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Beschlusstext (Widmung der Straßen im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 71 Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
87 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
15.02.18, 18:35
Aktualisiert
15.02.18, 18:35
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Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 15.02.2018 Beschluss aus der Niederschrift der 28. Sitzung des Rates der Stadt Pulheim am 12.12.2017 Vorlage Nr.: TOP 24 297/2017 Widmung der Straßen im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 71 Pulheim Beschluss: 1) Der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Widmung der nachstehend aufgeführten Straßen gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen: Kerbelweg (Anlage Nr. 1) Gemarkung Pulheim Flur 6, Flurstück 1504 (teilweise) Die in der Anlage Nr. 1 schraffiert gekennzeichnete Teilfläche des Flurstücks wird als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 StrWG NRW gewidmet. Sonnenallee (Anlage Nr. 2) Gemarkung Pulheim Flur 6, Flurstück 1505 Das in der Anlage Nr. 2 schraffiert gekennzeichnete Flurstück wird als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 StrWG NRW gewidmet. Maiglöckchenweg (Anlage Nr. 3) Gemarkung Pulheim Flur 6, Flurstück 1386 (teilweise) Die in der Anlage Nr. 3 schraffiert gekennzeichnete Teilfläche des Flurstücks wird als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 StrWG NRW gewidmet. Perlgrasweg (Anlage Nr. 4) Gemarkung Pulheim Flur 6, Flurstück 1358 (teilweise) Die in der Anlage Nr. 4 schraffiert gekennzeichnete Teilfläche des Flurstücks wird als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 StrWG NRW gewidmet. Veilchenweg (Anlage Nr. 5) Gemarkung Pulheim Flur 6, Flurstück 1345 Das in der Anlage Nr. 5 schraffiert gekennzeichnete Flurstück wird als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 StrWG NRW gewidmet. Malvenweg (Anlage Nr. 6) Gemarkung Pulheim Flur 6, Flurstück 1328 (teilweise) Die in der Anlage Nr. 6 schraffiert gekennzeichnete Teilfläche des Flurstücks wird als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 StrWG NRW gewidmet. Lavendelweg (Anlage Nr. 7) Gemarkung Pulheim Flur 6, Flurstück: 1325 Das in der Anlage Nr. 7 schraffiert gekennzeichnete Flurstück wird als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 StrWG NRW gewidmet. Kamillenweg (Anlage Nr. 8) Gemarkung Pulheim Flur 6, Flurstück 1297 (teilweise) Die in der Anlage Nr. 8 schraffiert gekennzeichnete Teilfläche des Flurstücks wird als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 StrWG NRW gewidmet. Fußwege (Anlage Nr. 9) Gemarkung Pulheim Flur 6, Flurstücke 1504 (teilweise), 1386 (teilweise), 1358 (teilweise), 1328 (teilweise) und 1297 (teilweise) Die in der Anlage Nr. 9 schraffiert gekennzeichneten Flurstücke bzw. Teilbereiche der genannten Flurstücke werden als Gemeindestraße mit der Beschränkung auf die Nutzungsart „Fußweg“ im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 StrWG NRW gewidmet. Beschluss der Sitzung des Rates vom 12.12.2017 Seite 2 Beratungsergebnis: Einstimmig Beschluss der Sitzung des Rates vom 12.12.2017 Seite 3