Daten
Kommune
Brühl
Größe
103 kB
Datum
12.04.2018
Erstellt
27.02.18, 15:55
Aktualisiert
27.03.18, 18:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
AöR
Reuter
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
26.02.2018
65/2018
Betreff
Insektenschutz
Bezug: Antrag der FDP-Fraktion vom 03.11.2017
Beratungsfolge
Rat
Ausschuss für Bauen und Umwelt
Finanzielle Auswirkungen
Ja
X Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Freytag
Schiffer
Zust. Dienststelle
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Rat nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
Erläuterungen:
Im Rahmen einer über viele Jahre angelegten Studie konnten Wissenschaftler
nachweisen, dass die Insektenpopulation in Deutschland im Vergleich zu 1989 um bis zu
80 % gesunken ist. Die Ursachen für diesen Rückgang werden auf verschiedene Faktoren
zurückgeführt:
- Die industriell geprägte Landwirtschaft mit den großflächigen Monokulturen, der
Einsatz von Pestiziden, hier insbesondere die Herbizide und Insektizide, aber auch
der Einsatz von Düngemittel.
- Geringe Anzahl von Hecken und Randstreifen auf Feldern
- Zerstückelung der Landschaft
- Biotopverluste bei Pflanzen aufgrund erhöhten Stickstoffgehalts (Eutrophierung)
- Klimawandel
Auch wenn die Gründe für dieses erschreckende Insektensterben noch nicht
wissenschaftlich bewiesen sind, ist es gewiss ratsam und grundsätzlich wünschenswert,
die Vielfalt der heimischen Pflanzen (Gräser, Blumen, Stauden, Gehölze, Bäume etc.)
nachhaltig und dauerhaft zu erhöhen.
Der StadtServiceBetrieb führt auf vielen städtischen Flächen bereits eine extensive
Wiesenmahd durch. Bereits in der Vorlage Nr. 02/2017 „Einführung eines ökologischen
Grünflächenmanagement“ wurden die extensiv gepflegten Flächen aufgelistet. In dieser
Drucksache 65/2018
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Vorlage wurde bereits zugesagt, dass die vorhandenen städtischen Grünanlagen
dahingehend überprüft werden, inwieweit eine extensive Grünflächenpflege möglich und
sinnvoll ist.
Bei der Neuanlage von öffentlichen Grünflächen ist zukünftig zu prüfen, inwieweit eine
naturnahe Anlage, Gestaltung und Pflege erfolgen kann. Folgende Parameter werden
hierbei zugrunde gelegt:
- Flächengröße
- Nutzungsart
- Mögliche Konfliktsituationen mit Anwohnern und Freizeitnutzern
Die Einbeziehung des Straßenbegleitgrüns in eine Extensivpflege ist so, wie im Antrag der
FDP empfohlen, im innerstädtischen Bereich in der Regel nicht umsetzbar. Häufig handelt
es sich um schmale Streifen, die aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht und zur
Vermeidung von Sichtbehinderung der Verkehrsteilnehmer niedrig gehalten werden
müssen. Somit finden auf solchen Flächen zwangsläufig nur Rasen oder bodendeckende
Gehölze und Stauden Verwendung. Bei der Umwandlung von Rasen- in Wiesenflächen
wird man sich im Wesentlichen auf Flächen beschränken, die eine Mindestgröße von ca.
1000 m² aufweisen. Kleiner Flächen eignen sich nicht für eine maschinelle Wiesenmahd
inklusive Mähgutaufnahme und Entsorgung.
Der Begriff „pflegeleichte Blühmischungen“ ist irreführend, da er suggeriert, dass mit dem
Einsaat einer Wiesenmischung und weniger häufiges Mähen gleichzeitig ein schöner
Blühaspekt entsteht und Kosten gespart werden können. Aufgrund des nährstoffreichen
Bodens werden sich überwiegend Brennnesseln und sogenannte Wildkräuter
durchsetzen. Ein schönes Bild ist dies für die meisten Bürgerinnen und Bürger nicht, trotz
des ökologischen Mehrwertes. Ein Ausmagern des vorhandenen fetten Bodens ist nicht
realistisch. Zusätzliche Kosten entstehen durch Aufnahme des Mähgutes, welches bei
Blumenwiesen nicht auf der Fläche verbleiben darf.
Der StadtServiceBetrieb wird bis zum Beginn der Vegetationsperiode 2018 eine
Zusammenstellung anfertigen, in der die Flächen aufgelistet sind, die zukünftig von einer
Rasenfläche in eine extensiv gepflegte Wiesenfläche umgewandelt werden können. Auch
wird in diesem Zusammenhang ein Kostenvergleich erstellt, der den Aufwand und somit
die Kosten zwischen einer Rasenmahd, die bis zu 15 Mal im Jahr erfolgt und einer
zweimaligen Wiesenmahd aufschlüsselt. Die Aussage, dass eine Extensivpflege generell
kostengünstiger ist als eine intensive Rasenmahd, ist so pauschal nicht haltbar.