12.2017
Vorlage Nr.:
TOP 17
306/2017
Bundesinvestitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2020", Meldung von Maßnahmen
Beschluss:
1. Der Rat beschließt die in Anlage I genannten Maßnahmen, die im Vergleich zur Ursprungsvorlage 306/2017 um
die Maßnahme - Beantragung der Umsetzung der Bodensanierung in der Kita „St. Elisabeth“ - ergänzt worden
ist, in der Reihenfolge der Auflistung (= Prioritäten) für eine Bezuschussung nach dem Bundesinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2020“ beim LVR Köln anzumelden, soweit eine Förderung
nach den Förderkriterien möglich ist und die Anträge bis zum 10.01.2018 entscheidungsreif erstellt werden
können.
2. Die Bauunterhaltungsmaßnahme „46404, Kita Anemonenweg, Pulheim: Sanierung Sanitärbereiche“ muss für
den Haushalt 2018 von Priorität 2 auf Priorität 1 gesetzt werden, damit die Deckung des Eigenanteils für die
gleichlautende Maßnahme gesichert ist (siehe Anlage I, unter Ziffer 1). Voraussetzung hierfür ist, dass die aktualisierte Liste der „Bauunterhaltungsmaßnahmen 2018“ in der Sitzung des LHA, HFA und Rates im Frühjahr
2018 beschlossen wird.
3. Die Bauunterhaltungsmaßnahme „Austausch der WC´s in Sanitärbereichen der städt. Kitas“ muss für den
Haushalt 2018 neu in die Liste der Bauunterhaltungsmaßnahmen 2018 unter Priorität 1 aufgenommen werden,
damit die Deckung des Eigenanteils gesichert ist (siehe Anlage I, unter Ziffer 1). Voraussetzung hierfür ist, dass
die aktualisierte Liste der „Bauunterhaltungsmaßnahmen 2018“ in der Sitzung des LHA, HFA und Rates im
Frühjahr 2018 beschlossen wird.
4. Der Rat beschließt, dass die Mittel beim M-Auftrag 26150700 7831000 (Umbau Hauptschule Pulheim zur Kita,
Auszahlung für Baumaßnahmen) auch für den Umbau des Untergeschosses des Gebäudes für die Vermietung
als Großtagespflegestelle verwendet werden dürfen (siehe Anlage I, unter Ziffer 2).
5. Der Rat beschließt die notwendigen Haushaltsmittel zur Finanzierung des Eigenanteils für die Errichtung einer
4-gruppigen Kindertagesstätte im BP 114 im Haushalt 2019 bereit zu stellen (siehe Anlage I, unter Ziffer 2).
Beratungsergebnis:
Einstimmig