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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 128 Am Kleekamp Bereich: Am Kleekamp / Am Brunnen Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) und (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) und (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss siehe PA vom 20.09.2017; Vorlagen Nr.: 125/2017)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
77 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
15.02.18, 18:35
Aktualisiert
15.02.18, 18:35
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 128 Am Kleekamp
Bereich: Am Kleekamp / Am Brunnen
Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) und (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) und (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
siehe PA vom 20.09.2017; Vorlagen Nr.: 125/2017)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 15.02.2018 Beschluss aus der Niederschrift der 28. Sitzung des Rates der Stadt Pulheim am 12.12.2017 Vorlage Nr.: TOP 26 337/2017 Bebauungsplan Nr. 128 Am Kleekamp Bereich: Am Kleekamp / Am Brunnen Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) und (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) und (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss siehe PA vom 20.09.2017; Vorlagen Nr.: 125/2017 Beschluss: Der Rat der Stadt Pulheim fasst folgenden Beschluss: 1. Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen sowie die während der Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Äußerungen werden gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt. 2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV. NRW. S. 966) den Bebauungsplan Nr. 128 Pulheim als Satzung. Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung, textlichen Festsetzungen sowie örtlichen Bauvorschriften gemäß § 86 BauO NRW in Verbindung mit § 9 (4) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808) als Bestandteil des Bebauungsplanes. Dem Bebauungsplan ist gemäß § 9 (8) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808) die Begründung beigefügt, die Bestandteil dieses Beschlusses ist. Beratungsergebnis: Einstimmig