Daten
Kommune
Pulheim
Größe
121 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
15.02.18, 18:35
Aktualisiert
15.02.18, 18:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 15.02.2018
Beschluss
aus der Niederschrift der 28. Sitzung
des Rates der Stadt Pulheim
am 12.12.2017
TOP 22
Vorlage Nr.:
281/2017
Kalkulation der Friedhofs- und Bestattungsgebühren 2018
Beschluss:
Der Rat beschließt die der Vorlage beigefügte Kalkulation der Friedhofsgebühren 2018 sowie die für das Jahr 2018
nachfolgend aufgeführten Gebührensätze:
Gebührensätze für den Erwerb von Nutzungsrechten an Wahlgräbern für 20 Jahre
Verlängerungsjahr
- Sarggrab
1.398,00 €
69,90 €
- Urnengrab
978,00 €
48,90 €
Gebührensätze für den Erwerb von Nutzungsrechten an pflegefreien Wahlgräbern für 20 Jahre Verlängerungsjahr
- Sarggrab Rasen
1.816,00 €
90,80 €
- Urnengrab Rasen
1.146,00 €
57,30 €
- Sarggrab Beisetzungsgarten
1.451,00 €
72,55 €
- Urnengrab Beisetzungsgarten
1.031,00 €
51,55 €
- Urnenkammer Kolumbarium
1.338,00 €
66,90 €
- Urnenkammer Stele
1.436,00 €
71,80 €
- Urnengrab Gemeinschaftsanlage
1.278,00 €
63,90 €
- Urnengrab Baum
1.120,00 €
56,00 €
Gebührensätze für den Erwerb von Nutzungsrechten an Reihengräbern
- Sarggrab je Grabstelle 20 Jahre
1.104,00 €
- Urnengrab je Grabstelle 20 Jahre
750,00 €
- Sarggrab Kind (bis 5 Jahre) 15 Jahre
443,00 €
Gebührensatz für den Erwerb von Nutzungsrechten an pflegfreien Reihengräbern
- Urnengrab Gemeinschaftsanlage 20 Jahre
1.199,00 €
- Urnengrab Baum 20 Jahre
1.040,00 €
- Urnengrab anonym 20 Jahre
1.025,00 €
- Sternenkind (Sdf.) 15 Jahre
303,00 €
Gebührensätze für Grabanfertigung und Bestattung
- Tieferlegung mit Beisetzung
2.006,80 €
- Tieferlegung ohne Beisetzung / Ausgrabung Sarg
1.444,90 €
- Tiefbestattung
1.204,10 €
- Personen ab 6 Jahren / Wiederbeisetzung Sarg
802,80 €
- Kinder bis zu 5 Jahren Sargbestattung
361,30 €
- (Anonyme) Urnenbeisetzung / Ausgrabung und Wiederbeisetzung Urne
321,10 €
- Beisetzung Sternenkind
200,70 €
Gebührensatz für die Gestellung einer Trägerin bzw. eines Trägers
46,80 €
Gebührensätze für die Benutzung der Friedhofshallen
- Aufbahrung einer Leiche / Trauerfeier
- Aufbahrung Sinnersdorf, alt / Trauerfeier
- Aufbewahrung einer Leiche
- Aufbewahrung Urne / Kindersarg
Genehmigungsgebühren
- Genehmigung von stehenden Grabmälern
- Genehmigung von sonstigen Grabgestaltungen für je ein liegendes Denkmal
- eine Grabeinfassung
- eine Teilabdeckung
- eine Ganzabdeckung
- Zulassung von Gewerbetreibenden
- Ausstellung von Zufahrtberechtigungskarten
Beratungsergebnis:
313,20 €
156,60 €
94,00 €
47,00 €
74,80 €
44,90 €
44,90 €
44,90 €
44,90 €
44,90 €
30,00 €
Einstimmig
Beschluss der Sitzung des Rates vom 12.12.2017
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