Daten
Kommune
Pulheim
Größe
87 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
15.02.18, 18:35
Aktualisiert
15.02.18, 18:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 15.02.2018
Beschluss
aus der Niederschrift der 28. Sitzung
des Rates der Stadt Pulheim
am 12.12.2017
Vorlage Nr.:
TOP 24
297/2017
Widmung der Straßen im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 71 Pulheim
Beschluss:
1) Der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Widmung der nachstehend aufgeführten Straßen gemäß § 6 des
Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen:
Kerbelweg
(Anlage Nr. 1)
Gemarkung Pulheim
Flur 6, Flurstück 1504 (teilweise)
Die in der Anlage Nr. 1 schraffiert gekennzeichnete Teilfläche des Flurstücks wird als Gemeindestraße ohne
Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 StrWG
NRW gewidmet.
Sonnenallee
(Anlage Nr. 2)
Gemarkung Pulheim
Flur 6, Flurstück 1505
Das in der Anlage Nr. 2 schraffiert gekennzeichnete Flurstück wird als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf
eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 StrWG NRW gewidmet.
Maiglöckchenweg
(Anlage Nr. 3)
Gemarkung Pulheim
Flur 6, Flurstück 1386 (teilweise)
Die in der Anlage Nr. 3 schraffiert gekennzeichnete Teilfläche des Flurstücks wird als Gemeindestraße ohne
Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 StrWG
NRW gewidmet.
Perlgrasweg
(Anlage Nr. 4)
Gemarkung Pulheim
Flur 6, Flurstück 1358 (teilweise)
Die in der Anlage Nr. 4 schraffiert gekennzeichnete Teilfläche des Flurstücks wird als Gemeindestraße ohne
Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 StrWG
NRW gewidmet.
Veilchenweg
(Anlage Nr. 5)
Gemarkung Pulheim
Flur 6, Flurstück 1345
Das in der Anlage Nr. 5 schraffiert gekennzeichnete Flurstück wird als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf
eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 StrWG NRW gewidmet.
Malvenweg
(Anlage Nr. 6)
Gemarkung Pulheim
Flur 6, Flurstück 1328 (teilweise)
Die in der Anlage Nr. 6 schraffiert gekennzeichnete Teilfläche des Flurstücks wird als Gemeindestraße ohne
Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 StrWG
NRW gewidmet.
Lavendelweg
(Anlage Nr. 7)
Gemarkung Pulheim
Flur 6, Flurstück: 1325
Das in der Anlage Nr. 7 schraffiert gekennzeichnete Flurstück wird als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf
eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 StrWG NRW gewidmet.
Kamillenweg
(Anlage Nr. 8)
Gemarkung Pulheim
Flur 6, Flurstück 1297 (teilweise)
Die in der Anlage Nr. 8 schraffiert gekennzeichnete Teilfläche des Flurstücks wird als Gemeindestraße ohne
Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 StrWG
NRW gewidmet.
Fußwege
(Anlage Nr. 9)
Gemarkung Pulheim
Flur 6, Flurstücke 1504 (teilweise), 1386 (teilweise), 1358 (teilweise), 1328 (teilweise) und 1297 (teilweise)
Die in der Anlage Nr. 9 schraffiert gekennzeichneten Flurstücke bzw. Teilbereiche der genannten Flurstücke
werden als Gemeindestraße mit der Beschränkung auf die Nutzungsart „Fußweg“ im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer
3 in Verbindung mit Abs. 4 StrWG NRW gewidmet.
Beschluss der Sitzung des Rates vom 12.12.2017
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Beratungsergebnis:
Einstimmig
Beschluss der Sitzung des Rates vom 12.12.2017
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