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Beschlusstext (1) Abweichungssatzung über die Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungseinheit „Sonnenallee“ im Abschnitt von “Geyener Straße/ K25“ bis „Enzianweg“ und der hiervon abzweigenden Ringstraße „Enzianweg“ im Geltungsbereich des BP 76 Pulheim 2) Widmung der Erschließungseinheit, bestehend aus den Erschließungsanlagen „Sonnenallee“ im Abschnitt von “Geyener Straße/ K25“ bis „Enzianweg“ und der hiervon abzweigenden Ringstraße „Enzianweg“)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
85 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
15.02.18, 18:35
Aktualisiert
15.02.18, 18:35
Beschlusstext (1) Abweichungssatzung über die Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungseinheit „Sonnenallee“ im Abschnitt von “Geyener Straße/ K25“ bis „Enzianweg“ und der hiervon abzweigenden Ringstraße „Enzianweg“ im Geltungsbereich des BP 76 Pulheim
2) Widmung der Erschließungseinheit, bestehend aus den Erschließungsanlagen „Sonnenallee“ im Abschnitt von “Geyener Straße/ K25“ bis „Enzianweg“ und der hiervon abzweigenden Ringstraße „Enzianweg“) Beschlusstext (1) Abweichungssatzung über die Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungseinheit „Sonnenallee“ im Abschnitt von “Geyener Straße/ K25“ bis „Enzianweg“ und der hiervon abzweigenden Ringstraße „Enzianweg“ im Geltungsbereich des BP 76 Pulheim
2) Widmung der Erschließungseinheit, bestehend aus den Erschließungsanlagen „Sonnenallee“ im Abschnitt von “Geyener Straße/ K25“ bis „Enzianweg“ und der hiervon abzweigenden Ringstraße „Enzianweg“)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 15.02.2018 Beschluss aus der Niederschrift der 28. Sitzung des Rates der Stadt Pulheim am 12.12.2017 Vorlage Nr.: TOP 25 321/2017 1) Abweichungssatzung über die Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungseinheit „Sonnenallee“ im Abschnitt von “Geyener Straße/ K25“ bis „Enzianweg“ und der hiervon abzweigenden Ringstraße „Enzianweg“ im Geltungsbereich des BP 76 Pulheim 2) Widmung der Erschließungseinheit, bestehend aus den Erschließungsanlagen „Sonnenallee“ im Abschnitt von “Geyener Straße/ K25“ bis „Enzianweg“ und der hiervon abzweigenden Ringstraße „Enzianweg“ Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Abweichungssatzung über die Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungseinheit „Sonnenallee“ im Abschnitt von „Geyener Straße/K25“ bis „Enzianweg“ und der hiervon abzweigenden Ringstraße „Enzianweg“ im Geltungsbereich des BP 76 Pulheim gemäß beigefügter Anlage 1. 2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Widmung der nachstehend aufgeführten Straßen gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen: Sonnenallee Gemarkung Pulheim Flur 6, Flurstücke 1563, 1597 (teilweise), 1567, 1564 und 963 (teilweise) Enzianweg Gemarkung Pulheim Flur 6, Flurstücke 1597 (teilweise), 963 (teilweise) und 1547 Verlängerung „Nelkenweg“ Gemarkung Pulheim Flur 6, Flurstück 963 (teilweise) Die in der Anlage 2 schraffiert gekennzeichneten Flurstücke bzw. Teilbereiche der genannten Flurstücke werden als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 StrWG NRW gewidmet. Fuß- und Radwege Gemarkung Pulheim Flur 6, Flurstück 963 (teilweise) Das in der Anlage 3 schraffiert gekennzeichnete Flurstück bzw. Teilbereiche des genannten Flurstücks werden als Gemeindestraße mit der Beschränkung auf die Nutzungsart „Fuß- und Radweg“ im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 StrWG NRW gewidmet. Beratungsergebnis: Einstimmig Beschluss der Sitzung des Rates vom 12.12.2017 Seite 2