Daten
Kommune
Pulheim
Größe
78 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
15.02.18, 18:35
Aktualisiert
15.02.18, 18:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 15.02.2018
Beschluss
aus der Niederschrift der 28. Sitzung
des Rates der Stadt Pulheim
am 12.12.2017
Vorlage Nr.:
TOP
306/2017
1. Ergänzung
Bundesinvestitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2020", Meldung von Maßnahmen
Beschluss:
1. Der Rat beschließt die in Anlage I genannten Maßnahmen, die im Vergleich zur Ursprungsvorlage 306/2017 um die
Maßnahme - Beantragung der Umsetzung der Bodensanierung in der Kita „St. Elisabeth“ - ergänzt worden ist, in
der Reihenfolge der Auflistung (= Prioritäten) für eine Bezuschussung nach dem Bundesinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2020“ beim LVR Köln anzumelden, soweit eine Förderung nach den Förderkriterien möglich ist und die Anträge bis zum 10.01.2018 entscheidungsreif erstellt werden können.
2. Die Bauunterhaltungsmaßnahme „46404, Kita Anemonenweg, Pulheim: Sanierung Sanitärbereiche“ muss für den
Haushalt 2018 von Priorität 2 auf Priorität 1 gesetzt werden, damit die Deckung des Eigenanteils für die gleichlautende Maßnahme gesichert ist (siehe Anlage I, unter Ziffer 1). Voraussetzung hierfür ist, dass die aktualisierte Liste
der „Bauunterhaltungsmaßnahmen 2018“ in der Sitzung des LHA´s, HFA´s und Rates im Frühjahr 2018 beschlossen
wird.
3. Die Bauunterhaltungsmaßnahme „Austausch der WC´s in Sanitärbereichen der städt. Kitas“ muss für den Haushalt
2018 neu in die Liste der Bauunterhaltungsmaßnahmen 2018 unter Priorität 1 aufgenommen werden, damit die Deckung des Eigenanteils gesichert ist (siehe Anlage I, unter Ziffer 1). Voraussetzung hierfür ist, dass die aktualisierte
Liste der „Bauunterhaltungsmaßnahmen 2018“ in der Sitzung des LHA´s, HFA´s und Rates im Frühjahr 2018 beschlossen wird.
4. Der Rat beschließt, dass die Mittel beim M-Auftrag 26150700 7831000 (Umbau Hauptschule Pulheim zur Kita, Auszahlung für Baumaßnahmen) auch für den Umbau des Untergeschosses des Gebäudes für die Vermietung als
Großtagespflegestelle verwendet werden dürfen (siehe Anlage I, unter Ziffer 2).
5. Der Rat beschließt die notwendigen Haushaltsmittel zur Finanzierung des Eigenanteils für die Errichtung einer
4gruppigen Kindertagesstätte im BP 114 im Haushalt 2019 bereit zu stellen (siehe Anlage I, unter Ziffer 2).
Beratungsergebnis:
Einstimmig