Daten
Kommune
Brühl
Größe
747 kB
Datum
08.03.2018
Erstellt
27.02.18, 15:55
Aktualisiert
27.02.18, 15:55
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Familien- und Erziehungsberatungsstelle
für Wesseling und Brühl
Jahresbericht 2018
Jahresbericht 2018
Familien- und Erziehungsberatungsstelle
für Wesseling und Brühl
Jahresbericht 2018
Stadt Wesseling
Der Bürgermeister
Alfons- Müller-Platz
50389 Wesseling
Familien- und Erziehungsberatungsstelle:
Wesseling, Kölner Straße 40
Brühl, Gartenstraße 6
Redaktion:
Frank W. Krüger
Leiter des Fachbereichs
Familien- und Erziehungsberatung
Titelfoto:
© KunstKlasse 8c der Sekundarschule
Horstmar-Schöppingen
Februar 2018
–Seite 2 -
Jahresbericht 2018
Familien- und Erziehungsberatungsstelle für Wesseling und Brühl
Jahresbericht 2018
Vorwort zum Jahresbericht 2018
Seite 5
Familien- und Erziehungsberatungsstelle
für Wesseling und Brühl
Seite
6
Wer kann in die Beratungsstelle kommen?
Seite
7
Was bietet die Beratungsstelle an?
Seite
7
Personalübersicht
Seite
8
Statistische Auswertung der Fälle des Jahres 2017
Seite 10
Einzelfallunabhängige Leistungen und Tätigkeiten der
Familien- und Erziehungsberatungsstelle
Seite 24
Wesentliche Merkmale der Beratungsarbeit 2017
& Ausblick 2018
–Seite 3 -
Seite 28
Jahresbericht 2018
–Seite 4 -
Jahresbericht 2018
Familien- und Erziehungsberatungsstelle für Wesseling und Brühl
Jahresbericht 2018
Viele unterschiedliche Situationen, Fragen, Sorgen und Nöte in den Familien führen
zur Familien- und Erziehungsberatungsstelle. Das Angebot, das wir mit unserem
Team aus besonders qualifizierten Fachkräften unterbreiten, ist dabei nicht nur sehr
gefragt, sondern auch in weiten Teilen der Bevölkerung bekannt.
Der Jahresbericht gibt Ihnen einen Einblick in die komplexe Wirklichkeit der Familien und zeigt auf, mit welch vielfältigen Anliegen unsere Klienten in die Beratung
kommen.
Die Nutzerzahlen des vergangenen Jahres sprechen eine deutliche Sprache. Noch nie
waren die Anmeldezahlen so hoch und noch nie waren die Klientenzahlen so gestiegen wie im Jahr 2017. Mit 658 Kindern und Jugendlichen, für die die Familien- und
Erziehungsberatungsstelle Hilfen und Unterstützung geleistet hat, hat sich gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung von mehr als 18 Prozent ergeben.
Hervorzuheben ist, dass wir trotz der hohen Anmeldezahlen dafür sorgen, dass die
Zeit bis zum ersten Termin kurzgehalten wird. Mit dem engagierten Einsatz aller
Beraterinnen und Berater ist es gelungen, in der Regel innerhalb von etwa zwei Wochen einen Termin anzubieten.
Neben den zahlreichen Hilfen für die Kinder, Jugendlichen und Eltern in den Familien leistet die Beratungsstelle auch Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die
Fachkräfte anderer Institutionen.
Die Zufriedenheit sowohl in den Familien selbst, aber auch die Bekanntheit bei den
Fachkräften in den Institutionen, die in Kontakt zu den Familien stehen, führen zu
zahlreichen Empfehlungen für unser Angebot. Deutlich hervorgehoben haben wir in
der Öffentlichkeitsarbeit darüber hinaus unser Angebot für die jungen Menschen
selbst.
Frank W. Krüger
Leiter der Familien- und Erziehungsberatungsstelle
–Seite 5 -
Jahresbericht 2018
Familien- und Erziehungsberatungsstelle
für Wesseling und Brühl
•
Familienberatung und Familientherapie
•
Erziehungsberatung
•
Beratung für Jugendliche und junge Erwachsene
•
Trennungs- und Scheidungsberatung
•
Beratung in besonderen Lebenssituationen
•
Das Team (v. oben links n. unten rechts):
•
Frank W. Krüger,
Leiter der Beratungsstelle
Dipl. Sozialarbeiter, Familientherapeut
•
Marion Walgenbach
Teamassistentin
•
Sabine Heckelsberg
Teamassistentin
•
Waltraud Kolanoski
Dipl. Heilpädagogin, Familientherapeutin
•
Sybille Lethert
Dipl. Sozialarbeiterin, Familientherapeutin
•
Christel Mott
Dipl. Sozialarbeiterin, Familientherapeutin
•
Achim Kirschall
Dipl. Pädagoge, Familientherapeut
•
Gunther Krampe
Dipl. Psychologe, Familientherapeut
–Seite 6 -
Jahresbericht 2018
Wer kann in die Beratungsstelle kommen?
Familien, Eltern, junge Erwachsene (unter 21 Jahren), Jugendliche und Kinder können in die Beratungsstelle kommen, wenn
•
sie Fragen zur Kindererziehung und zu ihrem Familienleben haben
•
sie einsam oder unglücklich sind, Angst haben oder mit ihrem Leben nicht zurecht kommen
•
ein Familienmitglied auffälliges Verhalten zeigt oder Probleme hat, z.B. Essstörungen und selbstverletzendes Verhalten
•
Erlebnisse wie Kindesvernachlässigung, Misshandlung oder sexueller Missbrauch
vorgekommen sind
•
die Eltern sich trennen wollen oder getrennt haben und dabei Probleme in der
Familie auftauchen
•
es Schwierigkeiten und Konflikte in der Familie, mit Freunden oder Partnern gibt
•
sich Familien neu zusammengefunden haben (Stief- und Patchworkfamilien, Pflegefamilien, Adoptivfamilien) und es Probleme gibt
•
Mütter oder Väter alleinerziehend sind und Unterstützung brauchen
Was bietet die Beratungsstelle an?
Die Familien- und Erziehungsberatungsstelle unterstützt Eltern, Kinder, Jugendliche
und junge Erwachsene bei familiären und individuellen Fragestellungen, Problemen,
Krisen und Konflikten.
Das Angebot umfasst Beratung und Therapie für Familien sowie Einzel- und Gruppenarbeit mit Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen.
Pädagogische Fachkräfte der Schulen, Kindertageseinrichtungen u.a. erhalten bei
der Wahrnehmung ihrer Aufgaben Unterstützung durch:
•
Einzelfallberatung
•
Fachberatung und Supervision
•
Fortbildungen
•
Soziale Trainingskurse
•
Mobile Erziehungsberatung
•
Elternabende sowie Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen
–Seite 7 -
Jahresbericht 2018
Personalübersicht
Mitarbeiter/innen
Jan
Feb Mrz Apr
Mai
Jun Jul
5,4
5,4
5,4 5,2
Aug Sep
Okt
Nov Dez
5,2
5,3
5,3
Frank W. Krüger
Dipl. Sozialarbeiter
Leiter der Beratungsstelle
Christel Mott
Dipl. Sozialarbeiterin
(35/39 Std.)
Achim Kirschall
Dipl. Pädagoge (35/30 Std.)
Waltraud Kolanoski
Dipl. Heilpädagogin
(23,5 Std.)
Sybille Lethert
Dipl. Sozialarbeiterin
Gunther Krampe
Dipl. Psychologe
Rosemarie Linnartz
Verwaltungsangestellte,
Anmeldung und Sekretariat (25 Std.)
Sabine Heckelsberg
Teamassistentin (19,5 Std.)
Marion Walgenbach
Teamassistentin (19,5 Std.)
Summe der Beraterstellen
inkl. Leitung
5,4
5,4
–Seite 8 -
5,2
5,2
5,3
Jahresbericht 2018
In der Familien- und Erziehungsberatungsstelle für Wesseling und Brühl sind sechs
Beratungsfachkräfte auf 5,35 Vollzeitstellen (im Ganzjahresmittel) eingesetzt. Alle
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen zusätzlich zu ihren Grundberufen aus Sozialarbeit, Heilpädagogik, Pädagogik und Psychologie über familientherapeutische
Zusatzausbildungen und sie ergänzen ihr Wissen und ihre Qualifikationen durch regelmäßige Fortbildungen. Nur so kann die psychosoziale Beratung der Beratungsstelle nach den Regeln des fachlichen Könnens sichergestellt werden.
Das Fachkräfteteam wird seit April 2017 ergänzt und unterstützt durch zwei Teamassistentinnen, die im Jobsharing die organisatorische Betreuung der Beratungsstelle übernommen haben. Ihre Tätigkeit hat maßgeblichen Einfluss auf die Anmeldesituation sowie die Kontakt- und Beratungsaufnahme der Eltern, Kinder und Jugendlichen und ist deshalb ebenfalls von besonderer Bedeutung für die Arbeit der
Beratungsstelle.
Durch die Erhöhung der Wochenstundenzahl in der Teamassistenz und durch die Besetzung der Funktion mit zwei Teilzeitkräften, ist eine über das ganze Jahr durchgängige und bessere Erreichbarkeit der Beratungsstelle erzielt worden.
–Seite 9 -
Jahresbericht 2018
Statistische Auswertung der Fälle des Jahres 2017
Die nachfolgenden Zahlen sind für die amtliche Statistik für das Land Nordrhein-Westfalen und die amtliche Bundesstatistik erstellt und für diesen Bericht aufbereitet und zum Teil mit Erläuterungen versehen worden. Bei den
einzelnen Zahlen ist jeweils angegeben, ob sie sich auf alle im Laufe des Jahres verzeichneten Fälle oder nur auf die abgeschlossenen Fälle beziehen. Zu
den einzelnen statistischen Informationen gibt es häufig ergänzende Erläuterungen, die zum Teil auch Bezug zur aktuellen Situation in der Familien- und
Erziehungsberatung herstellen.
1. Fallzahlen
Gesamtzahl der Beratungsfälle
(in Klammern Vorjahr)
658 (557)
+ 18,1 %
Neuanmeldungen mit Terminvergabe
590 (486)
+ 21,4 %
Fallaufnahme und Beratung
428 (365)
+ 17,3 %
Im Berichtsjahr abgeschlossen
400 (328)
+ 22,0 %
Am Ende des Berichtsjahrs fortdauernde Fälle 258 (229)
+ 12,7 %
700
600
500
Gesamtzahl der Fälle in der FEB 2009 - 2017
570
553
549
533
461
433
432
658
557
400
300
200
100
0
Jahr
2009
Jahr
2010
Jahr
2011
Jahr
2012
Jahr
2013
Jahr
2014
–Seite 10 -
Jahr
2015
Jahr
2016
Jahr
2017
Jahresbericht 2018
Die Fallzahlen haben 2017 erneut eine neue Rekordhöhe erreicht. Mit 658 Fällen wurde der langjährige Schnitt erneut weit übertroffen. Die Dienstleistung
ist in der Bevölkerung und bei Fachkräften sehr gut bekannt und wird zahlreich nachgefragt.
300
Am Ende des Jahres andauernde Hilfen
250
206
218
200
229
199
192
137
150
100
258
260
101
50
0
Jahr 2009 Jahr 2010 Jahr 2011 Jahr 2012 Jahr 2013 Jahr 2014 Jahr 2015 Jahr 2016 Jahr 2017
450
400
350
Fallaufnahmen im jeweiligen Jahr
347
331
324
347
428
371
315
300
365
289
250
200
150
100
50
0
Jahr 2009 Jahr 2010 Jahr 2011 Jahr 2012 Jahr 2013 Jahr 2014 Jahr 2015 Jahr 2016 Jahr 2017
–Seite 11 -
Jahresbericht 2018
2. Wohnorte der Klienten – alle Fälle - (in Klammern Vorjahr)
Orte
Brühl
Wesseling
Andere Orte
(z.B. Köln, Bornheim, Erftstadt, Hürth, Frechen, Weilerswist, Alfter)
Fälle
321 (276)
263 (224)
74 (57)
Prozent
48,8% (49,6%)
40,0% (40,2%)
11,2% (10,2%)
89 Prozent aller betroffenen Kinder und Jugendlichen haben ihren Wohnsitz in
Wesseling und Brühl. Nur 11 Prozent der jungen Menschen leben in anderen
Städten. Fast immer wohnen jedoch hier die Rat suchenden Elternteile in
Wesseling oder Brühl oder es gibt einen anderen festen Bezug zu Wesseling
oder Brühl. Nur bei 12 Klienten (1,8%) gab es andere Beweggründe für die Beratung in der hiesigen Beratungsstelle.
2.1. Familien mit Wohnort Brühl oder Wesseling
Fälle aus Familien in Wesseling und Brühl
300
200
100
0
2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Brühl
113
149
141
177
179
198
208
210
214
230
294
315
306
268
303
359
Wesseling
70
121
179
193
188
214
234
220
205
228
244
214
253
251
239
287
Anmerkung zu den Zahlen von 2017:
Bei der Zuordnung zu Brühl und Wesseling sind im Jahr 2017 die Beratungsfälle aufgeführt, in denen die Familien einen Bezug zu den beiden Städten haben. In einigen
Fällen gibt es diesen zu beiden Städten gleichermaßen. Dann ist der Wohnort der
Kinder maßgeblich gewesen. In den Fällen, bei denen die Kinder ihren Wohnort nicht
in Brühl oder Wesseling haben, wohnt meist einer der Rat suchenden Elternteile in
Wesseling oder Brühl.
–Seite 12 -
Jahresbericht 2018
3. Schwerpunktbereiche der Beratung
(abgeschlossene Fälle – Mehrfachnennungen möglich)
Anzahl
Anteil
(in Klammern Vorjahr)
Gesamtzahl der beendeten Fälle
davon:
vor/in/nach Trennung und Scheidung
mit Alleinerziehenden
mit jungen Menschen unter 21 Jahren
mit jungen Erwachsenen zw. 21 u. 27 J.
mit Familien, deren Kinder unter 21 J. alt sind
400 (328) 100,0 %
221 (173)
85 (83)
53 (18)
4
(1)
343 (309)
55,3 % (52,7 %)
21,3 % (25,3 %)
13,3 % (5,5 %)
1,0 % (0,3 %)
85,8 % (94,2 %)
Bei Betrachtung der familiären Situation und der Entwicklungsbedingungen
der betroffenen Kinder und Jugendlichen fällt auf, dass das Thema Trennung
und Scheidung insgesamt eine weitreichende Rolle spielt. In 61,7 Prozent aller im Jahre 2017 beendeten Fälle (2016: 56,4 Prozent) war die Familiensituation durch Trennung und Scheidung geprägt (tatsächliche Trennung und Ambivalenzphase, die einer möglichen Trennung vorausgeht). Nur in 44 Prozent
der Fälle (2016: 43,6 Prozent) gab es keine Trennung und/oder Scheidung im
Familienverlauf.
4. Trennung und Scheidung
(alle Fälle im Jahr 2017)
Anzahl
Anteil
(in Klammern Vorjahr)
Keine Trennung
Ambivalenzphase
Trennung / Scheidung
274 (243)
38 (40)
346 (274)
44,0 % (43,6 %)
5. Situation in der Herkunftsfamilie
(alle Fälle im Jahr 2017)
Anzahl
Anteil
6,1 % (7,2 %)
55,6 % (49,2 %)
(in Klammern Vorjahr)
Elternteil lebt allein ohne Partner
(mit/ohne weitere Kinder)
Elternteil lebt mit Partner
(mit/ohne weitere Kinder)
Eltern leben zusammen
Elternteil verstorben
Unbekannt
–Seite 13 -
273 (236)
41,5 % (42,4 %)
80 (71)
12,2 % (12,8 %)
284 (239)
43,2 % (42,9 %)
5 (6)
0,8 % (1,1 %)
15 (5)
2,3 % (0,9 %)
Jahresbericht 2018
6. Anmeldegründe (Mehrfachnennungen möglich)
(laufende Fälle im Jahr 2017 – in Klammern Vorjahr)
Anzahl
Anteil
8 (8)
1,2 %
12 (7)
1,8 %
7 (12)
1,1 %
150 (159)
22,8 %
150 (159)
22,8 %
15Belastung d. jung. Menschen durch familiäre Konflikte
413 (437)
62,8 %
16Auffälligkeiten im sozialen Verhalten d. jung. Menschen
167 (134)
25,4 %
159 (163)
24,2 %
137 (108)
20,8 %
10Unversorgtheit des jungen Menschen
11Unzureichende Förd. /Betreuung/Versorgung d. jung.
Menschen
12Gefährdung des Kindeswohls
13Eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern/Personensorgeberechtigten
14Belastung d. jungen Menschen d. Problemlagen d. Eltern
17Entwicklungsauffälligkeiten/seelische Probleme des jungen Menschen
18Schul./berufl. Probleme d. jungen Menschen
Die Problemdichte im Fallgeschehen wird durch die in der amtlichen Statistik
erfassten Einzelgründe für die Beratungsaufnahme abgebildet. Hierbei ist zu
beachten, dass wegen der formalen statistischen Begrenzung nicht alle Merkmale
miteinander kombiniert werden konnten.
Die oben zusammengefassten Kategorien der Anmeldegründe stellen sich in der
detaillierten Gesamtübersicht folgendermaßen dar.
–Seite 14 -
Jahresbericht 2018
7. Beratungsanlässe (Mehrfachnennungen möglich)
laufende Fälle im Jahr 2017 – in Klammern Vorjahr)
Anzahl
Anteil
10-01 Unversorgtheit junger Mensch
1 (1)
0,2 %
10-02 Ausfall Bezugsperson (Krankheit)
4 (3)
0,6 %
10-03 Ausfall Bezugsperson (stat. Unterbringung)
0 (0)
0,0 %
10-04 Ausfall Bezugsperson (Inhaftierung)
0 (0)
0,0 %
10-05 Ausfall Bezugsperson (Tod)
3 (4)
0,5 %
10-08 Vernachlässigung
0 (0)
0,0 %
11-01 unzureichende Förderung des jungen Menschen in der Familie
3 (2)
0,5 %
11-02 keine/mangelnde Unterstützung in Familie
0 (1)
0,0 %
11-03 mangelnde schul. Unterstützung in Familie
3 (2)
0,5 %
11-04 unzureichende Betreuung in der Familie
2 (2)
0,3 %
11-05 unzureichende Versorgung des jungen Menschen in der Familie
1 (0)
0,2 %
11-06 soziale Probleme wg. unzureichender Förderung in Familie
1 (1)
0,2 %
11-07 gesundheitliche Probleme wg. unzureichender Förderung in Familie
2 (0)
0,3 %
7 (12)
1,1 %
2 (2)
0,3 %
0 (0)
0,0 %
12-04 körperliche Gewalt in Familie
4 (7)
0,6 %
12-05 psychische Gewalt in Familie
1 (3)
0,2 %
12-06 sexuelle Gewalt in Familie
0 (0)
0,0 %
13-01 Eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern
47 (44)
7,1 %
13-02 Erziehungsunsicherheit
78 (91)
11,9 %
13-03 pädagogische Überforderung
26 (21)
4,0 %
13-04 unangemessene Verwöhnung
2 (3)
0,3 %
14-01 Belastungen durch Probleme Eltern
91 (80)
13,8 %
14-02 psychische Erkrankung Elternteil
34 (50)
5,2 %
14-03 Suchtproblematik Elternteil
14 (14)
2,1 %
1 (2)
0,2 %
14-05 physische Erkrankung Elternteil
17 (13)
2,6 %
15-01 Belastung des jungen Menschen durch familiäre Konflikte
48 (42)
7,3 %
15-02 Partnerkonflikte
45 (49)
6,8 %
188 (179)
28,6 %
118 (99)
17,9 %
15-05 Eltern-Kind-Konflikt
59 (58)
9,0 %
15-06 migrationsbedingte Konflikte
10 (10)
1,5 %
16-01 Auffälligkeiten Sozialverhalten
74 (63)
11,3 %
12-01 Gefährdung Kindeswohl
12-02 Vernachlässigung
12-03 Verwahrlosung
14-04 geistige/seelische Behinderung Elternteil
15-03 Trennung/Scheidung
15-04 Umgangs-/Sorgerechtsstreitigkeiten
–Seite 15 -
Jahresbericht 2018
16-02 Gehemmtheit
12 (11)
1,8 %
1 (3)
0,2 %
37 (23)
5,6 %
4 (4)
0,6 %
39 (28)
5,9 %
16-07 Drogen/Alkohol
4 (2)
0,6 %
16-08 Delinquenz/Straftat
2 (0)
0,3 %
110 (107)
16,7 %
17-02 Entwicklungsrückstand
16 (15)
2,4 %
17-03 Ängste
24 (24)
3,7 %
3 (5)
0,5 %
12 (9)
1,8 %
3 (3)
0,5 %
102 (59)
15,5 %
11 (9)
1,7 %
12 (13)
1,8 %
18-04 ADS
3 (3)
0,5 %
18-05 Hyperaktivität
2 (8)
0,3 %
10 (15)
1,5 %
0 (0)
0,0 %
16-03 Isolation
16-04 Geschwisterrivalität
16-05 Weglaufen
16-06 Aggressivität
17-01 Entwicklungsauffälligkeiten/seelische Probleme
17-04 Zwänge
17-05 selbst verletzendes Verhalten
17-06 suizidale Tendenzen
18-01 Schulische/berufliche Probleme des jungen Menschen
18-02 leistungsmäßige Überforderung
18-03 Konzentrationsprobleme
18-06 Schwänzen
18-07 Hochbegabung
8. Anregung der Anmeldung in der Familien- und Erziehungsberatungsstelle
(alle laufenden Hilfen in 2017)
Anregung durch…
S
Anzahl
Anteil
(in Klammern Vorjahr)
Eltern / Sorgeberechtigte
Junger Mensch selbst
Schule / Kindergarten
Sozialer Dienst, andere Institution
Gericht / Staatsanwaltschaft / Polizei
Arzt / Klinik / Gesundheitsamt
Ehemalige Klienten / Bekannte
Sonstige
Keine Angabe
–Seite 16 -
345 (303)
52 (10)
64 (59)
70 (78)
19 (12)
43 (40)
24 (21)
16 (17)
25 (17)
52,4 %
7,9 %
9,7 %
10,6 %
2,9 %
6,5 %
3,7 %
2,4 %
3,8 %
Jahresbericht 2018
9. Alter der angemeldeten Kinder, Jugendlichen und jungen
Erwachsenen (alle Fälle)
Alter
Unter 3 Jahre
3 bis unter 6 Jahre
6 bis unter 9 Jahre
9 bis unter 12 Jahre
12 bis unter 15 Jahre
15 bis unter 18 Jahre
18 bis unter 21 Jahre
21 bis unter 27 Jahre
Summe
in Prozent
männlich
29
54
63
62
66
51
5
3
333
50,6 %
weiblich
30
50
47
54
81
48
14
1
325
49,4 %
insgesamt
59
104
110
116
147
99
19
4
658
100 %
10. Tätigkeit der Eltern (alle laufenden Fälle in 2017 – in Klammern Vorjahr)
Vollzeit erwerbstätig
Teilzeit erwerbstätig
Geringfügig beschäftigt
Arbeitslos
In Ausbildung/Umschulung
Rentner/-in
Hausmann/-frau
Sonstiges/unbekannt
Vater
476 (444)
19 (18)
1 (0)
37 (26)
3 (3 )
7 (8)
0 (6)
113 (58)
72,3 %
2,9 %
0,2 %
5,6 %
0,5 %
1,1 %
0,0 %
17,2 %
Mutter
150 (114)
245 (232)
33 (32)
43 (36)
1 (6)
6 (2)
105 (115)
78 (30)
22,8 %
37,2 %
5,0 %
6,5 %
0,2 %
0,9 %
18,9 %
11,8 %
11. Wirtschaftliche Situation der Familie (alle laufenden Fälle in 2017)
Bezug von Sozialleistungen zum Lebensunterhalt
Anzahl
(in Klammern Vorjahr)
Anteil
nein
526 (435)
79,9 % (78,1 %)
Bezug von Sozialleistungen
132 (122)
20,6 % (21,9 %)
–Seite 17 -
Jahresbericht 2018
Familie lebt überwiegend von
Anzahl
Anteil
(in Klammern Vorjahr)
Eigenen Einkünften
Sozialleistungen
565 (476)
85,9 % (85,5 %)
93 (81)
14,1 % (14,5 %)
12. Herkunft
(alle laufenden Fälle in 2017)
Ja
Nein
(in Klammern zahlen des Vorjahres)
Ausländische Herkunft
mindestens eines Elternteils
205
(171)
In der Familie wird vorrangig deutsch gesprochen
596
(510)
31,2 %
(30,7 %)
90,6 %
(91,5 %)
453
(386)
62
(47)
68,8 %
(69,3 %)
9,4 %
(8,5 %)
13. Aufenthalt der Kinder/Jugendlichen zum Beginn der Hilfe
(alle laufenden Hilfen in 2017)
Anzahl
Anteil
Bei Eltern/Elternteil/Sorgeberechtigten
617 (535)
93,8 %
In Pflegefamilie (§§ 33, 35a, 41 SGB VIII)
2 (2)
0,3 %
Heim, betreutes Wohnen §§ 34, 35a, 41 SGB VIII)
5 (5)
0,8 %
Bei Verwandten
5 (11)
0,8 %
In eigener Wohnung
3 (3)
0,5 %
Psychiatrie
0 (0)
0,0 %
Ohne festen Aufenthalt
0 (1)
0,0 %
(in Klammern Zahlen des Vorjahres)
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Jahresbericht 2018
14. Bildungs- und Berufssituation der angemeldeten Kinder,
Jugendlichen u. jungen Erwachsenen (alle laufenden Hilfen in 2017)
Institution
Anzahl
Anteil
(in Klammern Zahlen der Vorjahr)
Keine institutionelle Betreuung
Tageseinrichtung für Kinder
Grundschule
Förderschule
Hauptschule
Realschule
Gymnasium
Gesamtschule
Fachoberschule/Fachschule/Berufskolleg
Fachhochschule/Hochschule
In Qualifizierungsmaßnahme / Berufsförderung
Berufsausbildung
Wehr-/Zivildienst
Berufstätig
Arbeitslos
Sonstiges/Unbekannt
33 (24)
144 (141)
155 (138)
10 (15)
21 (28)
49 (46)
157 (89)
55 (47)
9 (4)
2 (2)
3 (3)
9 (8)
0 (0)
2 (3)
2 (2)
7 (7)
15. Wartezeit von der Anmeldung bis zum ersten Fachkontakt
(alle laufenden Hilfen in 2017)
Anzahl
5,0%
21,9%
23,6%
1,5%
3,2%
7,5%
23,9%
8,4%
1,4%
0,3%
0,5%
1,4%
0,0%
0,3%
0,3%
1,1%
Anteil
(in Klammern Vorjahr)
bis zu 14 Tagen
480 (363)
72,9 % (65,2 %)
bis zu vier Wochen
113 (141)
17,2 % (25,3 %)
bis zu acht Wochen
länger
39 (38)
5,9 % (6,8 %)
26 (15)
4,0 % (2,7 %)
Erfreulicherweise war es in fast dreiviertel aller Fälle möglich, bereits innerhalb von
14 Tagen nach Anmeldung ein Erstgespräch durchzuführen. Wenn dies nicht erreicht
worden ist, hat dies oftmals auch an den Terminmöglichkeiten der Klienten gelegen.
Mit der jetzigen Personalstärke konnte den weiterhin gestiegenen Anmeldezahlen
zeitlich schnell begegnet werden. Für besonders akute Fälle wurden in der Regel
zusätzliche Erstgesprächstermine ermöglicht.
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Jahresbericht 2018
Der von der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung und dem Bundesministerium
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend empfohlene Anteil an Erstgesprächen von
80 Prozent, die innerhalb von vier Wochen stattfinden, konnte durch den engagierten Einsatz der Mitarbeiter/innen mit 90,1 Prozent sogar noch weit übertroffen
werden.
16. Beratungstermine (bei abgeschlossenen Fällen 2017)
Zahl der Beratungen
bis zu 5
6 - 15
16 - 30
mehr als 30
Beratungsgespräche
Beratungsgespräche
Beratungsgespräche
Beratungsgespräche
Anzahl
(in Klammern Vorjahr)
309 (222)
75 (89)
15 (13)
1 (4)
Anteil
77,3 % (67,7 %)
18,8 % (27,1 %)
3,8 % (4,0 %)
0,3 % (1,2 %)
17. Dauer der Beratung (bei abgeschlossenen Fällen)
Dauer
Anzahl
(in Klammern: Vorjahr)
Anteil
unter 3 Monate
116 (68)
29,2 % (20,7 %)
3 bis 6 Monate
108 (90)
26,9 % (27,4 %)
6 bis 9 Monate
89 (105)
22,2 % (32,0 %)
9 bis 12 Monate
35 (21)
8,7 % (6,4 %)
12 bis 18 Monate
37 (18)
9,3 % (5,5 %)
18 bis 24 Monate
8 (8)
2,0 % (2,4 %)
länger als 24 Monate
7 (18)
1,8 % (5,5 %)
Die Dauer der abgeschlossenen Beratungen und Therapien hat sich über die letzten
Jahre gravierend verlängert. Der erforderliche Zeitraum hat immer weiter zugenommen und hat sich gegenüber 2010 bereits um durchschnittlich 3 Monate verlängert. Hier machen sich sowohl die erhöhte Fallintensität und –komplexität als auch
organisatorischen Schwierigkeiten durch die gestiegene Gesamtzahl der Fälle bemerkbar.
Durch die besonders hohe Fallzahl im Jahr 2017 gibt es aber auch die entgegengesetzte Beobachtung, dass einige Fallbeendigungen nach nur kurzer Beratungszeit
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Jahresbericht 2018
(unter 3 Monaten) eher hingenommen wurden, weil der Druck durch die hohen Anmeldezahlen sonst nicht mehr aufzufangen gewesen wäre.
18. Beratungsschwerpunkte gemäß SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfegesetz (alle laufenden Fälle in 2017 – in Klammern Vorjahr)
§ 17 Beratung in Fragen von Partnerschaft,
Trennung und Scheidung
§ 18 Beratung bei der Ausübung der Personensorge
und des Umgangsrechts
§ 28 Erziehungsberatung
106 (72)
4 (4)
541 (458)
§ 41 Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung
7 (3)
Beratung außerhalb des SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe
0 (0)
19. Familien erhalten bereits Hilfen nach SGB VIII -Kinder- und Jugendhilfegesetz (laufende Hilfen in 2017 – in Klammern Vorjahr)
Anzahl
Ja
Nein / keine Angabe
Anteil
56 (62)
8,5 % (11,1 %)
602 (495)
91,5 % (88,9 %)
In 56 der in 2017 laufenden Fälle ist die Familien- und Erziehungsberatungsstelle
ergänzend oder ablösend tätig geworden, bei denen bereits zuvor andere Jugendhilfemaßnahmen erfolgt sind. Hier ist in den letzten Jahren auch eine zunehmende
Kooperation und Inanspruchnahme der Familien- und Erziehungsberatungsstelle bemerkbar.
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Jahresbericht 2018
20. Anregung der Anmeldung
(alle laufenden Fälle in 2017)
Eltern/Sorgeberechtigte
345 (52,4 %)
Junger Mensch selbst
52 (7,9 %)
Schulen /Kindergarten / Hort
64 (9,7 %)
Sozialer Dienst / andere Institution
70 (10,6 %)
Ärzte/-innen, Kliniken, Gesundheitsamt
43 (6,5 %)
Gerichte/Staatsanwaltschaft / Polizei
19 (2,9 %)
Ehemalige Klienten / Bekannte
24 (3,6 %)
Sonstige
16 (2,4 %)
Keine Angabe
25 (3,8 %)
21. Fallbezogene Zusammenarbeit mit anderen Institutionen
(alle laufenden Fälle in 2017 – in Klammern Vorjahr)
Institution
Anzahl der Fälle
Ärzte/-innen, Kliniken
15 (9)
Psychotherapeuten/-innen
2 (3)
Familienzentren/Kindertageseinrichtungen
11 (17)
Schulen
66 (22)
Offene Ganztagsschulen
2 (2)
Andere & zielgruppenorientierte Beratungsstellen
1 (4)
Schulpsychologische Dienste
0 (3)
Jugendämter
47 (60)
Jugendämter mit Bezug auf § 8a SGB (Kindeswohlgef.)
4 (5)
Heime / teilstationäre Einrichtungen
0 (2)
Sozialämter
0 (0)
Soziale Dienste freier Verbände
3 (6)
Gerichte/Justiz
15 (9)
Rechtsanwälte/-innen
3 (0)
Sonstige
2 (2)
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Jahresbericht 2018
22. Beendigung der Beratung (abgeschlossene Fälle)
(alle beendeten Fälle in 2017 – in Klammern Vorjahre)
Anzahl
Anteil
Beendigung gemäß Beratungszielen
336 (325)
84,0 %
64 (3)
16,0 %
Beendigung abweichend von Beratungszielen
(Abbrüche und sonstige Beendigungen)
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Jahresbericht 2018
Einzelfallunabhängige Leistungen und Tätigkeiten der Familienund Erziehungsberatungsstelle
Neben dem gesetzlichen Auftrag, Erziehungsberatung und familientherapeutische
Unterstützungsleistungen im Einzelfall zu erbringen, haben die Familien- und Erziehungsberatungsstellen auch unabhängig von ihrer Einzelfallarbeit allgemeine, fallübergreifende und vorbeugende Aufgaben zu erfüllen. Unabhängig von den 557 Einzelfallhilfen im Jahr 2016 wurden darüber hinaus folgende 151 Leistungen mit insgesamt 488 Nutzerinnen und Nutzern von der Familien- und Erziehungsberatungsstelle
erbracht:
• Einzelveranstaltungen für Multiplikatoren (Lehrer/innen, Erzieher/innen,
Fachkräfte der Jugendhilfe und anderer Einrichtungen)
• Einzelveranstaltungen für Eltern, junge Menschen und Interessierte
• Kurse und mehrtägige Veranstaltungen für Multiplikatoren und Eltern
• Fachliche Unterstützung anderer Einrichtungen
• Offene Sprechstunden für Eltern und junge Menschen
(in Klammern Vorjahr)
Art des Angebots
Anzahl der
Veranstaltungen
Anzahl der
Termine
Anzahl der
Teilnehmer/innen
Einzelveranstaltungen für
Multiplikatoren, Eltern,
junge Menschen und
Interessierte
6 (5)
6 (5)
91 (42)
Kursangebote für Fachkräfte und Eltern
3 (4)
12 (18)
20 (32)
Fachliche Unterstützung
anderer Einrichtungen
49 (56)
49 (56)
161 (139)
Offene Sprechstunden für
Eltern und junge Menschen
57 (52)
57 (52)
nicht erfasst
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Jahresbericht 2018
Gesetzlicher Auftrag und Qualitätsaspekte
Diese zuvor beschriebenen Aufgaben und Leistungen sowie die Kooperationen mit
Familienzentren, Allgemeinen Sozialen Diensten, Schulen, Kitas und anderen Einrichtungen sind als Pflichtaufgaben zu erbringen, um als Beratungsstelle anerkannt
zu sein und die Landesförderung für die Familienberatung zu erhalten. Über den
Einzelfall hinausgehende Aktivitäten, präventive Angebote und Vernetzungsaktivitäten sind konstitutiver Bestandteil der Erziehungs- und Familienberatung.
Gremienarbeit (Arbeitsgemeinschaften, Vernetzungsarbeit)
Die Familien- und Erziehungsberatungsstelle kooperiert aktuell insgesamt in 16 Feldern mit anderen Organisationen:
• 6 Familienzentren in Brühl (3) und Wesseling (3) und den jeweiligen anderen
Kooperationspartnern der Familienzentren
• Jugendämter/Soziale Dienste in Brühl und Wesseling
• Arbeitskreis Familienbildung Brühl
• AG 78 (Erzieherische Hilfen) in Brühl
• Psychosozialer Arbeitskreis Rhein-Erft
• Familientherapeutischer Arbeitskreis Rhein-Erft
• Landesarbeitskreis der kommunalen Erziehungsberatungsstellen mit dem Städteund Gemeindebund
• AK Frühe Hilfen für Familien (sowohl in Brühl als auch in Wesseling)
• AK Armutsprävention
• AK Familienbildung
• AK Partnerschaft, Trennung und Scheidung mit dem Familiengericht Brühl, den
Jugendämtern und den Beratungsstellen im südlichen Rhein-Erft-Kreis
• Kinderärzte in Brühl und Wesseling und Gesundheitsamt Rhein-Erft
• Distriktteam Brühl-Vochem (Grundschule, Träger der OGS, ASD, Familien- und
Erziehungsberatungsstelle, Regionale Schulberatung)
• OGS-Teams der Wesselinger und Brühler Grundschulen
• Grundschulen und weiterführende Schulen in Brühl und Wesseling
• Kindertageseinrichtungen in Brühl und Wesseling
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Jahresbericht 2018
Offene Sprechstunden in anderen Organisationen und Einrichtungen
Um Eltern ein leicht zugängliches Angebot für Beratung und allgemeine Fragen der
Erziehung anzubieten, bietet die Familien- und Erziehungsberatungsstelle auch außerhalb der beiden eigenen Standorte offene Sprechstunden an. Diese Anlaufmöglichkeiten sind mittlerweile zu einem festen und regelmäßigen Angebot ausgebaut
worden. Im Jahr 2017 hat es insgesamt 57 offene Sprechstunden der Beratungsstelle
außerhalb der eigenen Einrichtung gegeben. Inzwischen gibt es diese Angebote in
den sechs städtischen Familienzentren in Brühl und Wesseling (in Brühl „Familienzentrum Brühl-Vochem“ und „Familienzentrum Brühl-Süd sowie die Familienzentren
„Villa Sonnenschein“, „Am Rheinbogen“ in Wesseling) monatlich und im Kath. Familienzentrum St. Margareta in Brühl und im Ev. Familienzentrum in Wesseling nach
Einzelabsprache.
Veranstaltungen für Multiplikatoren und Fachkräfte sowie für Eltern und junge
Menschen
Im Jahre 2017 hat die Familien- und Erziehungsberatungsstelle insgesamt 6 Einzelveranstaltungen mit insgesamt 91 Teilnehmerinnen und Teilnehmern angeboten und
durchgeführt.
Bei den Themenveranstaltungen für Eltern standen die folgenden Fragen im Vordergrund:
• Familienvielfalt – Leben in Patchwork-Familien
• Freizeitgestaltung mit Kindern
• Geschwisterkinder
• Allein-/getrennt erziehen im Alltag
Gruppenangebote für Eltern gab es im Jahr 2017 für zwei Themenbereiche:
eine Gruppe für Alleinerziehende sowie eine Gruppe für Eltern von pubertierenden
Jugendlichen.
Für die Multiplikatoren wurde ein Kurs durchgeführt mit
• Fallbesprechungen
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Jahresbericht 2018
Fachliche Unterstützung anderer Einrichtungen
Für die fachliche Unterstützung von Fachkräften der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, von Lehrer/innen und Erzieher/innen haben in 2017 insgesamt 49 Termine
stattgefunden. Genutzt haben dieses Angebot insgesamt 161 Teilnehmer/innen aus
Brühl und Wesseling.
Die Form dieser Beratungen war sehr unterschiedlich. Zum einen erhalten die Fachkräfte und Multiplikatoren aus anderen Einrichtungen in akuten Einzelfällen eine
individuelle Beratung. Zum anderen erfolgen Fallbesprechungen in den regelmäßigen
dafür vereinbarten Besprechungsrunden (z.B. Fallbesprechung mit den Teams der
Familienzentren).
–Seite 27 -
Jahresbericht 2018
Wesentliche Merkmale der Beratungsarbeit 2017
& Ausblick 2018
Die statistische Übersicht und die detaillierte Betrachtung der Angebote und Leistungen der Familien- und Erziehungsberatungsstelle für Wesseling und Brühl im Jahr
2017 ergeben folgende grundsätzliche Erkenntnisse:
• Die Angebote der Familien- und Erziehungsberatungsstelle wurden 2017 von den
Familien weiterhin in sehr hohem Maße angenommen. Im Jahr 2017 wurde mit
658 Beratungsfällen wiederum eine neue Rekordzahl erreicht.
• Der sich schon in den letzten Jahren abzeichnende Trend, dass die Fälle sowohl
vom Anlass der Beratung als auch in ihrer Intensität noch komplexer werden, hat
sich weiter bestätigt. Die Problemdichte und die Komplexität der Beratungsfälle
sind nach wie vor deutlich bemerkbar.
• Die extrem gestiegenen Fallzahlen haben aber auch dazu geführt, dass es öfter
hingenommen wurde, dass Beratungen von Eltern nicht fortgeführt wurden, ohne
dass der Kontakt seitens der Beratungsstelle zu den Klienten noch einmal aktiv
angeboten worden ist. Hier machte sich der gestiegene Druck durch die hohe
Nutzungsfrequenz bereits bemerkbar.
• Eltern können das Beratungsangebot unmittelbar und niedrigschwellig in Anspruch nehmen. Die Beratungsstelle wird ihrem Auftrag nach früher und präventiver Hilfe dadurch besonders gerecht. Zudem führen die gute Kooperation mit
den Kindertageseinrichtungen, den Schulen und den Jugendämtern in Brühl und
Wesseling und die von dort gegebenen Empfehlungen an die Eltern, zu einem gelingenden Zugang der Familien in die Beratung.
• Mit der Beratungsarbeit werden Eltern aus allen Bevölkerungsschichten und Kulturkreisen erreicht:
ausländische Herkunft der Eltern (31,2 Prozent), in 9,4 Prozent der Fälle ist nicht
Deutsch die in der Familie gesprochene Sprache, Eltern mit Bezug von Sozialleistungen für den Lebensunterhalt (21,3 Prozent), Alleinerziehende (21,3 Prozent)
bzw. allein lebende Elternteile (41,5 Prozent).
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Jahresbericht 2018
• Die Präsenz vor Ort mit den Beratungsangeboten in Wesseling und Brühl hat sich
gut bewährt. Die räumlich nahen Angebote werden zahlreich angenommen.
• Die regelmäßigen Außensprechstunden in Familienzentren und die vernetzenden
Kooperationen mit Schulen und Kindertageseinrichtungen verbessern weiter den
niedrigschwelligen Zugang zu den Beratungsangeboten.
• Im Jahr 2018 setzt die Familien- und Erziehungsberatungsstelle die Zusammenarbeit mit den beiden Jugendämtern in Brühl und Wesseling sowie mit Schulen,
Kindertageseinrichtungen und Familienzentren beider Städte kontinuierlich fort.
Auch durch diese Vernetzung und Kooperation wird für die Brühler und Wesselinger Familien erfahrbar, wie sie die Hilfe selbst in Gang setzen können und, dass
sie in der Familien- und Erziehungsberatungsstelle kompetente Hilfe und Unterstützung erwarten können.
• Die psychosoziale Beratung und das therapeutische Angebot der Familien- und
Erziehungsberatungsstelle erfordern angemessene und besondere Rahmenbedingungen, damit diese für die Familien, Eltern, Kinder und Jugendlichen notwendigen Hilfen in fachlich guter Qualität erbracht werden können. Nur so können
auch für die Betroffenen gelingende Veränderungsprozesse in Gang gesetzt und
erfolgreiche Hilfen gestaltet werden.
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